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  1. Verfassungsrechtler Papier: „Vorsorgliche Verbote sind nicht mehr zulässig“
  2. 2G: Warum die Ausgrenzung der Ungeimpften falsch ist
  3. 2G günstiger als neuer Lockdown?
  4. Corona-Pandemie vergrößert Ungleichheit auf den Wohnungsmärkten
  5. Ein Entlastungsprogramm für Deutschlands Konzerne
  6. Webseite fernstrassen-bundesamt.de von Die Partei für Privatisierungskritik gekapert
  7. Flutnacht von Ahrweiler: Rekonstruktion eines politischen Versagens
  8. “Team Wallraff”: Angstkultur, Dumping und Retouren-Zerstörung bei Amazon
  9. Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet
  10. Selenskyj: Warum die Ukraine nicht mit Afghanistan zu vergleichen ist
  11. Die Epoche der Militärs
  12. Iran: Bald Vollmitglied beim “Gegenpol zur Nato”
  13. EU-Indo-Pazifik
  14. Taiwan beginnt mit Abwehrübungen gegen biologische Angriffe
  15. Klimakrise: Die Kosten der Untätigkeit
  16. Das Letzte: 2G-Regel: Darmkrebsvorsorge nur noch für Geimpfte?

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Verfassungsrechtler Papier: „Vorsorgliche Verbote sind nicht mehr zulässig“
    Hans-Jürgen Papier sagt: Weil viele Menschen geimpft sind, kann der Staat nicht mehr einfach auf Verdacht Maßnahmen verordnen. (…)
    Wie steht es um den individuellen Datenschutz in der Pandemie?
    Im Augenblick steht der Datenschutz noch nicht so im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Aber es ist natürlich denkbar, dass Einzelprobleme hier noch eine Rolle spielen werden. Das gilt etwa, wenn Schutzmaßnahmen nur gegenüber nicht-geimpften Personen bestehen, nicht aber gegenüber geimpften und genesenen Personen. Um solche Differenzierungen durchsetzen zu können, muss man den Status der Person abfragen können. Man muss schon wegen der DSGVO darauf achten, dass die Weitergabe solcher Daten an Dritte strengstens limitiert ist. Denn Gesundheitsdaten genießen einen besonderen Schutz.
    Wobei sich ja schon vorher die Frage nach den Kriterien stellt, etwa für Genesene. Die Definition erfolgt jetzt willkürlich und stellt auf einen positiven PCR-Test ab. Ich müsste aber auch in der Lage sein, dem Wirt meinen Antikörper-Spiegel zu überreichen.
    Das ist ein großes Problem. Es stellt sich schon die Frage nach der vollständigen Genesung. Das ist eine medizinische Frage. Es muss aber auch nach dem Zweck der Schutzmaßnahmen gefragt werden. Es geht darum, die Ansteckungsgefährdung weitgehend auszuschließen.
    Zeigt das nicht, dass es um ziemlich schwammige Regelungen geht, die eigentlich nicht nachzuvollziehen sind – und daher rechtlich gekippt werden müssten?
    In der ersten Phase sind viele Gerichte nach dem Motto verfahren: „Wir können es auch nicht besser wissen, also folgen wir dem Gesetz- oder Verordnungsgeber in seiner Gefährdungseinschätzung.“ Mit fortschreitender Zeit sollte sich der Erkenntnisstand allerdings verfestigen. Die Anforderungen an die rechtliche Zulässigkeit staatlicher Regulierungen müssen mit fortschreitendem Erkenntnisstand erhöht werden.
    Werden die Gerichte dann vielleicht doch bald einmal tätig? Und können wir darauf hoffen, dass dem Gesetzgeber auch Grenzen aufgezeigt werden, wenn er überschießende Beschlüsse gefasst hat?
    Die Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der jeweiligen Grundrechtsbeschränkungen müssen in jedem Fall gegeben sein. Der eingreifende Staat ist insoweit beweispflichtig. Vor allem aufgrund der bestehenden und hoffentlich noch zunehmenden Impfungsrate kann nicht mehr allein auf die Inzidenzwerte der gemeldeten Neuinfektionen abgestellt werden. Ganz entscheidend sind auch die Hospitalisierungsrate und die Funktionsfähigkeit der intensivmedizinischen Versorgung der Bevölkerung. Das primäre Ziel ist also, das Gesundheitssystem vor einer Überlastung und vor einem Kollabieren zu bewahren. Vorsorgliche Verbote allein wegen Überschreitung eines bestimmten Inzidenzwertes im Hinblick auf die gemeldeten Neuinfektionen sind vor allem wegen der erfolgten Impfungen insbesondere bei den Risikogruppen nicht mehr zulässig.
    Quelle: Berliner Zeitung
  2. 2G: Warum die Ausgrenzung der Ungeimpften falsch ist
    Die Impfung sei, so wird es fast parteiübergreifend betont, freiwillig. Und doch kann, wer sich gegen sie entscheidet (viele davon aus reiflicher Überlegung), in manchen Bundesländern bald nicht mal mehr ins Restaurant gehen oder Veranstaltungen besuchen. 2G nennt man das jetzt, was freilich harmloser klingt als dauerhaft eingeschränkte Grundrechte für Millionen Menschen.
    Die Begründung für das Vorgehen: Ungeimpfte stellten schließlich eine Gefahr für die Gesundheit anderer dar. Eine Begründung, die auf tönernen Füßen steht: Von einem negativ auf Corona Getesteten geht ebenso wenig, womöglich sogar geringere Gefahr aus als von einem Geimpften, der nicht getestet ist und der – das zeigen Untersuchungen – ebenfalls das Virus weitergeben kann. Ungeimpft – gefährlich, geimpft – ungefährlich: In derart einfältigen Mustern kann keine aufgeklärte Gesellschaft denken. Eigentlich.
    Doch genau diesem Muster folgt nun auch der Plan, Beschäftigte ohne Impfung, die von den Behörden in Quarantäne geschickt werden, ihren Verdienstausfall nicht mehr zu ersetzen. Dass selbst der DGB, der bisher nicht gerade mit übermäßiger Kritik an der Coronapolitik der Regierung aufgefallen ist, darin eine Impfpflicht durch die Hintertür erblickt, sollte zu denken geben.
    Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler bringt es auf den Punkt: Wenn die Impfung tatsächlich freiwillig ist, dürften Impfunwilligen keine Nachteile entstehen. Doch genau das geschieht. Der Oldenburger Professor, selbst Impf-Befürworter, spricht bereits von einer schleichenden Kriminalisierung all derer, die sich gegen das Vakzin entscheiden.
    Das vielbemühte Gegenargument: Mit ihrer Weigerung schadeten Ungeimpfte aber doch der Allgemeinheit – und die Allgemeinheit solle dann auch noch für sie aufkommen? Ein Argument, das auf gefährliches Terrain führt. Denn mit seiner Hilfe ließe sich ganz anderes ebenfalls begründen – zum Beispiel, dass unser Gesundheitssystem stark übergewichtige Menschen oder Raucher nur noch auf deren eigene Kosten behandeln sollte. Eine Gesellschaft, die den Einzelnen nach seinem Wert oder seiner Belastung für die Allgemeinheit bewertet, ist aber keine lebenswerte mehr. Hoffentlich findet wenigstens diese Überzeugung noch Mehrheiten in unserem Land.
    Quelle: Nordbayern

    dazu: Keine Impfung, kein Geld
    Die Pandemiebekämpfung in Deutschland geht nur langsam voran. Seit Wochen stagniert die Impfquote bei rund 60 Prozent. Mehrere Bundesländer wollen deshalb dazu übergehen, das Krankengeld im Quarantänefall für Ungeimpfte zu streichen. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist eine entsprechende Neuregelung bereits in Kraft getreten. Doch vielen Menschen drohen durch solche Maßnahmen herbe Einkommensrückgänge bis hin zum Arbeitsplatzverlust.
    In vielen Branchen werden die Beschäftigten verpflichtet, ihren Chefs Auskunft über den eigenen Impfstatus zu geben. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kritisierte am Mittwoch im Deutschlandfunk: »Mit einem solchen Zwang werden wir die Impfquote nicht erhöhen.« Man dürfe den Konflikt ums Impfen nicht auf die Betriebsebene verlagern. Ähnlich argumentierte ­Verdi-Chef Frank Werneke gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: »Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll«, sagte er. Die von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgelöste Debatte zur Streichung des Entgeltersatzes sei kontraproduktiv.
    Die Bundesregierung versucht, die Bevölkerung im Rahmen einer »Aktionswoche« mit Bratwürsten und Dönern in die mobilen Impfstationen zu locken. Das läuft sehr schleppend. Ernsthafte Maßnahmen werden auf die Zeit nach der Bundestagswahl verschoben. Gratistests gibt es nur noch bis Oktober. Danach soll die sogenannte 2G-Regelung greifen: Nur wer geimpft oder genesen ist, darf dann ohne Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
    Quelle: junge Welt

    Anmerkung Christian Reimann: Ein gutes Produkt hat solche Werbung nicht nötig: “die Bevölkerung im Rahmen einer »Aktionswoche« mit Bratwürsten und Dönern in die mobilen Impfstationen zu locken”. Auf örtliche Ermittlungsbehörden könnten viele Aufgaben zukommen, damit das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) eingehalten wird. Es könnten Ordnungswidrigkeiten (§ 15) bzw. sogar Straftaten (§ 14) begangen werden.

    Anmerkung JK: Hier wäre noch die Frage zu stellen wie bei einer “Spontanimpfung” im Impfmobil überhaupt der rechtliche Rahmen einer ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung über die Impfung als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eingehalten werden kann.

    dazu auch: Ver.di-Chef kritisiert »Impfpflicht durch die Hintertür«
    In Baden-Württemberg gilt ab Donnerstag: Wer ungeimpft in Quarantäne muss, bekommt keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr. Weitere Bundesländer wollen folgen. Kritik kommt von der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di.
    Aus Sicht der Gewerkschaft sei es falsch zu versuchen, eine »Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen«, sagte Gewerkschaftschef Frank Werneke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. »Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.«
    Die von Arbeitgeberverbänden und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ausgelöste Debatte zur Streichung des Entgeltersatzes sei kontraproduktiv, sagte Werneke. Diese verlagere die Konflikte in Betriebe und Belegschaften und sorge für Verunsicherung.
    Quelle: DER SPIEGEL

    Anmerkung JK: Gut, dass sich wenigstens Ver.di-Chef Frank Werneke klar zum verlogenen und zynischen Agieren der Politik äußert. Die aktuellen Schikanen gegen ungeimpfte Bürger und die schrittweise Einführung der sogenannten 2G-Regel über die Länder ist die Impfpflicht durch die Hintertür. Wer etwas anderes behauptet, lügt.

  3. 2G günstiger als neuer Lockdown?
    Die Meinungen in den betreffenden Branchen gehen zwar weit auseinander, ob 2G oder 3G der richtige Weg ist. Wirtschaftlich gesehen würde 2G aber weniger Schaden im Vergleich zum Teillockdown hinterlassen. Nach dem Szenario des RWI wären bei langsam steigender Impfquote bis zum Ende des Jahres 75 Prozent der Bevölkerung geimpft.
    Eine konsequent angewandte 2G-Regel würde dann 25 Prozent der Menschen vom Konsum ausschließen, etwa bei Veranstaltungen, Reisen oder in Fitnessstudios. Der Ausschluss der Ungeimpften würde dann lediglich einen wirtschaftlichen Schaden von 13 Milliarden Euro hinterlassen und das Bruttoinlandsprodukt um 0,15 Prozentpunkte weniger wachsen. Das entspräche nur einem Viertel der Kosten des Teillockdowns.
    Quelle: Tagesschau

    Anmerkung unseres Lesers M.B.: Gestern hatte ich bei meinem Web-Anbieter Web.de ein Info-Video gesehen, wo in einer RWI Studie die Kosten eines neuen Lockdowns (52 Milliarden) mit den geringeren Kosten ohne Lockdown mit 2G Regeln (13 Milliarden) und mit 3G Regeln (6,5 Milliarden) verglichen wurde. Da fiel mir schon auf, dass von Hüther die Variante mit 2G empfohlen wurde, obwohl mehr Verluste. Die absolute Dreistigkeit habe ich dann heute bei tagesschau.de gelesen wo die 2G Regeln empfohlen werden, ohne die günstigere Variante der 3G Regeln überhaupt zu erwähnen. Keine Lügen-Nachrichten, sondern einfach nur Weglassen von Unerwünschtem zur Steigerung der Impfbereitschaft.

    dazu auch: Wirtschaftsforscher warnen vor erneutem Lockdown – Ökonomischer Schaden wäre immens
    Steigende Infektionszahlen schüren die Angst vor einem Lockdown. Exklusive Berechnungen zeigen: Es macht für die Wirtschaft einen großen Unterschied, wen mögliche Einschränkungen betreffen.
    Quelle: Handelsblatt

  4. Corona-Pandemie vergrößert Ungleichheit auf den Wohnungsmärkten
    Durch die Corona-Pandemie ist die Situation von potenziellen Immobilienkäuferinnen und -käufern in Deutschland noch schwieriger geworden. Auch Mieterinnen und Mieter bleiben stark belastet. Das ergibt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte neue Studie. Anders als Anfang vergangenen Jahres durchaus für möglich gehalten, gab es 2020 keine Preiseinbrüche bei Wohnimmobilien, sondern im Gegenteil in vielen Regionen einen zusätzlichen Pandemie-Effekt, der den Preisauftrieb weiter verstärkt hat. Im bundesweiten Durchschnitt zogen die Angebotspreise für Eigentumswohnungen um zusätzliche 0,7 Prozentpunkte an, die für Ein- und Zweifamilienhäuser sogar um 1,1, Prozentpunkte (detaillierte Daten unten). Auch die Angebotsmieten für Neuverträge haben 2020 schneller als die Einkommen zugelegt. Der zusätzliche Corona-Effekt ist hier bundesweit klein und regional unterschiedlich: Während die Pandemie das Neu-Mietenwachstum in Groß- und Mittelstädten leicht gedämpft hat, trieb sie in ländlicheren Regionen die Angebotsmieten für Neuverträge zusätzlich nach oben. Da gleichzeitig die Einkommen vieler Menschen trotz der weitgehend erfolgreichen staatlichen Stabilisierungspolitik weniger stark zulegten als die Mieten, dürfte der Anteil der Mietausgaben am durchschnittlichen Verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte im Jahr 2020 gestiegen sein. Bei Haushalten, die einen neuen Mietvertrag abschlossen, erhöhte sich die Belastungsquote durch die Nettokaltmiete spürbar um 0,6 Prozentpunkte, wovon 0,3 Prozentpunkte auf Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen sind. Das ist für ein einzelnes Jahr erheblich, und es ist noch unklar, ob und wie schnell sich der Effekt zurückbildet.
    Quelle: Hans Böckler Stiftung
  5. Ein Entlastungsprogramm für Deutschlands Konzerne
    Neue Berechnungen zeigen: Dax-Unternehmen zahlen halb so viele Steuern auf ihre Gewinne wie in den Achtzigern. Die Bundesregierungen förderten diese Entwicklung.
    Wenn Konzerne wie VW, die Allianz oder adidas Gewinne machen, müssen sie einen Teil davon an den Staat abgeben. Die Begründung dafür ist simpel: Auch sie profitieren von staatlicher Infrastruktur, von gut ausgebauten Straßen, teurer Grundlagenforschung an Universitäten und einem funktionierenden Rechtsstaat. Also sollen sie all das auch mitfinanzieren. Und auf jeden Euro, den sie Gewinn machen, Steuern entrichten.
    Tatsächlich aber zahlen die Konzerne – gemessen an ihrem Gewinn – immer weniger Steuern. “Die Konzernsteuerquote der Dax-Unternehmen hat sich in den vergangenen 30 Jahren halbiert”, sagt der Steuerexperte Christoph Spengel von der Universität Mannheim, der die Zahlen mit seinem Team exklusiv für ZEIT ONLINE berechnet hat. So lag die Konzernsteuerquote der dreißig größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland 1988 im Schnitt noch bei 52,1 Prozent. 2020 war es mit 25,7 Prozent noch rund ein Viertel. Die Konzernsteuerquote gibt an, wie viel Steuern die Konzerne auf ihren globalen Gewinn zahlen. Berücksichtigt werden dabei die weltweit gezahlten Gewinnsteuern, in Deutschland sind das vor allem die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
    Quelle: Zeit Online
  6. Webseite fernstrassen-bundesamt.de von Die Partei für Privatisierungskritik gekapert
    Auf der Webseite fernstrassen-bundesamt. de, die man für die Webseite des Fernstraßen-Biundesamts halten könnte, werden Besucher seit heute mit einem Video-Plädoyer von Martin Sonneborn begrüßt, in dem dieser für Privatisierung wirbt: „… dann kann man den ganzen Scheiß nachher für den zehnfachen Preis wieder zurückkaufen“.
    Außerdem findet sich auf der Seite eine grafische Darstellung der Autobahnprivatisierung als Bereicherungsmaschine für private Konzerne, ein ironischer Beitrag über die hervorragende Rolle der CSU und der Beitrag „Investieren Sie doch mal in die ein oder andere Autobahn: Infrastruktur der Bundesrepublik. Früher Gemeingut, aber jetzt kaufbar.“ Abgerundet wird das ganze auf der Startseite durch die Mitschrift einer Rede von Sahra Wagenknecht gegen die Autobahnprivatisierung.
    Bis gestern leitete die Seite fernstrassen-bundesamt.de auf die offizielle Seite des Bundesamts „fba.bund.de“ um, die weit weniger unterhaltsam ist. Es gibt noch einige weitere ironische und informative Kleinode zu entdecken.
    Möglich wurde die Aktion dadurch, dass ein schnellmerkender und -handelnder Bürger sich die Internetadresse fernstrassen-bundesamt.de vor der Bundesregierung sicherte. Er bot sie der Partei Die Partei zur Nutzung an, die das Angebot dankend annahm.
    Ich habe als Blogger eine lange gemeinsame Geschichte mit der Autobahnprivatisierung. Meine erste größere und erfolgreiche Aktion als Blogger Anfang 2015 war einen Artikelserie, mit der ich den Autobahnraub öffentlich machte und kritisierte, der damals in der sogenannten Fratzscher-Kommission von den Chefs von Deutscher Bank, Allianz und Co. ausgekocht wurde, bis schließlich die Gewerkschaften, vor allem Verdi, sich querstellten und das Schlimmste verhinderten.
    Quelle: Norbert Häring
  7. Flutnacht von Ahrweiler: Rekonstruktion eines politischen Versagens
    Im Ahrtal wurden die Menschen erst gewarnt, als es viel zu spät war. Dabei kamen die ersten Hilferufe schon am Nachmittag.
    Das Wasser kam nicht aus dem Nichts. Aber es kam schnell. Gegen kurz nach 18 Uhr am 14. Juli will Julian Kay mit seinem Schwiegervater die Heizkessel im Keller von dessen Haus in Altenahr abbauen, damit sie nicht wieder durch das Hochwasser zerstört werden. Sie haben Erfahrung mit Hochwasser, und dieses Mal steigt es schneller als sonst. Um 18.34 Uhr ruft Jessica Kay, seine Frau, zum ersten Mal die 112. „Gehen Sie ins Haus“, sagt man ihr wie ihrem Vater Günter Villinger, der kurz darauf ebenfalls den Notruf wählt. Dort seien sie sicher. Es ist ein verhängnisvoller Satz. Jessica Kay verabschiedet sich von ihren Eltern, sie wohnen im Nachbarhaus. Es ist das letzte Mal, dass sie miteinander sprechen.
    Quelle: FAZ

    dazu: Dreyer wurde offenbar frühzeitig über drohendes Extremwetter im Ahrtal informiert
    Die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer ist laut einem Medienbericht frühzeitig über sehr hohe Pegelstände im Ahrtal informiert gewesen. Auch das Umweltministerium wusste demnach Bescheid, hatte aber am Nachmittag noch eine entwarnende Pressemitteilung verschickt.
    Quelle: RP Online

  8. “Team Wallraff”: Angstkultur, Dumping und Retouren-Zerstörung bei Amazon
    Den Journalisten um Enthüller Günter Wallraff gelang es demnach, sich in unterschiedliche Unternehmensbereiche einzuschleusen und dort zu recherchieren. Über ein Jobangebot bei eBay-Kleinanzeigen wurde Reporter Alexander Römer etwa zum Paketausfahrer für Amazon in Berlin. Angestellt war er aber nicht bei dem Online-Großhändler direkt. Vielmehr gelangt er in ein undurchsichtiges Firmengeflecht: Die Vertragsunterzeichnung findet bei der Sicherheitsfirma Pignus als Subunternehmen statt, die wiederum eine weitere Firma beschäftigt.
    Römer wurden zunächst 11 Euro brutto die Stunde versprochen. Letztlich erhielt er nur 7,78 Euro, da das Arbeitspensum in der vorgegebenen Zeit nicht zu schaffen war. Das ist weit unter Mindestlohn und laut Experten ein Gesetzesverstoß. Arbeitsrechtler Sven Jürgens zufolge ist Amazon als oberste Instanz in der Pyramide bei Schwierigkeiten fein raus. Gleichzeitig entstehe ein Preisdruck bei den Auftragnehmern.
    Doch der investigative Journalist stößt in dem Beitrag auf weitere Missstände. Zuspätkommen, zu schnelles Fahren, zu langsames Arbeiten, Kundenbeschwerden – all das gebe Strafpunkte auf dem “Konto” der Fahrer. Bei zu vielen davon oder Kundenbeschwerden drohe die Kündigung. Das Verhalten der Auslieferer werde mittels Scanner und App erfasst. Amazon wisse so zu jedem Zeitpunkt über den Fahrer und seine Tour Bescheid, die mit Pause neun Stunden haben soll. Schaffe er das zugeteilte Pensum wider Erwarten, bekomme er am Folgetag noch mehr Pakete zugeteilt oder müsse Kollegen helfen. […]
    Ein nur unter seinem Vornamen Daniel eingeführter Reporter heuert derweil über eine Zeitarbeitsfirma als Lagerarbeiter bei Amazon in Krefeld an. 350.000 Pakete sortiert er hier mit seinen Kollegen pro Tag. Alle Angestellten erhalten einen Scanner, der laut einem Informanten auch die Leistung und die Pausenzeiten der Mitarbeiter überwacht und die entsprechenden Daten an Manager weitergibt. Auch Kameras mit intelligenten Analysefähigkeiten überwachten jeden Schritt der Mitarbeiter. Feste Arbeitsplätze sollen laut Amazon aber nicht gefilmt oder technisch geschwärzt werden. Zugriff hätten nur Techniker und Sicherheitspersonal.
    Nach einem Wechsel in das Werk Duisburg wuchtet der Rechercheur bis zu 3200 Pakete am Tag auf die Transportbänder, 17 Kilometer habe er dabei in einer Schicht zurückgelegt. Für den Toilettengang bedürfe es der Erlaubnis des Vorarbeiters. Eine Zeugin habe erzählt, dass Kollegen sich krank zur Arbeit schleppten aus Angst, ihre Stelle zu verlieren. Sie selbst sei trotz schwerer Verletzung hingegangen, da sie sonst ihren Festvertrag wohl kaum bekommen hätte. Ein Mitarbeiter habe sich sogar im Urlaub notwendiger Operationen unterzogen.
    Quelle: Heise Online
  9. Insolvenzgeld 2021: Wesentlich geringere Ausgaben als erwartet
    Die jährlichen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld, die von 588 Millionen Euro in 2018 über 842 Millionen Euro in 2019 auf 1,214 Milliarden Euro in 2020 stiegen, sanken bis August 2021 auf 841 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten)
    Bei Aufstellung des Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021)
    In den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) wurden jedoch „nur“ 364,3 Millionen Euro (etwa 22,8 Prozent des veranschlagten Solls) ausgegeben. Damit wurde von Januar bis August 2021 weniger für Insolvenzgeld ausgegeben als in den entsprechenden acht Monaten der Vorjahre. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 haben sich die Insolvenzgeld-Ausgaben von Januar bis August 2021 halbiert, von 736,8 Millionen Euro (Januar bis August 2020) auf die genannten 364,3 Millionen Euro (Januar bis August 2021).
    Quelle: BIAJ
  10. Selenskyj: Warum die Ukraine nicht mit Afghanistan zu vergleichen ist
    Die Ukraine habe ganz alleine gegen den bösen Widersacher gekämpft. Der Konflikt mit den “Volksrepubliken” verschärft sich, die werfen Kiew “Terrorangriffe” auf zivile Infrastruktur und der OSZE Wegschauen vor.
    Eine Meldung kursiert in der Ukraine, dass US-Präsident Joe Biden beim Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskji gesagt habe, die Ukraine gehöre in die Nato, das sei aber nicht seine alleinige Entscheidung. Das würde bedeuten, dass die USA weiterhin aktiv die Osterweiterung der Nato betreiben würden, während manche europäischen Nato-Staaten davon nicht so begeistert sind.
    In der gemeinsamen Erklärung war davon aber nicht die Rede. Dort heißt es, die US-Regierung unterstütze “das Recht der Ukraine, über seinen eigenen außenpolitischen Kurs auch im Hinblick auf die Bestrebungen der Ukraine, sich der Nato anzuschließen, ohne Einfluss von außen zu entscheiden”. Dafür gibt es nochmals 60 Millionen US-Dollar Sicherheitsunterstützung zur “Verteidigung gegen die russische Aggression”, darunter Anti-Panzer-Raketen des Typs Javelin.
    Quelle: Krass und Konkret
  11. Die Epoche der Militärs
    EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer verlangen einen “Sprung nach vorn” bei der Militarisierung der EU. Man trete “in eine neue Ära verstärkter Konkurrenz” auf globaler Ebene ein, erklärte von der Leyen gestern in ihrer Rede zur Lage der Union; die EU müsse deshalb eigenständig militärisch operieren können – auch “ohne die Beteiligung der NATO oder der UNO”. Kramp-Karrenbauer stufte die Forderungen der Kommissionspräsidentin als “wichtig” ein. Erst kürzlich hatte sie für zukünftige EU-Militäreinsätze die Schaffung von “Koalitionen der Willigen” empfohlen, die auch von Berliner Regierungsberatern befürwortet wird. Vergangene Woche hat sie zudem einen aktuellen “Epochenwechsel” diagnostiziert, nach dem “Sicherheitspolitik viel stärker im Mittelpunkt stehen” werde als bisher; mit Blick auf Militäreinsätze müsse sich “Deutschlands strategische Kultur verändern”. Im ersten Halbjahr 2022 soll ein EU-Verteidigungsgipfel neue Weichen stellen. Kramp-Karrenbauer schließt einen “robusten” Einsatz in Mali nicht aus.
    Quelle: German Foreign Policy
  12. Iran: Bald Vollmitglied beim “Gegenpol zur Nato”
    Gipfeltreffen der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ): Die Rolle der USA in Zentralasien wird “auf ein weitaus geringeres Maß als bisher reduziert”
    Morgen trifft sich die Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ, englisch: SOC) zu einem Gipfel in Tadschikistan. Die Situation in Afghanistan wird ein großes Thema der Zusammenkunft sein, größere Beachtung bekommt aber auch die erwartete Aufnahme Irans in die Vereinigung, der geopolitisch ein wachsendes Gewicht zugemessen wird.
    Derzeit hat die SOZ acht Mitglieder: China, Russland, Indien, Pakistan, Kirgistan (Kirgisistan), Tadschikistan, Usbekistan und Kasachstan. Iran hat seit 2005 einen Bobachterstatus, wie auch die Mongolei, Belarus (Weißrussland) und Afghanistan. Beobachter sehen im Rückzug der USA aus Afghanistan eine Stärkung dieses Blocks. Die Machtbalance verschiebt sich, war in vielen Kommentaren nach dem US-Afghanistan-Desaster zu lesen. Die SOZ wird als Gegengewicht zur Nato eingestuft, bzw. als Gegenpol zu westlichen Einflüssen, seien sie wirtschaftlicher oder “sicherheitspolitischer” Natur.
    Quelle: Telepolis
  13. EU-Indo-Pazifik
    Der Indo-Pazifik entwickelt sich immer mehr zum Zentrum der Konflikte zwischen dem Westen und China, in dem auch die EU eine immer prominentere Rolle spielen will (siehe IMI-Analyse 2021/34). Nachdem der Rat im April bereits Schlussfolgerungen für die Region verabschiedete, erschien gestern nun eine Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EU-Außenbeauftragten, über die die FAZ berichtet (via Bpb-Newsletter): „Um eine regionale regelbasierte Sicherheitsarchitektur zu fördern, will die EU im Einklang mit der UN-Seerechtskonvention ’sichere Seeverkehrsverbindungen‘ schaffen, die Fähigkeiten ihrer Partner stärken und ihre ‚Marine-Präsenz im Indo-Pazifik erweitern‘. Übersetzt heißt das: Die EU will alles dafür tun, um die Schifffahrtsverbindung durch das Südchinesische Meer, über die dreißig Prozent des europäischen Handels mit Asien abgewickelt werden, auch militärisch zu sichern.“
    Quelle: Informationsstelle Militarisierung e.V.

    Anmerkung Christian Reimann: Gerade erst ist das Fiasko in Afghanistan erfolgt, nun werden “Abenteuer” im Südchinesischen Meer gesucht.

  14. Taiwan beginnt mit Abwehrübungen gegen biologische Angriffe
    Die Streitkräfte der Insel Taiwan haben am Montag im Rahmen der sogenannten Han-Kuang-Übung, einer jährlichen Übung gegen potenzielle Angriffe der chinesischen Volksbefreiungsarmee (VBA), Gegenmaßnahmen für einen Biowaffenangriff geübt. In den Medien auf der Insel hieß es, dass die Insel auf einen möglichen Biowaffenangriff durch die VBA vorbereitet sein müsse, da die USA spekulieren, dass COVID-19 aus Labors auf dem chinesischen Festland stammt.
    Dies sei eine reine Verleumdung des chinesischen Festlandes, das noch nie biologische Waffen gegen irgendjemanden eingesetzt habe, aber im Gegensatz dazu schon Opfer von biologischen Angriffen der Japaner und der USA geworden sei, kritisierten Experten vom chinesischen Festland. Dies sei ein Drehbuch, das selbst die US-Geheimdienste nicht zu erfinden wagen würden und ein absolut lächerlicher politischer Trick, mit dem die Taiwaner Behörden den USA schmeicheln wollten.
    Gerade Länder wie die USA und Japan, die Kriegsverbrechen begangen haben, würden mit größerer Wahrscheinlichkeit Massenvernichtungswaffen einsetzen, wenn sie sich in einen möglichen Konflikt in der Taiwan-Straße einmischen sollten, warnten sie. (…)
    Es gebe gar keinen Grund für die VBA, biologische oder chemische Waffen auf der Insel Taiwan einzusetzen, selbst wenn der Tag für eine gewaltsame Wiedervereinigung kommen sollte. Die konventionellen Waffen der VBA würden ausreichen, um jeglichen Widerstand auf der Insel in kürzester Zeit zu neutralisieren, erklärte ein in Beijing ansässiger Experte für die Taiwanfrage, der um Anonymität bat. Ein weiterer wichtiger Grund sei, dass Taiwan zu China gehöre und die Menschen auf der Insel ebenfalls Chinesen seien, so der Experte.
    Zu einer Zeit, in der die USA behaupten, dass COVID-19 aus einem Labor in Wuhan stammt, sei die Übung zur biologischen Verteidigung im Rahmen der Han Kuang-Übung „offensichtlich ein Hinweis auf etwas”, so udn.com. Eine ähnliche Übung zur biologischen Kriegsführung und Seuchenbekämpfung wurde laut früheren Medienberichten bereits im vergangenen Jahr wegen der COVID-19-Pandemie abgehalten.
    Einige Leute auf der Insel Taiwan streben nach „Unabhängigkeit” und würden daher jede Gelegenheit nutzen, um mit westlichen Ländern unter Führung der USA zusammenzuarbeiten. In diesem Fall würden sie die so genannte COVID-19-Laborlecktheorie hochspielen, um die Entwicklung des chinesischen Festlandes einzudämmen, so Song.
    Wenn die Insel Taiwan sich wirklich gegen einen Angriff mit biologischen Waffen verteidigen will, sollte sie sich stattdessen lieber um Länder wie die USA und Japan kümmern, die eine finstere Geschichte beim Einsatz solcher Waffen haben, sagten Beobachter und erinnerten an die unmenschlichen Taten des US-Militärs in Ländern wie Afghanistan und Irak.
    Quelle: German.China.org.cn

    Anmerkung Christian Reimann: In dem Artikel wird an die Kriegsverbrechen von Japan und den USA erinnert. Die Entscheidungsträgerschaft auf der Insel Taiwan könnte auch die jüngst geleakten Dokumente auf “The Intercept” untersuchen, die zeigen, dass u.a. die Behörde von Dr. Anthony Fauci, der Spitzenberater des Weißen Hauses für Covid, Experimente mit Coronaviren finanziert hat.

  15. Klimakrise: Die Kosten der Untätigkeit
    Die Energie- und Klimawochenschau: Eine unkritische und schlecht vorbereitete Kandidatenbefragung, ein Hungerstreik fürs Klima und eine Wissenschaft ablehnende Digitalisiererin in Laschets Zukunftsteam
    Das war schon eine sehr eigenartige Moderation des Dreikampfes der Kanzler-Kandidatinnen und -Kandidaten, den ZDF und ARD am Sonntag zur besten Sendezeit ausstrahlten. Deutschland erschien als eine einsame Insel im weiten Universum, hermetisch abgeschlossen gegen alle Einflüsse aus den fernen Galaxien jenseits von Rhein, Oder und Alpen.
    Keine einzige außenpolitische Frage wurde angesprochen, weder der vollkommen desaströse Afghanistan-Krieg, der seit 2009 nach UN-Angaben knapp 20.000 Zivilisten das Leben kostete, noch die dramatische Situation an den EU-Außengrenzen, noch die weiter vor sich hinschwelende EU-Krise. Scheint alles nichts mit der Politik der bisherigen oder der künftigen Bundesregierung zu tun zu haben.
    Quelle: Telepolis
  16. Das Letzte: 2G-Regel: Darmkrebsvorsorge nur noch für Geimpfte?
    Wenn Patienten ungeimpft oder nicht getestet sind, gehen Ärzte und medizinisches Personal bei Untersuchungen Risiken ein. Die Magen-Darm-Ärzte diskutieren jetzt, ob etwa Darmspiegelungen in diesen Fällen ausgesetzt werden sollen.
    Quelle: Welt Online

    Anmerkung JK: Das gerade Ärzte bei dieser menschenverachtenden Diskussion mitmachen, ist erschütternd.

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