Die Berliner Zeitung, die Weltwoche und die NachDenkSeiten veröffentlichten im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juni einen Offenen Brief des für kritische Analysen der internationalen Politik bekannten US-Ökonomen Jeffrey D. Sachs an Bundeskanzler Merz. Es war der zweite Offene Brief binnen eines halben Jahres an den Kanzler. Mit dem zweiten Brief unterstreicht Sachs die absolut dringende Handlungsnotwendigkeit, einen immer wahrscheinlicher werdenden Krieg zwischen EU-Europa/europäischen NATO-Staaten mit Russland abzuwenden. Kanzler Merz müsse nun endlich diplomatisch die Initiative zur Abwendung dieser Dynamik ergreifen, statt dem Krieg Tür und Tor zu öffnen. In diesem Kontext benennt Sachs die seiner Meinung nach sechs Fehlentscheidungen in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, die zu der gegenwärtigen Lage geführt hätten. Die Argumente von Sachs sollen im Folgenden einem ideologiefreien Faktencheck unterzogen werden. Dabei verweise ich primär auf Quellentexte, also auf Texte, die nicht zuvor „eingeordnet“ wurden. Von Alexander Neu.
Vorbemerkung
Dass dieser Offene Brief angesichts seiner schonungslosen Abrechnung mit den nach Auffassung Sachs‘ eklatanten Fehlentscheidungen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik nicht von den Mainstreammedien veröffentlicht wurde, ist empörenswert, jedoch nicht mehr verwunderlich. Denn seit dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 ist ein immer offensichtlich werdender Transformationsprozess weg vom Journalismus hin zum moralisierenden Haltungsjournalismus und Politaktivismus der Mainstreammedien zu beobachten. Das Ziel: durch „journalistisch“ betreutes Denken nur noch die „richtige Wahrheit“ zuzulassen. Wenn keine überzeugenden Gegenargumente (bestellte „Faktenchecker“ kriegen es nicht hin, die Tatsachen zu verdrehen) geliefert werden können, wird das Thema halt kurzerhand verschwiegen. Ganz nach dem Motto: Man kann vielleicht nicht verhindern, wie Menschen denken, jedoch kann man versuchen, zu verhindern, dass sie über das eine oder andere Thema nachdenken. Weltwoche, Berliner Zeitung und NachDenkSeiten sowie weitere alternative Onlinemedien gehören zu den Medien, die sich dem meinungsverengenden Politikaktivismus der Mainstreammedien widersetzen und die Meinungsvielfalt abzusichern versuchen.
Die NachDenkSeiten fordern in ihrem Beitrag zum Offenen Brief etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, es aber nicht mehr ist: Es ist in der Natur der Sache liegend für eine Demokratie – nämlich Informationen zu rezipieren, freie Diskussionen und Debatten zu führen, um Positionen entwickeln zu können. Kurzum: Ohne freie Meinungsäußerung, ohne Pressefreiheit, ohne Informationsrezeptionsfreiheit ist eine Demokratie eben keine Demokratie mehr – es sei denn, man reduziert das Demokratieverständnis auf den alle paar Jahre stattfindenden technischen Wahlakt.
„Seine [Jeffrey Sachs‘] Argumente können kritisiert, widerlegt oder diskutiert werden. Doch dazu müssten sie zunächst einmal bekannt sein“, so die NachDenkSeiten. Und genau das soll im Folgenden in Form eines tatsächlich ideologiefreien Faktenchecks geschehen:
Sechs Kritikpunkte an der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik
Unter der Unterüberschrift „Deutschlands Verantwortung: Sechs Punkte“ erläutert Sachs sechs in seinen Augen politische Fehlentscheidungen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, die zur gegenwärtigen Eskalation geführt hätten:
„Erstens – der Zwei-plus-Vier-Vertrag und die Osterweiterung der NATO“
„Am 12. September 1990 unterzeichnete Deutschland in Moskau den Vertrag über die endgültige Regelung der Angelegenheiten Deutschlands – den „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ –, der die deutsche Wiedervereinigung vollendete. Dieser Vertrag kam zustande, weil Michail Gorbatschow von Hans-Dietrich Genscher, Helmut Kohl, James Baker und anderen westlichen Staats- und Regierungschefs die feierliche Zusicherung erhielt, dass die NATO nicht nach Osten expandieren würde. Die freigegebenen Akten – darunter die nun öffentlich zugänglichen Memoranden des National Security Archive der George Washington University – sind eindeutig: Diese Zusicherungen wurden gegeben und sollten sich, wie damals klar formuliert, über das Gebiet der ehemaligen DDR hinaus auf Osteuropa erstrecken. Sie wurden 1990 und 1991 bekräftigt. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag beschränkt die Stationierung von NATO-Truppen in der ehemaligen DDR und erinnert an die Grundsätze der Schlussakte von Helsinki, die betont, dass die Sicherheit keiner Nation auf Kosten der Sicherheit einer anderen gehen darf. Glaubt irgendjemand ernsthaft, dass die Sowjetunion westliche Truppen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ablehnte, aber NATO-Armeen in Warschau, Vilnius oder Kiew gleichgültig gegenüberstand? Natürlich nicht. Die NATO-Erweiterung wurde ausführlich erörtert, und Deutschland gab der sowjetischen Führung ausdrückliche Zusicherungen, die Erweiterung nach Osten zu verweigern – und brach diese später. Deutschland profitierte am meisten von diesen Zusicherungen, die die Gegenleistung für die deutsche Wiedervereinigung darstellten. Doch bereits 1993 begannen deutsche Politiker, diese Zusicherungen zu brechen.“
Faktencheck:
Die von Sachs genannten Dokumente sind tatsächlich über folgenden Link abrufbar. Rund 30 Originaldokumente können dort eingesehen werden.
Auch ein Weltspiegel-Beitrag aus dem Jahre 1990 stützt die Aussage von Sachs.
Der deutsche Außenminister Genscher sagte im Beisein seines US-Außenministerkollegen Baker: „Wir waren uns einig, dass nicht die Absicht besteht, das NATO-Verteidigungsgebiet auszudehnen nach Osten. Das gilt übrigens nicht nur in Bezug auf die DDR, die wir da nicht einverleiben wollen, sondern gilt ganz generell“. Mit dieser Formulierung wird deutlich, dass es nicht nur um die DDR, sondern generell um Osteuropa ging.
Und das mit der nicht bestehenden Absicht scheint in der deutschen Politik eine Garantie für das Gegenteil des Zugesagten zu sein. Bereits der damalige DDR-Staatschef Ulbricht erklärte 1961, „niemand habe die Absicht, eine Mauer zu errichten“. Zwei Monate später wurde bekannterweise die Mauer gebaut wie auch acht Jahre nach Genschers Versprechen die NATO nach Osten erweitert.
Was zutreffend ist, ist, dass keine belastbare völkerrechtliche Vereinbarung zwischen Washington/Brüssel und Moskau über eine Nichterweiterung der NATO geschlossen wurde. Jenseits dieses nicht vorhandenen völkerrechtlichen Dokuments gab es jedoch eine Vielzahl von klaren Aussagen, auf die sich die sowjetische/russische Seite verlassen hatte. Warum die Moskauer Diplomatie sich derart naiv darauf einließ, bleibt das Geheimnis Gorbatschows.
„Zweitens– Bundeskanzlerin Merkels eigene Aussagen“
„In ihren Memoiren schreibt Angela Merkel mit bemerkenswerter Offenheit, dass sie zum Zeitpunkt des Bukarester Gipfels 2008 verstand, dass die Einladung der Ukraine und Georgiens in die NATO einer Kriegserklärung an Russland gleichkäme. Sie kannte Russlands rote Linie. Und dennoch gab sie dem amerikanischen Druck nach und akzeptierte die Kompromisserklärung, wonach die Ukraine und Georgien irgendwann NATO-Mitglieder „werden können“. Dieser eine Satz setzte die Katastrophen von 2014 und 2022 in Gang. Merkels spätere Offenheit ist ein Geschenk an ihre Nachfolger: Sie hat Ihnen klar und deutlich gesagt, was damals klar war. Deutschland sollte jetzt nicht so tun, als ob nicht.“
Faktencheck:
Tatsächlich machte sich Angela Merkel 2008 gegen eine NATO-Integration der Ukraine und Georgiens stark. Sie verhinderte, dass mit den beiden Ländern zu diesem Zeitpunkt Beitrittsgespräche aufgenommen wurden. Allerdings widersetzte sie sich nicht einem perspektivischen Beitritt. Dieser wurde in der Abschlusserklärung auch so – unter anderem mit dem Membership Action Plan – festgehalten. Kurzum, kein unmittelbarer, jedoch perspektivischer Beitritt. Dass die Vorbehalte Moskaus gegen einen Beitritt der Ukraine und Georgiens nicht nur eine Laune des Moments waren, dürfte der Kanzlerin klar gewesen sein. Dennoch wagte sie es nicht, sich dem Druck des US-Präsidenten George W. Busch jr. zu widersetzen. Der Preis für eine ausgelagerte Sicherheitspolitik ist eben, dass die USA, nicht die Europäer über die Grundlagen europäischer Sicherheit entscheiden.
„Erklärung des Bukarester Gipfels
Herausgegeben von den Staats- und Regierungschefs, die an der Sitzung des Nordatlantikrates am 3. April 2008 in Bukarest teilnehmen“
„18. Der laufende Erweiterungsprozess der NATO war ein historischer Erfolg bei der Förderung von Stabilität und Zusammenarbeit und brachte uns unserem gemeinsamen Ziel eines ganzen und freien Europas näher, vereint in Frieden, Demokratie und gemeinsamen Werten. Die Tür der NATO wird den europäischen Demokratien offen bleiben, die gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrags die Verantwortung und Pflichten der Mitgliedschaft übernehmen wollen. Wir bekräftigen, dass die Entscheidungen über die Erweiterung für die NATO selbst getroffen werden müssen.
23. Die NATO begrüßt die euro-atlantischen Bestrebungen der Ukraine und Georgiens nach Mitgliedschaft in der NATO. Wir haben heute vereinbart, dass diese Länder Mitglieder der NATO werden. Beide Länder haben wertvolle Beiträge zu den Allianzoperationen geleistet. Wir begrüßen die demokratischen Reformen in der Ukraine und in Georgien und freuen uns auf freie und faire Parlamentswahlen in Georgien im Mai. MAP ist der nächste Schritt für die Ukraine und Georgien auf ihrem direkten Weg zur Mitgliedschaft. Heute machen wir deutlich, dass wir die Anträge dieser Länder für MAP unterstützen. Daher werden wir nun eine Phase intensiver Auseinandersetzung mit beiden auf hoher politischer Ebene beginnen, um die noch offenen Fragen zu ihren MAP-Bewerbungen anzugehen. Wir haben die Außenminister gebeten, auf ihrer Sitzung im Dezember 2008 eine erste Bewertung der Fortschritte vorzunehmen. Die Außenminister haben die Befugnis, über die MAP-Anträge der Ukraine und Georgiens zu entscheiden.“
„Drittens – der Verrat am Abkommen vom 21. Februar 2014“
„Am 21. Februar 2014 vermittelte der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier in Kiew gemeinsam mit seinen polnischen und französischen Amtskollegen ein Abkommen zwischen Präsident Janukowitsch und der Opposition. Das Abkommen sah die Wiedereinführung der Verfassung von 2004, die Bildung einer nationalen Einheitsregierung und vorgezogene Präsidentschaftswahlen vor. Präsident Putin wurde konsultiert; das Abkommen wurde bestätigt. Es war ein bedeutender diplomatischer Erfolg in einer Situation heftiger Spannungen und offener Gewalt. Doch innerhalb von 24 Stunden wurde Janukowitsch durch einen gewaltsamen Putsch gestürzt. Deutschland bestand nicht auf dem Abkommen, das es gerade noch garantiert hatte. Stattdessen unterstützte Deutschland, dem Beispiel der USA folgend, die neue Regierung, als ob es nie ein Abkommen gegeben hätte. Diese Entscheidung bestärkte Moskau in der Annahme, dass westlichen Unterschriften nicht zu trauen sei.“
Faktencheck:
Hier das Abkommen in deutscher Übersetzung. Das Original zur Möglichkeit des Abgleichs sei einsehbar, so die „Tagesschau“ mit diesem Link. Allerdings gibt es diese Seite nicht mehr auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter diesem Link. Erst mit Hilfe von KI lässt sich das Dokument finden. Warum das Auswärtige Amt den Link nicht mehr zur Verfügung stellt, ist sicherlich glaubhaft erklärbar.
„Abkommen zur Beilegung der Krise in der Ukraine
Besorgt über den tragischen Verlust von Menschenleben in der Ukraine, bestrebt, das Blutvergießen unverzüglich zu beenden und entschlossen, den Weg für eine politische Lösung der Krise zu ebnen, haben wir, die Unterzeichnerstaaten, Folgendes vereinbart:
Erstens: Innerhalb von 48 Stunden nach der Unterzeichnung des Abkommens soll ein Sondergesetz angenommen, unterschrieben und veröffentlicht werden, das die Verfassung von 2004 wieder in Kraft setzt. Damit müsste der Präsident Macht an die Regierung und das Parlament abgeben. Zudem wollen die Unterzeichner dann innerhalb von zehn Tagen eine „Regierung der nationalen Einheit” bilden.
Zweitens: Eine Verfassungsreform soll umgehend in Angriff genommen und bis September 2014 abgeschlossen werden. Ziel ist es der Erklärung zufolge, die Macht zwischen Präsident, Regierung und Parlament neu auszubalancieren.
Drittens: Präsidentschaftswahlen sollen abgehalten werden „sobald die neue Verfassung angenommen ist, aber nicht später als Dezember 2014″. Zudem sollen neue Wahlgesetze verabschiedet und eine neue Wahlkommission „auf der Grundlage von Proportionalität” gebildet werden.
Viertens: Die Gewalt in der Ukraine soll unter gemeinsamer Aufsicht von Regierung, Opposition und dem Europarat untersucht werden.
Fünftens: Die Regierung verpflichtet sich in dem Abkommen, keinen Ausnahmezustand zu verhängen. „Die Regierung und die Opposition werden von Gewalt absehen”, heißt es weiter. Beide Seiten sagen zudem zu, sich um eine Rückkehr zum Normalzustand in Städten und Dörfern zu bemühen, indem besetzte Gebäude sowie Straßen, Plätze und Parks geräumt werden. Illegale Waffen sollen innerhalb von 24 Stunden nach Inkrafttreten des unter Punkt 1 genannten Sondergesetzes an das Innenministerium übergeben werden.
Sechstens: Zuletzt rufen die Außenminister von Deutschland, Frankreich und Polen – Steinmeier, Laurent Fabius und Radoslaw Sikorski – sowie der Sondergesandte Russlands, Wladimir Lukin, zu einem „sofortigen Ende aller Gewalt und Konfrontation” auf. Das Abkommen war unter Vermittlung der drei Außenminister und des russischen Gesandten zustande gekommen, der aber nicht unterschrieb.“
Deutschland, Frankreich und Polen traten nicht nur als Verhandlungspartner gegenüber dem ukrainischen Präsidenten Janukowitsch auf, sondern auch als Garanten des Abkommens. Als die Maidan-Aufständischen jedoch ihre Gewaltmaßnahmen fortsetzten und Präsident Janukowitsch fluchtartig das Land verließ bzw. von russischen Sicherheitskräften evakuiert wurde, stellten die drei Garantiemächte sich dem nicht entgegen, sondern vergaßen praktischerweise ihre Garantien kurzerhand. Damit wurde der gewaltsame Putsch, der in der Berliner Politik nicht so genannt werden darf, faktisch von den scheinbaren Garantiemächten mindestens akzeptiert. Aufschlussreich für mich war folgende Erfahrung im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wenige Wochen nach dem Putsch: Das Thema Ukraine und Maidan wurde sowohl mit dem damaligen Außenminister Steinmeier als auch der damaligen Verteidigungsministerin von der Leyen im Ausschuss diskutiert. In meinen Redebeiträgen verwendete ich jeweils den Begriff „Putsch“ – und in beiden Fällen reagierten Steinmeier als auch von der Leyen empfindlich auf meine Wortwahl und legten besonderen Wert darauf, dass es sich nicht um einen Putsch gehandelt habe.
Ende Teil 1 – der zweite und abschließende Teil erscheint zeitnah.
Titelbild: lev radin / Shutterstock






