Schlagwort:
von der Leyen, Ursula

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Der asoziale Zynismus der Sozialministerin von der Leyen

„Nehmen Sie eine Floristin, die heute Tariflohn verdient. Die wird nach 35 Jahren Vollzeitarbeit keine Rente erreichen, von der sie leben kann und muss am Ende zum Amt wie jemand, der in der Zeit auf der faulen Haut gelegen hat. Das ist ungerecht“, sagte von der Leyen der Bild-Zeitung zur Begründung der von ihr geplanten „Zuschussrente“. Den Zuschuss bis zu einer Obergrenze von 850 Euro bekomme nur „wer im Leben ordentlich was geleistet hat“.
Im Umkehrschluss heißt das, dass diejenigen, die Lücken in ihren Versicherungsbiografien haben, weil sie länger arbeitslos gewesen sind oder zwischendurch in eine prekäre (Schein-) Selbständigkeit abgedrängt worden sind oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht auf 35 Jahre Vollzeitarbeit kommen und vor allem die große Masse, die sich aufgrund ihrer niedrigen Einkommen eine zusätzliche private Riester-Rente gar nicht leisten konnten, in den Augen der „Arbeits- und Sozialministerin“ „auf der faulen Haut gelegen haben“ bzw. in ihrem Leben nicht „ordentlich was geleistet“ haben.
Hinter dem ständigen eiskalten Lächeln der Sozialministerin verbirgt sich diskriminierendes und asoziales Denken. Von Wolfgang Lieb.

Jens Bergers Wochenrückblick: Die FDP, die Medien und der Zauberlehrling

Manchmal reibt man sich aufgrund der Vergesslichkeit der schreibenden Zunft verwundert die Augen. Da entdecken die Leitartikler in dieser Woche doch glatt, dass die FDP eine populistische Partei und mit ihr kein Staat zu machen ist. Ei der Daus! Wer hätte das gedacht? Wo haben die Edelfedern eigentlich die letzten Jahre verbracht? Von Jens Berger

Statt griechische Inseln nun Goldbarren als Pfand

„Verkauft doch eure Inseln, ihr Pleite-Griechen“ forderte die Bild-Zeitung als Gegenleistung für die Rettung vor dem griechischen Staatsbankrott. Sozialministerin von der Leyen ist da handfester, sie will für deutsche Gelder aus dem Rettungsfonds Gold als Sicherheit. Sie gibt damit einen Startschuss für einen Wettlauf der Kreditgeber, sich die Filetstücke Griechenlands unter den Nagel zu reißen. An allem was Griechenland bisher noch als Ausweis seiner Kreditwürdigkeit anbieten konnte, könnte bald der „Kuckuck“ kleben. Es wäre alles weggepfändet, die „Märkte“ reagierten noch panischer und die Griechen müssten gegenüber dem Rest der Gläubiger dann endgültig Konkurs anmelden. Und die „Gerichtsvollzieher“ der Gläubigerländer dürften danach gleich in die anderen Mittelmeerländer weiterziehen. Von Orlando Pascheit und Wolfgang Lieb

Beschäftigungs-„Boom“ vor allem bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen und bei der Leiharbeit

In der deutschen Arbeitsmarktpolitik zählt ausschließlich quantitatives „Job-Wachstum“, qualitatives Beschäftigungswachstum spielt keine Rolle. Es gilt das Leitbild der Hartz-Reformen: Jede Arbeit ist zumutbar, egal zu welchem Preis. Der „Boom“ auf dem Arbeitsmarkt ist zu drei Vierteln als atypische Beschäftigung angekommen. Dieser Zuwachs an atypischer Beschäftigung ist wiederum zu mehr als der Hälfte (57 %) auf die Zunahme der Leiharbeit zurückzuführen. Die Zahl der Männer in Normalbeschäftigung ging sogar um 44.000 zurück. Das belegen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Von Wolfgang Lieb

Plünderung der Sozialkassen auf dem Rücken der Behinderten

Wer muss die Rentenversicherungsbeiträge für Menschen zahlen, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind? Nach dem Sozialgesetzbuch zählen Behindertenwerkstätten zu den sozialstaatlichen Aufgaben, ihre Finanzierung untersteht dem jeweiligen Sozialträger. Somit ist der Bund für die Rentenversicherungsbeiträge zuständig. Geht es nach Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, soll sich dies ab nächster Woche rückwirkend für die letzten drei Jahre ändern. Wenn die Gesetzesnovelle von der Leyens am nächsten Mittwoch vom Bundestag angenommen wird, müssen künftig die Arbeitsagentur und die Rentenversicherung die Beiträge für die Behinderten zahlen. Sozialstaatliche Aufgaben, die eigentlich von allen Bundesbürgern finanziert werden müssten, werden somit einmal mehr den Sozialkassen auferlegt – ein klarer Verfassungsbruch. Von Jens Berger

Die Lüge mit Hartz IV-Sanktionen-Statistik soll den Flop des „Bildungspakets“ verdecken

828.708 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, eine Steigerung um 14 Prozent, so lauteten die Schlagzeilen. Damit wird der Eindruck erweckt, dass nahezu jeder Sechste der etwa 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert würde, weil er die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. Tatsächlich sind aber nur höchstens 4 Prozent Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt worden. Bezogen auf den Bestand der Hartz IV-Empfänger, die sanktioniert wurden, hat sich die Quote der Betroffenen gerade einmal von 2,5 auf 2,8 Prozent erhöht. Selbst Arbeitsministerin von der Leyen muss einräumen: „96 Prozent verhalten sich korrekt“. Die in diskriminierender Absicht in die Welt gesetzte Horrorzahl von über 800.000 ausgesprochenen Sanktionen („Trauriger Rekord“) erklärt sich, dass nur die im angenommenen Zeitraum Anzahl der Sanktionen im Verlauf, also etwa auch mehrfache Sanktionen, erfasst werden, aber nicht die Zahl der Personen, die von einer Sanktion betroffen wurden. Wolfgang Lieb

Was zu erwarten war: Das Bürokratiemonster Bildungspaket floppt

Rund 2,5 Millionen Kinder sollten über das Bildungspaket Kindern Nachhilfe, Musikschule, Sport Schulmittagessen oder Klassenausflüge angeboten werden. Nach einer Spiegel-Meldung sollen aber erst zwei Prozent der Berechtigten bei den Jobcentern Anträge auf eine Förderung durch das Bildungspaket gestellt haben. Bis Ende April sollten die Eltern die Anträge einreichen, wenn sie die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar beanspruchen wollten. Was jeder, mit einigermaßen gesundem Menschenverstand ausgestattete, vorhersehen konnte, ist nun eingetreten: Das mit dem Bildungspaket in die Welt gesetzte Bürokratiemonster frisst die Kinder, die es fördern sollte. Wolfgang Lieb

Der Streit um die Frauenquote: Ein Wahlkampfgetöse

Zwischen Ursula von der Leyen und Kristina Schröder scheint es heftigen Zoff zu geben. Die Sozialministerin pocht auf die Einführung einer festen 30-Prozent-Quote für Frauen in Führungspositionen, die Frauenministerin ist für eine “gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung“, also für Freiwilligkeit per Gesetz.
Es gehört zu den ältesten Tricks aus der Mottenkiste von Wahlkämpfern, einen Streit zu inszenieren bei dem man das Interesse einer großen Gruppe von Wählern auf die eigene Partei lenkt und bei dem innerhalb dieser Partei die kontroversen Standpunkte vertreten werden. Das soll zeigen dass man in der CDU um dieses Thema ringt. Das lenkt von unangenehmen Themen ab. Das macht die Streitenden bekannter und man kann sicher sein, dass kein Schaden entsteht, weil nämlich nichts daraus folgt. Wolfgang Lieb

„Deutscher Alterssurvey“- Die Rente mit 67 ist eine Kopfgeburt

„Deutsche gehen später in Rente“ titelt die Süddeutsche Zeitung und übernimmt damit kritiklos die Sprachregelung von Bundessozialministerin von der Leyen. Die SZ stützt sich dabei auf den gestern veröffentlichten „Alterssurvey [PDF – 49 KB]“. Die Befürworter der Rente mit 67, die behaupten, dass Ältere wachsende Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten, können aus dem Alterssurvey jedoch keinen Honig saugen. Selbst bei einer angestiegenen „Erwerbsbeteiligung“ der 60 bis 64-Jährigen von derzeit 33 Prozent (von der Leyen sprach sogar von 40 Prozent), bliebe aus heutiger Sicht die Rente mit 67 für den allergrößten Teil der Arbeitnehmer eine faktische Rentenkürzung. Wolfgang Lieb

Tarifeinheit und Tarifautonomie

Für die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt es eine weitere Hängepartie: Den gemeinsamen Vorstoß von BDA und DGB zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil zur Aufhebung der Tarifeinheit am 23. Juni 2010 erheblichen Wirbel verursacht. Danach wurde mit dem bisher geltenden Grundsatz gebrochen: Ein Betrieb- eine Gewerkschaft. Damit ist das bisherige Prinzip nicht mehr gültig, dass in einem Betrieb für vergleichbare Arbeitsverhältnisse nur einheitliche Tarifverträge angewendet werden.
Politik und Gesetzgeber ist anzuraten, den konkurrierenden Spartengewerkschaften nicht die Luft abzudrehen. Ohne die Möglichkeit zu Tarifverträgen mit den erforderlichen Arbeitskampfmaßnahmen wären die im Grundgesetz verankerte Vereinigungsfreiheit und Tarifautonomie als Eckpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie nicht durchzusetzen. Von Ursula Engelen-Kefer

Gängelung der Armen

Ursula von der Leyens Plan, höhere Sozialleistungen für Kinder im Hartz-IV-Bezug nicht auszuzahlen, sondern ihnen Gutscheine, einen „Bildungspass“ bzw. eine Chipkarte auszuhändigen, findet über die parteipolitischen Lagergrenzen hinweg zahlreiche Anhänger/innen. Einer der Hauptgründe hierfür dürfte das in der Gesellschaft weit verbreitete Vorurteil sein, eine vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 angemahnte Erhöhung des Regelsatzes komme bei vielen Kindern aus sog. Hartz-IV-Familien gar nicht an, weil die Eltern das Geld eher zur Befriedigung ihrer eigenen Konsumbedürfnisse ausgeben würden. Zwar mag es tatsächlich den einen oder anderen Vater geben, der sich eher den beinahe schon sprichwörtlichen Flachbildschirm kaufen würde, als das zusätzliche Geld seinen Kindern zugute kommen zu lassen. Mit den seltenen Ausnahmen „vergnügungssüchtiger“ Familienväter zu begründen, dass keine Erhöhung der Regelsätze stattfinden soll, womit alle übrigen Eltern und Kinder völlig schuldlos benachteiligt würden, wäre aber mehr als perfide. Dass auch Unternehmen staatliche Subventionen zweckentfremden, zeigt der jüngste Missbrauchsskandal beim Kurzarbeitergeld, hat bisher freilich bezeichnenderweise nie die Forderung nach sich gezogen, ihnen keine Subventionen mehr zu gewähren oder bloß noch Gutscheine auszuhändigen. Von Christoph Butterwegge