Unterstützungsunterschriften kollidieren mit dem Wahlgeheimnis
Wer als kleine oder neue Partei in Deutschland bei Wahlen antreten will, hat es nicht leicht. Parteien, die nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder Landtagen vertreten sind, müssen zunächst Unterstützerunterschriften sammeln, um überhaupt für Wahlen zugelassen zu werden. Und dies gilt für jede Wahl! Vom Stadtrat über den Kreistag, Bezirks- und Länderparlamente bis hin zu den großen Bundestagswahlen, bei denen man jedoch auch wieder für jede Landesliste und jeden einzelnen Wahlkreis bei Direktmandaten eine einzelne Unterschriftenliste mit teils sehr hohen Quoren beschaffen muss. Dass man solche Unterschriftenlisten einholen muss, ist ja im Prinzip schon verständlich. Dass diese Unterschriften jedoch in den 2020-ern nicht etwa digital, sondern handschriftlich erfolgen müssen und je nach Bundesland oft persönlich beim zuständigen Einwohnermelde- oder Wahlamt abgegeben werden müssen, ist unverständlich, kollidiert dies doch mit dem Wahlgeheimnis. Von Jens Berger.
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