Datenschutzbeauftragter: 20% Alg II-Missbrauch, behauptet Clement. Mit der Wirklichkeit hatte diese Zahl nichts gemein.

Ein Artikel von:

Die oft behauptete Missbrauchsquote von 20% „ist aus einer datenschutzrechtlich ohnehin sehr zweifelhaften Telefonaktion der Bundesagentur für Arbeit hochgerechnet worden: Betroffene, die telefonisch nicht erreicht werden konnten oder eine Teilnahme an der Aktion ablehnten, wurden dem Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs ausgesetzt. Mit der Wirklichkeit hatte diese Zahl jedoch nichts gemein“, schreibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern in seinem 7. Tätigkeitsbericht 2004/2005.