FFP2-Maskenzwang: „…dann sollen sie doch das Flugzeug nehmen“

FFP2-Maskenzwang: „…dann sollen sie doch das Flugzeug nehmen“

FFP2-Maskenzwang: „…dann sollen sie doch das Flugzeug nehmen“

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Überschattet von den Folgen der skandalösen Sanktionspolitik der Regierung wird heute wahrscheinlich ein anderer Skandal fortgesetzt: Die Pläne zum Infektionsschutzgesetz, die heute beschlossen werden sollen, sind eine Farce – unter anderem die unwissenschaftlichen Regeln zum FFP2-Maskenzwang. Während andere Länder sich endlich von den Angstkampagnen befreien, verharrt Deutschland im Griff der Panikmacher. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Bundestag stimmt am heutigen Donnerstag in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zur „Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“ (20/2573) ab. Abgestimmt wird auch über die Beschlussempfehlungen des Gesundheitsausschusses zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Gut vorbereitet für den Herbst – Pandemiemanagement verbessern“ (20/2564) und zum Antrag der Fraktion Die LINKE mit dem Titel „Auf sich verändernden Pandemieverlauf vorbereiten – Maßnahmenplan vorlegen“ (20/2581). „Keine Covid-19-Impfpflicht für Soldaten“ lautet ein Antrag der AfD-Fraktion (20/2600).

Der Entwurf der Regierung sieht laut Medien eine Beibehaltung des Maskenzwangs im Fernverkehr der Bahn vor – und sogar eine dortige Verschärfung auf eine FFP2-Maskenpflicht. Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen solle über den Maskenzwang hinaus eine Testnachweispflicht gelten. Weitere Corona-Regeln, die einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten, gebe es zwar nicht. Der Entwurf lasse den Ländern aber die Möglichkeit für weitere Maßnahmen – etwa ein Maskenzwang im öffentlichen Nahverkehr oder in Schulen.

Der Maskenzwang in Flugzeugen soll nach Plänen der Bundesregierung aber wegfallen, wie Medien berichten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte der dpa: “Solange die Pandemielage es erlaubt, wird dagegen im Flieger die Maskenpflicht fallen. Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft.“

Den einen der Zwang, den anderen die Wahl

Der Minister lässt den Fluggästen also die Wahl, nach ihrer eigenen Vernunft zu handeln. Bürger in Fernzügen dagegen trifft der FFP2-Maskenzwang, der keine wissenschaftliche Grundlage hat. Regeln, die schon letztes Jahr unangemessen waren, werden nun sehr wahrscheinlich verschärft, obwohl sie nun noch unangemessener sind: Es gibt keine Daten, keine tragbaren Kriterien, die diese FFP2-Pläne irgendwie stützen würden. „Fallzahlen“, „Inzidenzen“ und die „an und mit“ Corona Verstorbenen – all das waren noch nie belastbare Grundlagen für Einschränkungen der Bürgerrechte. Und selbst diese nicht belastbaren Zahlen geben momentan Entwarnung.

Bürger, die es aus guten Gründen ablehnen, eine FFP2-Maske zu nutzen, können ja künftig den Flieger und das Auto nehmen. Wer sich das nicht leisten kann oder auf das Klima achten möchte, muss eben unter die Maske. Das ist die Botschaft dieser Gesetzespläne.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründet die Ungleichbehandlung beim Thema Maskenzwang laut ZDF damit, dass auf internationalen Flügen kaum noch Masken getragen würden. Die Lufthansa habe zudem immer wieder vorgetragen, dass sie auch nicht mehr durchsetzbar seien. In Zügen sei die Maskenpflicht weiterhin erforderlich, zumal dort mehr Menschen unterwegs seien. Sollten die Fallzahlen wieder steigen, soll die Maskenpflicht auch im Luftverkehr per Verordnung wieder angeordnet werden können. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, es sei „richtig und vernünftig“, die Pflicht in Fernzügen beizubehalten, in Flugzeugen aber darauf zu verzichten. So gebe es in Flugzeugen eine andere Luftzirkulation durch das Absaugen der Luft und der Verwendung von Filtern. „Im ICE läuft dies anders“, so Wiese.

Im Raum steht laut Medien auch die geplante Regelung, geimpfte Menschen nur von der Maskenpflicht in Restaurants oder bei Kultur- und Sportveranstaltungen zu befreien, wenn ihre Impfung „frisch“ ist. Menschen, deren Impfung länger als drei Monate zurückliegt, würden dann nicht Geimpften im Status gleichgestellt.

Deutschland wird zur Insel der irrationalen Corona-Politik

Mit einem Zwang zum Tragen von FFP2-Masken würde Deutschland weltweit allein dastehen, wie etwa der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit gegenüber der „Welt“ betont: Demnach sei eine FFP2-Maskenpflicht etwa in Zügen wissenschaftlich nicht nachvollziehbar, es gebe keine Daten, keine wissenschaftliche Evidenz, die sie rechtfertigen könnten. Im Herbst könne es durchaus zu Problemen in Kliniken kommen, das liege aber vor allem am strukturellen Notstand, der nicht an der Wurzel angegangen werde. Eine monothematische Fixierung auf Corona würde die Situation eher verschärfen.

Deutschland wird zur Insel der irrationalen Corona-Politik. Ein Blick unter anderem nach Frankreich zeigt, wie Länder mit Corona umgehen, die sich nicht (mehr) von heimischen Panikmachern treiben lassen, wie die „Zeit“ berichtet:

„Frankreich hat Ende Juli den selbst erklärten ‚Ausnahmezustand‘ beendet und damit auch alle Maßnahmen abgeschafft: Ein Impf- oder Genesenennachweis ist nirgendwo mehr erforderlich, und wenn die Schülerinnen und Schüler in dieser Woche wieder zum Unterricht gehen, wird niemand mehr eine Maske tragen, ebenso wenig wie im ÖPNV oder in den Fernzügen.“

Ein zentrales Problem der Corona-Politik bleiben die Kriterien, die Einschränkungen auslösen sollen. Und die (mutmaßlich vorsätzlich) nicht erhobenen Daten, die solche Kriterien sinnvoll machen würden. Einige im geplanten Infektionsschutzgesetz angedachte Formulierungen hält etwa Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes deutscher Verwaltungsrichter, darum für rechtlich problematisch, wie die „Welt” berichtet:

„Die Begriffe ‚Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens‘ und ‚kritische Infrastruktur‘ sind so unklar und so vage gefasst, dass eine rechtssichere Anwendung in verfassungsrechtlich einwandfreier Weise nicht möglich ist.“

Zu begrüßen ist, dass entgegen früheren Plänen Kinder nach Corona-Verdacht nun doch nicht vom Arzt für gesund erklärt werden müssen, laut Medien reicht ein Selbsttest. Wie Masken das Lernen beeinträchtigen, haben laut „Berliner Zeitung“ gerade noch einmal Amtsärzte betont. Im geplanten Gesetz sei dennoch vorgesehen, dass die Länder in Schulen ab der fünften Klasse eine Maskenpflicht einführen können, „wenn dadurch ein geregelter Präsenz-Unterrichtsbetrieb aufrecht erhalten werden“ könne.

Die Maske: Symbol der Unterwerfung

Das geplante Infektionsschutzgesetz wäre ein weiterer Bruch mit Rationalität und wissenschaftlicher Evidenz beim Thema Corona. Beim Aspekt des Maskenzwangs ist zu betonen: Der Zwang zur Maskierung muss meiner Meinung nach überall endgültig abgeschafft werden, ob OP-Maske oder FFP2. Wer das Bedürfnis hat, sich freiwillig zu maskieren, soll das doch gerne tun. Aber der Zwang zum Tragen einer Maske ist keine Kleinigkeit, sondern (neben vielen körperlichen Aspekten) ein Symbol der öffentlichen Unterwerfung unter eine Politik, die viele Bürger als unangemessen und gefährlich beurteilen. Die allgegenwärtige Maske schürt zudem gesellschaftliche Ängste, die inzwischen nicht mehr begründet sind – man sollte die Menschen von diesen nun unbegründeten Ängsten befreien. Bezüglich juristischer Fragen bei den körperlichen Aspekten des Maskenzwangs kommt das „Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte“ zu diesem Schluss:

„Wer Menschen dazu anhält, sich eine Mund-Nasen-Bedeckung zum Schutz vor Coronaviren (Maske) aufzusetzen, kann den Straftatbestand der Nötigung und – jedenfalls soweit es um häufig wiederholtes oder langanhaltendes Tragen geht – den der Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft, in bestimmten Konstellationen (z. B. Lehrer gegenüber minderjährigen Schülern) auch den der Misshandlung von Schutzbefohlenen und als Amtsträger den der Körperverletzung im Amt erfüllen.“

Corona-Politik aufarbeiten

Ein Fehler wäre es, nun aus Gründen der „Gerechtigkeit“ den Maskenzwang auch im Flugzeug zu fordern. Im Gegenteil: Hoffentlich wirkt die grobe Ungleichbehandlung als ein Hebel, mit dem auch die anderen Zwänge zur Maskierung beendet werden können. Erste Stimmen gibt es laut Medien in dieser Richtung:

“Maskenpflicht muss im Verkehr einheitlich geregelt sein: Und zwar ganz oder gar nicht”, teilte der Vizevorsitzende der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Martin Burkert der Deutschen Presse-Agentur mit. “Das Beibehalten der Maskenpflicht in Fernzügen bei gleichzeitiger Abschaffung im Flugverkehr ist unerklärbar.”

Die zerstörerische Corona-Politik muss gründlich aufgearbeitet und die Verantwortlichen müssen benannt werden. Alle Corona-Maßnahmen sind nun meiner Meinung nach nicht mehr rational zu begründen. Darum sollten sie dauerhaft verbannt werden, ohne „pausierten Notstand“, der im Hintergrund weiter lauert. Zu allererst muss das bei den Regeln geschehen, die Kinder und Jugendliche betreffen.

Dass das Parlament heute sehr wahrscheinlich etwas anderes beschließt, ist unverantwortlich.

Titelbild: Steven Valentino / Shutterstock

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