Gedanken zur Staatsräson
Die deutsche Politik drückt sich seit Jahren um eine sachgerechte Antwort auf die Frage der deutschen Staatsräson für Israel herum. Auch die Mainstream-Medien und die Rechtswissenschaft hatten nicht die Kraft, die Frage des richtigen Umgangs mit Israel, genauer gesagt mit dem Regime Netanjahus, seriös zu beantworten. Eine wie auch immer definierte Staatsräson endet nämlich spätestens dort, wo die Normen des Völkerrechts (Art. 25 GG), das Friedensgebot des Grundgesetzes (Präambel und Art. 1 Abs. 2 GG) sowie die Grundrechte (Art. 1 bis 19 GG) gelten. Von Peter Vonnahme.
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