Leserbrief und Einspruch zum Interview „Political Correctness: „Der Angeklagte ist zugleich der Verurteilte“
Nicht nur unsere Leserin S.P. – ihr Leserbrief ist unten angehängt – war irritiert über das mit Herrn Stegemann geführte Interview, das gestern auf den NachDenkSeiten erschienen ist. Dort wird die Empörung über Sexismus und die „metoo-Bewegung“ verglichen mit dem Umgang mit wirtschaftlich schwachen Menschen. Diese Relativierung sexueller Übergriffe ist nach Ansicht der Leserbriefschreiberin unnötig und unzulässig. Anette Sorg.
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