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  1. Bremen-Wahl: Grüne erhalten Quittung für schlechte Verkehrspolitik
  2. Die Inflation, die keine war, ist vorbei
  3. Waffen sind nur der Anfang: Was Scholz der Ukraine alles verspricht
  4. Karlspreisverleihung an Selenskyj – „Ich schäme mich für Deutschland“
  5. Wer Frieden (nicht) will: China und der Ukraine-Krieg
  6. Bewegung in Mittelost
  7. Energiewende: Wo Strom bald rationiert werden kann
  8. Energieversorgung: Bonus vom Steuerzahler
  9. Missbrauch der Energiepreisbremse: Kartellamt leitet erste Verfahren gegen Energieversorger ein
  10. Fabio De Masi: „Politiker sollten keine Aktien handeln dürfen“
  11. Letzte Generation: Gericht bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung
  12. Die Scheinheiligen
  13. Protestbrief an die Wissenschaftsministerin: Studierende in NRW sehen sich von Armut bedroht
  14. Verbot von Nakba-Demonstrationen: Palästinenser im Visier
  15. Vorratsdatenspeicherung: Generalverdacht im Netz
  16. Verfassungsexperte: Das geplante ORF-Gesetz und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit

Vorbemerkung: Wir kommentieren, wenn wir das für nötig halten. Selbstverständlich bedeutet die Aufnahme in unsere Übersicht nicht in jedem Fall, dass wir mit allen Aussagen der jeweiligen Texte einverstanden sind. Verantwortlich für die Richtigkeit der zitierten Texte sind die jeweiligen Quellen und nicht die NachDenkSeiten. Wenn Sie diese Übersicht für hilfreich halten, dann weisen Sie doch bitte Ihre Bekannten auf diese Möglichkeit der schnellen Information hin.

  1. Bremen-Wahl: Grüne erhalten Quittung für schlechte Verkehrspolitik
    Bürgerschaft In Bremen haben die Grünen verloren – und dafür gibt es Gründe, die mit Heizungen und Filz-Vorwürfen wenig zu tun haben. Das extrem unterschiedliche Abschneiden der Linken ist ein nicht minder interessantes Resultat des Wahlabends
    Die Bremer Grünen hatten für ihre Wahlparty den richtigen Ort ausgesucht: den Schlachthof. Zum ersten Mal nach langer Zeit musste die Partei bei einer Landtagswahl wieder herbe Verluste einstecken. Da lag es nahe, mit dem Finger auf Berlin zu zeigen.
    Die Wut der Bürger über eine wenig durchdachte „Zwangsmodernisierung“ ihrer Heizungen und die Amigo-Affäre um den „Graichen-Clan“ in Robert Habecks Wirtschaftsministerium hätten das Ergebnis mitverschuldet. Das ist nicht falsch, aber ein Großteil der Ursachen ist doch hausgemacht. Die Grünen verwalten in Bremen seit 16 Jahren das Verkehrs- und das Finanzressort. Passiert ist in Sachen Verkehrswende aber fast nichts. Noch immer ist der öffentliche Nahverkehr lückenhaft und schlecht getaktet, noch immer fahren zu viele mit dem Auto in die Innenstadt. Andere Großstädte sind längst weiter.
    Das Mega-Ministerium der grünen Spitzenkandidatin Maike Schaefer umfasste neben dem leidigen Thema Verkehr auch noch Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Auch in diesen Ressorts ging wenig voran. Kein Wunder, dass über Schaefers „Nix passiert-Ressort“ gespottet wurde. Irgendwann erhält man dafür die Quittung. Einen Tag nach der Wahl zog Maike Schaefer Konsequenzen und kündigte ihren Rücktritt an.
    Quelle: Wolfgang Michal in der Freitag
  2. Die Inflation, die keine war, ist vorbei
    Neue Daten des Statistischen Bundesamtes (siehe Pressemitteilungen von heute) machen es auch dem letzten Zweifler klar: Die kurze Phase der hohen Preissteigerungen ist Vergangenheit und die vollständige Normalisierung der Entwicklung auf der Verbraucherstufe ist nur noch eine Frage von wenigen Monaten.
    Das Amt hat die industriellen Erzeugerpreise nach unten korrigiert und die Großhandelspreise für April veröffentlicht. Dazu wurden vergangene Woche die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte für März veröffentlicht. Die Abbildung 1 zeigt die Zuwachsraten gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat für diese drei Preisindizes. Das Ergebnis ist offensichtlich: Die hohen Preissteigerungen waren ein temporäres Ereignis, die Großhandelspreise sinken schon und die anderen werden in Kürze folgen. Es gibt offensichtlich auf keiner Stufe neue Impulse, die ein Wiederaufflammen dessen, was viele als inflationären Prozess angesehen haben, ermöglichen würden.
    Quelle: Heiner Flassbeck und Friederike Spiecker auf Relevante Ökonomik
  3. Waffen sind nur der Anfang: Was Scholz der Ukraine alles verspricht
    Sie wurde kaum zur Kenntnis genommen. Dabei enthält die „gemeinsame Erklärung“, die Kanzler Scholz und Präsident Selenskyj in Berlin unterzeichnet haben, sehr weitreichende Versprechen. Sie binden Deutschland bis weit nach dem Krieg – die Ukraine hingegen gar nicht.
    Bisher war Deutschland vor allem durch EU-Beschlüsse an die Ukraine gebunden. Doch mit dem Besuch Selenskyjs in Berlin hat sich dies grundlegend geändert.
    Kanzler Scholz hat nicht nur weitere Waffenlieferungen im Wert von 2,7 Mrd. Euro zugesagt. Er hat auch Versprechen gemacht, die Deutschland bis weit nach dem Krieg binden.
    Quelle: Lost in Europe
  4. Karlspreisverleihung an Selenskyj – „Ich schäme mich für Deutschland“
    Nachdem der ukrainische Präsident Selenskyj den Friedensbemühungen des Papstes eine unzweideutige Absage erteilt hat und in Berlin vom Bundeskanzler ein neues 2,7 Milliarden schweres Waffenpaket für die Ukraine zugesagt bekommen hatte, durfte er am Wochenende in Aachen den „Internationalen Karlspreis“ entgegen nehmen.
    Dabei ist es um den Preis weniger schade, da dieser ohnehin durch vorangehende Preisträger wie Angela Merkel, Martin Schulz, Jean-Claude Juncker, den Euro (!) oder Macron bereits zu einer Auszeichnung für gewissenlose Politikgestalten und eine Loser-Währung wurde.
    Mit der Verleihung des „EU-Verdienstkreuzes für Politiker“ an Wolodymyr Selenskyj erreicht die Peinlichkeit jedoch einen erneuten Höhepunkt, vielleicht nur noch überboten durch die Auftritte von dem Duo von der Leyen und Scholz bei der Verleihungsfeier.
    Quelle: Philosophia Perennis

    dazu: “Selenskij ist ein Kriegstreiber” – Proteste gegen Karlspreisverleihung an Selenskij
    Das Bündnis “Diplomatie statt Waffen und Sanktionen” organisierte am Sonntag in Aachen eine Friedenskundgebung. Die Teilnehmer protestierten unter dem Motto “Frieden in Europa ist nur mit und nicht gegen Russland möglich!” gegen die Verleihung des Karlspreises an den ukrainischen Präsidenten Wladimir Selenskij.
    Anlässlich der Karlspreisverleihung an den ukrainischen Präsidenten Wladimir Selenskij fanden in Aachen am Sonntag mehrere Protestkundgebungen mit einigen hundert Teilnehmern statt. Erst am Nachmittag wurde offiziell bekannt gegeben, dass Selenskij den Preis persönlich entgegen nehmen würde.
    Quelle: RT DE

  5. Wer Frieden (nicht) will: China und der Ukraine-Krieg
    Es gibt ein berühmtes Zitat von Friedrich Schiller: »Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.« Der Werkkontext ist der Freiheitskampf der Schweizer. Generationen von Kriegsdienstverweigerern im alten Westdeutschland wurden in ihren Prüfungsgesprächen mit dem Vers konfrontiert, um sie als bestenfalls naiv erscheinen zu lassen. Es lohnt sich, das Zitat auf die chinesischen Vermittlungsbemühungen im Ukraine-Konflikt zu beziehen. Beijings Sonderbotschafter Li Hui begann am Montag eine Sondierungsreise, die ihn nach Kiew, Berlin und in andere westeuropäische Hauptstädte führen wird. Ob seine Mission Erfolg hat, steht in den Sternen, und die stehen schlecht.
    Dass der Westen glaubt, Chinas Bemühungen mit der Unterstellung der Selbstverständlichkeit, Beijing verfolge mit seiner Initiative eigene Interessen, schon diskreditiert zu haben, zeugt dabei allenfalls von der in Washington, Brüssel und Berlin gepflegten Arroganz. Worin die Wünsche Chinas bestehen, braucht dann gar nicht mehr erörtert zu werden. Dass es einen Staat gibt, der seine Interessen nicht vorab mit der strategischen Agenda des kollektiven Westens abspricht, soll schon reichen, diese zurückzuweisen.
    Quelle: junge Welt
  6. Bewegung in Mittelost
    Mit Besuchen in Saudi-Arabien und Qatar sucht Außenministerin Annalena Baerbock den schwindenden Einfluss Berlins im Mittleren Osten zu konsolidieren. In der Region sind die politischen Kräfteverhältnisse stark in Bewegung geraten, seit Saudi-Arabien und Iran unter chinesischer Vermittlung an einer Beilegung ihres Konflikts arbeiten – bislang mit Erfolg. Der saudisch-iranische Ausgleich eröffnet Chancen für eine Beendigung des Kriegs im Jemen, der auch mit deutschen Waffen geführt wurde; zu einer Beilegung des Konflikts dagegen hat Berlin nichts beigetragen. Baerbock sucht zudem über Saudi-Arabien Einfluss im Sudan zu erhalten; Riad hat dort zwischen den beiden Bürgerkriegsparteien eine aussichtsreiche Mittlerposition inne, während Deutschland über keinen besonderen Einfluss im Land verfügt. Heute wird Baerbock in Doha nicht nur dessen Flüssiggaslieferungen in die Bundesrepublik thematisieren, sondern auch über die Lage in Syrien diskutieren. Die meisten arabischen Staaten streben eine Normalisierung zu Präsident Bashar al Assad an; lediglich Qatar würde dessen Land gerne weiter ausgrenzen – wie der Westen. Berlin hofft zudem auf qatarische Waffenlieferungen an die Ukraine.
    Quelle: German Foreign Policy
  7. Energiewende: Wo Strom bald rationiert werden kann
    Um die Netze nicht zu überlasten, will Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, den Strom ab Januar zeitweise begrenzen. “Wenn nachgewiesen ist, dass es diese Netzüberlastung geben könnte, dann gibt es ein Recht des Verteilnetzbetreibers zu dimmen”, sagte Müller Ende März im Interview mit dem BR.
    Neben der Verkehrswende setzt die Bundesregierung auch bei der Wärmewende vor allem auf Strom. Bei der Nachfolge von Öl- und Gasheizungen soll die Wärmepumpe eine große Rolle spielen. Doch kommt künftig ausreichend Strom bei allen Bürgerinnen und Bürgern an, um diese zu betreiben? “Die lokalen Kabel und Trafos sind nicht immer auf eine solche Belastung ausgelegt”, teilt die Bundesnetzagentur auf Anfrage des BR-Politikmagazins Kontrovers mit. “Damit es beim Anschluss der Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen nicht zu Verzögerungen kommt, bedarf es zusätzlich eines Instruments zur Steuerung durch den Verteilernetzbetreiber.” (…)
    Steuerung bedeutet in diesem Fall eine Stromrationierung. Problematisch ist vor allem die sogenannte “letzte Meile” hin zu den Gebäuden. Dort sind Kabel und Trafos für den Bedarf der Zukunft oft nicht ausgelegt. Um das Gesamtnetz stabil zu halten, sollen die Betreiber künftig Wärmepumpen und E-Autos in Zeiten von Spitzenlast vom Netz nehmen dürfen. Die Bundesnetzagentur arbeitet aktuell die Details aus.
    Bereits jetzt kann die Stromversorgung zeitweise gedrosselt werden – allerdings nur mit Zustimmung der Kunden. Für dieses Zugeständnis werden sie mit einem günstigeren Stromtarif belohnt. Rainer Meyr ist Heizungsmonteur in der Nähe von Augsburg. Nur wenige seiner Kunden machen von dem Modell Gebrauch: “Die Abschaltzeiten gehen ja in eine gewisse Privatsphäre rein. In meinem Haus wird etwas abgeschaltet von einem Externen.” Diesen Eingriff wollen die meisten trotz Preisnachlass nicht akzeptieren. Der bereits bekannte gesetzliche Rahmen sagt jedoch Stand jetzt klar: Die Stromrationierung – auch gegen den Willen des Endkunden – kommt ab 2024.
    Quelle: BR24

    Anmerkung Christian Reimann: Die Ideologie der grünen Herren Graichen und Habeck aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz soll der grüne Parteifreund Müller als Präsident der Bundesnetzagentur realisieren. Nun berichtet erfreulicherweise auch der Mainstream – hier der BR – über die Risiken der grünen Energiewende. Bitte lesen Sie dazu auch Bundesnetzagentur gibt zu: Grüne Energiewende überfordert Stromnetz, Rationierung wird kommen mit einer Anmerkung.

  8. Energieversorgung: Bonus vom Steuerzahler
    Gashändler der verstaatlichten Konzerne Uniper und Sefe streichen üppige Sonderzahlungen ein. Bundesregierung sieht keine Regelwidrigkeiten
    Der mit schätzungsweise 30 Milliarden Euro vom deutschen Staat vor der Pleite bewahrte Energiekonzern Uniper hat seinen Händlern Boni in Millionenhöhe bewilligt. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Insider. In einigen Fällen hätten sich die Prämien für das Jahr 2022 auf bis zu sieben Millionen US-Dollar (6,4 Millionen Euro) belaufen, äußerte sich demnach eine mit den Interna vertraute Person. Ein anderer Hinweisgeber erklärte, davon werde nur ein Teil ausgezahlt, der Rest vorerst ausgesetzt. Topmanager und Vorstände des vor fünf Monaten verstaatlichten Unternehmens sollen dagegen keine Sondervergütungen eingestrichen haben, womit die mit Bundesregierung getroffenen Vereinbarungen offenbar eingehalten wurden.
    Gleichwohl werfen die Vorgänge Fragen auf. Ohne die großzügigen Hilfen des Bundes hätte der Versorger, der vor dem Ukraine-Krieg seine Gaskontingente im wesentlichen aus Russland bezogen hatte, auf kurze Sicht Konkurs anmelden müssen. Dasselbe gilt für die Firma Sefe (Securing Energy for Europe), die aus der deutschen Gasprom Germania hervorgegangen war. Beide Unternehmen hielten ihren Betrieb nach dem durch die westliche Sanktionspolitik provozierten russischen Lieferstopp und der Preisexplosion an den Energiemärkten zunächst mit milliardenschweren Darlehen, Kreditzusagen und Finanzspritzen aufrecht, ehe sie schließlich in staatlichen Besitz überführt wurden. In Zuge der inzwischen wieder normalisierten Geschäftslage verbuchte Uniper im Zeitraum Januar bis Ende März einen Quartalsgewinn von 6,7 Milliarden Euro. Die Dinge liefen für die Düsseldorfer zuletzt wieder so gut, dass die Verluste aus der Beschaffung von Ersatzmengen für die ausbleibenden Lieferungen aus Russland deutlich überkompensiert werden konnten.
    Quelle: junge Welt

    dazu: Verstaatlichte Energieversorger: Uniper und Sefe zahlen Millionenboni
    Den Lieferstopp russischer Gasproduzenten hätten die Gashändler Uniper und Sefe ohne staatliche Milliardenhilfen nicht überstanden. Eigentlich ist die Zahlung von Boni in solchen Fällen tabu – eigentlich.
    Quelle: DER SPIEGEL

  9. Missbrauch der Energiepreisbremse: Kartellamt leitet erste Verfahren gegen Energieversorger ein
    Kritiker hatten vielfachen Missbrauch der Energiepreisbremse prophezeit. Jetzt leitet das Kartellamt das erste Verfahren ein. Und kündigt »regelmäßige systematische Untersuchungen« an.
    Das Bundeskartellamt in Bonn hat erste Missbrauchsverfahren gegen Energieversorgungsunternehmen eingeleitet, die möglicherweise zu hohe Erstattungsbeträge vom Staat wegen der Energiepreisbremsen beantragt haben. Es handle sich um eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, teilte am Montag Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. »Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten.«
    Die Energiepreisbremsen für Gas und Fernwärme sowie für Strom gelten seit März rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs – und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Es gab von vornherein Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten.
    Quelle: DER SPIEGEL
  10. Fabio De Masi: „Politiker sollten keine Aktien handeln dürfen“
    In den USA gibt es eine Gesetzesinitiative gegen Insiderhandel in der Politik. Es wäre auch Zeit in Deutschland zu handeln, meint unser Kolumnist, der frühere Abgeordnete und Wirecard-Aufklärer Fabio De Masi. Wer vom Staat bezahlt wird, sollte in dieser Zeit auf aktive Finanzgeschäfte verzichten.
    Ob in der Coronakrise, der Energiewende oder im Rüstungsgeschäft: Politiker verfügen über Kontakte, die sich vergolden lassen. Das haben etwa die Maskendeals von Abgeordneten unter Jens Spahn gezeigt, die jedoch wegen der schlechten deutschen Anti-Korruptionsgesetze nicht strafbar waren. Zudem hält Robert Habecks Staatssekretär, Udo Philipp, Beteiligungen an mehreren Startups, will diese aber nicht offenlegen. Erst im November 2022 schied Philipp als Kommanditist im Cleantech-Fonds von Grünen-Großspender Jochen Wermuth aus, der sein Vermögen in den 1990er Jahren bei der Deutschen Bank in Russland machte und auch den Atom-Staatsfonds berät, wie Journalist Thomas Steinmann im Wirtschaftsmagazin Capital offenlegte. Politiker verfügen über exklusive Informationen, die Märkte bewegen – und die sie für sich lukrativ nutzen können. Das müssen wir verhindern.
    Wie das gehen kann, das zeigt sich aktuell in den USA. Dort ist eine fraktionsübergreifende Initiative im Kongress entstanden, um private Aktiengeschäfte mit Einzelwerten von Politikern und ihren Angehörigen einzuschränken.
    Quelle: Finance FWD
  11. Letzte Generation: Gericht bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung
    Eine bundesweite Razzia gegen Klima-Aktivisten der Letzten Generation erhitzte Ende des vergangenen Jahres die Gemüter. Polizisten durchsuchten zahlreiche Wohnungen in mehreren Bundesländern, darunter auch in Brandenburg. Der Vorwurf der Ermittlungsbehörden löste in der Klimaschutzszene Entsetzen aus. Denn den Verdächtigen wurde zur Last gelegt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Auslöser waren Sabotage-Attacken auf Anlagen der Energieversorgung. Nun liegt dazu ein Beschluss der Staatsschutzkammer am Landgericht Potsdam vor.
    Wie die Märkische Oder Zeitung (MOZ) am Montag berichtet, hat zum ersten Mal in Deutschland ein Landgericht den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. „Diesen Anfangsverdacht hat nach dem Amtsgericht Neuruppin nun auch die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam bestätigt“, sagte Neuruppins Staatsanwaltssprecher Cyrill Klement der MOZ. Die Kammer reagierte demnach mit ihrem Beschluss auf die Beschwerde eines Betroffenen gegen die Durchsuchungen und die Sicherstellung von Beweismitteln. Die Beschwerde wurde als unbegründet verworfen. (…)
    Hintergrund des Beschlusses vom Landgericht Potsdam sind die von der Staatsanwaltschaft Neuruppin veranlassten Razzien im Dezember 2022. Damals wurden elf Wohnungen und Büros in Brandenburg, Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen durchsucht. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit April 2022 Attacken auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt und Werneuchen verübt zu haben. Dabei sei unter anderem die Ölzufuhr unterbrochen worden. In einigen Fällen sei es beim Versuch geblieben.
    Einige der elf Beschuldigten sollen im Anschluss der Durchsuchungen Beschwerde eingelegt haben, die nun vom Potsdamer Landgericht als unbegründet zurückgewiesen wurde. Die Entscheidung geht damit um einiges weiter, als in vielen anderen Bundesländern. Die Berliner Staatsanwaltschaft beispielsweise hatte in der Vergangenheit anders entschieden. Sie sieht bislang keinen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung.
    Quelle: Berliner Zeitung

    Anmerkung Christian Reimann: Zumindest indirekt scheint die “Letzte Generation” sogar von einer Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums profitiert zu haben – auf “Focus Online” ist zu lesen:
    Tatsächlich förderte das Wirtschaftsministerium unter Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck das Projekt „Gruppenkonto“ des Vereins „Elinor“ mit einem Betrag von 156.420 Euro. Die Letzte Generation nutzt den Kontoservice von „Elinor“ und profitierte dadurch mittelbar von den staatlichen Fördergeldern. Die Welt am Sonntag hatte dazu berichtet.

    Bitte lesen Sie dazu auch bzw. erneut Berlin: „Volksentscheid“ der Großspender.

  12. Die Scheinheiligen
    Ist die Revolution im Krankenhaus grundgesetzwidrig? Die FR-Kolumne „Dr.Hontschiks-Diagnose“.
    Alles soll jetzt anders werden. „So wie jetzt kann es nicht weitergehen. Wir haben es mit der Ökonomisierung der Medizin übertrieben,“ sagt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Und er setzt noch einen drauf: „Nicht die Ökonomie, sondern die Patienten müssen wieder im Mittelpunkt stehen.“ Eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen soll sichergestellt werden. Endlich sagt das mal jemand, der was zu sagen hat, endlich. Aber halt! Da gibt es noch drei Länder-Gesundheitminister:innen, nämlich Klaus Holetschek aus Bayern (CSU), aus Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann (CDU) und aus Schleswig-Holstein Kerstin von der Decken (CDU), die mit einem Rechtsgutachten des Augsburger Professors für Öffentliches Recht Ferdinand Wollenschläger an die Öffentlichkeit getreten sind, das es in sich hat.
    Die entscheidende Aussage des Gutachtens lautet, dass das ganze Lauterbachsche Reformprojekt verfassungswidrig sei, unvereinbar mit dem Grundgesetz. […]
    Zur Zuständigkeit der Länder gehört demnach insbesondere die Krankenhausplanung. Es ist Sache der Länder zu entscheiden, wo welches stationäre Behandlungsangebot vorgehalten wird. Der Bund, sprich das Gesundheitsministerium, darf die Planungshoheit der Länder nicht beschneiden, sagt der Gutachter.
    Der Gutachter und alle drei Minister:innen verschweigen aber geflissentlich, worin der eigentliche Gesetzesbruch besteht – nicht durch Karl Lauterbach, sondern durch sie selbst. Seit dreißig Jahren kommen die Länder ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nach. Diese haben weder mit der Inflation noch mit der Steigerung des Bruttoinlandprodukts Schritt gehalten, im Gegenteil, sie sind ständig gesunken. Zahlten die Länder 1993 noch 3,9 Mrd. Euro, so waren es 2020 nur noch 3,3 Mrd. Euro! Die Bundesländer haben sehenden Auges und ohne Skrupel ein Krankenhaus nach dem anderen dazu gezwungen, Investitionen entweder aus den Einnahmen der Krankenkassen oder mit Krediten zu finanzieren, was Schritt für Schritt in den Ruin führte.
    Quelle: Bernd Hontschik auf FR Online
  13. Protestbrief an die Wissenschaftsministerin: Studierende in NRW sehen sich von Armut bedroht
    Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung, Kinderbetreuung, die Bearbeitung von Bafög-Anträgen und der Mensen-Betrieb – dies sind Aufgaben, die die Studierendenwerke übernehmen. Dafür zahlen die Studierenden einen Beitrag. Während sie im Jahr 1994 zur Finanzierung der Studierendenwerke jährlich noch 50,50 Euro aufwenden mussten, ist der Betrag kontinuierlich gestiegen und kletterte 2022 auf 181,25 Euro. „Wir halten das für eine Entwicklung hin zu Studiengebühren durch die Hintertür!“, hält nun ein Protestbrief nordrhein-westfälischer Studierendenvertretungen an Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) fest.
    Eine Studie, die der Paritätische Wohlfahrtsverband 2022 veröffentlichte, sah 2020 rund 30 Prozent aller Studierenden in Deutschland in prekären finanziellen Verhältnissen: „Studierende gehören damit zu einer besonders von Armut betroffenen Gruppe, schließlich liegt ihre Armutsquote deutlich über derjenigen für die Gesamtbevölkerung in Deutschland von 16,8 Prozent“, heißt es dort. Die Armutsgrenze liegt bei 1266 Euro monatlich. Studierende, die in Armut leben, so führt es die Studie aus, unterbieten diesen Wert noch einmal um 463 Euro pro Monat: Sie müssen mit 803 Euro auskommen.
    Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger
  14. Verbot von Nakba-Demonstrationen: Palästinenser im Visier
    Wiederholt hat die Polizei Versammlungen mit Palästina-Bezug verboten, Veranstalter klagen nun dagegen. Auch der Grundrechte-Report übt Kritik.
    An diesem Montag ist Tag der Nakba, Arabisch für Katastrophe. Immer am 15. Mai gedenken Palästinenser*innen in aller Welt der Flucht und Vertreibung im Zuge der israelischen Staatsgründung 1948. Dabei kommt es in Berlin bisweilen zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, etwa weil sich Teilnehmer*innen antisemitisch äußern – oder Äußerungen von Polizei und Beobachter*innen so interpretiert werden. Fest steht: Versammlungen mit Palästina-Bezug stehen unter verschärfter öffentlicher Beobachtung.
    Der Polizei ist dieser Druck wohl zu groß geworden. Seit einiger Zeit fährt sie eine neue Politik gegenüber propalästinensischen Versammlungen: Sie verbietet sie. Im vorigen Jahr betraf es alle Versammlungen zum Nakba-Jahrestag, im April 2023 wurden zwei propalästinensische Veranstaltungen untersagt, am Freitag geschah es erneut: zwei Demos, die dieses Wochenende hätten stattfinden sollen, wurden kurzerhand verboten.
    Quelle: taz
  15. Vorratsdatenspeicherung: Generalverdacht im Netz
    Der EuGH verhandelt über die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten mithilfe von zwangsgespeicherten IP-Adressen. Ein Dammbruch droht.
    Die Vorratsdatenspeicherung könnte bald auch zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zugelassen werden. Darüber jedenfalls verhandelt ab diesem Montag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das Verfahren wird erstaunlicherweise in Deutschland noch kaum zur Kenntnis genommen. Das sollte sich dringend ändern. Es geht um eines der wichtigsten Verfahren zu den digitalen Bürgerrechten.
    Quelle: taz
  16. Verfassungsexperte: Das geplante ORF-Gesetz und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit
    Die aktuelle Regierungsvorlage zum ORF-Gesetz soll ein Verbot für den ORF enthalten, im Internet mehr als 350 Meldungen pro Woche zu publizieren. Ist so etwas rechtlich zulässig? Eher nicht, befindet der Verfassungs-Experte Manfred Matzka. Aus juristischer Sicht ist diese eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit.
    Aus juristischer Sicht: Einschränkung der Zahl von Meldungen ist unzulässig
    Darf ein Gesetz dem ORF verbieten, mehr als 350 Meldungen pro Woche zu veröffentlichen? Die Antwort darauf gibt der in Verfassungsrang stehende Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der lautet:
    (1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit … zur Mitteilung von Nachrichten ohne Eingriffe öffentlicher Behörden … ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
    (2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse … Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind …
    Jetzt könnte jemand sagen, dass ja der Grundrechtsschutz des ORF als Rundfunkunternehmen ein anderer sei als für Private oder die Presse. Stimmt nicht, denn die Norm selbst sagt selbst klar, dass Rundfunkunternehmen einbezogen sind – nur ein Genehmigungsverfahren für die Errichtung darf es ausnahmsweise bei diesen geben, aber darum geht es ja bei der Restriktion von Meldungen nicht.
    Quelle: kontrast.at

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