Frühjahrsprognose der Konjunkturforschungsinstitute: Eine tibetanische Gebetsmühle für gutes Karma und zur Verteidigung der herrschenden Lehre

„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Dieser Satz wird dem Physiker Niels Bohr zugeschrieben und er trifft besonders auf die Konjunkturprognosen der Wirtschaftswissenschaftler zu. 1,9 % Wachstum des BIP für dieses und zwischen 1,2 bis 2,6 % für das nächste Jahr, sagt die Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnosen unter Federführung von DIW, ifo-Institut, RWI und IWH voraus. 1,6% für 2014 und 2,5% für 2015 hingegen das IMK [PDF].
Die Gemeinschaftsprognose liefert seit Jahren nichts mehr als „teuer bezahlte Falschmeldungen“ und diese Falschmeldungen sind jetzt sogar noch bezahlt von einem sozialdemokratischen Wirtschaftsminister. Von Wolfgang Lieb

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Gabriels Energiewende: Nach Lohndumping Stromdumping

“Aber was vor einigen Jahren zu hohe Lohn- und Sozialkosten waren, sind heute die wachsenden Energie- und Rohstoffkosten”, so der Bundesminister für Wirtschaft und Energie und SPD-Vorsitzende, Sigmar Gabriel, am 13. März 2014. Und, so Gabriel weiter: “Die Strompreise in Deutschland sind doppelt so hoch wie in den USA. Wenn wir nicht mindestens unsere Industrie entlasten, droht uns eine Deindustrialisierung.” Das, so Gabriel, sei keine “plumpe Propaganda der Wirtschaft, sondern bittere Realität”. Es ist Gabriels “Realität”. Und es ist die “Realität” der „Energieintensiven Industrien“ [PDF – 65 KB], zu deren Büttel sich Gabriel gemacht hat. Er schadet damit nicht nur der Energiewende und dem sozialen Zusammenhalt in Deutschland und Europa. Er führt damit aller Voraussicht nach die SPD mit wehenden Fahnen in die nächste Etappe ihres Untergangs. Von Thorsten Hild

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Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Weckruf zum Umdenken

Dass der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an für ungültig erklären würde und damit außer Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet. Die Richter sehen durch die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten aus dem Jahre 2006 die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, speziell die Rechte auf Achtung des Privatlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten, verletzt. Sie rechnen gründlich mit der Verharmlosung ab, wonach ja nur Verbindungsdaten und keine Kommunikationsinhalte gespeichert würden. Das Gericht sieht allerdings den Wesensgehalt dieser Grundrechte durch Datenspeicherung dann (noch) nicht tangiert, wenn die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränkt sind.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Regierungsprogramm machte, läuft nun ins Leere. Die Richtlinie existiert nicht mehr. Die Frage ist nicht nur, ob ein deutsches Vorpreschen mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor der Erarbeitung einer neuen Richtlinie auf europäischer Ebene Sinn macht. Das Urteil sollte vielmehr Anlass für ein Umdenken sein, nämlich darüber Aufklärung zu verlangen, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu mehr öffentlicher Sicherheit führen kann. Dieser Beweis ist bisher nicht erbracht. Von Wolfgang Lieb.

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Disput zwischen Rudolf Hickel und Albrecht Müller über die politische Einschätzung des Mindestlohns

Am 31. März erschien auf den NachDenkSeiten ein Beitrag von Rudolf Hickel unter der Überschrift „Flächendeckende Mindestlöhne: Epochenwandel auf den Arbeitsmärkten – Sieg der Vernunft über neoklassisches Marktversagen“ mit einer kritischen Anmerkung von Wolfgang Lieb. Zu Hickels Artikel schrieb Albrecht Müller einen weiteren kritischen Kommentar mit dem Titel „Das ist ein Gefälligkeitsartikel für SPD und Gewerkschaften“. Diese Kritik erwidert nun Rudolf Hickel. Wir wollen unseren Leserinnen und Lesern diesen Disput nicht vorenthalten und stellen Rudolf Hickels Antwort mit einer Replik von Albrecht Müller ein.

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„Gesundheitsausgaben 2012 übersteigen 300 Milliarden Euro“ – Eine Kostenexplosion sieht anders aus

Seit Jahren lesen und hören wir ständig Schreckensmeldungen über Kostenexplosionen im Gesundheitswesen. Die alternde Gesellschaft und der medizinisch-technische Fortschritt [PDF – 569 KB] werden üblicherweise als Gründe für die Kostensteigerungen genannt. Eine Gesundheitsreform nach der anderen wurde damit begründet, dass die Kosten gedämpft oder zumindest der Kostenanstieg begrenzt werden müssten, damit die Beitragssätze für die Krankenversicherungen nicht weiter anstiegen und die sog. „Lohnnebenkosten“ keine Arbeitsplätze gefährdeten. Auch gestern wählte das Statistische Bundesamt mal wieder eine besorgniserregende Schlagzeile: „Gesundheitsausgaben 2012 übersteigen 300 Milliarden Euro“. Eine Kostenexplosion sieht allerdings anders aus. Von Wolfgang Lieb.

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Hinweise des Tages II

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Wie man den Stromverbraucher entlasten und neuen Schwung in die Erneuerbaren Energien bringen kann

Nach der Kritik von Ländern und Verbänden unmittelbar nach Präsentation des EEG 2.0 Konzepts von Sigmar Gabriel, die im Vorfeld der bayerischen Kommunalwahlen dem Anschein nach auf unüberbrückbare Differenzen hindeutete, brachte der Bund-Länder-Energiegipfel am 2. April eine rasche Einigung. Dass man sich einigen würde, war abzusehen, da die Kritikpunkte nicht grundsätzlicher Natur waren und das jeweilige Interesse der Bundesländer durch punktuelle Änderungen berücksichtigt werden konnte. Wie der „Konsens“ (Kretschmann) dann organisiert wurde – als Gipfel unter Vorsitz der Kanzlerin – und dass es so schnell ging, ist wohl dem Geschick des Energieministers und der Kanzlerin zu verdanken, gemäß Horst Seehofer ein „politisches Meisterstück“.
Das eigentlich Überraschende ist, dass in den Medien Enttäuschung darüber geäußert wird, dass die EEG-Umlage nicht sinken wird. Dabei hat diese Koalition schon im Koalitionsvertrag nicht den Anspruch einer Senkung erhoben. (siehe NDS-Beitrag „Elefant im Zimmer“). Von Ernst E. Neuer

Zum Himmel stinkende Propaganda der INSM – Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos liefert dazu den Mist

Gezielt zum Tag der ersten Lesung der von der Bundesregierung vorgelegten Rentenreformen, also der „abschlagfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren“, der Erhöhung der Rente für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, und der Verbesserung bei der Erwerbsminderungsrente meldet sich die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) mal wieder mit einer „Studie“ zu Wort: Das Rentenpaket und der Mindestlohn untergraben die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, so lautet die Alarmmeldung. Durch die Maßnahmen des Koalitionsvertrags sollen nach Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der INSM bis 2030 die Arbeitskosten um 777 Milliarden Euro ansteigen. Ein einstmals renommiertes Wirtschaftsforschungsinstitut verspielt seinen Ruf. Von Wolfgang Lieb