Andrew Lowenthal hat sich mehr als zwei Jahrzehnte lang beruflich für digitale Rechte eingesetzt und musste dann feststellen, wie seine Kollegen und Partnerorganisationen von der Verteidigung digitaler Rechte radikal umschwenkten und sich dem „Kampf gegen Desinformation“ verschrieben. Ein Bericht aus dem Inneren des NGO-Systems von Andrew Lowenthal, übersetzt aus dem Englischen von Maike Gosch.
Der CDU-Politiker Armin Laschet betont in der Sendung „Der Sonntags-Stammtisch“ des Bayerischen Rundfunks (BR), es müsse im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine erlaubt sein, Friedensverhandlungen zu fordern. Die Journalistin Anja Kohl entgegnet ihm, dann könne er auch gleich sagen, die Erde sei eine Scheibe. Hört sich das absurd an? Ja, aber so war das. Das ist das Niveau, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Gebührenzahlern bietet. Unwissen und Stumpfsinn dürfen auf einem milliardenschweren Boden einen Paarungstanz aufführen. Ergebnis: Friedensverhandlungen sind doof. Und bitte keine unliebsamen Meinungen. Nordkorea: guten Tag! Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
Wer für Waffenlieferungen und Krieg als Mittel der Politik eintritt, wer Wissenschaft und Kunst angreift und Andersdenkende als Feinde betrachtet, der muss sich den Vorwurf des Radikalismus gefallen lassen. Von Oskar Lafontaine.
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Zensur und Propaganda sind zwei Seiten der Medaille, wenn es um Meinungssteuerung geht. Das, was nicht gesagt werden soll, wird unterdrückt (Zensur), und das, was die Menschen denken und wahrnehmen sollen, wird so weit wie möglich gestreut (Propaganda). Nur mit beiden Methoden in Kombination hat man das Feld der öffentlichen Meinung wirklich im Griff. Ich habe mich in meinen letzten Artikeln mit Propaganda und Propaganda-Methoden beschäftigt, in einer neuen Reihe von Artikeln werde ich über die andere Seite, Zensur, schreiben. Eines der relevantesten Ereignisse in diesem Themenbereich waren die sogenannten „Twitter Files“ (#Twitterfiles, Twitter-Akten) aus den Jahren 2022 und 2023, die Einblicke in die neuesten Methoden, Rechtfertigungen und Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs, Universitäten, Stiftungen und den großen Internetunternehmen bei der Meinungssteuerung und -kontrolle der Bevölkerung gegeben haben. Von Maike Gosch.
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Die unerbittliche Verfolgung von Julian Assange durch die USA richtete sich nicht gegen „den Spion“, der er nie war, sondern gegen einen der größten Protagonisten und Verfechter des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Information in der heutigen Zeit. Die Verfolgung durch die USA war autoritär, repressiv und verlogen. Andere Regierungen, die vorgeben, Demokraten und Verteidiger der Menschenrechte zu sein, haben sich angeschlossen. Und diese Verfolgung ist mitnichten vorbei. Von Álvaro Verzi Rangel.
Der High Court in London hat nun den Termin für die am 20. Mai genehmigte Berufungsverhandlung bekanntgegeben. Am 9. und 10. Juli soll über die zwei Punkte, die zugelassen wurden, verhandelt werden. Diese Ankündigung überrascht, denn viele Beobachter inklusive mir hatten befürchtet, dass es erst im Oktober nach der Sommerpause zu dieser Verhandlung kommt. Der Termin im Juli ist für Julian Assange, der seit über fünf Jahren isoliert in London in Auslieferungshaft gefangen ist, ein weiteres nervenaufreibendes Datum. Einerseits kann es an dem Tag zu seiner Freilassung kommen oder aber es wird seine Auslieferung beschlossen. Dann könnte nur noch der schon informierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung stoppen. Von Moritz Müller.
Ein Gericht hat festgestellt, dass es nicht strafbar ist, öffentlich getätigte Zitate der Kampagne gegen Andersdenkende während der Corona-Politik kommentiert zusammenzustellen (Stichwort: „Feindesliste“). Diese Position des Gerichts erscheint eigentlich als selbstverständlich, das gute Urteil muss aber in der gegenwärtigen Realität bereits als ein (überraschender) Sieg der Vernunft gewürdigt werden. Auf anderen Gebieten bleibt die Verweigerung der Aufarbeitung der Corona-Politik skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Das ARD-Magazin Panorama hat am 11. Juni geleakte interne Unterlagen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) veröffentlicht. Aus denen geht hervor, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger prüfen ließ, ob und wie man 393 Hochschullehrer und Dozenten an Berliner Universitäten, die einen Offenen Brief unterzeichnet hatten, der der Ministerin nicht gefiel, straf- und förderrechtlich sanktionieren kann. Die Wegnahme von Forschungsmitteln wegen einer der Ministerin nicht genehmen Meinungsäußerung stellt einen Bruch mit allen liberal-demokratischen Wissenschaftstraditionen der Bundesrepublik dar. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Ministerin diesen eklatanten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt und welche konkreten Passagen in dem „Offenen Brief“, wie von Stark-Watzinger behauptet, nicht grundgesetzkonform seien. Die Antworten gerieten zu einem Offenbarungseid. Von Florian Warweg.
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„Deutschland … to the sea“. „From the river … den Deutschen“. Diktaturen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine möglichst vollständige Kontrolle über den gesellschaftlichen Diskurs anstreben. Was gesagt, geschrieben oder hergezeigt werden darf, wird penibel festgelegt. Es muss der herrschaftlichen Erzählung entsprechen, ihr mindestens nicht in die Quere kommen, am besten ihr recht geben. Von Hannes Hofbauer.
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Ein jüngerer Kommentar des öffentlich-rechtlichen Deutschlandfunks (DLF) zu den fortlaufenden und berechtigten Protesten gegen den US-Autobauer Tesla in Grünheide weckte bei mir wegen eines einzigen Wortes, unscheinbar und dennoch absichtsvoll platziert, ehrliches Unbehagen und fortgesetzte Sorge: Antiamerikanismus. Das Wort lässt sich in die Liste von Begriffen einsortieren, die meinungsführende Medien und die herrschende politische Klasse samt Gefolgschaft benutzen, die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit zu reglementieren, einzuschränken und dabei unter dem Deckmantel Demokratie die eigenen Interessen gegen Widerstände und Einwände durchzusetzen. Das gehört sich ja nicht, gegen eine große Idee aufzubegehren. Wer will schon anti sein, gar antiamerikanisch? Ein Kommentar von Frank Blenz.
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Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Am gestrigen Montag haben zwei Richter des Londoner High Court Julian Assange das Recht gegeben, die vorher genehmigte Auslieferung an die USA vor diesem Gericht anzufechten. Wann diese Verhandlung beginnt, steht allerdings in den Sternen. Weitere Monate des bitteren Wartens im Hochsicherheitsgefängnis für Julian Assange und seine Familie. Derweil braucht sich US-Präsidentschaftskandidat Biden nicht mit einem Prozess in den USA herumzuschlagen, in dem es um die Frage geht, ob der Journalismus des wahrscheinlich prominentesten Dissidenten des Westens durch den Ersten US-Verfassungszusatz, der Meinungsfreiheit garantiert, gedeckt ist. Denn das war gestern der zentrale Punkt bzw. ist der einzige Punkt geblieben, wegen dem Julian Assange Berufung einlegen kann. Ein Bericht von Moritz Müller.
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Es gibt wieder einen Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir nachfolgend veröffentlichen. Es gibt den Worten von Verfasserin Almut Stackmann wenig hinzuzufügen, außer dass auch ich meine, dass Julian Assange augenblicklich freigelassen werden muss. Auch die unten erwähnte Anhörung am 20. Mai am Londoner High Court ist nur ein weiterer Akt in diesem tragischen Justizschauspiel. Die Zusicherungen der USA, in denen es um Julian Assanges Recht auf freie Meinungsäußerung und die Möglichkeit der Todesstrafe geht, sind so ungenügend, dass sich das Gericht die mögliche Berufungsverhandlung, um die es geht, auch sparen könnte. Seine Ehefrau Stella Assange und Andy Müller-Maguhn werden am 27. Mai in Berlin sicher auch darauf zu sprechen kommen. Bearbeitung und Einleitung Moritz Müller. Vielen Dank an Almut Stackmann.
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Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg lässt zwei Mädchen-Einrichtungen des Frieda Frauenzentrum e.V. schließen. Der Grund ist das grundgesetzwidrige Privatleben von Mitarbeiterinnen. Sie haben eine kritische Meinung zum israelischen Genozid in Gaza. Nun wird die Privatsphäre als Teil der Staatsraison annektiert. Die betroffenen Einrichtungen bezeichnen sich als queer-feministische Projekte. „Queer“ Sein ist okay, sich damit zu schmücken, um zu demonstrieren, wie offen, divers und vielfältig man ist, gehört zum Regierungsstyle – ganz besonders in Berlin. Aber wehe, man ist queer und gleichzeitig kritisch bei Themen wie dem Vernichtungskrieg in Gaza oder der Kriegsbeteiligung und Kriegsertüchtigung Deutschlands. Von Wolf Wetzel.
Der Palästina-Kongress, der vom 12. bis 14. April 2024 mit hochrangigen Experten in Berlin stattfinden sollte und nach nur 90 Minuten verboten wurde, scheint im Ausland mehr Aufmerksamkeit erhalten zu haben als in Deutschland. In vielen Städten gab es Proteste, so auch vor der deutschen Botschaft in Athen, da der ehemalige griechische Finanzminister Yanis Varoufakis mit einem Einreise- und Redeverbot belegt worden war. Damit ist er der einzige bekannte Grieche und aktive Politiker eines EU-Landes, dem je die Einreise in die Bundesrepublik verwehrt wurde. Ein einmaliger Vorgang. Selbst die griechischen Junta-Politiker blieben während der Militärdiktatur (1967 bis 1974) unbehelligt. Der Umgang mit Varoufakis ist dabei nur ein Beispiel von vielen für die zunehmende Unterdrückung von kritischen Stimmen in Form von Einreise- und Redeverboten in Deutschland. Ein Meinungsbeitrag von Annette Groth.
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