Steuern erhöhen statt Ausgaben kürzen

Jens Berger
Ein Artikel von:

Die Eurokrise ist bereits tief in die Köpfe der Deutschen vorgedrungen. Hatten unsere Landsleute früher Angst vor Kriegen, der Umweltverschmutzung oder dem sozialen Abstieg, so bereiten ihnen heute die „Staatsverschuldung“ die größten Sorgen. Dies ist zumindest das Ergebnis des „Sorgenbarometers“ der Zeitschrift Stern. Demnach sollen sich angeblich 62% aller Deutschen vor den hohen Staatsschulden Deutschlands fürchten. Das Bild eines schweißgebadeten Michels, dem nächtlings in einem Albtraum die berühmt berüchtigte Schuldenuhr des Bundes Deutscher Steuerzahler erschienen ist, bestimmte daher auch in den letzten Jahren die politische Debatte Sparen, sparen, sparen wurde zum obersten Leitsatz von Regierung und Parteien.
(Auszug aus dem Buch „Das alles und noch viel mehr würden wir machen, wenn wir Kanzler von Deutschland wär’n“, herausgegeben von Peter Zudeick) Von Jens Berger

Es ist müßig, über die Sinnhaftigkeit oder Sinnlosigkeit eines Schuldenabbaus inmitten einer tiefgreifenden Wirtschaftskrise zu debattieren. Durch die Schuldenbremse und den Fiskalpakt ist der Schuldenabbau ohnehin im wahrsten Sinne des Wortes zum ehernen Gesetz geworden. Ob wir dies wollen oder nicht, dafür haben sowohl die rot-grüne als auch die schwarz-gelbe Regierung gesorgt. Hat man sich per Grundgesetzänderung verpflichtet, die Verschuldung abbauen, hat man dafür nach Adam Riese genau zwei Möglichkeiten: Entweder man kürzt die Ausgaben oder man erhöht die Einnahmen. Die politische Diskussion der Vergangenheit hat sich ausschließlich auf die Kürzung der Ausgaben verengt. Doch dies ist mitten in einer Wirtschaftskrise fatal. Freilich sind in Krisenzeiten auch Steuererhöhungen nicht unproblematisch, da sie dem Bürger doch einen Teil des verfügbaren Einkommens entziehen, das er eigentlich ausgeben sollte, um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen.

Der Gesetzgeber hätte jedoch die Möglichkeit, hier sehr gezielt vorzugehen und die negativen Effekte zu minimieren. In der Theorie ist es so, dass ein Privathaushalt seine Einnahmen entweder ausgibt (er konsumiert) oder eben spart (er investiert). Nun gibt es aber, je nach Einkommen, große Unterschiede zwischen den Haushalten. Der Geringverdienerhaushalt hat in der Regel eine Konsumquote von fast 100% – wovon sollte er auch Rücklagen bilden? Beim Besserverdienerhaushalt geht die Konsumquote jedoch mit steigendem Einkommen merklich zurück. Eine Erhöhung der Einkommensteuer ausschließlich im oberen Einkommensbereich hätte daher auch kaum negative Auswirkungen auf den Konsum. Eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes wäre demnach eine ökonomisch vertretbare Maßnahme, um das Problem der hohen Staatsverschuldung angehen zu können. Aber nicht nur das. Über die Steuerschraube kann der Staat sogar mit angezogener Schuldenbremse und dem Fiskalpakt im Nacken in einer wirtschaftlichen Schwächephase aktive Konjunkturpolitik betreiben. Die Steuereinahmen müssten dazu nur so hoch sein, dass die Einnahmen die Ausgaben selbst dann decken, wenn der Staat die Ausgaben für Konjunkturprogramme und andere sinnvolle Maßnahmen erhöhen muss, um die Wirtschaft und zusätzlich die Steuereinnahmen anzukurbeln. Ein richtig angesetztes Konjunkturprogramm kann sich über die Zeit sogar selbst tragen.

Neben der ökonomischen gibt es jedoch selbstverständlich auch noch die soziale Komponente. Ein Steuersystem muss vor allem eins sein: gerecht. Das geflügelte Wort, nach dem die starken Schultern mehr tragen können, als die schwachen, hat bis heute nichts an Wahrheit verloren. Im Gegenteil – die beiden letzten Jahrzehnte waren durch eine massive Öffnung der Einkommens- und Vermögensschere gekennzeichnet. Die Armen wurden nicht nur relativ, sondern sogar absolut ärmer, während die Reichen immer reicher wurden. Nun ist es jedoch in einer freien Marktwirtschaft für den Gesetzgeber nicht einfach, ins obere Lohngefüge einzugreifen. Nur ein kleiner Teil der Einkommensmillionäre hat überhaupt einen Arbeitsvertrag, die meisten Superreichen erzielen ihre Einkünfte über ihren Besitz. Um die Fehlentwicklung der letzten Jahrzehnte auszugleichen, ist das Steuersystem das beste Instrument. Eine Steuererklärung muss schließlich jeder abgeben. Die Eurokrise stellt die Gesellschaft zudem vor vollkommen neue Herausforderungen. Die Bankenrettung wird – dank falscher politischer Entscheidungen – den Steuerzahler einen dreistelligen Milliardenbetrag kosten. Wer soll das bezahlen? Die Armen? Die Schwachen? Die darbende Mittelschicht? Nein, in einer gerechten Gesellschaft müssen diese Lasten von den starken Schultern getragen werden und dies neben einer Besteuerung des Vermögens vor allem über eine stärkere Besteuerung hoher Einkommen zu erreichen.

Sowohl in den guten als auch in weniger guten alten Zeiten haben Regierungen, die Wert darauf gelegt haben, nicht vom Volk aufs Schafott geführt zu werden, vor allem die wohlhabenden Bürger ihres Landes finanziell in die Verpflichtung genommen. Dies war in den USA so, als Präsident Roosevelt den Spitzensteuersatz als Antwort auf die Weltwirtschaftskrise 1932 auf 63% erhöhen ließ. In Deutschland setzte zur gleichen Zeit Reichskanzler Brüning ein umfassendes Ausgabenkürzungsprogramm durch. Die USA konnten die Folgen der Krise durch steuerfinanzierte Konjunkturprogramme abfedern, in Deutschland kam es zu Massenarbeitslosigkeit und Adolf Hitler nutzte diese Not in der Bevölkerung, um der Weimarer Demokratie den Garaus zu machen. Der von Hitler angezettelte Zweite Weltkrieg war für die USA zwar auch ein gänzlich unfreiwilliges Konjunkturprogramm, ließ jedoch auch die Staatsaugaben jenseits des Atlantiks förmlich explodieren. Zur Gegenfinanzierung erhöhten die USA den Spitzensteuersatz etappenweise bis auf 94%. Getoppt wurde dieser Spitzensteuersatz durch niemand anderen als Konrad Adenauer, der – auch auf Druck der Siegermächte – in Deutschland 1949 ein Steuersystem einführte, dass eine nach oben offene Progression vorsah und so zu Spitzensteuersätzen von bis zu 95% führte. Diese Rekordsätze wurden in Deutschland nur langsam heruntergefahren. Noch 1954 mussten Spitzenverdiener mit einem Spitzensteuersatz von 70% leben. Erst nach der großen Steuerreform von 1955 sank der Satz auf den Wert von 53%.

Heute ist Deutschland im OECD-Vergleich eher eine Einkommensteueroase. SPD und Grüne senkten den Spitzensteuersatz in mehreren Schritten um insgesamt elf Prozentpunkte auf 42% und führten gleichzeitig eine sogenannte Kapitalertragssteuer in Höhe von nur 25% ein, die für sämtliche Einkommen aus Kapitalvermögen gilt. Weil der Spitzensteuersatz schon bei einem guten Facharbeitereinkommen erreicht wurde, kam man politisch unter Druck und führte dann 2007 eine „Reichensteuer“ ein, die jedoch ihren Namen nicht verdient, da sie lediglich den Einkommensanteil ab 250.000 Euro pro Jahr mit drei Prozent zusätzlich besteuert. Deutschlands wirklich Reiche werden im internationalen Vergleich damit verhältnismäßig gering zur Finanzierung des Allgemeinwohls herangezogen. In Österreich und Finnland beträgt der Spitzensteuersatz 50%, in Spanien und den Niederlanden 52%, in Belgien 53,5%, Italien 56%, in Schweden 56,6% in Dänemark 65,7% und Frankreichs Präsident Hollande hat letztes Jahr sogar eine Reichensteuer in Höhe von 75% durchgesetzt.

Wenn man seinen Blick jedoch nur auf den Spitzensteuersatz richtet, ist dies ein Fehler. Die 70%, die ein Deutscher im Jahre 1954 an den Fiskus abführen musste, galten nur für Einkommen oberhalb von 500.000 D-Mark, eine Größe, die im Nachkriegsdeutschland allenfalls von einer Handvoll „Superreicher“ überschritten wurde, während im heutigen Dänemark bereits ab einem Jahreseinkommen von 42.000 Euro der Spitzensatz von bis zu 65,7% anfällt.

Generell unterscheiden sich hier zwei Modelle – der Stufentarif, der auch als „Flat-Tax“ bekannt ist, und der Progressionstarif. In Deutschland gibt es eine Mischung aus beiden Modellen. Die ersten 8.354 Euro die man verdient, werden generell gar nicht versteuert – egal, ob man nun Kassierer bei Lidl oder Vorstandschef von VW ist. Diese Summe entspricht dem Grundfreibetrag und der steht unter dem Schutz des Grundgesetzes, da der Staat den Einkommensanteil, der zum Existenzminimum benötigt wird, nicht besteuern darf.

Ab 8.354 Euro beginnt die erste Progressionszone, in der der Steuersatz von derzeit 14% linear ziemlich steil bis auf 24% bei 13.469 Euro steigt. In der zweiten Progressionszone steigt der Satz dann langsamer bis zu 42% bei einem Einkommen von 52.881 Euro (bei einem Einzelverdiener). Die beiden Progressionszonen gelten für alle Steuerzahler. Auch ein Einkommensmillionär zahlt für die ersten 52.881 Euro genau so viel Steuern wie ein Ingenieur, der exakt 52.881 Euro Jahreseinkommen versteuern muss.

Ab einem Einkommen von 52.882 Euro wird jeder Euro pauschal mit dem Spitzensteuersatz von 42% besteuert, der sich für Einkommen oberhalb von 250.731 Euro noch einmal auf 45% erhöht. Auch hier gilt: Nur Einkommen ab dieser Summe werden mit diesem Steuersatz versteuert. Wer also beispielsweise 250.732 Euro im Jahr zu versteuern hat, muss nur für den einen Euro mehr die Reichensteuer zahlen und nicht für sein komplettes Jahreseinkommen.

Erst wenn man diese Systematik versteht, verlieren die hohen Steuersätze, die hier bereits genannt wurden, ihren Schrecken. Die französische Reichensteuer von 75% gilt ausschließlich für Einkommen oberhalb von einer Millionen Euro pro Jahr. Der Einkommensteil der unter dieser Marke liegt, wird nach dem ganz normalen und überaus komplizierten französischen Steuertarifen berechnet. Bevor ein französischer Einkommensmillionär überhaupt erst den ersten Euro Reichensteuer bezahlen muss, hat der durch die unteren Steuertarifzonen bereits ein Nettoeinkommen von rund 600.000 Euro auf seinem Konto. Auch wenn Steuerflüchtlinge, wie der Schauspieler Depardieu anderes behaupten sind französische Spitzenverdiener nicht gerade von Verarmung und Obdachlosigkeit bedroht.

Das französische Modell wäre selbstverständlich auch in Deutschland möglich. Es wäre jedoch ein Irrtum, sich von einer solchen Maßnahme finanzielle Wunder zu versprechen. Von einer solchen Reichensteuer wären in Deutschland gerade einmal rund 17.000 Steuerpflichtige betroffen und da nur die Einkommen, die oberhalb der Million-Euro-Grenze liegen, mit 75% versteuert werden, dürften die Mehreinnahmen zwar beachtlich sein; um gleichzeitig Geringverdiener zu entlasten und im optimalen Fall auch noch eine aktive Konjunkturpolitik zu finanzieren, reicht eine Reichensteuer nach französischem Vorbild jedoch bei weitem nicht aus.

Wenn es darum geht, das Steuersystem gerechter zu gestalten und wirklich Mehreinnahmen zu erzielen, muss man dahin gehen, wo es wehtut – an die mittleren Sätze der Einkommenssteuertabelle. Damit schlägt man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe, denn nicht nur der Spitzensteuersatz wird in Deutschland lebhaft diskutiert. Auch wenn er nicht im Sorgenbarometer des Stern auftaucht, erregt der viel beschworene „Mittelstandsbauch“ die Gemüter. In steter Regelmäßigkeit wollen Politiker von Union und FDP und ihnen gewogene Leitartikler das deutsche Steuersystem auf den fiskalischen Trimm-Dich-Pfad schicken. Das kommt auch gut an, denn wer will schon eine schmierige Steuerwampe vor sich herschleppen? Der Fachbegriff für dieses Phänomen heißt kalte Progression und besagt, dass jede Gehaltserhöhung gefühlt geringer ausfällt, da sie zum Teil vom jeweils höheren Grenzsteuersatz aufgefressen wird. In einem Steuersystem mit progressivem Tarifverlauf ist dies jedoch unvermeidlich. Wer den Mittelstandsbauch wirklich loswerden will, kommt nicht darum herum, die Progressionszonen abzuschaffen und durch ein Stufenmodell zu ersetzen. Ein solches Stufenmodell muss dabei nicht dem feuchten Steuersenkungsträumen neoliberaler Bierdeckelartisten wie Paul Kirchhof oder Friedrich Merz entsprechen – auch das in Steuerfragen rigide Dänemark hat ein Stufenmodell, nur dass die Stufen dort selbstverständlich wesentlich steiler und enger gestaltet sind als bei den Bierdeckelmodellen deutscher Steuerreformatoren.

Von den Dänen lernen, heißt siegen lernen? Nicht unbedingt. Dort werden die Steuerpflichtigen nämlich durch die Bank weg sehr hoch besteuert und auch Geringverdiener werden wesentlich höher besteuert als in Deutschland. Um aus dem dänischen Modell ein deutsches Zukunftsmodell zu machen, das auch sozial verträglich ist, muss daher die Besteuerung kleiner Einkommen deutlich abgesenkt werden. Um die kalte Progression abzuschaffen, müssen dabei die Grenzsätze in jedem Jahr zudem an die reale Einkommensentwicklung angepasst werden. Eine sinnvolle Größe für die Festlegung der Stufen ist dabei das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen der Bürger. Für Modellrechnungen muss man hierbei auf das Steuerjahr 2007 zurückgreifen, da aktuellere Daten noch nicht im Detail verfügbar sind. Dies hat auch den Vorteil, dass diese Daten noch die zu versteuernden Kapitaleinkommen beinhalten, die seit der Einführung der Kapitalertragssteuer im Jahre 2009 nicht mehr in die Einkommensteuerstatistik eingehen. Dass die Kapitalertragssteuer abgeschafft werden muss, versteht sich von selbst, denn es ist niemanden zu vermitteln, warum „anstrengungslose Einkommen“ – und nichts anderes sind Kapitaleinkommen – geringer besteuert werden sollten als Einkommen aus Arbeit.

Für ein Stufenmodell empfehlen sich daher folgende Abstufungen:
Stufe 0: Grundfreibetrag – Einkommen bis 8.354 Euro – Steuersatz 0%
Stufe 1: Eingangssteuersatz – bis zur Hälfte des Durchschnittseinkommens – Einkommen von 8.354 bis 13.800 Euro – Steuersatz 10%
Stufe 2: ermäßigter Steuersatz – von 13.801 Euro bis 27.600 Euro – Steuersatz 20%
Stufe 3: erhöhter Steuersatz – Vom Durchschnittseinkommen bis zum Doppelten des Durchschnittseinkommens – von 27.601 bis 55.200 Euro – Steuersatz 40%
Stufe 4: gehobener Steuersatz – für Einkommen oberhalb des Doppelten des Durchschnittseinkommens – von 52.201 Euro bis 1.000.000 – Euro Steuersatz 55%
Stufe 5: Reichensteuer – für Einkommen ab 1.000.001 Euro – Steuersatz 75%

Dieses Einkommensteuermodell passt nicht nur auf jeden Bierdeckel, sondern ist auch sozial ausgewogen. Sogar der viel zitierte Facharbeiter bei VW würde bei diesem Modell weniger Steuern abführen müssen als heutzutage und vor allem Bezieher von Niedriglöhnen profitieren durch die stark ermäßigten Steuersätze bei den ersten beiden Stufen.

Durch die stärkere Besteuerung von hohen Einkommen würden die Gesamteinnahmen ganz erheblich ansteigen. Wenn man die Einkommensteuerstatistik des Bundesfinanzministeriums mit diesem Modell durchrechnet, kommt man auf Mehreinnahmen in der Größenordnung von 51 Mrd. Euro. Diese Summe übertrifft sogar die momentane Neuverschuldung des Bundes bei weitem und lässt der Politik den Raum, die Verschuldung abzubauen oder selbst mit Schuldenbremse und Fiskalpakt Politik aktiv zu gestalten.

Mit diesem Geld ließen sich viele sinnvolle Dinge finanzieren, etwa die Investitionsstaus auf Straßen, Schulen oder Hochschulgebäuden. Und wenn das Dringendste erledigt ist und noch Geld übrig bleibt? Dann könnten wir auch dem deutschen Michel auch noch die Angst vor den hohen Staatsschulden nehmen und die Schulden abtragen. Dies zählte dann jedoch zur Kür und nicht zur Pflicht.

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch „Das alles und noch viel mehr würden wir machen, wenn wir Kanzler von Deutschland wär’n“, herausgegeben von Peter Zudeick (Westend Verlag, Mai 2013, 14,99 €).

Zu den zahlreichen Autoren des Buches gehören neben den NachDenkSeiten-Autoren Wolfgang Lieb und Jens Berger auch Sahra Wagenknecht, Christoph Butterwegge, Ulrich Schneider, Wolfgang Neskovic und Ines Pohl.

Siehe dazu auch „Ein Manifest des Bürgerwillens, radikal demokratisch und utopisch“ und „Bildung: Wir leisten uns weniger, als wir uns leisten können und müssen“.

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