FDP-Vorhaben zu Arbeitskampfrecht und Betriebsratswahlen

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

HEUTE IM BUNDESTAG, PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES berichtete am 16.03.2006 über weitergehende Absichten der FDP.

1. FDP WILL ARBEITSKAMPFRECHT ZUGUNSTEN DER NOTFALLVERSORGUNG EINSCHRÄNKEN

Arbeit und Soziales/Antrag
FDP WILL ARBEITSKAMPFRECHT ZUGUNSTEN DER NOTFALLVERSORGUNG EINSCHRÄNKEN

Berlin: (hib/MPI) Vor dem Hintergrund des laufenden Streiks im öffentlichen Dienst mahnt die FDP-Fraktion eine Einschränkung des Arbeitskampfrechts an. In einem Antrag (16/953), der am Donnerstagnachmittag zusammen mit einem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (16/856) im Parlament behandelt werden soll, heißt es, das Gemeinwohl dürfe durch einen Arbeitskampf “nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden”. Die Notfallversorgung der Bevölkerung und die innere Sicherheit müssten jederzeit gewährleistet sein. Im Einzelnen fordert die FDP von der Bundesregierung eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Ausschluss einzelner Streikmaßnahmen bei einer konkreten erheblichen Gefahr wie Leben, Gesundheit und Freiheit. Dabei haben sie Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes im Blick. Zudem müssten die zuständigen Stellen ermächtigt werden, bei Arbeitskämpfen Maßnahmen zu ergreifen, die die Notfallversorgung der Bevölkerung sicherstellen und den Katastrophenschutz, die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste und Feuerwehren sowie der Polizei gewährleisten. Die FDP verweist darauf, dass der Streik im öffentlichen Dienst in den vergangenen Wochen in einigen Bundesländern “zum Teil zu unverhältnismäßigen Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geführt” habe. “In verschiedenen Orten wurden trotz zum Teil katastrophaler winterlicher Wetterlagen die Winterdienste bestreikt, was die Gefahr von Verkehrsunfällen erheblich erhöhte”, betonen die Abgeordneten. Zudem habe das Bestreiken der Müllentsorgung angesichts “der Seuchengefahr auch durch die Vogelgrippe” eine “ernste Gefahrenquelle” hervorgebracht.

2. FDP WILL HÖHERE HÜRDEN FÜR BETRIEBSRATSWAHLEN

Arbeit und Soziales/Antrag
FDP WILL HÖHERE HÜRDEN FÜR BETRIEBSRATSWAHLEN

Berlin: (hib/MPI) Die FDP will die Einrichtung eines Betriebsrates erschweren. In einem Antrag (16/967) fordert die Fraktion die Bundesregierung zu einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes auf. Danach sollen Arbeitsgerichte künftig erst auf Antrag von 25 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer einen Wahlvorstand zur Vorbereitung von Betriebsratswahlen einsetzen können. Zurzeit können drei Arbeitnehmer beziehungsweise eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstandes einreichen, auch wenn dies nicht von der Mehrheit der Beschäftigten gewünscht wird. Die Liberalen beziehen sich auf Vorgänge beim Software-Hersteller SAP. Bei einer Befragung hätten sich dort nur 500 von 5.600 Beschäftigten für die Einrichtung eines Betriebsrats ausgesprochen. Anschließend hätten drei Mitarbeiter beim Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstandes eingereicht, der die Wahl eines Betriebsrates für die Konzernzentrale in Walldorf und den Standort im benachbarten St. Leon-Rot organisieren soll. Laut FDP wäre die Konsequenz einer Betriebsratseinsetzung, dass bei insgesamt rund 9.000 Beschäftigten der Betriebsrat 37 Mitglieder haben müsste, von denen mindestens 12 von der Arbeit freizustellen wären. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass bei SAP die Aufgaben einer Arbeitnehmervertretung die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat wahrnehmen würden. Ihr Einfluss sei durch einen Vertrag mit dem Vorstand abgesichert.

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