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Militäreinsätze/Kriege

Heute werden erschreckend viele Kriege geführt. Der Konflikt zwischen West und Ost ist neu aufgelegt, obwohl etwas anderes vereinbart war: Gemeinsame Sicherheit und Abrüstung. Es ist nicht auszuschließen, dass auch wir wieder in kriegerische Auseinandersetzungen hineingezogen werden. Wir halten das wie auch die weltweit geführten Kriege für eine so große Gefahr, dass die NachDenkSeiten viele Analysen dem Thema Krieg und Frieden widmen.

Müssen Historiker so tendenziös und so schlecht arbeiten wie der Autor Wolfrum mit seinem Buch über „Rot-Grün an der Macht“?

Am 5.8.2013 erschien im Berliner Tagesspiegel eine Art Rezension des Historikers Hans-Ulrich Wehler. Wehler nannte Wolfrums „Studie“ „Rot-Grün an der Macht“[*] ein „Meisterwerk der deutschen Zeitgeschichte“. Das Buch besteche durch eine „überaus sorgfältige Interpretation“. Anders als andere Werke, denen man vorwerfe, sie erlägen „zu häufig der Übermacht ihrer politischen Gegenwart und deren Kategorien“, praktiziere Wolfrum „eine wesentliche Tugend des gestandenen Historikers: die Fähigkeit zum gerechten Urteil“. – Davon kann keine Rede sein. Wolfrums Analysen und Beobachtungen sind über weite Strecken der Abklatsch eines Teils der veröffentlichten Meinung im Zeitraum des Geschehens. Es enthält eine Menge von Fehlern und maßlose Übertreibungen. Wolfrum bedient sich parteiischer Quellen und sein Urteil ist alles andere als gerecht. Albrecht Müller.

NachDenkGespräche – Was passiert eigentlich in Syrien?

Links zu Artikeln, die im Gespräch erwähnt werden:

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Jens Berger und Jens Wernicke von den NachDenkSeiten haben sich mit dem Friedens- und Konfliktforscher Werner Ruf über die Hintergründe des Bürgerkriegs in Syrien, die geostrategischen Motive der Akteure hinter den Kulissen, die völkerrechtlichen Fragen rund um einen möglichen Militärschlag gegen das Assad-Regime und das augenscheinliche Versagen der deutschen Medien in diesem Konflikt unterhalten. Die NachDenkSeiten haben bereits am Montag den lesenswerten Beitrag „Menschenrechte versus Völkerrecht?“ von Werner Ruf und Jens Wernicke publiziert, der wichtige Zusatzinformationen zum Gespräch enthält.

Links zu Artikeln, die im Gespräch erwähnt werden:

Menschenrechte versus Völkerrecht?

Mit der Charta der Vereinten Nationen [PDF – 405 KB] versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. Nach Artikel 2 Ziff. 4 und Artikel 2 Ziff. 7 der Charta ist Gewalt gegen Staaten also grundsätzlich tabu. Ebenso auch jede Androhung von Gewalt gegen einen Staat. Einzig Art. 51 belässt den Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“ Medien und Politik starren nun allerdings immer öfter auf Kapitel VII der Charta, das in der Tat – auch – militärische Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats (und also explizit nicht etwa einer „Koalition der Willigen“, es sei denn, diese ist vom Sicherheitsrat autorisiert) bei „Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ zulässt, wenn Maßnahmen zur „Friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ (Kap. VI der Charta) ausgeschöpft sind.
Seit der ersten vom Sicherheitsrat legitimierten „humanitären Intervention“ im Irak im Jahre 1991 wurde das „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ in die völkerrechtliche Debatte eingeführt, ohne allerdings bisher von der Vollversammlung der VN beschlossen worden zu sein.
Gerade wenn es um „humanitäre Interventionen“ geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen. Von Werner Ruf[*] und Jens Wernicke[**].

Militärschlag gegen Syrien – Die hinterhältige Taktik der Kanzlerin

Militärschlag gegen Syrien – Die hinterhältige Taktik der Kanzlerin
Merkels Regierungskunst besteht darin, dass sie sich bei jeder politischen Aussagen ein Hintertürchen offenhält, durch das sie das Gegenteil des Gesagten rechtfertigen kann. Merkel hat sich bei all ihren nur auf die ablehnende Stimmung innerhalb der Bevölkerung abhebenden Absagen zu einem Militärschlag gegen Syrien immer hintenherum eine Ausflucht offen gelassen. Eine solche Taktik, dem Mehrheitswillen zu entsprechen und hintenherum das Gegenteil zu tun, nennt man üblicherweise hinterhältig. Von Wolfgang Lieb.

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Giftgaseinsatz in Syrien – gibt es wirklich keine Zweifel?

Während die UN-Inspektoren noch bis Montag Zeit haben, den vermeintlichen Giftgaseinsatz vom 21. August in den Vororten der syrischen Hauptstadt Damaskus zu untersuchen, ist für die USA und die NATO bereits jetzt alles klar. Für US-Vizepräsident Biden gibt es „keine Zweifel“ daran, dass es sich um einen Giftgaseinsatz handelte und das dieser völkerrechtswidrige Angriff vom syrischen Regime ausgeführt wurde. Auch Großbritannien und Frankreich sind sich ihrer Sache sicher und warten nur noch auf den Startschuss zum lange geplanten Militäreinsatz in Syrien. Zweifel an der US-Version werden auch in den deutschen Massenmedien nicht geäußert. Gibt es denn wirklich keine Zweifel? Doch, wenn man sich abseits der Massenmedien informiert, stößt man unweigerlich auf eine ganze Schar von Indizien, die gegen die „offizielle“ US-Version sprechen. Man fühlt sich dabei unweigerlich an die Propaganda im Vorfeld des Kosovo- und des Irakkrieges erinnert. Von Jens Berger.

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Zum 27. Januar – Zwei Jahrestage und zwei Tagebücher

Für Anne Frank, Tanja Sawitschewa und all die Anderen
An diesem Tag gedenken wir der Befreiung von Auschwitz [1]. Als die Rote Armee 1945 die Tore öffnete, boten sich ihr Bilder, die in ihrer Grausamkeit durch nichts zu überbieten sind [2]. Gott sei Dank ist der 27. Januar inzwischen ein offizieller Gedenktag!
Aber wir dürfen auch einen anderen Gedenktag nicht vergessen, denn genau ein Jahr zuvor hatte die Rote Armee schon einmal bestialische Verbrechen von Deutschen im Nationalsozialismus beendet: Am 27. Januar 1944 „endete die Blockade von Leningrad“ [3], die Stadt, die heute wieder (Sankt) Petersburg bzw. Petrograd heißt. Von Nadja Thelen-Khoder

Zu Syrien und weit darüber hinaus

In einem breit angelegten Interview erkundet Nahost-Experte Günter Meyer die mannigfachen Dimensionen des syrischen Bürgerkriegs und seine Folgen – ökonomische und geostrategische – für andere Länder in der Region. Er ist der Überzeugung, dass die USA und Israel bislang den meisten Nutzen aus der Situation gezogen haben.
Von Lars Schall.

Ein weiterer Tabubruch: Bundesverfassungsgericht lässt den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu

Die strikte Trennung von innerer Gefahrenabwehr durch die Polizei und äußerer Gefahrenabwehr durch das Militär war eine bewusste Reaktion der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes auf den offenen oder verdeckten Einsatz der Reichswehr im Innern in der Weimarer Republik. Diese Trennung wurde zwar schon mit der Notstandsgesetzgebung im Jahre 1968 gelockert (Einfügung des Art. 87a Abs. 4 GG). Dennoch blieb es bei einer strikten Unterscheidung bei der Regelung des Katastrophen-Notstandes und des Staats-Notstandes. Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern, die auf die Vernichtung des Gegners gerichtet sind, blieben prinzipiell ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht weicht nun mit seiner heutigen Entscheidung die bisherige Trennung von Polizei und Militär weiter auf.
Die Regelungen für den Katastrophenschutz nach Art. 35 Abs. 2 und 3 GG, ließen bisher – auch nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtes – den Einsatz der Streitkräfte im Innern mit militärischer Waffengewalt nicht zu. Die 16 Richter des Plenums haben nun entschieden, dass die „Verwendung spezifischer militärischen Waffen bei Einsätzen der Streitkräfte nach diesen Vorschriften nicht grundsätzlich“ ausgeschlossen ist. Damit ist ein fundamentales Prinzip unserer Verfassung – unter Umgehung einer Verfassungsänderung durch den Gesetzgeber – durchbrochen. Wenn auch in engen Grenzen, ist damit die Tür für eine weitere Militarisierung im Innern aufgestoßen. Von Wolfgang Lieb

Freiheit und Terror – Nach Irak, Afghanistan, Libyen nun Syrien

Wer sind eigentlich Freiheitskämpfer und wer sind Terroristen? Für unsere Regierung wie auch für die Medien, die maßgeblich unsere öffentliche Meinung bilden, scheint das eindeutig zu sein: Die aufständischen Taliban in Afghanistan sind zum Beispiel Terroristen, weil sie bekanntlich gegen die von den USA und ihren Verbündeten eingesetzte Regierung kämpfen. Dagegen sind die Aufständischen in Syrien Freiheitskämpfer, obwohl sie gegen die (nicht von den USA und ihren Verbündeten eingesetzte) Regierung kämpfen, wobei sie die unter ihren Betten aufbewahrten Maschinengewehre, Panzerfäuste und Raketen einsetzen können. In Libyen durften sie sogar das Staatsoberhaupt ermorden, nachdem die NATO das Land in Grund und Boden gebombt hatte. Von Wolfgang Bittner.

„Nie wieder Krieg“– Diese Einsicht soll offensichtlich endgültig der Vergangenheit angehören. Eine Art Wochenrückblick.

Weil ich jeden Krieg für Wahnsinn halte, hat mich die Rede des Bundespräsidenten beim Antrittsbesuch bei der Bundeswehr in der zu Ende gehenden Woche sehr beschäftigt. Ähnlich erging es offensichtlich auch vielen Leserinnen und Lesern der NachDenkSeiten. Es war eine Rede zur Gewöhnung an Militäreinsätze. Das Echo auf die beiden Beiträge in den NachDenkSeiten vom 12. Juni und vom 13. Juni war sehr groß und es ist sehr interessant. Auch für unsere Leserinnen und Leser. Deshalb dokumentieren wir unten einen Teil der Mails. Es gab sehr viel mehr Mails. Ihnen allen ein großes Dankeschön. Von Albrecht Müller

Nachtrag zum kritischen Beitrag über die Worte des Bundespräsidenten zu Militäreinsätzen

Ein Freund der NachDenkSeiten macht mich darauf aufmerksam, dass der in meinem gestrigen Beitrag kritisierte Satz des Bundespräsidenten – „Und dass es wieder deutsche Gefallene gibt, ist für unsere glücksüchtige Gesellschaft schwer zu ertragen” – im Text der Rede, die vom Bundespräsidialamt veröffentlicht wurde, nicht enthalten sei. Außerdem hält er meine Qualifizierung („ekelhaft“) für zu hart. Von Albrecht Müller

Worte des Bundespräsidenten: Ekelhaft und geschichtsvergessen

Als ich das Büchlein „Der falsche Präsident” über Joachim Gauck schrieb, hatte ich ein bisschen Hoffnung, dass er noch lernen könnte. Diese Hoffnung war beim Thema Militäreinsätze am geringsten. Diese Skepsis bestätigt der Bundespräsident jetzt – mit Einlassungen, die alle, die sich mit der Anwendung von militärischer Gewalt schwertun als ekelhaft empfinden müssen. Wenn Gauck jetzt in Hamburg sagt „Und dass es wieder deutsche Gefallene gibt, ist für unsere glücksüchtige Gesellschaft schwer zu ertragen”, dann unterstellt er damit den abwägenden Skeptikern, dass sie „glücksüchtig“ seien. Welch eine Ignoranz! Die „Glücksüchtigen“, die Gauck hier moralisierend anprangert, interessieren sich vermutlich mehrheitlich gar nicht für das Problem des Für und Wider Militäreinsätze. Ihnen ist wie vieles egal. Sie werden von den Attacken des Bundespräsidenten auch gar nicht erreicht. Von Albrecht Müller

Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika darf so nicht heißen

Die schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestags ist auch weiterhin nicht bereit, den Völkermord in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als einen solchen zu bezeichnen. Sie lehnte am Donnerstagabend sowohl einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion ab als auch einen inhaltlich weit weniger weitgehenden, der gemeinsam von Sozialdemokraten und Grünen kurzfristig eingebracht worden war. Dass es sich bei dem kolonialen Vernichtungskrieg, den allein 80 Prozent des Herero-Volkes nicht überlebten, um einen Völkermord handelt, ist seit Jahren herrschende Meinung in der Wissenschaft. Weitere betroffene Volksgruppen waren die Nama, Damara und San. Von Rolf-Henning Hintze