Aktion „Haltet den Dieb“ in Sachen Kriegsplanung deutscher Offiziere
Vergangenen Freitag wurde berichtet, deutsche Offiziere einschließlich des Inspekteurs der Luftwaffe hätten einen möglichen deutschen Angriff auf die Brücke von Kertsch, die das russische Festland mit der Krim verbindet, einschließlich die Verschleierung dieses Vorgangs besprochen. Dieses Gespräch sei von russischer Seite abgehört und veröffentlicht worden. Die Planung einer solchen militärischen Intervention ist nach Art. 26 des GG verfassungswidrig. (Siehe Anhang.) Eine Anklage gegen die Offiziere wäre fällig. Die politisch Verantwortlichen wie auch die Medien verfahren aber nach der Methode „Haltet den Dieb“: Die Russen, die das Gespräch abgehört haben, sind die bösen Buben. Albrecht Müller.
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