Berliner Kammergericht verschiebt kurzfristig Termin in der Causa „Bundespressekonferenz gegen Warweg“ auf den 15. April 2026

„Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautete der Urteilsspruch des Berliner Landgerichts am 27. Juli 2023. Zuvor hatte sich der Privatverein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) geweigert, den NDS-Redakteur und Parlamentsberichterstatter Florian Warweg zu den Regierungspressekonferenzen in der BPK zuzulassen. Der BPK-Vorstand legte gegen diese Entscheidung des Landgerichts umgehend Berufung ein. Vom Berliner Kammergericht war der Berufungstermin zunächst auf den 27. August und dann auf den 19. November 2025 gelegt worden. Diese Woche hat das Kammergericht kurzfristig den Termin erneut um fünf Monate auf den 15. April 2026 verlegt. Von Redaktion.
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