Trump, Tichy und das Faktencheckerdilemma
Der Kurznachrichtendienst Twitter hat einen Tweet des US-Präsidenten Trump mit einem selbstgestrickten Faktencheck versehen und sich damit mit seinem mächtigsten und wohl auch bekanntesten Nutzer angelegt. Dies konnte der selbsternannte „Führer der freien Welt“ natürlich nicht auf sich sitzen lassen. In einem rechtlich nicht bindenden Dekret will er nun die digitalen „Plattformbetreiber“ zu redaktionellen Anbietern machen, die man sowohl für Inhalte als auch für ihre Handlungen rechtlich haftbar machen kann. Sicher ist dies in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit vor allem als Ablenkungsmanöver zu werten. Dahinter verbirgt sich jedoch mehr. Zu Ende gedacht wäre dies wohl das endgültige Ende der ohnehin schon bedrohten Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken. Denn dass eine wirklich unabhängige Faktenprüfung von Nutzerinhalten so gut wie unmöglich ist, zeigte nicht zuletzt der fast zeitgleiche Sieg des alternativen Portals „Tichys Einblick“ über die Facebook-Faktenchecker von „Correctiv“ vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe. Von Jens Berger.
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