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Staatsorgane

Oskar Lafontaine: Parlamentarisches Regierungssystem in der Krise – Lobby regiert mit

„Fast 1000 Lobbyisten haben über die Fraktionen Zugangsausweise für den Bundestag erhalten“, schreibt die Süddeutsche Zeitung. „Besonders ärgerlich ist, dass diese Lobbyisten ihrer Tätigkeit im Verborgenen nachgehen können. Der Bundestag weigert sich, die Namen der Einflüsterer bekannt zu geben. Die Fraktionen von Linken und Grünen haben inzwischen selbst kundgetan, welchen Organisationen sie zu Ausweisen verholfen haben. Union und SPD weigern sich aber vehement. Dabei gehen mehr als 90 Prozent dieser Hausausweise auf das Konto der Koalitionsfraktionen.“ Aber es gibt auch zahlreiche Lobbyisten, die noch näher an die Schalthebel der Macht kommen. Denn in den Bundesministerien sind einige von ihnen als „externe Mitarbeiter“ beschäftigt. Immer wieder finden sich in Gesetzesentwürfen der Bundesregierung ganze Passagen, die Lobbyvertreter geschrieben haben. Damit diese Gesetze im Bundestag auch angenommen werden, pflegen Konzerne und Banken CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne mit Parteispenden. DIE LINKE fordert: Parteispenden müssen verboten werden! Albrecht Müller.

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Wer schafft was, Frau Merkel? – Die Armen helfen den Armen, Merkel nicht.

„Wir schaffen das. Davon bin ich ganz fest überzeugt. Deutschland ist ein starkes Land“, hat sie gestern Abend wieder in der ARD-Sendung „Anne Will“ gesagt. Und uns wieder im Unklaren gelassen, wen sie mit „wir“ meint. Bayer, Daimler, Heckler&Koch, die Deutsche Bank und Bosch und viel andere Konzerne sind stark, keine Frage. Die Klattens, Quandts und Schaefflers auch. Die Hartz-4-Bezieherin und der Niedriglöhner eher nicht. Wer schafft also was, Frau Merkel? Und wie? So Oskar Lafontaine in seiner neuen Kolumne. Albrecht Müller.

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Gefahr im Verzug? – Kolumne Nr. 2 von Oskar Lafontaine

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem jüngsten Urteil entschieden: „Bei Gefahr im Verzug ist die Bundesregierung ausnahmsweise berechtigt, den Einsatz (der Bundeswehr im Ausland) vorläufig alleine zu beschließen.“ Dieses Urteil ist vielleicht gut gemeint, wird aber den Schreibtischhelden und Kriegsbefürworter neuen Auftrieb geben. Seit Tagen lesen wir in den Zeitungen, dass wir in Syrien „Frieden stiften“ müssen, indem wir ebenfalls bombardieren. Wie schnell kann eine Bundesregierung auf die Idee kommen, dass in Syrien Gefahr in Verzug ist und wir daher Kampfflugzeuge schicken müssen? Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Militäreinsätzen der Bundeswehr hat das Grundgesetz längst hinter sich gelassen. In Artikel 87a des Grundgesetzes heißt es unmissverständlich: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Von Beteiligung an den Ölkriegen der USA ist nirgendwo die Rede. Seit Peter Struck 2009 feststellte: „Unsere Sicherheit wird nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt“ und Bundespräsident Gauck die „neue Verantwortung der Deutschen in der Welt“ entdeckt hat, haben die Bellizisten in Deutschland immer stärkeren Zulauf. Schade, dass sich auch die Verfassungsrichter dazu hergegeben haben, den Artikel 87a des Grundgesetzes aufzugeben.

„Wandel durch Konfrontation“ – das scheint die neue ostpolitische Linie zu sein

Es ist allgemein bekannt, dass sich die Verantwortlichen der Ostpolitik um Willy Brandt Anfang der sechziger Jahre eine politische Strategie ausgedacht hatten: Sie wollten eine innere Veränderung in der Sowjetunion und im Warschauer-Pakt dadurch erreichen, jedenfalls möglich machen, dass die Konfrontation abgebaut wird. Auf Zusammenarbeit sollte der Westen umstellen, „vertrauensbildende Maßnahmen“, wie es damals etwas bürokratisch hieß, waren gefordert und auch umgesetzt. Jetzt wird die gegenteilige Strategie gefahren. De facto jedenfalls, von vielen sicherlich so nicht gewollt: der Westen geht in die Konfrontation, es werden Sanktionen verhängt, es wird böse vom anderen gesprochen und geschrieben. Eigentlich müsste man wissen, dass genau dies zu einer Verschlechterung der inneren und rechtspolitischen Lage in Russland führen kann. Diese Verhärtung nimmt man offensichtlich billigend in Kauf. – Jetzt ist „rechtzeitig“ zum Antikriegstag im offiziellen Blatt des Deutschen Bundestags „Das Parlament“ ein beispielhaftes Stück und ein Beleg für den neu begonnenen kalten Krieg erschienen (Quelle: Das Parlament.) In den Hinweisen von heute ist schon darauf hingewiesen worden. Siehe hier: Der Putin-Komplex . Untertitel: „In Deutschland gibt es zu viel Verständnis für die friedensgefährdende Politik Moskaus“. Albrecht Müller.

Nach oben buckeln, nach unten treten.

Es folgt ein Kommentar von Bernd Riexinger, Vorsitzender der Linkspartei. Das ist sozusagen der bittere Abschluss einer bittereren Woche für die Demokratie in Europa. Wenn Sigmar Gabriel oder sogar Angela Merkel ihre Gegenstimme bei uns erheben wollen, wir würden ihren Text auch einstellen. Albrecht Müller

NSA-Ermittler mit Maulkorb

Das Verfahren bei der Einsetzung eines Sonderermittlers für den NSA-Untersuchungsausschuss und vor allem die Tatsache, dass er seine Erkenntnisse nur in enger Absprache mit der Regierung den Parlamentariern erläutern darf, ist ein Beispiel dafür, wie CSU/CDU und SPD freiwillig ihre parlamentarischen Kontrollrechte beschneiden. Zu Recht bereitet die Linke eine Verfassungsklage vor.
Die Art und Weise, wie die Regierung bislang mit den Ausspähaktionen der Geheimdienste, zumal der NSA umgegangen ist, lässt sich nur noch mit den Begriffen „tarnen“ und „täuschen“ beschreiben, um vor den misstrauischen und überwachungsfreudigen „Freunden“ zu Kreuze zu kriechen. Einen „Ermittler“, der nur das ermitteln und dem Parlament mitteilen darf, was die Regierung erlaubt, kann man sich nach deren bisherigen Vertuschungs- und Beschwichtigungsverhalten ersparen.
Man kann nur darauf hoffen, dass der Rechercheverbund aus NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung weiteres Wikileak-Material auswertet. Von Wolfgang Lieb

Christian Wulff geht unter die Heuschrecken

In der alten Bundesrepublik gab es ein ehernes Gesetz – der Bundespräsident ist nicht nur höchster Repräsentant seines Landes, sondern sollte auch wegen seiner moralischen Integrität ein Vorbild für die Gesellschaft und die politische Klasse sein. Christian Wulff hat bereits in seiner Amtszeit mit dieser Tradition gebrochen – er ging als „Schnäppchenjäger“ in die Geschichte ein, der jede nur erdenkliche kostenlose Gratifikation von Gönnern annahm. Diese unwürdige und höchst peinliche Tradition setzt Wulff nun auch nach seiner Amtszeit fort – vor wenigen Tagen heuerte er als leitender Berater bei einem Schweizer Private-Equity-Unternehmen an, das sich darauf spezialisiert hat, Traumrenditen mit vermieteten Immobilien zu machen, indem es die Mieten der Bestandsmieter gnadenlos erhöht. Damit setzt Wulff neue Standards in Sachen Instinktlosigkeit. Der Bundespräsident a.D. ist sehr tief gefallen. Von Jens Berger.

Die Ohrfeige und das „neue Deutschland“

Bundespräsident Gauck verleiht Beate und Serge Klarsfeld das Bundesverdienstkreuz für ihre Verdienste bei der Aufklärung von NS-Verbrechen und ihren Kampf gegen Antisemitismus. Welch noble Geste der Bundesrepublik Deutschland, mit Beate Klarsfeld eine Aktivistin auszuzeichnen, deren berühmteste Tat es war, 1968 den damaligen CDU-Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger wegen seiner Verstrickungen in den Nationalsozialismus symbolisch geohrfeigt zu haben.
Bei genauerem Hinsehen allerdings entpuppt sich diese Auszeichnung ebenso wie die zahlreichen Bekenntnisse deutscher Politiker zur „deutschen Verantwortung“ eher als ein Akt der Freisprechung von eben dieser Verantwortung (von Schuld ist schon gar nicht mehr die Rede). Von Erik Jochem

Merkel und Schäuble spielen die hässlichen Deutschen und hinterlassen uns damit eine schwere Hypothek

„Deutschland ist besser als Frau Merkel“ heißt eine Zwischenüberschrift in einem bemerkenswerten Artikel des französischen Ökonomen Jacques Sapir mit dem Titel „Haïr l’Allemagne?“. „Deutschland hassen?“ fragt Sapir und analysiert den Umgang Merkels und Schäubles mit der frei gewählten Regierung Griechenlands und den rücksichtslosen Umgang mit dessen Volk. Es gab Zeiten, als wir die Nachbarschaft zu anderen Völkern pflegten und als Freunde angesehen waren. Das haben wir alle genossen. Jetzt erscheinen wir als ein Volk, das andere Völker zu knebeln versucht, von ihrer Regierung die totale Kapitulation verlangt und gleichgültig ist gegenüber dem maßgeblich von unserer Regierung verursachten Leid. Sapir sieht die deutsche Führung im Dienste „nur einer kleinen Minderheit“. Er beschreibt die kritische Lebenslage auch der Mehrheit in Deutschland.- Carsten Weikamp hat den Artikel des französischen Wissenschaftlers übersetzt. Es lohnt sich, den Text zu lesen. Für Freunde der französischen Sprache hier auch noch der Link auf das Original. Am Ende des Textes füge ich einige kurze Anmerkungen zum erkennbaren Werteverlust des von der CDU/CSU-Spitze repräsentierten konservativen Bürgertums und einige Fragen an psychologisch geschulte Leserinnen und Leser der NachDenkSeiten an. Albrecht Müller.

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An was gedenkt eigentlich Bundespräsident Gauck auf der Gedenkveranstaltung auf dem Maidan?

Ein Gedenken an Tote ist in der Regel aller Ehren wert. Eine Gedenkveranstaltung an viele Todesopfer ist jedoch nicht nur dazu da, der Getöteten zu gedenken, sondern sich auch Gedanken darüber zu machen, warum Menschen getötet worden sind, warum es zu diesem Massaker gekommen ist und vor allem auch wer die Todesschützen waren und welche Motive sie leiteten. Ein Nachdenken darüber haben wir von Joachim Gauck anlässlich seiner Teilnahme an einem „Marsch der Würde“ zum staatlich inszenierten Jahresgedächtnis an die Opfer auf dem Maidan nicht vernommen.
Die Ermittlungen wer auf wen geschossen hat, sind in der Ukraine seit einem Jahr nicht vorangekommen. Aber noch nicht einmal eine rasche Aufklärung hat Gauck angemahnt. Der deutsche Bundespräsident und ein paar andere westeuropäische Staatsmänner haben sich durch Ihre Teilnahme an dem Gedenkmarsch als Staffage für die Propaganda des durch den „Tod der himmlischen Hundert“ an die Macht gelangten ukrainischen Staatspräsidenten Petro Poroschenko einspannen lassen – ein beschämendes parteiliches Schauspiel, zumal vor dem Hintergrund, dass Gauck und die Kanzlerin bislang eine Teilnahme nach Moskau zum 70. Jahrestag des Kriegsendes verweigern. Von Wolfgang Lieb

Die Bundesregierung verstößt gegen geltendes deutsches und europäisches Recht – ein Aufruf an Juristinnen und Juristen

Dieser Aufruf richtet sich an alle Leserinnen und Leser von flassbeck-economics und den NachDenkSeiten, nicht nur an die Juristen unter ihnen. Wir wenden uns aber im besonderen an gute, kritische Juristinnen und Juristen. Wir bitten Sie, sich mit dem unten skizzierten Rechtsverstoß zu beschäftigen und eine Klage gegen die Bundesregierung zu prüfen und vorzubereiten. Wir werden, wenn sich eine Gruppe von Juristen zur Vorbereitung einer Klage zusammen findet, mit fachlichem Rat aus ökonomischer Sicht helfen.

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Gauck: “Es gibt keine deutsche Identität ohne Auschwitz” – ein Widerspruch in sich

Nach der Nachkriegsdebatte um die deutsche („Kollektiv“-) „Schuld“ am Holocaust, die zuerst Bundespräsident Theodor Heuss in eine „Kollektivscham“ und später Richard von Weizsäcker in eine „Kollektivhaftung“ umdeuteten, will sich nun Gauck mit dem umstrittenen Begriff der „deutschen Identität“ zu der Ausschwitz gehöre, in die Geschichtsbücher eintragen lassen.
„Aus dem Erinnern ergibt sich ein Auftrag“, sagt Gauck zum Schluss seiner Gedenkrede. Erinnert er sich denn gar nicht, dass schon der Rückgriff auf eine sogenannte „nationale Identität“ den Keim der Ab- und der Ausgrenzung in sich trägt, die ja der Anfang von Fremdenfeindlichkeit meist verbunden mit Rassismus sind? Wer eine „nationale Identität“ postuliert – und das noch ohne konkrete Definition – widerspricht sich selbst, wenn er ein paar Sätze später fordert, dass „wir uns jeder Art von Ausgrenzung und Gewalt entgegenstellen“. Von Wolfgang Lieb.

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Griechenland und der Euro – Was Merkel und Schäuble der Öffentlichkeit verschweigen

Glaubt man einer offenbar von Regierungskreisen gezielt im SPIEGEL lancierten Information, halten Angela Merkel und Wolfgang Schäuble einen Austritt Griechenlands aus dem Euro mittlerweile für „verkraftbar“. Die Ansteckungsgefahr für andere Länder sei „begrenzt“, der ESM „schlagkräftig“ – also alles kein großes Problem. Diese Aussagen sind jedoch bei näherer Betrachtung abenteuerlich und stellen das Nonplusultra einer marktkonformen Demokratie dar. Was Merkel und Schäuble verschweigen: Dank ihrer Politik haftet mittlerweile der europäische Steuerzahler für kommende Ausfälle bei der Rückzahlung der griechischen Staatsschulden. Ein Austritt aus dem Euro wäre sicher für die Märkte verkraftbar – für den Steuerzahler wäre er ein unglaublich teures Desaster. Einmal mehr zeigt sich, dass die Loyalität der Bundesregierung nicht den Menschen, sondern den Finanzmärkten gilt. Von Jens Berger.

Bundesverfassungsgericht rügt die Steuergeschenke für Reiche, ohne sie zu unterbinden

„Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar“. Zwar liege es im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen. Die Privilegierung betrieblichen Vermögens sei jedoch unverhältnismäßig, soweit sie über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreife, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen. Ebenfalls unverhältnismäßig seien die Freistellung von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten von der Einhaltung einer Mindestlohnsumme und die Verschonung betrieblichen Vermögens mit einem Verwaltungsvermögensanteil bis zu 50 %. §§ 13a und 13b ErbStG seien auch insoweit verfassungswidrig, als sie Gestaltungen zulassen, die zu nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlungen führten. „Die genannten Verfassungsverstöße haben zur Folge, dass die vorgelegten Regelungen insgesamt mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind“, so das Bundesverfassungsgericht. Christoph Butterwegge hat gestern die Entstehungsgeschichte und Hintergründe der geltenden Erbschaftssteuergesetzt dargestellt, hier nun das Kommentar zum heutigen Urteil.

Bundesverfassungsgericht: Kippt das Unternehmerprivileg bei der Erbschaftssteuer?

Morgen wird das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Urteil fällen: Die Karlsruher Richter werden darüber entscheiden, ob das von vorigen Großen Koalition und von der schwarz-gelben Bundesregierung „reformierte“ Erbschaftssteuergesetz mit den dabei dort zugestandenen Steuerprivilegien für Firmenerben Bestand haben wird. Im Gegensatz zu den Erben von Immobilien oder von Barvermögen, die darauf eine Erbschaftssteuer zu bezahlen haben, müssen die Erben von Firmen u.a. wenn sie diese Firma sieben Jahre weiterführen keine Erbschaftssteuer zahlen. Das Gericht hat zu entscheiden, ob in dieser Verschonung von Erben von Betriebsvermögen nicht eine ungerechte Bevorzugung zu sehen ist oder ob die Besteuerung der Erben anderer Vermögensarten eine Ungleichbehandlung darstellt. Wie auch immer das Gericht entscheiden wird, angesichts von 2.600 Milliarden Euro, die in diesem Jahrzehnt vererbt werden, dürfte dieses Urteil massive Auswirkungen auf Erben oder auf die Länderhaushalte haben, wo die Erbschaftssteuer ja hinfließt. Kein Wunder, dass die Wirtschaftslobby schon längst ihre Geschütze gegen eine Erbschaftssteuer für Unternehmenserben in Stellung gebracht hat und sogar für deren völlige Abschaffung kämpft. Das oberste Gericht könnte sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigen, ob es zwischen den Ländern unterschiedliche Regelungen für die Besteuerung geben kann und damit ein Steuerwettlauf im Inland in Gang kommen könnte. Christoph Butterwegge wirft einen Blick auf die Hintergründe der jüngsten Erbschaftssteuerreformen.