Schlagwort:
Grundgesetz

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Hessen streicht „sozial“ aus dem Sozialministerium

„Als bisher einziges Bundesland hat Hessen das Wort Soziales aus dem bisher kurz „Sozialministerium“ genannten Ressort getilgt. Auf ausdrücklichen Wunsch des neuen Ressortchefs Jürgen Banzer heißt es nun offiziell: „Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit“… „Sozialministerium klingt abstrakt, theoretisch und nach Metaebene“
Der CDU-Politiker, der das Ressort von der acht Jahre lang nur „Sozialministerin“ genannten Parteifreundin Silke Lautenschläger übernahm, hat inoffiziell sogar einen noch neueren Namen kreiert. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Banzer: „Es ist für mich das ,Gesellschaftsministerium`, es ist das Haus, in dem Gesellschaftspolitik gemacht wird“, berichtet die FAZ. Dem Wirtschaftsministerium steht somit in Hessen kein Sozialministerium mehr gegenüber. Die hessische CDU streicht also das „Soziale“ aus der „sozialen Marktwirtschaft“. Wolfgang Lieb

Schuldenbremse = ÖPP-Beschleunigung + Rot-Rot-Grün-Behinderung

Bitte wenden Sie sich an Mitglieder, Sympathisanten und Abgeordnete von SPD und Grünen. Das ist dringlich. Denn wenn die so genannte Schuldenbremse kommt, dann wird der politische Spielraum für jede soziale und ökologische Politik massiv eingeengt. Dass sich Sozialdemokraten und Grüne in Berlin für die so genannte Schuldenbremse und obendrein die Verankerung im Grundgesetz einsetzen, ist mit Vernunft nicht mehr zu begreifen. – Im Sommer soll alles entschieden sein. Deshalb werden Sie bitte jetzt aktiv und fordern Sie ihre Abgeordneten auf, Ihre Zustimmung zu diesem Akt der politischen Kastration zu verweigern. Schicken Sie bitte diesen Beitrag über Ihren Mailverteiler auch weiter.

Im folgenden finden Sie einen aufklärenden und aufrüttelnden Text des NachDenkSeiten-Lesers Dr. Rainer Kowallik und dann eine zusätzliche Anmerkung. Albrecht Müller.

Das neue BKA-Gesetz und die Gefahren für die Demokratie

Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und „Geist der Verfassung“ unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gefährdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon überschritten worden, wie etwa beim großen Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschränkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden können. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Von Christine Wicht

Die Sarazzins der Wissenschaft: Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro ausreichend

Zwei Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler halten einen Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro für ausreichend, d.h. nur rund ein Drittel der bisherigen Höhe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am Mittwoch auf der Internetseite der Technischen Universität Chemnitz veröffentlicht wurde.Maßstab für die Berechung dieser „Wirtschaftswissenschaftler“ sind die einkommensmäßig unteren 20% der deutschen Haushalte, diese geben angeblich für Essen, Kleidung, Kommunikation, Reisen etc. knapp 500 Euro pro Monat und Person (Single-Haushalt) aus. Die Logik dieser „Studie“: Ist erst einmal das untere Fünftel der Gesellschaft arm genug, dann kann man auch Ärmsten der Armen noch ärmer machen oder anders gesagt: In den Elendsvierteln der Welt ist schon derjenige nicht arm, der eine handvoll Reis und einen Schluck Wasser hat. Wolfgang Lieb

Buchbesprechung: „DIE DAX-RITTER – Wie Manager unser Land ruinieren“ von Thomas Wieczorek

Im Jahr 5 nach der Verkündung der Agenda 2010: Es wird immer dringlicher an einige Eckpunkte unseres Grundgesetzes zu erinnern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. … Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.“ Daran misst Thomas Wieczorek den Zustand der deutschen Republik. Er kommt nach umfassender Ausleuchtung aller Ecken zu dem Schluss: „Demnach sind die gegenwärtigen Zustände verfassungswidrig und müssten unverzüglich abgestellt werden.“ Was hat der Autor gefunden, um in so einer deutlichen Formulierung die Summe seiner Erfahrungen zu bündeln? Eine Rezension von Hermann Zoller

Mehrheitswahlrecht oder die „künstliche Verringerung der Parteienzahl durch Veränderungen im Wahlsystem“

Die Entwicklung zu einem Fünf-Parteiensystem in den Parlamenten einhergehend mit einem „Vertrauensschwund“ der Wähler gegenüber den Volksparteien CDU/CSU und SPD habe zu Spekulationen „über die Ablösung der bisherigen Zweiparteien-Koalitionen durch Dreiparteien-Koalitionen geführt“. Durch das Aufkommen eines Fünfparteiensystems mit der Linken „haben (wir) also mit einer fundamentalen Veränderung unseres Regierungssystems zu rechnen“, so die Prognose des Altbundespräsidenten und jetzigen Aushängeschilds des konservativen „Konvents für Deutschland“ Roman Herzog. „Die beiden großen Lager, die sich im Laufe der Zeit herausbildeten, konnten damit rechnen, dass sie in der Wahl die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereinigen konnten.“ Die Ausfächerung des Parteiensystems werde diesen Effekt so gut wie sicher beseitigen. Es werde immer schwerer werden stabile absolute Mehrheiten zu bilden und zusammenzuhalten: „Im Klartext: Die Gefahr von Minderheitsregierungen wird wachsen.“ Herzog plädiert deshalb für einen Übergang zu einem Mehrheitswahlrecht und für eine Änderung des Abstimmungsverfahrens im Bundesrat.
In der Sache geht es um die rechtliche Absicherung des herrschenden politischen Kurses gegen den Mehrheitswillen der Wählerinnen und Wähler. Wolfgang Lieb

ADAC-Rechtsgutachten: Nummernschild-Scannung ist verfassungswidrig

In immer mehr Bundesländern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Straßenverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verstößt laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. Zudem sei das Videoscanning ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht unerheblich, da vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning für März erwartet wird. Von Christine Wicht.

„Die Vision des Neoliberalismus widerspricht entscheidenden Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“

Das ist einer der Kernsätze eines Essays von Wieland Hempel, den wir Ihnen zur Lektüre und zur Diskussion empfehlen. Unser Autor, Ministerialbeamter und ausgewiesen im Verfassungsrecht, unternimmt es, die herrschende neoliberale Politik am unveränderbaren Kern des Grundgesetzes zu messen. Sein Befund bestätigt die häufig diffuse Vermutung, dass die neoliberalen “Reformen” auf eine andere Republik zielen. Albrecht Müller.

Sozialabbau und die Einschränkung von Freiheitsrechten sind die zwei Seiten einer politischen Münze

Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert schärfere Sicherheitsgesetze und strebt an, die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inneren einzusetzen. Damit folgt sie einer alten Forderung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sollte dieser Vorschlag der Bundeskanzlerin eine Mehrheit finden, gehört die gewollte Trennung der Staatlichen Gewalt für die Innere und Äußere Sicherheit der Vergangenheit an. Der Schutz vor der Gefahr des Terrorismus muss dafür herhalten, dass Grundgesetz Stück für Stück zu demontieren. Der Terroranschlag vom 11. September 2001, dient nach wie vor als Begründung sicherheitspolitische Maßnahmen auszuweiten. 80 Millionen Bundesbürger verlieren scheibchenweise ihren freiheitlichen Schutz, den ihnen das Grundgesetz gewährleistet hat. Unser Grundgesetz schützt uns aufgrund vergangener Erfahrungen in der Weimarer Zeit, vor den Gefahren einer Verschmelzung der Aufgaben von Militär und Politik. Politische Entscheidungsträger sollten die Deutschen Militär-Geschichte repetieren, bevor sie über eine Änderung des Grundgesetzes zur Militarisierung der Innenpolitik urteilen. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Glos will Arbeitspflicht für alle Hilfeempfänger

„Jeder Erwerbslose müsste einer regulären Beschäftigung oder einer öffentlich bereit gestellten Arbeit – in Art der Ein-Euro-Jobs – nachgehen, sonst würde er keine staatliche Unterstützung mehr bekommen. Wer einen normalen Job hat, dadurch aber zu wenig zum Leben verdient, bekäme einen öffentlichen Zuschuss: Der Staat würde sein Einkommen aufstocken, sodass er genauso viel erhält wie eine Bezieher des Arbeitslosengelds II.“
Die Ökonomen des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) glauben, dass die Pläne von Glos ein wahres Job-Wunder auslösen könnten. 1,4 Millionen Stellen für Geringverdiener könnten entstehen, wenn Glos sich mit seinen Reformvorschlägen in der Großen Kolaition durchsetzt. Zugleich könnten die öffentlichen Haushalte bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr sparen.

Jutta Roitsch: Föderaler Schlussakt. Von der kreativen Kooperation zum ruinösen Wettbewerb

Die erste große Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt führte ihn ein, die zweite große Koalition unter Angela Merkel und Franz Müntefering schafft ihn ab: Nach über 35 Jahren hat der kooperative Föderalismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur fünf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und Ländern grundlegend verändert.
Jutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der Föderalismusreform zur Verfügung gestellt. Er ist in den Blättern für deutsche und internationale Politik 8/2006 abgedruckt. Siehe auch NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts erklärt das Sozialstaatspostulat des Grundgesetzes zur politischen Verfügungsmasse und der Bundespräsident pflichtet ihm sofort bei.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ lautet Artikel 20 des Grundgesetzes. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier meint dagegen in der FAZ:

Die Grundlagen unserer Verfassung basieren auf dem Prinzip der Eigenverantwortung“ und „das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes belässt dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum.

„Wir müssen ein neues Verhältnis finden in der Tat zwischen kollektiver Absicherung und Eigenverantwortung“, pflichtete ihm unser Bundespräsident im DLF bei.
Damit segnet unser oberster Repräsentant des Staates und unser oberster Richter letztlich alles ab, was an Abbau des Sozialstaates noch politisch vorangetrieben werden mag.

Föderalismusreform: Vom kooperativen Föderalismus zum Wettbewerbsföderalismus – künftig herrscht zwischen den Ländern das Recht des Stärkeren

Am 15. Dezember haben die die Ministerpräsidenten der Länder einstimmig der bei den Koalitionsverhandlungen mitbeschlossenen sog. Föderalismusreform zugestimmt. In den Medien gab es ein großes Aufatmen: Endlich könne die Blockade zwischen Bundestag und Länderkammer beim Verabschieden von Gesetzen aufgehoben werden. Kanzlerin Merkel lobte, dass nunmehr „das Gemeinwohl und das gesamtstaatliche Interesse“ nach vorne gebracht werden könne. Die Föderalismusreform bringt eine reibungslosere Entscheidungsmacht für den Bund einerseits und mehr Zuständigkeiten für die Bundesländer sowie mehr Wettbewerb zwischen ihnen andererseits. Letzteres bedeutet mehr Provinzialität und das in Zeiten eines supranationalen Einigungsprozesses. Mehr Wettbewerb bringt zudem eine Stärkung des Rechts des Stärkeren zwischen den Ländern.

Das Europäische Parlament hat der „Vorratsdatenspeicherung“ zugestimmt. Damit dürfen die Daten über Telekommunkationsverbindungen eines jeden Bürgers gespeichert werden.

Am 15.12.2005 hat das Europäische Parlament der von EU-Kommission und -Rat beschlossenen sog. Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. In den Medien erscheint das Thema, wenn überhaupt, meist in der Rubrik “Computer” oder “Internet”, und es wird eher wenig darauf eingegangen, was wohl auch daran liegt, dass der Begriff recht abstrakt klingt. Dabei sind die Auswirkungen enorm, denn was auf europäischer Ebene an diesem Tag verabschiedet wurde, ist nicht weniger, als die komplette, sekundengenaue Speicherung aller Daten über die Telekommunikationsverbindungen eines jeden Bürgers. Einer unserer Leser, der sich bei diesem Thema auskennt, hat sich für uns damit befasst.