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Bundestag

NSA-Ermittler mit Maulkorb

Das Verfahren bei der Einsetzung eines Sonderermittlers für den NSA-Untersuchungsausschuss und vor allem die Tatsache, dass er seine Erkenntnisse nur in enger Absprache mit der Regierung den Parlamentariern erläutern darf, ist ein Beispiel dafür, wie CSU/CDU und SPD freiwillig ihre parlamentarischen Kontrollrechte beschneiden. Zu Recht bereitet die Linke eine Verfassungsklage vor.
Die Art und Weise, wie die Regierung bislang mit den Ausspähaktionen der Geheimdienste, zumal der NSA umgegangen ist, lässt sich nur noch mit den Begriffen „tarnen“ und „täuschen“ beschreiben, um vor den misstrauischen und überwachungsfreudigen „Freunden“ zu Kreuze zu kriechen. Einen „Ermittler“, der nur das ermitteln und dem Parlament mitteilen darf, was die Regierung erlaubt, kann man sich nach deren bisherigen Vertuschungs- und Beschwichtigungsverhalten ersparen.
Man kann nur darauf hoffen, dass der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung weiteres Wikileak-Material auswertet. Von Wolfgang Lieb

Der Parlamentsvorbehalt zu Auslandsmilitäreinsätzen fällt – und kein MdB regt sich auf

Der frühere parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer (CDU) hat beim letzten Pleisweiler Gespräch im Juni vorher gesagt, dass demnächst der Vorbehalt einer Zustimmung durch den Bundestag wegfallen wird. Das sei das wahrscheinliche Ergebnis der Beratungen einer Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesverteidigungsminister Volker Rühe (CDU). – Die Katze kommt jetzt aus dem Sack. Rühe hat am 10. September in einem Interview mit dem Deutschlandfunk genau dieses angekündigt. Mit vielen Windungen und insgesamt eingebettet in ein demagogisches Meisterstück. Die Zeit der rein nationalen Armeen sei vorbei. Es komme auf „die gesicherte Zurverfügungstellung der Fähigkeiten, die ich transnational nenne“ an. Das Bündnis müsse sich auf uns „verlassen“ können – und – so muss man daraus schließen – nicht das deutsche Volk, wie es der Parlamentsvorbehalt vorsieht. Albrecht Müller.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Erfreuliche Korrekturen, aber trotz verfassungskonformer Einschränkungen bestätigt das Gericht die Austeritätspolitik des Fiskalpakts

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Klagen gegen den Rettungsschirm ESM und gegen den Fiskalpakt entschieden. Die Entscheidung erging zunächst im Eilverfahren und betraf die Anträge der verschiedenen Kläger – von den Linken und Demokratie e.V. bis zum CSU Abgeordneten Gauweiler – dem Bundespräsidenten zu verbieten, diese völkerrechtlichen Verträge zu unterzeichnen, um damit die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Regelwerke zu schaffen. Das BVerfG hat sämtliche Anträge der Kläger im Grundsatz abgelehnt, sodass die Verträge nun durch die Ausfertigung des Bundespräsidenten in Kraft treten können. Von Andreas Fisahn[*]

Karlsruhe stärkt die Demokratie – mit allen Vor- und Nachteilen

Sowohl die Befürworter als auch die Gegner des ESM können aufatmen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist Europa weder dem Untergang geweiht, noch der „Diktatur“ des ESM-Gouverneursrats ausgeliefert. Die Karlsruher Richter haben stattdessen den Einfluss des Bundestags bei wichtigen ESM-Entscheidungen deutlich gestärkt. Gleichzeitig haben sie jedoch präventiv der kontrovers diskutierten „Banklizenz“ für den ESM eine klare Absage erteilt. Dieses Urteil hat zweifelsohne die Macht die Demokratie gestärkt. Für die Bekämpfung der Eurokrise und der Spekulation der Finanzmärkte ist dies jedoch nicht unbedingt gutes Zeichen. Von Jens Berger

Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika darf so nicht heißen

Die schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestags ist auch weiterhin nicht bereit, den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als einen solchen zu bezeichnen. Sie lehnte am Donnerstagabend sowohl einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ab als auch einen inhaltlich weit weniger weitgehenden, der gemeinsam von Sozialdemokraten und Grünen kurzfristig eingebracht worden war. Dass es sich bei dem kolonialen Vernichtungskrieg, den allein 80 Prozent des Herero-Volkes nicht überlebten, um einen Völkermord handelt, ist seit Jahren herrschende Meinung in der Wissenschaft. Weitere betroffene Volksgruppen waren die Nama, Damara und San. Von Rolf-Henning Hintze

„Marktordnung für Lobbyisten“ – eine neue Studie der Otto-Brenner-Stiftung

Der Lobbyismus hat sich über die Jahre zu einer echten Gefährdung der Demokratie entwickelt. Zwar sind die Grundzüge der politischen Interessenvertretung bereits im Grundgesetz verankert, ein groteskes Ungleichgewicht der finanziellen Mittel der Interessengruppen und eine erschreckende Intransparenz sorgen jedoch dafür, dass finanzstarke Interessen sich in der politischen Welt ein ungleich besseres Gehör verschaffen können. Die Otto-Brenner-Stiftung hat sich nun in einer aktuellen Studie Gedanken darüber gemacht, wie man dieses Problem entschärfen könnte. Von Jens Berger

Steht die Kirche des Papstes auf den Boden der FDGO?

Zum Papstbesuch und zu seinem Auftritt im Deutschen Bundestag hätte ich mich nicht geäußert, wenn heute Früh nicht in meiner Regionalzeitung stünde, der für die Einhaltung des Grundgesetzes und seiner Versprechen zuständige Bundesinnenminister Friedrich habe jene Abgeordneten, die der Ansprache des Papstes fernbleiben wollten, scharf kritisiert. Ihr Verhalten zeige eine „Mischung aus Hochmut und Kleingeist, aus Provinzialität und Überheblichkeit“. Der Bundesinnenminister sollte sich besser darum kümmern, ob die religiöse Praxis von Teilen der katholischen Kirche mit dem Versprechen des Art. 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ vereinbar ist. Meines Erachtens nicht. Schon deshalb hätte auch ich, wäre ich noch Abgeordneter, den Auftritt des Papstes im Deutschen Bundestag kritisiert. Albrecht Müller.

An ihren Taten sollen sie gemessen werden – Betrachtungen zum Abstimmungsverhalten der SPD-Bundestagsabgeordneten

Der Umbau von Staat und Gesellschaft gemäß den Forderungen der Arbeitgeberseite wurde auch in der vergangenen Legislaturperiode mit Hilfe der SPD fortgesetzt. Das Abstimmungsverhalten vor allem bei Angriffen auf die Sozialsysteme weist fast 80% der SPD-Abgeordneten als konsequente Überzeugungstäter aus. Zehn Prozent können als Mitläufer gelten, und nur etwa weitere zehn Prozent stimmten häufiger gegen die Vorschläge der Fraktionsführung. Von Kai Ruhsert

Schuldenbremse – eine Absage an eine aktive, zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik

Der 29. Mai wird als ein schwarzer Tag für die aktive und die zukünftigen Generationen in die Geschichte unseres Landes eingehen. Kurz nach den Lobgesängen auf das wirtschaftspolitisch bisher neutrale Grundgesetz anlässlich des 60. Jahrestages seiner Verkündung wird einer aktiven makroökonomischer Wirtschaftspolitik und einer nachhaltigen Finanzpolitik eine verfassungsrechtliche Barriere vorgeschoben. Die Chance, von diesem unverantwortbaren Irrweg wieder mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundes abzukehren, dürfte sich politisch so bald nicht mehr ergeben – das wäre nur noch durch eine dramatische Notsituation denkbar, die hoffentlich nie eintreten möge. Die Hoffnung, dass der Bundesrat oder die Gerichte diese Verfassungsänderung wegen ihres Eingriffs in die Finanzautonomie und damit in die Eigenstaatlichkeit der Länder [PDF – 270 KB] stoppen, ist nur gering.
Als Bürgerinnen und Bürger bleibt uns nur noch die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Bundestag zur Rede zu stellen. Deswegen können wir Sie nur noch ermuntern, sich mit Argumenten gegen die Schuldenbremse zu wappnen, und – auf welchem Wege auch immer – Ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Bundes- und für die Länderparlamente damit zu konfrontieren. Wolfgang Lieb

Der Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen über der Türkei hätte der Zustimmung des Bundestags bedurft – doch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist leider nur ein Pyrrhussieg

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2008 ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:

  1. Aktuell, weil es die die Rolle der Bundeswehr als „Parlamentsarmee“ bekräftigt und die schleichende Ausdehnung der militärischen Entscheiddungskompetenzen der Exekutive begrenzt,
  2. rückblickend für die juristische Beurteilung der deutschen Beteiligung am Irak-Krieg,
  3. für die Zukunft, weil es den Plänen der CDU/CSU für ein neues Sicherheitskonzept enge Grenzen setzt.
  4. Spannender wird aber nun die Frage werden, wie sich dieses Urteil zu Artikel 28a des EU-Reformvertrages verhält, in dem die Sicherheits- und Verteidigungspolitik auf die Europäische Union übertragen wird und unter Führung der Union militärische „Missionen“ auch mit Hilfe der Bundeswehr durchgeführt werden dürfen.

Wolfgang Lieb

Ein totgeschwiegener Völkermord an den Herero in Namibia

Die Bänke der Parlamentarier waren größtenteils leer, als der Bundestag kürzlich zum ersten Mal seit Jahrzehnten eine Debatte über den ersten Völkermord der deutschen Geschichte, dem an den Herero und Nama im heutigen Namibia führte. Dass die von der Linksfraktion geforderten Verhandlungen über Wiedergutmachung auf wenig Zustimmung stießen, überraschte weniger als die Tatsache, dass weder Süddeutsche, FAZ, FR oder taz über die Debatte berichteten. Dabei gehörte dieses Thema doch auch zur Aufarbeitung unserer Kolonialgeschichte und zur Afrika-Politik, wie sie von unserer Kanzlerin auf dem G-8 Treffen so in den Vordergrund gerückt worden ist. Rolf-Henning Hintze hat uns dazu einen Beitrag zur Verfügung gestellt.

Nachtrag zum letzten Wochen-Rückblick die namentlichen Abstimmungen betreffend.

Nach Lektüre jenes Tagebucheintrages vom 12.3. wiesen auffallend viele NDS-Leser daraufhin, dass es namentliche Abstimmungen doch gäbe und diese auch vom Bundestag veröffentlicht würden. Auch wenn ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass es aus meiner Sicht bei wichtigen Fragen namentliche Abstimmungen auch innerhalb der Fraktionen – im konkreten Fall der SPD-Fraktion – geben sollte, will ich dies noch einmal wiederholen und betonen. Es geht dabei um die Förderung der innerparteilichen Willensbildung und darum, dass die Wähler eines Wahlkreises zum Beispiel wissen, wie sich ihr/e Abgeordnete/r bei der Willensbildung in der Fraktion verhielt. Bei der Abstimmung im Bundestag kann man sich mit gutem Recht darauf berufen, nicht anders zu können, als die Mehrheitsmeinung der eigenen Fraktion zu vertreten. Innerhalb der Fraktionsabstimmung gilt dieser Einwand nicht.
Dies alles ist nicht graue Theorie. Demnächst steht die Entscheidung über den Börsengang der Bahn an. Da würden wir gerne wissen, wie die Abgeordneten sich bei der Willensbildung ihrer Fraktion entscheiden.

Hinweis auf zwei interessante Beiträge zur politischen Ökonomie des Gesundheitswesens.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ist mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag in die entscheidende gesetzgeberische Phase getreten. Durch die zwei aktuellen Streitpunkte zwischen der CSU und der Gesundheitsministerin erstens über die Höhe der finanziellen Belastungen für Krankenkassen in wirtschaftlich stärkeren Bundesländern durch den neu geschaffenen Gesundheitsfonds und zweitens dem Konflikt über eine Öffnungsklausel, wonach künftig auch private Krankenversicherungen verpflichtet werden sollen, einen Basistarif anzubieten, der für jeden offen steht, wird die viel grundsätzlichere Problematik über den Sinn und die Konsequenzen des Wettbewerbs im Gesundheitswesens aus dem Blickfeld verloren. Unseren Leserinnen und Lesern, die sich über die politische Ökonomie des Gesundheitswesens, also etwa über das Mantra der Senkung der Lohnnebenkosten, etwas grundlegender informieren wollen, wollen wir auf zwei interessante grundlegende Darstellungen hinweisen.
Quelle 1: Hartmut Reiners, Der Homo oeconomicus im Gesundheitswesen, in einer Veröffentlichung des Wissenschaftszentrums Berlin [PDF – 192 KB]
Quelle 2: Nadja Rakowitz, Kritik der politischen Ökonomie des Gesundheitswesens, in links-netz

Jutta Roitsch: Föderaler Schlussakt. Von der kreativen Kooperation zum ruinösen Wettbewerb

Die erste große Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt führte ihn ein, die zweite große Koalition unter Angela Merkel und Franz Müntefering schafft ihn ab: Nach über 35 Jahren hat der kooperative Föderalismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur fünf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und Ländern grundlegend verändert.
Jutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der Föderalismusreform zur Verfügung gestellt. Er ist in den Blättern für deutsche und internationale Politik 8/2006 abgedruckt. Siehe auch NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005.

Schröder gewinnt an Misstrauen – eine Groteske im Deutschen Bundestag

Der Bundeskanzler hat die Misstrauensabstimmung im Deutschen Bundestag „gewonnen“. Vertrauen bei den Wählerinnen und Wählern hat er damit nicht gewonnen. Obwohl um die Begründung des Antrages nach Art. 68 GG viel Geheimniskrämerei betrieben wurde, hat man Neues nicht erfahren. Über die wahren Ziele, die Gerhard Schröder mit der Vertrauensfrage verfolgte, kann man mangels einer plausiblen, geschweige denn in sich stimmigen Begründung weiter nur spekulieren.