Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt

Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt

Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt

Ein Artikel von: Tobias Riegel

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker hat erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach verstößt die Sperrung russischer Internetseiten, wie zum Beispiel die des Senders RT, aufgrund einer EU-Verordnung vom März 2022 gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem klar formuliert sei: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Die NachDenkSeiten dokumentieren die Beschwerde hier. Von Tobias Riegel.

Unzicker hatte zuvor erfolglos bei den Verwaltungsgerichten Köln und Berlin Eilanträge erhoben, die in zweiter Instanz abgewiesen worden waren, mit unterschiedlichen Begründungen. Vorher hatte Unzicker die Auskunft erstritten, welche Internetseiten von der Bundesnetzagentur gesperrt werden.

Wahrscheinlich ist allerdings laut Unzicker, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall nicht an sich zieht und einer Entscheidung des Europäischen Gerichts folgt, welches in einem von RT France angestrengten Verfahren die Sperrung für rechtmäßig erklärt hat, weil russische Propaganda ein Teil der Kriegführung gegen die Ukraine sei.

Unzicker argumentiert, solche möglichen Einschränkungen der Informationsfreiheit machten den Schutz durch die europäische Grundrechtscharta schwächer als das Grundgesetz, daher müsse das Verfassungsgericht einschreiten.

Unter diesem Link ist die aktuelle Beschwerde (mit zahlreichen Links und Verweisen) einsehbar.

Weitere Artikel zu einer vorherigen Verfassungsbeschwerde Unzickers bezüglich der Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland finden sich unter diesem Link

Titelbild: Shutterstock / ANDRANIK HAKOBYAN

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