Schlagwort:
Genfer Konventionen

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Historische Bundespressekonferenz: „Deutschland muss sich als Mittäter an den Reparationszahlungen für Gaza beteiligen“

Historische Bundespressekonferenz: „Deutschland muss sich als Mittäter an den Reparationszahlungen für Gaza beteiligen“

Am 29. November kam es zu einer durchaus als historisch zu bezeichnenden Bundespressekonferenz. Christine Binzel, Professorin für Wirtschaft und Gesellschaft des Nahen Ostens, Michael Barenboim, Professor an der Barenboim-Said Akademie, Hanna Kienzler vom King’s College in London sowie der Völkerrechtler Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sprachen sachlich und ohne Angst und Tabus von den Völkerrechtsverbrechen Israels in Gaza und der Rolle Deutschlands als „Mittäter“. Die NachDenkSeiten waren vor Ort und dokumentieren die Pressekonferenz in vollem Umfang. Von Florian Warweg.

Von der Unmoral der Moral

Von der Unmoral der Moral

Warum Israels genozidaler Gaza-Krieg als Konsequenz eigentlich die politisch-moralischen Maßstäbe des Westens verändern müsste, es aber ganz offensichtlich nicht tut. Der Krieg, den Israel im Gazastreifen führt, offenbart die tiefe moralische Krise, in der sich die westliche Staatengemeinschaft unter der Führung der USA befindet. Denn wenn der Westen die universellen Werte wirklich befolgen würde, die er ständig propagiert, hätte es zu dem schrecklichen genozidalen Geschehen in Gaza gar nicht kommen können. Erstens: Weil Israel als westlicher Staat sich eigentlich an diese Werte hätte halten müssen. Zweitens: Wenn Israel das aber nicht tut, hätte der Westen diesen Staat zügeln müssen – was er nicht getan hat. Damit hat sich der Westen insgesamt schuldig gemacht und sein eigenes Wertesystem verraten. Von Arn Strohmeyer.

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Ermutigendes Signal aus Brüssel in puncto Menschenrechte in den Philippinen

Ermutigendes Signal aus Brüssel in puncto Menschenrechte in den Philippinen

Das Internationale Volkstribunal (International People’s Tribunal – kurz: IPT) hat am 18. Mai Präsident Ferdinand Marcos Jr., Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte, die Regierung der Republik der Philippinen und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unter Präsident Joseph R. Biden wegen Kriegsverbrechen gegen das philippinische Volk und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht für schuldig befunden. Für die Hinterbliebenen der Opfer infolge eines unter der Präsidentschaft Dutertes (2016 bis 2022) gnadenlosen „Antidrogen-Krieges“ und allgegenwärtigen „red-tagging“, des staatsterroristischen Vorgehens gegen alle/s vermeintlich Linke/n unter Dutertes Nachfolger Marcos Jr. eine gewisse Genugtuung. Immerhin trägt das IPT-Verdikt dazu bei, den politischen und diplomatischen Druck in internationalen Institutionen und Organisationen auf die Angeklagten zu erhöhen. Für die NachDenkSeiten nahm Rainer Werning als Beobachter an dem vom 17. bis 18. Mai in Brüssel abgehaltenen IPT teil.

„Beihilfe zum Völkermord“ – Nicaragua klagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag an

„Beihilfe zum Völkermord“ – Nicaragua klagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag an

Anfang März hat Nicaragua vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag den Antrag gestellt, gegen Deutschland ein Verfahren wegen der Unterstützung Israels einzuleiten. Deutschland verstoße damit gegen seine Verpflichtung aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, der Genfer Konventionen von 1949 und ihrer Zusatzprotokolle, gegen die „unüberwindbaren Grundsätze des humanitären internationalen Rechts“ und andere Normen des allgemeinen internationalen Rechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen. Am 8. und 9. April war nun die Anhörung in Den Haag. Von Karin Leukefeld.

24. März 1999: Bombardierung Jugoslawiens

24. März 1999: Bombardierung Jugoslawiens

Seitdem Bundeskanzler Olaf Scholz die „Zeitenwende“ als prägenden Begriff in sein politisches Vokabular eingeführt hat, erfreut sich das Wort gewisser Beliebtheit. Es ist beliebig anwendbar auf die verschiedensten Krisen und Ereignisse, z.B. das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945, den Untergang der Sowjetunion am 31. Dezember 1991, den Terrorangriff auf das World Trade Center am 11. September 2001 oder ganz frisch auf den Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Es kommt nur darauf an, von welcher nationalen und politischen Warte aus man das Ereignis betrachtet. So sollte man aus der Sicht der Bundesrepublik Deutschland viel eher den 24. März 1999 als den Scholz’schen 24. Februar 2022 als Zeitenwende begreifen. Damals beteiligte sich die Bundeswehr am ersten innereuropäischen Krieg der NATO nach dem Zweiten Weltkrieg gegen Jugoslawien.[1]

22 Jahre wilder Westen in „Gitmo“: Die USA und ihre Menschenrechtspraxis in Guantánamo auf Kuba

22 Jahre wilder Westen in „Gitmo“: Die USA und ihre Menschenrechtspraxis in Guantánamo auf Kuba

Vor genau 22 Jahren, am 11. Januar 2002, verschleppten US-Militärs die ersten der von ihnen des Terrors verdächtigten Menschen vor allem aus Afghanistan nach Kuba, in „ihren“ Marinestützpunkt Guantánamo. Nach einem Jahr Erfahrung konstatierte Erwin Chermerinsky, Rechtsprofessor an der Staatsuniversität von Kalifornien: „Diese inhaftierten Individuen sind aus ihrem Land ausgeflogen worden, ihnen wurden die Augen verbunden, sie wurden unter Drogen gesetzt, geknebelt und in Käfige gesteckt. Es muss sich jetzt jemand um ihre Rechte kümmern.“ Diese Art des Kümmerns aber geschah nicht durch die US-Regierung und ihre Behörden, denn sie nahmen sich ihre Freiheit und interpretierten den Marinestützpunkt als Territorium, in welchem US-Recht nicht gelten würde und in dem sie und ihr Personal nach eigenem Belieben mit den Gefangenen ihre Ängste, Rache, Wut, Langeweile sowie ihren Puritanismus und Sadismus ausagieren könnten. Von Edgar Göll.

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Gaza, der Westen und das Völkerrecht

Gaza, der Westen und das Völkerrecht

Im aktuellen Konflikt um Gaza sind die westlichen Regierungen, allen voran Washington und Berlin, ebenso wie die etablierten Medien Partei. Sie stehen voll hinter Israel, dessen Existenzrecht sie durch die Terrororganisation Hamas bedroht sehen. Bombardierung und späterer militärischer Einmarsch nach Gaza mit dem Ziel, die Hamas zu vernichten, finden ihre Zustimmung. Völkerrechtlich stützen sie sich dabei auf das Recht auf Selbstverteidigung angesichts des bewaffneten Angriffs der Hamas vom 7. Oktober mit 1.139 Opfern, darunter 695 Zivilisten, und 240 Geiseln. [1] Umstritten ist allein angesichts Tausender von Toten unter der Zivilbevölkerung Gazas deren Verhältnismäßigkeit. Diese Position widerspricht fundamental dem Völkerrecht. Statt der proklamierten menschenrechtsbasierten Außenpolitik ist der Westen Komplize eines späten Kolonialismus. Von John P. Neelsen.

Israels skandalöser Umgang mit palästinensischen Gefangenen – Folter inbegriffen

Israels skandalöser Umgang mit palästinensischen Gefangenen – Folter inbegriffen

Die NachDenkSeiten veröffentlichen hiermit ein Interview, das die promovierte Fachärztin und Palästinakennerin Gabi Weber mit Dr. Siba Irsheid, LL.M., Rechtsanwältin und Syndikus-Abogada (EuRAG), geführt hat. Dieses Interview unterscheidet sich grundlegend von den meisten in Deutschland publizierten Texten zur Situation in Palästina und Israel. Im Interview werden Vorgänge angesprochen, die in den meisten deutschen Medien tabu sind. Albrecht Müller.

Internationales Tribunal in Brüssel verurteilt US-Blockade gegen Kuba: „Verstößt gegen das Völkerrecht“

Internationales Tribunal in Brüssel verurteilt US-Blockade gegen Kuba: „Verstößt gegen das Völkerrecht“

Unter dem Motto „Unblock Cuba, unblock us“ hat am 16. und 17. November in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Brüssel das Internationale Tribunal zur US-Blockade gegen Kuba stattgefunden. Das Richtergremium kam zum Urteil, dass die umfassenden US-Sanktionen gegen das Völkerrecht verstoßen und aufgehoben werden müssen. Dieses besondere internationale Format eines Tribunals knüpft an frühere Veranstaltungen wie etwa das erste Russell-Tribunal zur Untersuchung und Dokumentation von US-Kriegsverbrechen im Vietnamkrieg an. Von Edgar Göll.

Wo bleibt eigentlich die deutsche Liebe für das Völkerrecht, wenn es um den Gaza-Streifen geht?

Wo bleibt eigentlich die deutsche Liebe für das Völkerrecht, wenn es um den Gaza-Streifen geht?

„Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ … dieser Terminus hat es mittlerweile zum festen Textbaustein in der deutsche Presselandschaft gebracht. Wäre man naiv, könnte man glatt denken, Deutschlands Vordenker hätten in den letzten anderthalb Jahren ihre Liebe zum Völkerrecht entdeckt. Dass dem nicht so ist, zeigt die aktuelle Berichterstattung zum Krieg in Gaza. Oder haben Sie in den letzten Tagen in deutschen Medien etwas von „Bibis völkerrechtswidriger Blockade“ oder „völkerrechtswidrigen Bombardierungen“ ziviler Einrichtungen in Gaza gehört oder gelesen? Zumindest die deutsche Politik weiß, dass ihr Blick aufs Völkerrecht ein sehr selektiver ist. Daher spricht man ja auch viel lieber von einer „regelbasierten Ordnung“, an die sich die ganze Welt halten solle. Diese „Regeln“ sind jedoch nicht mit dem Völkerrecht gleichzusetzen, sondern werden frei Schnauze vom Westen situationsabhängig ausgelegt und anderen vorgegeben. Das ist Doppelmoral vom Feinsten und offenbar stört dies zumindest hierzulande niemanden. Von Jens Berger.

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Streubomben und das Völkerrecht

Streubomben und das Völkerrecht

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Stellvertreterkrieg zwischen Russland, aber auch mindestens China einerseits und dem Westen andererseits wirft immer wieder auch rechtliche Fragen auf. Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erläutert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre „Koalition der Willigen“ dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. Sämtliche Versuche, relativierende Erklärungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar. Neben der rechtlichen Ebene des ius ad bellum, also der Frage des Rechts auf Krieg, regelt das Internationale Recht aber auch Fragen des ius in bello, des Rechts im Krieg (Humanitäres Völkerrecht). Von Alexander Neu.

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Bericht der „Internationalen Untersuchungskommission der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem und Israel“ vom 14. September 2022, UNGA A/77/328

Bericht der „Internationalen Untersuchungskommission der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem und Israel“ vom 14. September 2022, UNGA A/77/328

Von Norman Paech – Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich Mühe. Dies ist nun der dritte Bericht, der über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“

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Asyl für russische Deserteure? Die Nagelprobe für den Wertewesten

Asyl für russische Deserteure? Die Nagelprobe für den Wertewesten

Die Waffen nieder! Wer heute als russischer Soldat Bertha von Suttners Ausspruch befolgt und desertiert, dem drohen nach den jüngst verschärften russischen Gesetzen bis zu zehn Jahre Haft. Eigentlich sollten die Deserteure ein Musterbeispiel für das europäische Asylrecht sein. Dem ist jedoch nicht so. Polen und die baltischen Staaten lehnen nicht nur das Asyl für russische Kriegsdienstverweigerer und Deserteure ab, sondern haben auch gleich ihre Grenzen zu Russland komplett geschlossen. In Deutschland gibt man sich offen für Asylanträge, tut jedoch gleichzeitig auch nichts, um es russischen Deserteuren überhaupt zu ermöglichen, dieses Asylrecht in Anspruch zu nehmen. Damit zeigt der Westen, was ihm die Werte eigentlich bedeuten, die ja angeblich in der Ukraine verteidigt werden. Nichts. Von Jens Berger.

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Unter Donald Trump explodiert der israelische Siedlungsbau in den illegal besetzten Palästinensergebieten

Unter Donald Trump explodiert der israelische Siedlungsbau in den illegal besetzten Palästinensergebieten

Die völkerrechtswidrigen Siedlungen im besetzten Westjordanland stellen das zentrale Hindernis eines Friedens im jahrzehntelangen Nahost-Konflikt dar. Während die US-Israel-Beziehung in Washington seit Jahrzehnten eine Heilige Kuh ist und auch Barack Obama aus Friedensperspektive eine katastrophale Israel-Politik verfolgte, ist Donald Trump das mit Abstand Beste, was den Rechtsaußen-Falken der Netanyahu-Regierung je hätte passieren können. Neben einer Vielzahl wahrlich historischer, doch eher symbolischer Geschenke (Botschaft nach Jerusalem, Anerkennung Golanhöhen u.v.m.) ist es vor allem Trumps Wohlwollen gegenüber dem Siedlungsbau, der dauerhaft Schaden anrichten wird: Die Zahl jährlich neu gebauter Häuser ist unter Trump im Vergleich zu Obama um 25 Prozent gestiegen, die Zahl neu geplanter Häuser hat sich gar verdreifacht. Von Jakob Reimann.

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Bewaffnete Drohnen: „Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis“

Bewaffnete Drohnen: „Die Bundeswehr begibt sich auf Glatteis“

Die Bundeswehr möchte bewaffnete Drohnen. Darüber sollten Politiker mit Kirchenvertretern, Wissenschaftlern und Mitgliedern ziviler Organisationen am 24. März im Verteidigungsministerium diskutieren. Die Veranstaltung wurde wegen der Coronakrise abgesagt – vorerst. Einer der Podiumsteilnehmer sollte Peter Becker sein. Im NachDenkSeiten-Interview verdeutlicht der Rechtsanwalt, auf welch wackeligen Beinen Einsätze mit bewaffneten Drohnen erfolgen. „Kriegsführung“, so Becker, „muss mit dem Völkerrecht vereinbar sein.“ Becker, der sich als Mitglied der Juristenorganisation IALANA für das Völkerrecht stark macht, ist der Auffassung: „Die Drohnenkriegsführung ist nicht zu verantworten.“ Ein Interview über die Probleme beim Einsatz bewaffneter Drohnen und die rechtlichen Zusammenhänge. Von Marcus Klöckner.

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