Hinweise des Tages II

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  1. Nasse Füße: BRD und Hochwasserschutz
  2. Etateinigung: Landwirte gewinnen, Umwelt verliert
  3. Sanktionen im SGB II: Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht
  4. Zu Kriegstreibern gestern und heute und der Wahl, die wir haben: In Erinnerung an John Pilger, dessen Stimme auf immer verstummte.
  5. Frieden braucht Wahrheit: Auch der Westen betreibt inzwischen gezielte Desinformation.
  6. Zukunft des Gazastreifens: Träume von rechts
  7. „Diese Männer zittern am ganzen Körper, können überhaupt nicht mehr schießen“
  8. Auswege für die Ukraine: Der Preis der Integrität
  9. Die Beziehungen zwischen Indien und Russland erhalten eine neue Dimension
  10. Wie Japan Teil des Westens wurde
  11. Adornos Paragraph
  12. Bewährungsstrafe für Aktivistin der “Letzten Generation”: Ein Dialog, der keiner ist – und eine letzte Warnung
  13. Die Bilanz eigener Großartigkeit

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Nasse Füße: BRD und Hochwasserschutz
    Bis zu 100.000 Menschen im Kampf gegen das Hochwasser zählte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) allein in Niedersachsen. Die Hilfsbereitschaft ist enorm, aber kein Anlass, die »Zusammenhalt«- und »Solidarität«-Phrasenmaschine der politischen Katastrophentouristen laufen zu lassen. Was bleibt den Leuten anderes übrig, als sich selbst zu helfen? Kein Wunder, wenn mit dem Wasser die Wut steigt. Also rieten dem Kanzler nicht wenige Anwohner in Verden, wo Scholz zu Silvester ohne Gummistiefel einflog, zu arbeiten, statt herumzudüsen. Am Donnerstag hatte er beim Einschweben in Sachsen-Anhalt zwar Watbotten im Gepäck, böse Zurufe gab’s dennoch.
    Der Unmut betrifft ihn als Repräsentanten einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, in der staatliche Vorsorge – ausgenommen die für den nächsten Krieg – als sozialistische Diktatur gilt. Vom Gesundheits- und Bildungswesen bis zu Bahn und Deichbau. Beispiel: Am Donnerstag meldete die Berliner Zeitung: »Fast jeden Tag fehlten im Dezember bei der Berliner Feuerwehr Rettungswagen.« Das bedeutet Ausnahmezustand. Ursache: das Prinzip Nachsorge. Zu dessen Heiligen machte sich am Mittwoch Weil, als er Versicherungspflicht für Elementarschäden ins Gespräch brachte – fast schon Wärmepumpenmurks. Das Signal: Was gehen einen Länderchef jahrzehntelang vernachlässigte Binnendeiche an?
    Quelle: junge Welt
  2. Etateinigung: Landwirte gewinnen, Umwelt verliert
    Nach Bauernprotesten nimmt die Regierung einen Großteil der geplanten Subventionskürzungen in der Landwirtschaft zurück. Auch die Plastikabgabe kommt später. Gespart wird stattdessen bei nachhaltiger Fischerei und Meeresschutz.
    Die massiven Bauernproteste haben ihr Ziel erreicht: Die im Agrarsektor geplante Subventionsstreichung wird zum Großteil zurückgenommen. Wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Nachmittag mitteilte, bleibt die Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Kfz-Steuer dauerhaft bestehen; ihre Streichung sollte eigentlich 480 Millionen Euro Mehreinnahmen bringen. Die ebenfalls geplante Abschaffung der Steuerermäßigung beim Agrardiesel, die 440 Millionen Euro einbringen sollte, kommt nun stufenweise: Die Zahlungen im Jahr 2024 erfolgen noch in voller Höhe, 2025 sinkt die Subvention um 40 Prozent, in den beiden Folgejahren um 30 Prozent. „Die überproportionale Belastung der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung ist damit vom Tisch“, kommentierte Agrarminister Cem Özdemir die Einigung.
    Eine weitere Überraschung: Die angekündigte Plastiksteuer kommt erst 2025. Gemäß der vor Weihnachten erzielten Einigung sollte sie eigentlich schon im Jahr 2024 Einnahmen von rund 1,4 Milliarden Euro generieren. Nun wird sie erst ein Jahr später umgesetzt. Dies sei „erforderlich, um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen“, heißt es in der BPA-Erklärung. Die Frage, warum noch vor zwei Wochen für das Jahr 2024 Einnahmen eingeplant wurden, blieb offen. Insgesamt entsteht durch die aktuellen Beschlüsse im Haushalt 2024 eine neue Lücke von rund 2,5 Milliarden Euro.
    Eingespart werden sollen diese unter anderem beim Meeresschutz.
    Quelle: Table.Media
  3. Sanktionen im SGB II: Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht
    Im Kontext der vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigten (Wieder)Einführung von 100 Prozent-Sanktionen (unter Ausklammerung der Kosten für die Unterkunft, die davon unberührt bleiben sollen) im nunmehr zum Bürgergeld umbenannten Hartz IV-System wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass doch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Sanktionierung von maximal 30 Prozent für zulässig erklärt habe. Dem ist aber nicht so – der vollständige Entzug von Leistungen wurde auch vom höchsten deutschen Gericht als Möglichkeit in den politisch gestaltbar Raum gestellt. […]
    Fazit: Eine Exegese des Urteils des BVerfG vom 5. November 2019 eröffnet tatsächlich die grundsätzliche Option einer auch über die immer wieder zitierte „Grenze“ von 30 Prozent-Kürzungen hinausreichende Sanktionierung. Und genau auf diesen Aspekt der Argumentation der Verfassungsrichter wird die nunmehr geplante gesetzgeberische Maßnahme abstellen müssen. […]
    »Diese Arbeitsmöglichkeit muss auch nach der Ablehnung weiterhin offenstehen, so dass der Leistungsberechtigte sich täglich entscheiden kann, sie anzunehmen. Nur dann und solange kann man von einer sofort realisierbaren Selbsthilfemöglichkeit sprechen und ist eine Gleichbehandlung wie im Fall vorhandenen Einkommens oder Vermögens gerechtfertigt. Sobald die Arbeitsmöglichkeit nicht mehr offensteht, ist wiederum auf die Sanktionsregeln zu verweisen, mit allen verfassungsrechtlichen Beschränkungen.«
    Das liest sich nicht nur kompliziert, das wäre auch hinsichtlich einer Umsetzung sehr kompliziert.
    Quelle: Aktuelle Sozialpolitik

    dazu auch: Sanktionen “mit Augenmaß”. Das befürwortet eine Mehrheit in der Bevölkerung, so eine Studie
    »Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben«, so Matthias Collischon et al. in ihrem Beitrag “Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß”. […]
    Die Autoren weisen darauf hin, dass Sanktionen aufgrund von Pflichtverletzungen für viele Leistungsberechtigte in der Vergangenheit kaum eine Rolle gespielt haben. Sie zitieren aus einer Studie von Knize (2022), nach der die Wahrscheinlichkeit für 18- bis 54-jährige Leistungsberechtigte, innerhalb eines Quartals mindestens eine Sanktion wegen Pflichtverletzungen erhalten zu haben, zwischen 2013 und 2016 für Frauen unter 0,7 Prozent, für Männer bei weniger als 2 Prozent gelegen hat.
    »Aus Sicht der meisten Befragten sind Sanktionen weiterhin ein notwendiges Instrument. Sie dürfen aber nach fast einhelliger Überzeugung aller Befragten nicht das Existenzminimum gefährden. Die moderateren Leistungsminderungen von 10 bis zu 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs und die tendenziell kürzere Dauer der Leistungsminderungen, wie sie durch die Bürgergeldreform eingeführt wurden, sind damit sicher eher vereinbar als die weit höheren Leistungsminderungen (insbesondere die Sanktionen bei wiederholten Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres) mit einer Regeldauer von drei Monaten, wie sie vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 in Kraft waren. Dieses Ergebnis deckt sich tendenziell mit den Befunden mehrerer sogenannter Vignettenstudien. Demnach werden „moderate“ Sanktionen (nicht mehr als 30 Prozent des Regelsatzes) mehrheitlich als ein prinzipiell gerechtes Instrument angesehen.«
    Quelle: Aktuell Sozialpolitik

    und: Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche Einsparungen mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II
    Deutschland, am Jahresende 2023: Im Dezember 2023 lebten in 2.897.000 Bedarfsgemeinschaften 5.473.000 Personen, die einen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II hatten. Hinter dieser einen großen Zahl von fast 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) angewiesen sind, verbergen sich nicht nur 5,5 Millionen Einzelschicksale, sondern auch extrem unterschiedliche Fallkonstellationen, die zu einer Hilfebedürftigkeit geführt haben. In der öffentlichen und diese formatierenden medialen Diskussion muss man als unbedarfter Beobachter aber den Eindruck bekommen, als sind alle Hartz IV- bzw. neudeutsch „Bürgergeld“-Empfänger Arbeitslose, genauer: Erwerbsarbeitslose und das Hauptproblem des „neuen“ Bürgergeldes besteht darin, dass es keine „Anreize“ geben würde, irgendeine Erwerbsarbeit aufzunehmen oder dass sogar Jobs hingeschmissen werden, weil man mit dem Bürgergeld angeblich besser, vor allem angenehmer leben könne. In diesem höchst selektiven Kontext, der viele Millionen Hilfebedürftige und deren Lebenslagen komplett ignoriert, passt dann die Forderung nach einer (Wieder-)Verschärfung der Sanktionen, also der Leistungsminderungen in der Grundsicherung. Besonders populär, weil auf den ersten Blick für viele nachvollziehbar ist die Forderung, dass die Ablehnung einer angebotenen Erwerbsarbeit und die damit einhergehende Verlängerung des steuerfinanzierten Leistungsbezugs zu einer „knallharten“ Sanktionierung führen müsse, damit man sich nicht von Faulenzern und den Sozialstaat missbrauchenden Menschen an der Nase durch den Ring ziehen lassen muss und damit die Solidargemeinschaft geschützt wird vor einer Über-Inanspruchnahme aus „niederen“ Beweggründen. […]
    Offensichtlich geht es hier um einen der Klimmzüge, mit denen die amtierende Bundesregierung versucht, im Nachgang zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 und der dort genutzten Umgehung der Schuldenbremse fehlendes Geld für den Bundeshaushalt 2024 zusammenzukratzen.
    Hier wird eine wahrhaft potemkinsche Zahlenhuberei vorgelegt, was schon mehr ist als Dreistigkeit oder der Versuch einer Umsetzung der bekannten Strategie: Frechheit siegt.
    Quelle: Aktuelle Sozialpolitik

    Anmerkung Lutz Hausstein: Drei eminent wichtige Beiträge aus dem aktuellen Fundus von Prof. Stefan Sell, die gewohnt tief in die fachliche Materie eindringen, auf Stolperfallen aufmerksam machen und eine große Anzahl von Zahlen, Statistiken und Grafiken bieten. Es ist gar nicht möglich, all das in aller Kürze zu kommentieren. Hingewiesen sei daher nur auf das Hintertürchen, dass das BVerfG in seinem 2019er Urteil dem Gesetzgeber (ganz bewusst?) gelassen hat, um von der Begrenzung der Sanktionen auf maximal 30 Prozent abzuweichen, das Prof. Sell im ersten Beitrag beschreibt. Und dann auf die absurden geplanten Einsparungen durch Sanktionen, gewürzt mit einer Vielzahl von Statistiken und Grafiken, deren Realitätsgerechtigkeit er im dritten Beitrag auf den Grund geht.

  4. Zu Kriegstreibern gestern und heute und der Wahl, die wir haben: In Erinnerung an John Pilger, dessen Stimme auf immer verstummte.
    Ende vergangenen Jahres starb John Pilger, Journalist und Filmemacher, ein Mensch, der die Kraft hatte und die Möglichkeit, nicht nur seine Familie zu beglücken, sondern eine Öffentlichkeit zu finden. Hochaktuell bleibt etwa sein Film „The coming war on China“.
    Pilger war nie Mainstream. Er war immer besser als das, politisch unbequem und künstlerisch brillant. Sein letzter Artikel bei Consortium News titelte: „Wir sind Spartakus“.

    JOHN PILGER: We Are Spartacus


    Die Plattform, geschaffen von einem anderen Großen seines Fachs, Robert Parry, war ein guter Ort für einen letzten Paukenschlag. In der Zusammenfassung zum Artikel steht: „Es kann keine Demokratie und (gleichzeitig) Kolonialkrieg geben; die eine strebt nach Anstand, der andere nach Faschismus. Mittlerweile sind einst willkommene Außenseiter Ketzer im Untergrund des Journalismus inmitten einer Landschaft verlogener Konformität.“
    Pilger begann diesen Artikel mit einer Erinnerung an einen der „Hollywood 10“, James Dalton Trumbo, der zu den geächteten US-Amerikanern gehörte, denen Ende der 40er Jahre „unamerikanische Umtriebe“ vorgeworfen wurden – aufgrund ihrer politischen Haltung. Sie waren „rote Socken“, Kommunisten, und standen im Verdacht, die „Fünfte Kolonne“ Moskaus zu sein. Sie wurden ins Gefängnis gesteckt, trotz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, oder konnten nur heimlich arbeiten. Trumbo schuf unter anderem das Drehbuch zum Film „Spartakus“. Später hat Hollywood in einigen Filmen jenen politisch Verfolgten ein Denkmal gesetzt, wie zum Beispiel in „Jene Jahre in Hollywood“. Zwei aus verschiedenen Welten stammende Liebende treffen ihre politische Wahl. Die Sympathie der Filmschöpfer ist eindeutig verteilt: Es ist das gerade Rückgrat, die Wahl der Streisand, und nicht das jämmerliche Abducken, das Redford repräsentierte. Und doch erzählte der Film auch von einer großen Tragödie: Wie Menschen gebrochen werden können, und dass auch Liebe nicht alles vermag.
    Quelle: Petra Erler

  5. Frieden braucht Wahrheit: Auch der Westen betreibt inzwischen gezielte Desinformation.
    Es ist Fakt: Die Ungleichverteilung von Vermögen und Kapital wird immer extremer. Günther Moewes macht darauf aufmerksam, dass die zunehmende Ungleichheit auch die Medienlandschaft betrifft: Immer mehr große Medien sind in den Händen immer weniger Eigentümer, was zu immer mehr Propaganda zugunsten derer Interessen führt. (cm)
    Schon in meinem Buch «Arbeit ruiniert die Welt» von 2020 beschrieb ich im Vorwort und auf Seite 51 eine der Ursachen der allgemeinen Desinformation: «Die immer monströsere Ungleichverteilung beschränkt sich nicht nur auf Kapital und Vermögen. Sie dehnt sich auf alle Lebensbereiche aus. Etwa auf die organisierte Nichtbeachtung des Einzelnen: In Mainstream-Medien und ‹sozialen› Netzwerken genießen aufgeblasene Scheinpromis eine Überbeachtung, deren gesellschaftlichen Sinn oder Vorbildcharakter man vergeblich sucht. Auf der anderen Seite wird den sozial Abgehängten so lange das letzte Selbstwertgefühl geraubt, bis sie in ihrer sozialen Vereinsamung Amok, Terrorismus und Herostratentum anheimfallen und sich die verweigerte Beachtung gewaltsam verschaffen.» Das ist heute Alltag im Westen: in den USA, mehr und mehr auch in Europa. Zuletzt in Prag. Sogar in Schulklassen während des Unterrichts. Über diese Gewalt wird dann in den Medien so lange überinformiert, bis sich immer mehr Nachahmer finden. Über die wahren Ursachen und den Zusammenhang von Ungleichverteilung, Gewalt und Krieg wird dagegen organisierte Desinformation betrieben. Beharrlich verschwiegen wird auch, dass die Waffenlieferungen an díe Ukraine natürlich alle von der Bevölkerung bezahlt werden und so einen Großteil der Teuerung verursachen. Ebenso das US-Fracking-Gas, das nicht nur teurer ist als das russische Gas, sondern auch weitaus schädlicher als Kohle. Denn es besteht zu 98 % aus dem extrem klimaschädlichen Methan, von dem laut Expertenschätzung bis zu 30 % bei Verflüssigung, Umfüllen, Transport und Entflüssigung an die Atmosphäre verloren gehen. Das berichtete ausnahmsweise der Sender Phoenix.
    Quelle: Globalbridge
  6. Zukunft des Gazastreifens: Träume von rechts
    Zwei israelische Minister wollen einen Großteil der Gaza-Bevölkerung in den Kongo umsiedeln. Im Gazastreifen sollen Juden leben.
    Wie soll es nach dem Krieg mit dem Gazastreifen weitergehen? Eine offizielle Antwort auf diese Frage hat die israelische Regierung noch immer nicht gegeben. Doch Überlegungen zu einer Umsiedlung oder Vertreibung der Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen werden immer dominanter.
    Äußerungen der zwei rechtsextremen Hardliner Itamar Ben Gvir und Bezalel Smotrich sorgten zuletzt für einen Aufschrei in der internationalen Öffentlichkeit: Der Krieg biete eine „Gelegenheit, sich auf die Migration der Bewohner des Gazastreifens zu konzentrieren“, sagte der Minister für Nationale Sicherheit, Ben Gvir, am Montag. Am Tag zuvor hatte Finanzminister Smotrich im Radiosender der israelischen Armee gefordert, dass rund 90 Prozent der Bevölkerung des Gazastreifens „beseitigt“ werden sollten: „Wenn es 100.000 oder 200.000 Araber in Gaza gibt und nicht 2 Millionen, sieht der ganze Diskurs über den Tag danach anders aus“, sagte er.
    Die jüngste Idee Israels scheint nun: Palästinenser*innen aus dem Gazastreifen in die Demokratische Republik Kongo zu transferieren. Der Internetzeitung Sman Israel zufolge führe die Regierungskoalition um Ministerpräsident Benjamin Netanjahu Geheimgespräche mit dem Land zur Aufnahme von Tausenden von palästinensischen Mi­gran­t*in­nen aus dem Gazastreifen. Ein hochrangiger israelischer Beamter, der anonym bleiben wollte, dementierte dies laut Internetzeitung Times of Israel jedoch am Mittwoch. Die Pläne seien eine „unbegründete Illusion“.
    Die Idee, in Israel unbeliebte Menschen nach Afrika abzuschieben, ist nicht neu. Bereits 2015 hatte Netanjahus Regierung mit Ruanda und Uganda einen geheimen Deal aufgesetzt, afrikanische Flüchtlinge zurück in afrikanische Länder zu fliegen. Abertausende Geflüchtete, die meisten aus Eritrea, wurden damals in Tel Aviv mit falschen Versprechen in Flugzeuge nach Afrika gesetzt. Umgekehrt landeten zahlreiche ruandische und ugandische Militär- und Geheimdienstmitarbeiter in Israel, um dort an Trainings für Überwachungstechnologien teilzunehmen. Diese Abschiebungen wurden 2018 nach heftiger Kritik eingestellt.
    Quelle: taz
  7. „Diese Männer zittern am ganzen Körper, können überhaupt nicht mehr schießen“
    Die Ukraine will Hunderttausende geflüchtete Männer in den Krieg gegen Russland schicken. Rudi Friedrich setzt sich für Kriegsdienstverweigerer ein und berichtet von einem stark steigenden Druck auf diese Gruppe. Zunehmend flüchteten auch Soldaten, die vom Einsatz schwer traumatisiert seien. […]
    WELT: Wer meldet sich zurzeit bei Ihnen – Männer, die bislang ganz dem Kriegsgeschehen fernblieben, oder Soldaten?
    Friedrich: Es sind inzwischen immer mehr, die im Krieg waren und sagen: Ich war ewig lang im Einsatz, ich kann nicht mehr. Das sind Leute, die traumatisiert sind, die verletzt sind, die das Kriegszittern haben, wie die Soldaten es aus dem Ersten Weltkrieg beschrieben haben. Nach der permanenten, immensen Bedrohung, der sie im Graben ausgesetzt waren, zittern diese Männer am ganzen Körper, können überhaupt nicht mehr schießen.
    Das war im Ersten Weltkrieg ein gängiges, sehr oft diagnostiziertes Bild. Heute ist es zurückgekehrt, mit manchen dieser Männer auch nach Deutschland, wenn sie hier ihre Familie besuchen dürfen. Manche bleiben dann einfach hier.
    WELT: Was passiert, wenn sich jemand innerhalb des Landes offen gegen seinen Einberufungsbefehl stellt?
    Friedrich: In der Ukraine herrscht Kriegsrecht, selbst das dort früher geltende relative dürre Recht auf Verweigerung aus religiösen Gründen hat keine Geltung mehr. Sie können also einen Antrag auf Verweigerung stellen, der wird dann abgewiesen, und sie werden trotzdem an die Front gebracht.
    Und wenn sie darauf beharren, also auf ihrer Kriegsdienstverweigerung bestehen, dann sehen sie sich einem Strafverfahren ausgesetzt. Die bisherigen Urteile sahen teils mehrere Jahre Haft vor. Es sitzen heute schon Personen wegen Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine im Gefängnis. Das Land erkennt schlicht das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung nicht an, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 in einem Urteil anerkannt hat.
    Quelle: Welt Online
  8. Auswege für die Ukraine: Der Preis der Integrität
    Die Bereitschaft zu Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine ist nicht sehr hoch. Aber die territoriale Integrität kostet.
    Nach den jüngsten Luftangriffen auf ukrainische Städte wie Kyjiw, Odessa, Charkiw, Saporischschja, den bisher heftigsten seit Kriegsbeginn, und den Gegenschlägen auf die russischen Ortschaften Belgorod, Schurawlewka, Solnzewka, Nechotejewka, mit Dutzenden von Toten auf beiden Seiten stellt sich die Frage, ob wir ein Weiter-so wollen.
    Wer wie ich Dutzende Male gespürt hat, wie die Wände nach Explosionen russischer Drohnen und Raketen erzittern und einem fast das Herz stillsteht, der schämt sich dafür, dass er Russland mal geliebt und aus dieser Liebe heraus Russisch studiert hat.
    Nach solchen Nächten kann man sich kaum einer klammheimlichen Freude erwehren, wenn man von Luftangriffen auf russische Ortschaften hört. Gut, dass die endlich auch mal am eigenen Leib spüren, was es heißt, nachts vor Drohnen und Raketen zu zittern, denkt man in diesen Situationen. Ich kann UkrainerInnen gut verstehen, die sagen: Wir lassen uns nicht unterkriegen, wir kämpfen so lange, bis wir die von der UNO anerkannten Grenzen wiederhaben.
    Man sollte jedoch mal seine Emotionen zu Ende denken, sich auch fragen, welchen Preis, bezahlt in Menschenleben, die Durchsetzung der territorialen Gerechtigkeit hat. Ein ukrainischer Versuch, die Krim zurückzuerobern, wird sehr wahrscheinlich auch zur See stattfinden. Die Basis dieser Rückeroberung werden also die Häfen im Gebiet Odessa sein. Was dann mit Odessa passieren wird, sollte man sich besser nicht vorzustellen versuchen.
    In der Ukraine sieht man, dass die militärische Unterstützung durch den Westen abnehmen wird. Die Antwort der Führung ist eine verstärkte eigene Rüstungsproduktion und eine verstärkte Mobilisierung von Wehrpflichtigen. Ex-Premierministerin Julija Tymoschenko fordert Präsident Selenskyj deshalb dazu auf, einen Plan B vorzulegen. Dieser Forderung kann man sich nur anschließen. Es muss mehr verhandelt werden: in humanitären Fragen und zunächst nur auf unteren Ebenen.
    Apropos Verhandlungen: Am 3. Januar kamen 230 ukrainische Kriegsgefangene frei. Das war die größte Freilassung von Kriegsgefangenen seit Februar 2022. Verhandlungen funk­tio­nieren – manchmal.
    Quelle: taz

    Anmerkung unseres Lesers J.A.: Unter einem merkwürdigen Titel, aber unter Anerkennung der gegenwärtigen Realitäten (immer höhere Verluste an Menschenleben, weitere Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur, schwindende Unterstützung durch den Westen…) plädiert hier ein taz-Autor, leicht verklausuliert, tatsächlich für einen “Plan B”, nämlich Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland, und untermauert die Aufforderung mit dem Hinweis, dass “Verhandlungen [manchmal] funktionieren”. In den kriegsbesoffenen Leserkommentaren werden ihm und der taz (natürlich) Naivität, Putin-Freundlichkeit und Defätismus unterstellt, ähnlich wie vor ein paar Tagen beim Artikel von Hajo Funke und Michael von der Schulenburg.

  9. Die Beziehungen zwischen Indien und Russland erhalten eine neue Dimension
    Der Besuch von Außenminister S. Jaishankar in Russland vom 24. bis 29. Dezember war ein außergewöhnliches Spektakel, das an die glücklichen Tage der indisch-sowjetischen Beziehungen erinnerte.
    In Jaishankars Worten auf russischem Boden schwang eine unaussprechliche Ekstase mit. Er unternahm sogar einen Spaziergang auf dem Roten Platz mitten im russischen Winter. Aber der Minister ist alles andere als ein sentimentaler Diplomat, der Emotionen nicht unbedingt als Belastung ansieht, sondern sie stattdessen in eine tolle Optik verwandelt.
    Dieser Russland-Besuch wird in Jaishankars diplomatischer Laufbahn neben seiner herausragenden Rolle bei der Intensivierung der Beziehungen zwischen Indien und den USA hervorstechen. Das Paradoxe ist, dass Jaishankars Mission im Wesentlichen darauf abzielte, Indiens strategische Autonomie in einem komplexen internationalen Umfeld zu stärken. Eine treffende Metapher wäre die eines Kreuzfahrtschiffes, das im Sturm gefangen (aber nicht gesunken) ist und in seiner Not einen ihm vertrauten Hafen aufsucht.
    Im Klartext: Jaishankars Moskau-Reise diente dazu, Raum für die indische Diplomatie zu schaffen.
    Quelle: Seniora.org
  10. Wie Japan Teil des Westens wurde
    Japan war das erste kapitalistische Land in Asien und ist heute fester Bestandteil westlicher Bündnisse. Das kommt nicht von ungefähr – vor allem die USA haben militärisch, ökonomisch und ideologisch dafür gesorgt, das Land in ihren Block zu integrieren.
    apan wird geografisch dem Osten zugerechnet und auch seine kulturellen Traditionen gelten als größtenteils östlich. Politisch ist es aber schon lange Teil des Westens und eine kapitalistische Wirtschaftsnation. Dafür mussten westliche Nationen militärischen und politisch-ökonomischen Zwang ausüben, aber auch ideologische Überzeugungsarbeit leisten.
    Die USA machten besonders zweimal in der Geschichte ihren Einfluss auf Japan geltend, um das Land in eine bestimmte Entwicklungsrichtung zu drängen: Mitte des 19. Jahrhunderts und rund hundert Jahre später in den 1950er und 60er Jahren. Im Jahr 1854 fuhren US-amerikanische Kanonenboote in die Bucht von Edo (später Tokyo genannt).
    Die ungebetenen Gäste zeigten den damaligen japanischen Machthabern die militärisch-technische Überlegenheit des Westens auf. Da Japan nicht von den USA überrannt und kolonisiert werden wollte, musste es sich dem Handel öffnen. Dafür schloss das Land ungerechte Verträge mit westlichen Mächten ab.
    Der Druck der Amerikaner und innere Widersprüche im System der Militärherrschaft führten dann zur Meiji-Restauration, bei der der japanische Kaiser (Tennô) wieder politische Macht gewann. Dieser Umbruch gilt als der Beginn der japanischen Moderne, in der es Japan binnen weniger Jahrzehnte gelang, sich westliches naturwissenschaftliches, technisches und militärisches Wissen anzueignen. Japan war das erste asiatische Land, das die kapitalistische Wirtschaftsweise erfolgreich adaptierte. Spätestens mit dem Sieg im Russisch-Japanischen Krieg 1905 wurde es ein ernstzunehmender Konkurrent der westlichen Nationen.
    Quelle: Jacobin
  11. Adornos Paragraph
    Ein Fragment in Adornos Aphorismussammlung “Minima Moralia” weist eine erstaunliche Aktualität auf – in der israelischen Rhetorik zum Gazakrieg.
    “Der Paragraph” ist der Titel eines Fragments im Anhang zu Theodor Adornos berühmter Aphorismensammlung Minima Moralia. Das Fragment beginnt mit den Worten: “Was die Nazis den Juden antaten, war unsagbar: die Sprachen hatten kein Wort dafür, denn selbst Massenmord hätte gegenüber dem Planvollen, Systematischen und Totalen noch geklungen wie aus der guten alten Zeit des Degerlocher Hauptlehrers.”
    Mit dem Degerlocher Hauptlehrer war Ernst August Wagner gemeint, der im Jahr 1913 in Stuttgart-Degerloch einen Massenmord verübte. Adorno fährt fort: “Und doch mußte ein Ausdruck gefunden werden, wollte man nicht den Opfern, deren es ohnehin zu viele sind, als daß ihre Namen erinnert werden könnten, noch den Fluch des Nicht gedacht soll ihrer werden antun. So hat man im Englischen den Begriff genocide geprägt. Aber durch die Kodifizierung, wie sie in der internationalen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt ist, hat man zugleich, um des Protestes willen, das Unsagbare kommensurabel gemacht.”
    Quelle: Overton Magazin
  12. Bewährungsstrafe für Aktivistin der “Letzten Generation”: Ein Dialog, der keiner ist – und eine letzte Warnung
    Sie klebte sich bei einem Klimaprotest in Frankfurt auf einer Straße fest – dafür ist die Aktivistin Carla Hinrichs in zweiter Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dabei schrammte sie nur knapp an einer härteren Strafe vorbei, wie der Vorsitzende Richter betonte.
    Die Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist am Mittwoch in einem Berufungsprozess zu zwei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Frankfurter Landgericht bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts aus dem Mai 2023 und verwarf die Berufung der Angeklagten ebenso wie die der Staatsanwaltschaft.
    So bleibt es für die Sprecherin der Gruppe Letzte Generation bei einer zweimonatigen Haftstrafe mit dreijähriger Bewährungsfrist. Damit habe Hinrichs “letztlich selbst in der Hand, ob sie ins Gefängnis muss oder nicht”, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Kirschbaum bei der Bekanntgabe des Urteils. Gegen die Entscheidung des Landgerichts kann Revision eingelegt werden.
    Quelle: Hessenschau
  13. Die Bilanz eigener Großartigkeit
    Die ARD informierte neulich die Landesparlamente über ihre Bilanz: Durchatmen – sie macht natürlich einen großartigen, ja atemberaubenden Job. Entwarnung also!
    Neulich zum Jahresausklang mal wieder eines dieser Formate bei der ARD: Aus der Mode geratene B-Promis und anderen Granden deutscher TV-Unterhaltung spulen eine Rateshow zum Jahr 2023 herunter. Man kennt solche »Shows« ja mittlerweile zur Genüge, in denen sich um ein Gnadenbrot rangelnde Sternchen mit anderen werbe- und gebührenfinanzierten Himmelsgestirnen der Branche, ein wenig um Gelassenheit bemühen. Jedenfalls saß der ewige Günther Jauch ebenfalls mit dabei. Und der erzählte, dass er fast mal beim ZDF gelandet wäre. Aber er war damals nicht CDU-Mitglied, das habe ihm den Wechsel verhagelt.
    Gelächter in der Runde, parteipolitische Entscheidung gegen Jauch. Und der habe nach seiner Selbstauskunft nur eine ADAC-Mitgliedschaft vorzuweisen; das sei der einzige Verein, bei dem er je gewesen sei. Da muss man doch lachen. Parteipolitische Einflussnahme, Parteien, die Entscheidungen in »freien Medien« beeinflussen: Ja, echt lustig! Ein kritisches Wort gab es nicht, wie auch – das könnte sonst gefährlich werden. Das ist schon alles in Ordnung so, schien die versammelte Stargemeinde vorzuspiegeln. So ists halt mal bei uns in Deutschland. Aber alles im Lot, denn Deutschlands gebührenfinanziertes Fernsehen macht tolle Arbeit. Sagt auch die Bilanz. Welche? Na, die von der ARD selbst geschriebene.
    Quelle: Overton Magazin

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