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Demokratie

“Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”

Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen. Von Rolf-Henning Hintze

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Verfassungsschützer wie beim Fall NSU wieder blind auf dem rechten Auge?

Diese Frage muss man sich stellen, wenn man dem obersten Verfassungsschützer von Nordrhein-Westfalen zuhört. Ein Leser der Nachdenkseiten hat das Hörfunk-Interview mit dem WDR als Text ausgeschrieben. Zum Vorgang zunächst seine Mail: Hier wird dieses vom WDR 2 am Morgen des 27. Okt. 2014 mit dem NRW-Verfassungsschutzchef Burkhard Freier geführte Interview dokumentiert, weil es bei genauem Lesen zeigt, wie auch nach den NSU–Morden diese unsägliche Behörde das Treiben von Nazis, Rassisten und Ausländerfeinden beschönigt: Der Schlüsselsatz steht unten im Text: „Dennoch ist diese (…) gewaltbereite Hooligangruppe (…) im Moment nach der Einschätzung des Sicherheitsbehörden keine rechtsextreme, sondern eine gewaltbereite Hooliganscene.“ – Man könnte fortsetzen: Die wollen ja nur spielen – siehe im Interview: „Hooligans (…), die hier glauben, ein Ziel gefunden zu haben, mit der man eigene Stärke nach außen zeigen kann“. Albrecht Müller.

Was ist die amerikanische Linke?

Ein neuer Bericht von Norman Birnbaum. Wie immer interessant und danke vielmals dem Autor und Carsten Weikamp, der den Text übersetzt hat. Albrecht Müller.

Verbarrikadierte Demokratie – Schafft sich die Politik ab?

Referat von Wolfgang Lieb auf der Herbstkonferenz 2014 der Evangelischen Akademie Bad Boll unter dem Titel „Kirche in der Demokratie, Demokratie in der Kirche“ am 21. Oktober 2014.

Nach einer Zustandsbeschreibung der Demokratie aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürger, wird am Beispiel der Einführung der sog. „Schuldenbremse“ dargestellt, wie die neoliberale Wirtschaftslehre auf Verfassungsrang erhoben wurde. Danach werden weitere Beispiele angesprochen, wie sich die Politik in zentralen Fragen sich hinter Vorfestlegungen verbarrikadiert und sich selbst abschafft.

TTIP und die Dreifaltigkeit von Sigmar Gabriels SPD

Immer häufiger ist die Rede von CETA und TTIP – die Freihandelsabkommen der EU mit Kanada bzw. den USA. Während die Verhandlungen der EU-Kommission mit Kanada über CETA abgeschlossen sind, laufen sie mit den USA noch. Auch die Verhandlungen über das Abkommen zum Dienstleistungshandel (TISA) sind in vollem Gange. Die Verhandlungen werden geheim und nicht öffentlich geführt. Sigmar Gabriel hat sich in jüngster Zeit in seinen besonderen Eigenschaften als Bundesvorsitzender der SPD und als Bundesminister für Wirtschaft und Energie (BMWI) sehr häufig zum Thema „Freihandelsabkommen“ geäußert. Von Christian Reimann.

Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es

Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab. Von Helmut Lorscheid [*]

Norbert Blüm hat mit seinem Buch „Einspruch!“ die Erfahrung und das Empfinden vieler Menschen meisterhaft aufgegriffen

Die Namen von Ecclestone, Hoeneß, Ackermann in Sachen Mannesmann stehen für verbreitete Zweifel in die Objektivität und Gerechtigkeit der Justiz und für den Verdacht von Klassenjustiz und Willkür. Nachdenkseitenleser/innen berichten uns häufig von ihren Erfahrungen im Rechtsstreit mit Versicherungen, Banken, Vermietern, Anlageberatern und Anwälten. Es rumort und Norbert Blüm hat diesem Rumoren eine Stimme gegeben: „Wider die Willkür an deutschen Gerichten“ wie er meint. Albrecht Müller.

Das Investitionsschutzregime im geplanten CETA-Abkommen. Eine Kritik.

Sowohl das geplante CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada als auch das geplante TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA stehen seit Wochen im Kreuzfeuer der Kritik und dies obwohl bislang wenig über die Inhalte der Verhandlungen zwischen der EU und den USA sowie zwischen der EU und Kanada bekannt geworden ist. Die Kritik hat sich mittlerweile auch in politischen Handlungen manifestiert, so wird mit einer europäischen Bürgerinitiative versucht werden diese Abkommen zu verhindern. Doch was ist problematisch an CETA und TTIP? Dieser Frage soll hier anhand des im geplanten CETA-Abkommen garantierten Investitonsschutzregimes nachgegangen werden. Von Andreas Kerkemeyer[*].

Der Parlamentsvorbehalt zu Auslandsmilitäreinsätzen fällt – und kein MdB regt sich auf

Der frühere parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer (CDU) hat beim letzten Pleisweiler Gespräch im Juni vorher gesagt, dass demnächst der Vorbehalt einer Zustimmung durch den Bundestag wegfallen wird. Das sei das wahrscheinliche Ergebnis der Beratungen einer Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU). – Die Katze kommt jetzt aus dem Sack. Rühe hat am 10. September in einem Interview mit dem Deutschlandfunk genau dieses angekündigt. Mit vielen Windungen und insgesamt eingebettet in ein demagogisches Meisterstück. Die Zeit der rein nationalen Armeen sei vorbei. Es komme auf „die gesicherte Zurverfügungstellung der Fähigkeiten, die ich transnational nenne“ an. Das Bündnis müsse sich auf uns „verlassen“ können – und – so muss man daraus schließen – nicht das deutsche Volk, wie es der Parlamentsvorbehalt vorsieht. Albrecht Müller.

Europäische Kommission – EU-Kommissionspräsident Juncker als „Meister der Hintertreppe“

Als „Meister der Hintertreppe“ charakterisierte Werner Rügemer in einem Kommentar den neuen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Dass der langjährige Regierungschef der größten Finanzoase des Kontinents und erwiesenermaßen einer der geschicktesten Vertreter der Macht der Banken einen Bankenlobbyisten aus der Londoner City als Kommissar für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte holt, ist ganz typisch für Junckers Politik über die Hintertreppe. Das betrifft im Übrigen nicht nur für den von Juncker vorgeschlagenen konservativen Briten Jonathan Hill zu.
Von Wolfgang Lieb.

Alternative für wen?

Mit der Wahl in Sachsen hat sie es endlich geschafft: Die selbsternannte „Alternative für Deutschland“ (AfD) zieht in ein deutsches Parlament ein. Während die FAZ deswegen beunruhigt ist, konstatiert der Spiegel, dieser Erfolg mache vor allem klar: Diese Partei sei „gekommen, um zu bleiben“. Und tatsächlich deutet auch alles hierauf hin. Doch was ist von der AfD zu halten? Ist sie womöglich eine reale Alternative und Grund zur Hoffnung auch für fortschrittliche Kräfte im Land? Jens Wernicke sprach hierzu mit dem Soziologen, Autor und AfD-Kenner Andreas Kemper.

Wahl in Sachsen: Historisch niedrige Wahlbeteiligung – Rechtsextreme und Rechtspopulisten auf dem Vormarsch

Wieder einmal rühmten nahezu alle Politiker am Wahlabend in Dresden das großartige Abschneiden ihrer Parteien. Weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten (49,2%) sind aber wählen gegangen. Jeder siebte Wähler gab seine Stimme den Rechtspopulisten der AfD (9,74%) oder den Neonazis von der NPD (4,95%; -0,6%). Diese beiden Parteien erhielten mehr Stimmen als die SPD (12,36%; +2,0%). Von diesen Alarmzeichen für eine lebendige Demokratie und von dem dramatischen Rechtsruck ließen sich sämtliche „Wahlsieger“ am Wahlabend ihre Stimmung nicht verderben.
Man könnte das Wahlergebnis auch so zusammenfassen: Ein populärer Ministerpräsident rettet seine Partei (CDU: 39,41% ; – 0,8%); da Rot-Rot-Grün keine Perspektive abgab, gab es keine Wechselstimmung, deshalb gab es am Ferienende eine niedrige Wahlbeteiligung, die wiederum Stanislaw Tillich im Amt hielt, aber vor allem den rechten Protestparteien zugute kam und der AfD zum ersten Mal in ein deutsches Parlament verhilft. Die FDP ist mit 3,78% (- 6,2%) auch in Sachsen aus dem Landtag geschrumpft und an keiner Regierung in Deutschland mehr beteiligt. Die LINKE bleibt mit leichten Verlusten (-1,7%) zum vierten Mal stärkste Oppositionspartei (18,91%). Tillich kann durch das – nur äußerst knappe Ausscheiden der NPD aus dem Landtag – nun die SPD und die Grünen als Koalitionspartner gegeneinander ausspielen. Von Wolfgang Lieb.

NSA, BND & Co. – Der Mensch als „Sicherheitsrisiko“

2013 geht in die Geschichte ein als ein Jahr, in dem eine bislang unvorstellbare Dimension geheimdienstlicher Überwachung bekannt geworden ist, die Hunderte Millionen, ja Milliarden von Menschen in aller Welt betrifft. Die verdachtsunabhängige Ausforschung, wie sie der Whistleblower Edward Snowden aufgedeckt hat, stellt alle Betroffenen unter Generalverdacht, unterhöhlt die Unschuldsvermutung, führt zu massenhafter Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre, stellt verbriefte Grundrechte, ja die Demokratie insgesamt in Frage. Von Rolf Gössner[*]

NATO-Gipfel im September mit 60 Staats- und Regierungschefs einschließlich Poroschenko aus der Ukraine

Das ist ein Signal für eine Verschiebung zulasten der Vereinten Nationen und zu Gunsten der Militarisierung der Politik. Die Einladung des ukrainischen Präsidenten ist das Gegenteil einer vertrauensbildenden Maßnahme im Verhältnis zu Russland. Der frühere MdB und Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium Willy Wimmer (CDU) hat dazu einen Text geschrieben. Im Nachtrag 2 wird zum besseren Verständnis auf einen früheren Brief Wimmers an Kanzler Schröder hingewiesen. Albrecht Müller

Sind die Entscheidungsträger in den USA verlässlich gegen einen Krieg?

Das wird im weiteren Verlauf des Geschehens eine entscheidende Frage sein. – Am Gelingen der Nachdenkseiten, speziell der Hinweise des Tages, wirkt ein in Deutschland lebender Staatsbürger der USA mit, Roger Strassburg (= R.S.). Wir tauschen uns gelegentlich über die Kriegsgefahr und die USA aus. Dass die USA einen Krieg gegen Russland wollen könnten, hält er für unwahrscheinlich, ja geradezu für „hirnrissig“. Ein Krieg gegen einen so mächtigen Gegner wie Russland sei auch wahltaktisch nicht von Vorteil (Siehe Anhang 1). Ich fürchte, R.S. täuscht sich. Ich möchte meine Sorge begründen. Dabei bleibt vorweg anzumerken: die USA sind nicht allein, andere Länder und Völker denken und verhalten sich ähnlich. Albrecht Müller.