Leserbriefe zu „Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler“

Ein Artikel von:

Florian Warweg weist hier darauf hin, dass Gleichheit vor dem Gesetz als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates gelte und im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sei. Ein „jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands“, lasse jedoch daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gelte. Ermittlungen gegen ihn seien nicht weitergeführt worden unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Danke für die interessanten Zuschriften hierzu. Es folgt eine Auswahl der Leserbriefe, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.


1. Leserbrief

Liebe NDS,
 
wer eins und eins zusammenzählt, weiß nun, warum Frau Oberstaatsanwältin Brorhilker vom Justizminister NRW kaltgestellt wurde.
 
Staatsanwälte in Deutschland sind keine neutralen unabhängigen Ermittler, sondern unterliegen als staatliche Beamte ohne Richterprivileg der Weisungsgewalt der Justizministerien.
 
Die Anweisung, die Ermittlungen gegen Herrn Scholz einzustellen, kam demnach von der Behördenspitze. Den Vermerk, den Frau Brorhilker offenbar daraufhin im Juli fertigte und aus dem sich ergibt, dass strafrechtlich eine Einstellung gerade nicht veranlasst war, kommt einer Bloßstellung des Ministers und seiner (internen) Weisung gleich und wurde von diesem auch genauso verstanden.
 
Um es also ganz klar zu sagen: Die Einstellung der Ermittlungen von Amts wegen auf Grund politischer Rücksichtnahme (manche würden vom Wohle des Staates sprechen) ist in Deutschland juristisch möglich.
 
Dass einer verdienten Staatsanwältin von oben ins Handwerk gepfuscht wird, ebenso – es entscheidet die Hierarchie, nicht die Kompetenz.
 
Immerhin kann man jetzt offiziell sagen, dass der Anfangsverdacht gegen den amtierenden Bundeskanzler als Auslöser staatsanwaltlicher Ermittlungen nicht ausgeräumt ist und also weiter fortbesteht. Da § 160 Abs. 2 der Strafprozessordnung ausdrücklich bestimmt, dass das Ermittlungsverfahren auch der Entlastung des Verdächtigen dient, kann die Einstellung der Ermittlungen aus Staatswohlgründen als Hinweis verstanden werden, dass sich der Justizminister NRW eines solchen Ergebnisses keineswegs sicher war.
 
Das ist in puncto persönliche Ehrenhaftigkeit ganz schön heftig für einen amtierenden Bundeskanzler. Liegt da nicht Rücktritt und die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens zur endgültigen persönlichen Entlastung nahe? Zweifellos hält nur die staatspolitische Verantwortung Olaf Scholz von einem solchen Schritt zurück.
 
Herzliche Grüße, EJ


2. Leserbrief

Hallo Herr Warweg,
 
bleiben Sie dran !
 
Die Heuchelei und Doppelzüngigkeit der 3. und 4. Staatsgewalt sind nicht mehr zu überbieten, wenn man deren Stellung zum verdächtigen CUM-EX-UND-HOPP-Kanzler vergleicht mit deren seit Jahren anhaltendem unablässigen Gazetten-Seiten und GEZ-Progammplätze füllenden Lechzen nach einer möglichst mehrfachen Verurteilung Trumps, ganz ohne “Rücksicht auf die Stellung” dieses Ex-Präsidenten der USA, dem man zu Recht die Unverfrorenheit vorwirft, sich für straffrei zu halten und entsprechend die Gerichte mit willfährigen Marionetten zu besetzen.

Läuft es hier, in der besten Demokratie aller Zeiten, die zur Zeit einen unausgesprochenen Krieg gegen Russland führt2und das Asylgesetz als Waffe gegen Flüchtlinge “verschärft”, irgendwie anders ?

Ja, hier werden bloß Staatsanwälte umsortiert und anderen Aktenstapeln zugewiesen.
 
B. Weber


3. Leserbrief

Hallo Florian Warweg,
hallo NachDenkSeiten,
 
So haben wir denn jetzt einen rechtsfreien Bundeskanzler Olaf Scholz (BuKaOS).
 
Doch so richtig verstehe ich die Angelegenheit BuKaOS nicht. Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker möchte die Cum-Ex-Verbrechen der Warburg-Bank aufklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen. Und auch die Einflussnahme bzw. Nichteinflussnahme von BuKaOS in diesem Zusammenhang sollte aufgrund weiterer Anhaltspunkte weiterhin verfolgt werden.
 
Bis dahin habe ich großes Verständnis für diese Verfahrensweise. Denn kein Mensch, und schon gar nicht der BuKaOS sollte in verbrecherische Machenschaften verwickelt sein.
Alleine die Erinnerungslücken des BuKaOS und der fehlende Aufklärungswillen seinerseits in dieser Angelegenheit, hätten unbedingt eine Weiterverfolgung durch die Staatsanwaltschaft notwendig gemacht.
 
Und dann ist abrupt Ende jeglicher Aufklärung bezüglich BuKaOS mit der Bemerkung „Mit Rücksicht auf die Stellung“. Ab diesem Punkt beginnt meine Verständnislosigkeit!
 
Das klingt wie ein übler politischer Krimi: Eine engagierte Oberstaatsanwältin ermittelt seit Jahren erfolgreich bei undurchsichtigen Cum-Ex-Geschäften. Als ein Regierungschef in den Fokus der Ermittlungen gerät, wird die Oberstaatsanwältin von einem Justizminister ausgebremst. Im Anschluss erhält der Regierungschef rechtliche Immunität aufgrund der Rücksicht auf seine Stellung.
Das klingt langweilig und utopisch, ist es jedoch nicht, weil es Realität ist!
 
Ich stimme Florian Warweg hundertprozentig zu: Artikel 3 des Grundgesetzes gilt zumindest für BuKaOS nicht!
 
Für mich sind die NachDenkSeiten eine unverzichtbare Informationsquelle!
 
Gruß
Holger Wixfort


4. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg,
 
ich lese mit Interesse Ihre Berichte von Ihren Auftritten in der Bundespressekonferenz.
 
Dazu erlaube ich mir eine Anregung: Machen Sie in einem Jahr, wenn Sie genug gesammelt haben aus diesen Auftritten in der Bundespressekonferenz ein Buch als eine Art Sammelband.  Im Hinblick auf die Wirkungen einer solchen Darstellung, so wie ich sie einschätzen würde, wäre mein Vorschlag, dass Sie jeweils nur Ihre Fragen und die Antworten des jeweiligen Pressesprechers ohne zusätzliche Erläuterungen dokumentieren. (Allenfalls eine Fußnote mit einem Hinweis zu weiterführenden Texten zum jeweiligen Problem.) Ihre inhaltlichen Erläuterungen auf den Nachdenkseiten sind für mich alle gut und vernünftig; wenn Sie einen kleinen Sammelband machen, wäre das Weglassen solcher Ausführungen m. E. wirkungsvoller, weil das System der Antworten des Vertreters der Bundesregierung durch eine gesammelte nackte Dokumentation von Fragen und Antworten selbsterklärend ist.
 
Ich hatte eine gleichartige Assoziation in der Corona-Krise vor drei Jahren schon einmal bei den Berichten von Boris Reitschuster aus der Bundespressekonferenz, bevor er aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen wurde. (Auch damals war meine Wahrnehmung, dass die jeweiligen Fragen und Antworten ohne die inhaltlichen Kommentare von Reitschuster selbsterklärend gewesen wären.)
 
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Erfolg bei Ihrer Arbeit.
 
Mit den besten Grüßen
Thomas Schulte-Kellinghaus  


5. Leserbrief

Guten Tag,

“Irgendwie will die deutsche Justiz sich nicht mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank beschäftigen.”

Vielleicht will die Justiz (bzw. genauer: die Staatsanwaltschaft) sich nicht damit beschäftigen.

Aber man muss immer bedenken: die Staatsanwaltschaften sind nicht Teil der Judikative, sondern Teil der Exekutive, gebunden an Weisungen der Justizministern.
Damit erscheint die Untätigkeit in einem anderen Licht.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Bressler


6. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Warweg,

danke für diesen Artikel, der jedem Bürger und jeder Bürgerin deutlich aufzeigt, in welchem Land und System er/ sie lebt.
 
Laut „Mutter Blamage Merkel“ ist in diesem Land ein Leben lebenswert und gut ( Moralisch wahrscheinlich nicht ).

Natürlich nur für „Privilegiert & Korrupte Damen und Herren mit dem Richtigen Parteibuch“.
 
Orwell schrieb in seinem „Farm der Tiere“ : „ALLE SCHWEINE SIND GLEICH, ABER ES GIBT SCHWEINE, DIE SIND GLEICHER!“
 
Bereits der „SOZEN-KAISER Gerhard Schröder“ ließ den Korrupten Kanzler aus Oggersheim von der Schippe springen, mit dem Hinweis, einen Deutschen Kanzler stellt man nicht vor ein Gericht!
 
Schröder wußte sich der Solidarität der „Demokratischen Parteien“ sicher.
Es kann auf einen mal selber zurückfallen.

Wobei Scholz und Co. ihren GERD gerne abgesägt hätten, also die „BRUTUS-FRAKTION“ spielt immer mit bei den Sozen.
So auch im Fall von „CUM-EX-Olaf dem Vergesslichen“ oder auf zu Neuen Ufern.
 
Der Demokratie und dem Rechtsstaat wurde ein erneutes „Staatsbegräbnis“ zugemutet.
Oder wer hat Euch verraten  .  .  .  “Sozialdemokraten, in  Tateinheit mit den „NATO-Oliv-Grünen“.
 
Der EULENSPIEGEL schrieb einst: „In Italien ist die Politik von der Mafia unterwandert  .  .  . in Deutschland ist die Mafia von der . . . . .  unterwandert!“
 
Dies ist ein weiteres Zeichen für Rechte,Nazis und Faschisten dem Politiksystem in den Hintern zu treten.
Und für diejenigen, die noch an das System in Deutschland geglaubt haben, die sich engagieren ist es ein Schlag ins Gesicht.
 
Aber wie steht es geschrieben ?
MADE IN GERMANY – Der Wurm ist drin!
Und die neue Umschreibung für  B R D  lautet ab heute „Bananen Republik Deutschland!“
 
Die Hoffnung stirbt zuletzt, deshalb sollten sich bereits die Wähler/ Innen in Bayern und Hessen Gedanken machen, wen sie mit ihren Stimmen an die Regierung bringen wollen.
Nur bitte keine AfD und Co. bitte . . . .
 
MfG
B. Schroeder


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