Unterstützungsunterschriften kollidieren mit dem Wahlgeheimnis

Unterstützungsunterschriften kollidieren mit dem Wahlgeheimnis

Unterstützungsunterschriften kollidieren mit dem Wahlgeheimnis

Jens Berger
Ein Artikel von: Jens Berger

Wer als kleine oder neue Partei in Deutschland bei Wahlen antreten will, hat es nicht leicht. Parteien, die nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder Landtagen vertreten sind, müssen zunächst Unterstützerunterschriften sammeln, um überhaupt für Wahlen zugelassen zu werden. Und dies gilt für jede Wahl! Vom Stadtrat über den Kreistag, Bezirks- und Länderparlamente bis hin zu den großen Bundestagswahlen, bei denen man jedoch auch wieder für jede Landesliste und jeden einzelnen Wahlkreis bei Direktmandaten eine einzelne Unterschriftenliste mit teils sehr hohen Quoren beschaffen muss. Dass man solche Unterschriftenlisten einholen muss, ist ja im Prinzip schon verständlich. Dass diese Unterschriften jedoch in den 2020-ern nicht etwa digital, sondern handschriftlich erfolgen müssen und je nach Bundesland oft persönlich beim zuständigen Einwohnermelde- oder Wahlamt abgegeben werden müssen, ist unverständlich, kollidiert dies doch mit dem Wahlgeheimnis. Von Jens Berger.

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Wer als kleine oder neue Partei an Bundestagswahlen teilnehmen will, muss viel Papierarbeit erledigen. Zurzeit gibt es in Deutschland 299 Wahlkreise. Wer in diesen Wahlkreisen Direktkandidaten aufstellen will, braucht für jeden dieser Wahlkreise eine eigene Unterschriftenliste mit Unterstützern, die dann auch nicht zentral, sondern bei jedem einzelnen für den Kreis zuständigen Amt beglaubigt und eingereicht werden müssen. Die Zahl der nötigen Unterschriften ist – wen wundert es – auch nicht einheitlich geregelt, sondern Ländersache und variiert zwischen 45 in Berlin und 300 im Saarland. Wenn man mal grob 100 Unterschriften pro Wahlkreis über den Daumen peilt, sind dies bei 299 Wahlkreisen fast 30.000 Unterschriften. Aber das war noch nicht alles. Für jede Landesliste braucht man auch noch zwischen 100 (Mecklenburg- Vorpommern) und 8.278 (Bayern) Unterstützerunterschriften.

Geradezu ein Vorbild in Sachen Datensparsamkeit ist da die Europawahl. Hier reichen 4.000 Unterschriften, um eine gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufzustellen. Richtig kompliziert wird es jedoch bei den Wahlen zu den Gebietskörperschaften. Wer auch in allen Kommunen, Landkreisen, Bezirken und Bundesländern bei Wahlen antreten will, muss abermals für jede Wahl das Prozedere wiederholen. Die möglicherweise bereits für andere Wahlen gesammelten Unterschriften werden hier nicht anerkannt. Die Hürde, die dieses Verfahren mit sich bringt, ist nicht zu unterschätzen. Eine kleine oder neue Partei braucht nicht nur in jeder noch so kleinen Gebietskörperschaft Unterstützer, sondern auch Freiwillige, die diese Unterstützer mobilisieren, die genormten offiziellen Formulare bereitstellen und nach der Prüfung gemeinsam an die zuständigen Wahlämter schicken. Bei zehntausenden einzelnen Formularen, die je nach landesspezifischer Regelung einzeln verschickt werden müssen, ist alleine der finanzielle Aufwand für das Porto bereits gewaltig.

Das Gesetz sagt, dass die Unterschriften von Wahlberechtigten erfolgen müssen. Und hier steckt der Teufel im Detail. Ob jemand wahlberechtigt ist, weiß nämlich in der Regel nur das zuständige Einwohnermelde- oder Wahlamt. Daher muss jede einzelne Unterschrift auch – je nach Bundesland – entweder von einem Beamten abgeglichen und überprüft oder gleich gegen Vorlage der Ausweisdokumente in einer Liste im zuständigen Amt geleistet werden. Das ist zum einen unnötig aufwändig. Gerade in Großstädten ist es oft ein zeit- und nervenzehrendes Unterfangen, überhaupt einen Termin beim zuständigen Amt zu bekommen. Zum anderen ist dies jedoch auch – was besonders problematisch ist – ein potenzieller Verstoß gegen das Wahlgeheimnis. Klar, die Unterstützung einer Partei ist technisch etwas anderes als die Wahl dieser Partei. Man darf aber schon davon ausgehen, dass ein Unterstützer auch mit dieser Partei sympathisiert und sie in den allermeisten Fällen auch wählen wird.

Welcher Partei man seine Stimme gibt, unterliegt in Deutschland aber dem Wahlgeheimnis. Keinen Beamten geht es etwas an, welche Partei man wählt und mit welcher Partei man sympathisiert. Wenn man aber – zumal in einem Dorf oder einer Kleinstadt – sich persönlich aufs Amt bewegen und gegen Vorlage des Ausweises unter Aufsicht eines Beamten in eine offene Unterstützerliste eintragen muss, ist das Wahlgeheimnis streng genommen nicht mehr gegeben. Gerade in unseren Zeiten ist das ein Problem – gerade für Angestellte des öffentlichen Dienstes oder lokale Honoratioren. Vielleicht will der Dorflehrer nicht, dass sich im Dorf herumspricht, dass er diese oder jene Partei unterstützt.

Die gültige Praxis wirkt nicht nur aus verfassungs- und datenschutzrechtlichen Aspekten problematisch. Sie wirkt in einer Zeit, in der man über ELSTER seine Steuererklärung online einreichen und sich online Häuser oder Neuwagen kaufen und Kreditverträge abschließen kann, auch seltsam anachronistisch. Selbstverständlich wäre es beispielsweise über ein TAN-Verfahren möglich, seine Unterstützung bequem, sicher und nahezu anonym über das Netz kundzutun. Warum gibt es solche Verfahren noch nicht? Der Grund wird sicher sein, dass die größeren Parteien, deren Vertreter solche Reformen auf den Weg bringen müssten, kein gesteigertes Interesse daran haben, es ihrer Konkurrenz einfacher zu machen. Das wiederum ist ein klarer Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Ein aktuelles Opfer dieser Praxis ist das BSW. Zwar konnte die neue Partei problemlos die 4.000 Unterstützerunterschriften für die Europawahl zusammenbekommen. Will man künftig aber auch in allen Gebietskörperschaften antreten, muss man (s.o.) die nötigen Unterstützerunterschriften für jede dieser Gebietskörperschaft einholen – und da gibt es lokal sehr wohl Probleme. Aber das ist natürlich im Interesse der etablierten Parteien. Warum also etwas ändern?

Titelbild: Siyanight/shutterstock.com

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