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  1. Der Fall Wirecard (IV)
  2. US-Feldzug gegen Assange: Akt der Verzweiflung
  3. «Auch das widerspricht dem Grundgesetz»: Der Jurist Niko Härting erwartet Verfassungsbeschwerden gegen das neue Infektionsschutzgesetz
  4. Gesundheitsverbände: Keine besondere Corona-Gefahr für Kinder und Jugendliche
  5. “Unsere Gesellschaft ist keine einheitliche Herde”
  6. Verwaltungsgericht Weimar kassiert Teile des „Masken-Urteils“
  7. Steigende Heizkosten: Union blockiert Entlastung von 23 Millionen Mietern
  8. Kräftemessen am Schwarzen Meer
  9. „Krim-Plattform“ und Atomwaffen
  10. Militärische EU-Weltraumprogramm
  11. EU-Einigung auf schwaches 55-Prozent-Klimaziel
  12. Experte sagt nächste Nuklearkatastrophe wie in Fukushima voraus
  13. Der Fall George Floyd: Amerikas Justizwesen ist kaputt
  14. Das Letzte: “Die Corona-Proteste sind eine rechtsradikale Sammlungsbewegung”

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Der Fall Wirecard (IV)
    Weiterhin unaufgeklärt sind vor den Auftritten der Bundeskanzlerin und ihres Finanzministers vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss zentrale Fragen zur Rolle von Geheimdiensten bei dem FinTech-Konzern und zum Behördenversagen bei seiner Kontrolle. Es habe nie “eine besondere Privilegierung” von Wirecard gegeben, behauptete gestern der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Jörg Kukies, dessen Haus letztinstanzlich für die Finanzaufsicht über das Unternehmen zuständig war; dessen Aktivitäten werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft mittlerweile als “gewerbsmäßiger Bandenbetrug” eingestuft. Bekannt ist inzwischen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Wirecard für seine Ermittlungen nutzte. Der ehemalige Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung Bernd Schmidbauer urteilt, alle Spionagebehörden hätten Interesse gehabt, Einsicht in die von Wirecard abgewickelten Finanzströme zu nehmen – auch die deutschen. Ein Wirecard-Vorstandsmitglied berichtet, einmal Daten zur Weitergabe an den BND zusammengestellt zu haben. Die Aufklärung wird von der Bundesregierung blockiert.
    Quelle: German Foreign Policy

    dazu: Olaf Scholz und seine Rolle im Wirecard-Skandal – Eine Leseprobe aus “Geniale Betrüger”
    Am Donnerstag muss Finanzminister Olaf Scholz vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss aussagen. Im aktuellen Buch meines Handelsblatt-Kollegen Felix Holtermann, der Wirecard früh kritisch durchleuchtet hat, ist einiges über die Rolle von Scholz und seines von Wirecard-Helfern durchsetzten Ministeriums zu lesen. Ein Auszug.
    Felix Holtermann. Kanzlerkandidat Scholz wird sich im Untersuchungsausschuss erklären müssen. Der SPD-Politiker führt das Bundesfinanzministerium, dem unter anderem die Bafin untersteht. Er und sein Haus hätten also qua Amtes einen besonders kritischen Blick auf Wirecard werfen müssen. Hätten.
    Tatsächlich stellt sich für viele Beobachter immer drängender die Frage, wann Scholz von den Problemen bei Wirecard wusste – und warum der Vizekanzler nicht früher eingeschritten ist. Das Bundesfinanzministerium hat mitgeteilt, dass sich Scholz im Februar 2019 erstmals über die Vorwürfe gegen Wire­card informieren ließ: Im Raum standen die Themen Bilanzfälschung, Geldwäsche, Marktmanipulation. »Der Bundesminister der Finanzen wurde am 19. Februar 2019 über das Wirecard-Leerverkaufsverbot und darüber unterrichtet, dass die Bafin in alle Richtungen wegen Marktmanipulation ermittelt«, erklärte sein Ministerium. Die Finanzaufsicht teilte demnach mit, sie ermittle auch gegen Wirecard-Mitarbeiter.
    Die Bafin handelte in der Folge tatsächlich, so stellte sie die Wirecard Bank unter Geldwäsche-Intensivbetreuung und beauftragte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) mit einer Sonderuntersuchung der Wirecard-Bilanzen. Öffentlich bekannt wurde das freilich nicht. Dafür machten andere Bafin-Entscheidungen Schlagzeilen, etwa das fatale Vorgehen gegen die Journalisten der Financial Times in Form der personalisierten Strafanzeige und das bis dato einzigartige Leerverkaufsverbot.
    Quelle: Norbert Häring

  2. US-Feldzug gegen Assange: Akt der Verzweiflung
    Internationales Komplott gegen Wikileaks-Gründer: UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer legt Buch »Der Fall Julian Assange« vor.
    Vor zwei Jahren hat der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London mit zwei unabhängigen, langjährig erfahrenen Ärzten besucht. Seither arbeitet er unermüdlich daran, Medien und beteiligte Regierungen davon zu unterrichten, dass der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks psychischer Folter ausgesetzt war und ist. Und er fordert laut seinem Mandat, die an Assange begangenen Menschenrechtsverletzungen zu beenden und aufzuarbeiten. Melzer suchte das Gespräch mit der britischen, der schwedischen, der ecuadorianischen und der US-Regierung, kontaktierte sich als Menschenrechtsverteidiger gerierende Staaten wie Deutschland, das er zwischen »Appeasement und Komplizenschaft« sieht. Hören wollte von jenen niemand etwas davon. Daher hat sich der Schweizer Jurist zu dem für einen im Amt befindlichen UN-Sonderberichterstatter ungewöhnlichen Schritt entschieden: Am Montag hat er die Ergebnisse seiner Arbeit unter dem Titel »Der Fall Julian Assange« in Buchform veröffentlicht.
    Quelle: Junge Welt
  3. «Auch das widerspricht dem Grundgesetz»: Der Jurist Niko Härting erwartet Verfassungsbeschwerden gegen das neue Infektionsschutzgesetz
    Halten Sie Teile des Gesetzes für verfassungswidrig?
    Aus vielen, vielen Gründen halte ich den Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig. Die meisten Fragen, die Karlsruhe hoffentlich bald beantworten wird, stellen sich bei der bundesweiten Ausgangssperre. Bei der Expertenanhörung letzte Woche im Bundestag haben von fünf Jura-Professoren drei dargelegt, dass es mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, per Gesetz eine solche Ausgangssperre anzuordnen. Freiheitsbeschränkungen dürfen nicht ohne einen Akt des Vollzugs etwa durch einen Landrat verhängt werden. Der Gesetzgeber kann die Exekutive zu solchen Entscheidungen ermächtigen, er darf sie aber nicht selbst anordnen. Die beiden anderen befragten Juristen haben sich zu dem fraglichen Punkt gar nicht geäussert, was ich als beredtes Schweigen deute.
    Wie ist es generell um die Verhältnismässigkeit der Massnahmen bestellt?
    Schlecht. Es ist nicht einzusehen, dass die Massnahmen auch für Personen gelten sollen, von denen keine Gefahr ausgeht, für Geimpfte oder für nach einer Krankheit Genesene, die immun sind. Eine generelle Schliessung von Gastronomie und Handel oder von Theatern ist abermals entschädigungsfrei vorgesehen. Auch das widerspricht dem Grundgesetz. Tiefe Eingriffe in das Eigentumsrecht mit enteignendem Charakter müssen vom Staat kompensiert werden. Ausserdem ist die pauschale Anknüpfung aller Massnahmen an den Inzidenzwert fraglich. Warum wird die Grenze bei 100 gesetzt? Oder im Falle von Schulen plötzlich bei 165? Auch da mangelt es an der Verhältnismässigkeit.
    Die Inzidenzzahl ist von der Zahl der Tests abhängig. Wenn mehr getestet wird, steigt der Inzidenzwert, aber nicht unbedingt die Gefahr. Und was ist davon zu halten, wenn im kleinsten deutschen Landkreis, in Lüchow-Dannenberg mit 50 000 Einwohnern, schon beim 50. positiven PCR-Test die Bundesnotbremse greifen muss? Ich kann mir nicht vorstellen, dass 50 positive Tests das Gesundheitswesen in Lüchow-Dannenberg an den Rand des Kollapses bringen. Die Orientierung am Inzidenzwert ist als unverhältnismässig abzulehnen.
    Quelle: NZZ
  4. Gesundheitsverbände: Keine besondere Corona-Gefahr für Kinder und Jugendliche
    Die Gesundheitsverbände bemängeln, dass die Nachrichten über Forderungen von Experten, Schulen und Kitas zu schließen, sowie bereits getroffene Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung in dieser Richtung den Eindruck erwecken, als seien Kinder und Jugendliche durch die COVID-19-Pandemie besonders gefährdet.
    Dies gehe einher mit großen Sorgen und Ängsten der Eltern. Aber auch die von möglichen Schließungen der Bildungseinrichtungen betroffenen Kinder und Jugendliche selbst hätten solche Sorgen. Angesichts dieses Zustands hielten es die Gesundheitsverbände “für geboten, die verfügbaren Fakten zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland – Stand April 2021 – der Öffentlichkeit bekannt zu machen”.
    Bis zum 11. April dieses Jahres beläuft sich die Zahl von stationär behandelten Kindern und Jugendlichen mit einer SARS-CoV-2-Infektion laut einem Register, das die DGPI seit März vergangenen Jahres betreibt, auf 1.259 Personen in 169 Kliniken. Davon sei etwa ein Drittel jünger als ein Jahr, ein Drittel zwischen zwei und sechs Jahre sowie ein weiteres Drittel zwischen sieben und 20 Jahre alt gewesen. 62 Personen mussten auf einer Intensivstation behandelt werden. Im selben Zeitraum vermeldeten die Klinken acht Todesfälle bei Kindern im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Davon seien drei Kinder “in einer palliativen Situation verstorben”. Bei einem weiteren Fall sei die Einordnung nicht möglich gewesen.
    “Bei insgesamt vier Kindern wurde COVID-19 als Todesursache festgestellt.”
    Zudem erklären die Gesundheitsverbände, dass bis zum 13. April 2021 dem Robert Koch-Institut (RKI) von den bisher vermeldeten insgesamt 78.537 Todesfällen zwölf in der Altersgruppe von null bis neun Jahren gewesen seien und fünf in der Altersgruppe von zehn bis 19 Jahren.
    “Die nun seit Beginn der Pandemie gemachte Beobachtung, dass von den schätzungsweise 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland nur etwa 1.200 mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus (< 0,01 Prozent) behandelt werden mussten und vier an ihrer Infektion verstarben (< 0.00002 Prozent), sollte Anlass sein, Eltern übergroße Sorgen vor einem schweren Krankheitsverlauf bei ihren Kindern zu nehmen." Die Verbände verwiesen darauf, dass in der Grippesaison 2018/2019 bei insgesamt 116 Kindern Influenza als Todesursache gemeldet wurde. 55 Kindern starben im Jahr 2019 bei Verkehrsunfällen. Es verbleibe daher nur das Argument, dass es einen Zusammenhang gebe zwischen Corona-Infektionen bei Kindern und Jugendlichen sowie der Überbelastung von Intensivstationen und schweren Krankheitsverläufen bei Älteren. Es fehlten allerdings Daten, die diese These bestätigen könnten. Quelle: RT DE

    Anmerkung Christian Reimann: Bitte lesen Sie dazu auch Jugendschützer fürchtet 400.000 Schulabbrüche mit einer Anmerkung.

  5. “Unsere Gesellschaft ist keine einheitliche Herde”
    Deutschland hat im Gegensatz etwa zu den USA kaum gelernt, über soziale Unterschiede nachzudenken, sagt der Soziologe Jens Beckert. Das zeige sich nun in der Pandemie.
    Beckert: Die politische Pandemiebekämpfung ist auch deshalb so mutlos, weil sie über diese sozial unterschiedlichen Faktoren fast nichts weiß. Das Wort wird von der Virologie geführt. Dieser virologisch bestimmte Diskurs aber enthebt uns der präzisen Frage danach, wo wie genau gehandelt werden könnte. Auf dem bayrischen oder thüringischen Land mag die Geselligkeit und Vertrauensseligkeit bei den Infektionen eine Rolle spielen, das ließe sich ja erforschen, aber die Dramatik liegt darin, dass wir es eben nicht wissen. Wir stehen ratlos vor ziemlich weißen Landkarten. Die vorliegenden Daten aus der Kontaktverfolgung werden wohl nicht ausgewertet, und die Datenerhebung ist zu einseitig oder zu sporadisch. So entstehen vor allem Impressionen, Meinungen, Vorurteile. Und ungenaue, zumal verspätete Inzidenzzahlen sind als Daten für politisches Handeln eben nicht hinreichend. In den USA wusste man hingegen schnell, welche Lebenswelten es besonders trifft, und über zielgenaue Maßnahmen wurde entsprechend debattiert.
    ZEIT ONLINE: Warum hat Deutschland mit seinen vielfältigen Spitzeninstitutionen und hervorragend finanzierten Forschungseinrichtungen keine tragfähige Datengrundlage zum Infektionsgeschehen, die dem ohnmächtigen Stochern im Nebel endlich ein Ende setzen könnte?
    Beckert: Von Anfang an galten in dieser Pandemie fast nur die Virologen als Experten, auf die es ankam. Die empirischen Sozialwissenschaften sind kaum systematisch in die politische Entscheidungsfindung einbezogen worden. Doch es gibt auch eine Schwäche der Sozialwissenschaften selbst, die einfach nicht schnell genug und politikorientiert genug reagiert haben. Das liegt auch an den Unterschieden in den Traditionen: In den Vereinigten Staaten, auch in Großbritannien, haben die Sozialwissenschaften viel stärker ein Selbstverständnis, empirisch gestützte Analysen zur Lösung sozialer Probleme zu liefern. In London wurde die angesehene London School of Economics einst eigens gegründet, um politische Reformprozesse sozialwissenschaftlich informiert zu unterstützen. An solchen Institutionen fehlt es in Deutschland weitgehend.
    Quelle: Zeit Online

    Anmerkung JK: Ein weiteres Indiz für das Versagen der Bundesregierung, die ihr Handeln in der Pandemie durch eine Handvoll dogmatischer Wissenschaftler bestimmen lässt.

  6. Verwaltungsgericht Weimar kassiert Teile des „Masken-Urteils“
    Zitate aus der Urteilsbegründung: „In erster Linie folgt das Gericht – ebenso wie die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung insgesamt und auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (a.a.O., Juris-Rdnr. 112) – den Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI). Dies entspricht der zentralen Stellung dieses Instituts, die ihm der Gesetzgeber nach § 4 IfSG bei der Einschätzung des Infektionsgeschehens hinsichtlich übertragbarer Krankheiten zuerkannt hat. (…) Das Robert Koch- Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Dabei werden in einem transparenten Verfahren die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse umfassend berücksichtigt und entsprechende Daten umfänglich ausgewertet und zu Grunde gelegt (vgl. zu Einzelheiten). (…) Das Gericht geht davon aus, dass die Auffassungen, die von einer Mehrzahl von Sachkundigen geteilt werden, das notwendige Maß an Plausibilität und sachlicher Richtigkeit für sich haben. Das Gericht übersieht dabei nicht, dass es außerdem eine Vielzahl von sehr unterschiedlichen Einzelmeinungen gibt. Diese Vielfalt ist Ausdruck einer laufenden wissenschaftlichen Diskussion, die angesichts der Ungewissheiten und dynamischen Entwicklungen in der wissenschaftlichen Forschung zum neuartigen Coronavirus notwendig ist und dem Umstand Rechnung trägt, dass die Bewertungen ständig kritisch zu hinterfragen sind und fortdauernder Überprüfung bedürfen. Eine solche Meinungsvielfalt stellt aber die Bedeutung insbesondere der Einschätzungen des Robert Koch-Instituts nicht in Frage. (…) Angemerkt sei, dass sich auch das Amtsgericht Weimar in dem erwähnten Beschluss vom 8. April 2021 auf solche Einzelmeinungen stützt, die das Amtsgericht durch die Bestellung bestimmter Personen als Gutachter bewusst ausgewählt hat. Dabei handelt es sich um Personen, die in der wis- senschaftlichen Diskussion gerade keinen Rückhalt haben (vgl. z. B. zu dem auch von den Antragstellern zitierten Gutachtern Kuhbandner). (…) Durchgreifende gesundheitliche Bedenken, die gerade auch bei jüngeren Kindern im Grundschulalter generell gegen eine Tragepflicht sprechen könnten, kann das Gericht nicht erkennen (so auch OVG Münster, Beschluss vom 09.03.2021, 13 B 266/21.NE, Ju- ris-Rdnr. 53 ff).“
    Quelle: Verwaltungsgericht Weimar

    Anmerkung Tobias Riegel: Das VG Weimar bescheinigt dem RKI, „in einem transparenten Verfahren“ würden „die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse umfassend berücksichtigt“. Nun ja. Zur Diffamierung des Sachverständigen und Psychologie-Professors Christof Kuhbander wird auf einen tendenziösen Beitrag im Deutschlandfunk verwiesen: Die Grundlage dieses Beitrags sind Vorwürfe einer anonymen Studentin an der Uni Regensburg. Nun ja. Man sollte zur abschließenden Bewertung des „Masken-Urteils“ des Familiengerichts Weimar abwarten, ob im beantragten mündlichen Verfahren in der Sache solche inhaltlichen Begründungen Bestand haben werden.

  7. Steigende Heizkosten: Union blockiert Entlastung von 23 Millionen Mietern
    Seit Jahresbeginn wird eine Abgabe von 25 Euro pro emittierter Tonne Kohlenstoffdioxid fällig. Ein Liter Heizöl verteuert sich dadurch um rund acht Cent, eine Kilowattstunde Erdgas um 0,6 Cent. Nach derzeitiger Rechtslage sind die CO₂-Kosten Preisbestandteil der Heizkosten und können von Vermietern uneingeschränkt auf die rund 23 Millionen Haushalte abgewälzt werden, die in Deutschland zur Miete wohnen.
    Die Große Koalition wollte das eigentlich ändern. Nach SPIEGEL-Informationen machten sich vier von fünf zuständigen Bundesministerien dafür stark, die zusätzlichen Kosten gleichmäßig zwischen Mietern und Vermietern aufzuteilen: das Bauministerium (CSU), das Umweltministerium (SPD), das Finanzministerium (SPD) und das Verbraucherschutzministerium (SPD).
    Einzige Bedingung war, die Kosten für Vermieter auf 500 Euro pro Jahr zu begrenzen. Was offenbar kein Problem gewesen wäre, da die durchschnittlichen jährlichen Kosten laut ersten internen Berechnungen oft eher bei rund 130 Euro liegen.
    Das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) indes sperrte sich gegen diesen Ansatz. Es sorgt sich nach SPIEGEL-Informationen unter anderem um private Vermieter, die über wenig Rücklagen verfügen. Deren Investitionsbereitschaft droht aus Altmaiers Sicht durch eine 50-50-Aufteilung gehemmt zu werden, sodass unterm Strich weniger saniert werden könnte – insbesondere auf dem Land, wo es überdurchschnittlich viele private Vermieter gibt.
    Ebenso könnten mit einer pauschalen 50-50-Lösung ohne konkrete Sanierungsvorgaben Fehlanreize gesetzt werden. So könne man aktuell beobachten, dass manche Vermieter günstige Luftwärmepumpen in ungedämmte Häuser einbauten, statt die Gebäude zu sanieren. Damit aber sei letztlich weder dem Klima geholfen noch den Mietern, deren Betriebskosten dennoch steigen würden.
    Quelle: DER SPIEGEL
  8. Kräftemessen am Schwarzen Meer
    Pünktlich zum Beginn des Großmanövers Defender Europe 21 legt ein hochrangiger US-General a.D. einen Zwölf-Punkte-Plan zur Schwächung Russlands am Schwarzen Meer vor. Die Schwarzmeerregion ist Schwerpunkt der diesjährigen Defender Europe-Übung, an der auch die Bundeswehr teilnimmt. Wie Generalleutnant Ben Hodges, Ex-Kommandeur der U.S. Army Europe, in einem aktuellen Strategiepapier schreibt, sei Russland im Schwarzen Meer zu stark, als dass die NATO die “Kontrolle” gewinnen könne; sie solle es daher anstreben, die russische Schwarzmeerflotte “verwundbar” zu machen. Zur Zeit proben rund 28.000 Soldaten aus 21 NATO-Staaten und aus fünf dem Bündnis nahestehenden Ländern im Rahmen von Defender Europe 21 die Verlegung großer Truppen in Richtung Schwarzes Meer. Im vergangenen Jahr hatte der Schwerpunkt der Kriegsübung auf der Ostseeregion gelegen, der wegen der immer weiter steigenden Spannungen zwischen dem Westen und Russland erhöhte geostrategische Bedeutung zukommt. Das Manöver hatte die Spannungen zusätzlich verstärkt. Ähnliches steht nun der Schwarzmeerregion bevor.
    Quelle: German Foreign Policy
  9. „Krim-Plattform“ und Atomwaffen
    Wie die Ukraine diplomatischen Selbstmord begeht
    Die diplomatische Strategie der Ukraine besteht schon seit Jahren darin, sich um jeden Preis in der internationalen Agenda präsent zu halten – damit man das Land in der schnelllebigen Welt „nicht vergisst“. So verhält es sich auch mit dem eigentlichen völlig aussichtslosen Plan, die Krim in die Ukraine zurückzuholen. So arbeitet die Ukraine schon seit einem Jahr Schritt für Schritt an der Strategie zur „Rückführung der Krim“. Mit diesem Hirngespinst ist ein komplettes Ministerium betraut (Die ukrainische Traumstrategie zur Beendigung der Besatzung der Krim).
    Kernpunkt der Strategie sollte die „Krim-Plattform“ sein – ein Gipfeltreffen unter Teilnahme der westlichen Staaten und der Türkei. Bereits am 26. Februar hatte Präsident Wladimir Selenski ein Dekret „über die Deokkupation und Reintegration“ der Krim unterzeichnet, mit dem die Arbeit der „Krim-Plattform“ offiziell begonnen hatte.
    Quelle: Buchkomplizen
  10. Militärische EU-Weltraumprogramm
    In einer Pressemitteilung erklärt die EU, der Rat habe seinen Standpunkt zum EU-Weltraumprogramm, für das 14,8 Mrd. Euro zwischen 2021 und 2027 bereitstehen soll, in erster Lesung akzeptiert. Das Programm könne nun zügig rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Immer wieder wurde dabei kritisiert, insbesondere die beiden Weltraumprogramme Galileo und Copernicus würden nicht zuletzt militärischen Zwecken dienen. Auch der Rat räumt die militärische Relevanz der Weltraumprogramme in seinem Standpunkt unumwunden ein: „Die Entwicklung der Weltraumwirtschaft ist seit jeher mit dem Bereich der Sicherheit verknüpft. In vielen Fällen haben die Ausrüstung, Komponenten und Instrumente, die in der Weltraumwirtschaft zum Einsatz kommen, sowie Weltraumdaten und -dienste einen doppelten Verwendungszweck. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Union ist jedoch im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik im Einklang mit Titel V des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt.“
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.
  11. EU-Einigung auf schwaches 55-Prozent-Klimaziel
    EU-Parlament und EU-Staaten haben sich nach mehrstündigen Verhandlungen am Morgen auf ein neues Klimaziel für 2030 geeinigt. Die Treibhausgasemissionen sollen gegenüber 1990 um 55 Prozent sinken. Sein 60-Prozent-Ziel konnte das Parlament nicht durchsetzen.
    Nach 15 Stunden Verhandlungen haben sich am heutigen Mittwochmorgen das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf ein neues Klimaziel geeinigt. Danach sollen die CO2-Emissionen bis 2030 nicht wie bisher um 40, sondern um 55 Prozent sinken, verglichen mit 1990.
    EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Einigung. “Unser politisches Versprechen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden, ist nun auch eine rechtliche Verpflichtung”, sagte von der Leyen. Das Klimagesetz bringe die EU auf einen grünen Weg und sei ein verbindliches Versprechen für kommende Generationen. […]
    “Die europäischen Entscheidungsträger haben eine historische Chance verpasst, angemessen auf die Klimakrise zu reagieren”, sagte Wendel Trio von CAN Europe. Das Klimagesetz trage nicht dazu bei, dass die EU die angestrebte Führungsrolle bei den globalen Bemühungen zur Bekämpfung der Klimakrise ausfüllen könne.
    Nach Angaben der EU konnte sie ihre Emissionen bis 2019 um 24 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Um das neue Klimaziel bis 2030 zu erreichen, müssten die EU-Staaten ihre Ambitionen also deutlich steigern – und das in gerade mal einer Dekade.
    Quelle: Klimareporter

    dazu: Weniger Zertifikate sind mehr fürs Klima
    Noch immer ist die Zahl überschüssiger Zertifikate im Emissionshandel der EU viel zu hoch, sodass das Instrument die meiste Zeit kaum Wirksamkeit entfaltet. Die Umweltorganisation WWF will deshalb die Zahl der CO2-Zertifikate deutlich senken.
    Quelle: Klimareporter

  12. Experte sagt nächste Nuklearkatastrophe wie in Fukushima voraus
    Japan liegt im „Ring of Fire“, einer Region um einen Großteil des Randes des Pazifischen Ozeans, in der Vulkanausbrüche und Erdbeben häufig sind. Der Bau von Atomreaktoren in Japan ist daher schon an und für sich ein hochriskantes Unterfangen. Wenn Atomkraft-Betreiber dann noch unzuverlässig sind und Sicherheitsstandards unterlaufen, potenziert dies das Risiko weiter.
    Ein Jahr nach Fukushima kam dann auch eine Untersuchung durch ein japanisches Parlamentsgremium zu dem Schluss, dass die Katastrophe „obwohl durch diese katastrophalen Ereignisse ausgelöst, zutiefst von Menschen gemacht“ sei. Begründet wurde dies mit „einer Vielzahl von Fehlern und vorsätzlicher Fahrlässigkeit“ in der Anlage von Fukushima.
    Quelle: FR Online
  13. Der Fall George Floyd: Amerikas Justizwesen ist kaputt
    Die amerikanische Politik bleibt in ihrer Übertreibungsspirale gefangen. Deshalb wird es auch nach dem Mordurteil in Minneapolis nicht zu den Reformen kommen, die das Land so dringend braucht.
    Am Dienstag war es die Demokratin Nancy Pelosi, die unfreiwillig zeigte, wie heillos die amerikanische Politik in ihrer Übertreibungsspirale gefangen ist. In ihrer Erleichterung über das Geschworenenurteil gegen den früheren Polizisten Derek Chauvin wegen der Ermordung des Afroamerikaners George Floyd sagte die „Sprecherin“ des Repräsentantenhauses: „Danke, George Floyd, dass du dein Leben für die Gerechtigkeit geopfert hast.“
    Der Versuch einer erfahrenen Spitzenpolitikerin, den vor knapp einem Jahr bei einem brutalen Polizeieinsatz getöteten Floyd zum Märtyrer zu erklären, ist zynisch. Nicht minder zynisch jedenfalls als alle Versuche von konservativer Seite, das Urteil nun zum Beleg dafür zu erklären, dass es keinen Handlungsbedarf im Kampf gegen Rassismus und Polizeigewalt gebe, weil die Justiz ja offenkundig funktioniere. […]
    Die Direktwahl von Polizisten, Staatsanwälten und Richtern; die Finanzierung des Justizwesens durch Gebühren, die entlassene Straftäter auf legalem Weg kaum aufbringen können; das krude Kautionswesen, das zu viel härteren Strafen für Arme führt; die Wirtschaftsinteressen privater Gefängnisbetreiber und viele weitere Faktoren sind die Ursachen einer kolossalen gesellschaftlichen Unwucht. Hinzu kommt die Gewaltaffinität in einem Land, das aus der Frage, ob Kriegswaffen auf die Straßen gehören, einen ideologischen Lackmustest gemacht hat. Nein, leicht haben es Polizisten in dieser Gesellschaft nicht. Ihre Ausbildung lässt vielerorts dennoch zu wünschen übrig.
    Quelle: FAZ
  14. Das Letzte: “Die Corona-Proteste sind eine rechtsradikale Sammlungsbewegung”
    Jörg Reichel ist ver.di Gewerkschaftler und Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Berlin-Brandenburg.
    Jörg Reichel: Die Corona-Proteste sind eine rechtsradikale Sammlungsbewegung mit unterschiedlichen Akteur:innen der Neuen Rechten. Die Proteste haben sich in den letzten 12 Monaten von Berlin über Baden-Württemberg in vier Phasen zu einem bundesweiten Protest entwickelt. Seit dem Beginn der Versammlungen in Berlin am 28.3.2020 haben zentrale Akteur:innen des Rechtsradikalismus, Reichsbürger:innen, Shoa-Leugner:innen und rechtsoffene bis rechtsradikale Influencer:innen die Versammlungen in ihrer Außenwirkung und politischen Botschaft geprägt.
    Faktisch wird seit 12 Monaten bundesweit auf fast jeder Versammlung der Corona-Proteste die Shoa relativiert oder instrumentalisiert, um sich selbst zum Opfer zu erklären. Massive Verbreitung finden auch Verschwörungsmythen, die auf antisemitische Weltbilder aufbauen und Feindbilder markieren.
    Quelle: Telepolis

    Anmerkung Tobias Riegel: Ein in dieser Pauschalisierung unseriöses und sehr befremdliches Urteil über eine sehr heterogene Protestbewegung. Lesen Sie zu der merkwürdigen Rolle, die teils führende Gewerkschafter seit Corona einnehmen, auch “Die ‚Ermächtigung’“ und das dröhnende Schweigen der ‚Zivilgesellschaft’ und “Unteilbar und die ‘antisemitisch konnotierten Verschwörungserzählungen’ der ‘Pandemieleugner*innen‘“.

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