Schlagwort:
Papier, Hans-Jürgen

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Gefahr für die Demokratie: Angriffe auf die Meinungsfreiheit

Gefahr für die Demokratie: Angriffe auf die Meinungsfreiheit

Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird zunehmend von selbsternannten Moral- und Wertewächtern ebenso wie von staatlichen Stellen und Institutionen missachtet und angegriffen. Die Beispiele häufen sich seit der Corona-Krise und infolge des zugespitzten Konfliktes in der und um die Ukraine. Davor wird seit Langem gewarnt, unter anderem von ehemaligen Verfassungsrichtern. Nun fordert ein Appell von Persönlichkeiten aus den Bereichen der Kultur, Wirtschaft, Publizistik und Wissenschaft dazu auf, die Meinungsfreiheit zu verteidigen. Von Tilo Gräser.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ein Kessel Hetze – gegen „Alles auf den Tisch!“

Ein Kessel Hetze – gegen „Alles auf den Tisch!“

Dieser Kommentar, genauer: dieser Bericht von Klaus Hartmann über die üblich gewordene Hetze in maßgeblichen Medien veranlasst mich zu einer Bitte an NachDenkSeiten-Leserinnen und -Leser. Es steht nicht gut um die demokratische Debatte und damit auch um die Demokratie selbst. Deshalb die Anregung, über diese Vorgänge mit Ihren Freunden und Verwandten zu sprechen. Wenn sich Medien so, wie im Kommentar von Klaus Hartmann berichtet, verhalten und wenn Videos und andere kritische Texte gelöscht werden und dies auch systematisch und mit öffentlichem Geld betrieben wird, dann ist Aufklärung und Widerstand dringend not-wendig. Im Kontext siehe auch den Beitrag Corona-Kritik: Gute Künstler, böse Künstler (nachdenkseiten.de) von Tobias Riegel. Albrecht Müller.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ:

Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.

„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag.