Schlagwort:
Grundgesetz

Schlagwort:
Grundgesetz

Leserbriefe zu unserem Artikel „Die Spiele mögen beginnen“

Am vergangenen Mittwoch kommentierten wir die konstituierende Sitzung des Bundestages und die fragwürdigen Reaktionen, die sich wieder einmal nur um die AfD drehten und inhaltliche Fragen weitestgehend ignorierten. Dazu erhielten wir einige konstruktive Leserzuschriften, von denen wir Ihnen zwei vorstellen wollen. Wir erhielten jedoch auch Zuschriften von Lesern, die unsere kritische Betrachtung des AfD-Politikers Glaser nicht ganz nachvollziehen konnten. Eine dieser Zuschriften haben wir samt Antwort auch für Sie zusammengestellt.

Heftige, kritische und wohlwollende Reaktionen zum Thema Volksentscheid. Einige interessante Leser-Mails.

Danke für die vielen Mails auf den Beitrag: Sind Volksentscheide das Gelbe vom Ei? Bringen Sie uns wirklich weiter? Sehr fraglich. Zum Teil sehr lehrreich. Gerade von mehreren Mails von Kennern der Schweizer Verhältnisse könnte man lernen, dass Volksabstimmungen auch uns in Deutschland weiterbringen könnten. Das hatte ich im Text selbst schon angedeutet: „Die Möglichkeit, Volksentscheide zu beantragen, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Belebung der öffentlichen Debatte in Deutschland beitragen.“ Die jahrelange Beobachtung von systematischer Meinungsmache führt allerdings zur Skepsis, dass auch Volksentscheide zum Spielball jener werden könnten, die über viel Geld und publizistische Macht verfügen. Albrecht Müller.

Macrons „Weltregierungserklärung“ – auf fehlgeleitetem Aktionismus wird man Europa nicht neu gründen können

Während draußen vor den Toren der altehrwürdigen Sorbonne demonstrierende Gewerkschaftler von der Polizei zusammengeknüppelt wurden, stellte Frankreichs neuer Sonnenkönig Emmanuel Macron vor einer Schar handverlesener Elitestudenten seine Visionen für Europa vor. „Teune de ville“, formelle Straßenkleidung, so stand es auf der Einladung – offensichtlich wollte man vermeiden, dass der Eindruck entsteht, hier stellt ein Sprecher der Eliten dem elitären Nachwuchs sein Konzept für ein neues Europa vor. So war die Rede dann auch vor allem eine Showveranstaltung, die auch inhaltlich Lichtjahre von der visionären Grundsatzrede entfernt war, als die sie auch von den deutschen Medien verkauft wurde. Den aufmerksamen Beobachter beschleicht eher der Verdacht, als wolle Macron seine im Lande verhassten Reformideen und andere unpopuläre Entscheidungen über die europäische Karte ausspielen. Dass man die Menschen mit solchen Taktiken nicht für Europa begeistern kann, sollte klar sein. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wie staatsnah ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk? Die Berichterstattung verfehlt ihren verfassungsmäßigen Auftrag – Beispiel Venezuela. Von Daniela Dahn.

-->

Die Moderation des sogenannten Kanzler-Duells hat demonstriert, dass sich die Fragen und Themen von ARD und ZDF den Privatsendern vollkommen angepasst haben. Da gibt es zweifellos Ausnahmen, besonders auf 3sat, Arte und Phoenix zu später Stunde. Aber die Nachrichten- und Informationssendungen – Kerngeschäft jeden Senders- müssen sich schon fragen lassen, wie öffentlich und rechtlich sie eigentlich sind.

G-20-Proteste – Widerstandssimulation, Verfassungsbruch und kalkulierte Eskalation

Am Sonntag begann die Anti-G-20-Protestwoche mit einem Schaulaufen der konkurrierenden NGOs. Campact, Greenpeace und der BUND drapierten ihre Anhänger mit fototauglichen Kampagnenfähnchen und Bannern und fertig war der Protest aus der Retorte. Zeitgleich setzte der Hamburger Innensenator de facto das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht außer Kraft, als er Aktivisten ein Zeltlager untersagen ließ, das zuvor vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. In der Nacht zündete die Polizei die nächste Eskalationsstufe und räumte das Protestcamp Entenwerder. Sollen die Aktivisten doch im Hotel Atlantic nächtigen und am Sonntag zur „offiziellen“ G-20-Demo „Hamburg zeigt Haltung“ kommen. Da demonstrieren nämlich SPD und Grüne gegen sich selbst; ein weiteres unwürdiges Kuriosum, das wohl auch nur der Hamburger Senat fertigbringt. Derweil interpretiert die Polizei die 38 Quadratkilometer große Sperrzone im Herzen der Hansestadt zu einer „schlaffreien Zone“ und dreht dabei kräftig an der Konfrontationsschraube. Spätestens am Donnerstag, wenn das autonome und antikapitalistische Bündnis „Welcome to Hell“ seine Proteste startet, droht die Situation endgültig zu eskalieren. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die NATO – Rechtliche Grundstrukturen, historische Wandlungen, aktuelle Rechtsfragen. Ein Grundsatzartikel von Dr. Dieter Deiseroth

Es ist nur schwer durchschaubar, wie und warum die NATO vom ursprünglichen Verteidigungsbündnis zum weltweit tätigen Militärbündnis entwickelt wurde. Eigentlich war sie wie auch der Warschauer Pakt mit dem Ende der Konfrontation zwischen West und Ost im Jahr 1990 überflüssig geworden. Der frühere Richter am Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth beschreibt in diesem Beitrag, dessen Erstveröffentlichung in der Ausbildungszeitschrift „Ad Legendum“ aus Münsters Juridicum erfolgte, was mit der NATO seit 1949, dem Jahr ihrer Gründung, geschehen ist. Es lohnt sich, diesen Beitrag zu lesen bzw. ihn jedenfalls zur gelegentlichen Hintergrundinformation aufzubewahren. Zu Ihrer schnellen Orientierung geben wir im Folgenden einen Überblick über den Inhalt. Die Veröffentlichung verbinden wir mit einem großen Dankeschön an Herrn Dr. Deiseroth. Albrecht Müller.

Was ist von den Abgeordnetenbriefen zu halten, die sintflutartig verschickt worden sind, um die Zustimmung zu den Grundgesetzänderungen zur Autobahnprivatisierung zu erklären?

Nachdem wir beobachtet hatten, dass vor allem sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete das Land mit Erklärungsversuchen zu ihrem Abstimmungsverhalten vom 1. Juni überfluteten, baten die NachDenkSeiten den Fachmann Carl Waßmuth [*] um eine Begutachtung dieser Briefe und Mails. Hier folgt sein Text. Danke vielmals dafür. Wenn Sie nach Lektüre dieser einschlägigen Analyse immer noch Zweifel daran haben, dass die Mails der Täuschung darüber dienen, was die Entscheidungen vom 1. Juni für die Möglichkeiten zur weiteren de facto Privatisierung bedeuten, dann sollten Sie sich beim zuständigen Minister erkundigen. Albrecht Müller

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Verletzt der Bundespräsident seine verfassungsrechtliche Pflicht zur Zurückhaltung? Er mischt sich in die politische Debatte ein.

In dem schon in den Hinweisen des Tages zitierten Interview mit der FAZ fordert Bundespräsident Steinmeier, Deutschland müsse seine militärischen Fähigkeiten stärken. Siehe hier die einschlägige Meldung des ZDF:

Steinmeier im ZDF: Deutschland müsse seine militärischen Fähigkeiten stärken

Steinmeier plädiert de facto für höhere Rüstungsausgaben und mehr Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das geht wie auch schon die in den Hinweisen zitierte Äußerung zum Verhältnis zu Russland weit über die gebotene Zurückhaltung hinaus. Albrecht Müller

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Kollektives Medienversagen oder Übertreibung?

Auch der Medienjournalist Stefan Niggemeier liest offenbar die NachDenkSeiten. In einem gestern veröffentlichten Artikel kritisierte er meinen Kommentar zum medialen Desinteresse über die Privatisierung der Autobahnen scharf. Niggemeier will von einem Versagen der Medien nichts wissen und belegt dies dadurch, dass er zahlreiche – zum größten Teil ältere – Artikel herauskramt, die sich kritisch mit dem Thema auseinandersetzen. Den zentralen Kritikpunkt meines Kommentars, auf den sich die Aussage vom „kollektiven Medienversagen“ bezieht, wischt er jedoch mit einer Randbemerkung weg. Aber machen Sie sich doch selbst ein Bild. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Sie machen die Autobahn zur Melk-Kuh für private Profite“. Eine aufklärende Rede von Sahra Wagenknecht. Bitte weiterempfehlen.

-->

„Hören Sie auf, die Leute zu belügen.“ Diese Aufforderung in ihrer heutigen Bundestagsrede ist berechtigt. Wir werden gerade massiv getäuscht. Weil Wagenknecht darüber offen redet, kommt Unruhe im Deutschen Bundestag auf. Siehe dazu auch das Protokoll des Deutschen Bundestags mit unterirdischen Zwischenrufen, vor allem von der SPD. – Diese Rede ist ein Lehrstück. Albrecht Müller.

Die Große Koalition setzt die nächste große Privatisierungswelle um und die Medien schweigen

Der Bundestag hat sich für morgen einiges vorgenommen. Laut Tagesordnung wird die Sitzung um 9.00 beginnen und bis übermorgen um 6.50 sollen in einem Schub fast nonstop ganze 32 Tagesordnungspunkte abgehandelt werden. Der weitreichendste Punkt steht dabei ganz am Anfang und hat den spröden Namen „Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs“. Wer kommt schon auf die Idee, dass mit der damit einhergehenden Änderung des Grundgesetzes die Grundlagen für weitgehende Privatisierungen der Autobahnen und in anderen bislang öffentlichen Bereichen, wie dem Bau von Schulen, geschaffen werden. Bereits im März beschwerten wir uns darüber, dass die Medien die geplante Autobahnprivatisierung weitestgehend verschweigen. Dass sich dies bis heute – einen Tag vor der Verabschiedung – nicht geändert hat, ist ein riesiger Medienskandal. Die Große Koalition nutzt das Wegschauen der Medien auch gleich aus und wird das gesamte Gesetzespaket nach der morgigen zweiten und dritten Lesung im Bundestag in einer eilends angesetzten Sitzung am Freitag im Schnelldurchlauf im Bundesrat abhaken Die Privatisierungen sind damit schon übermorgen beschlossen. So schnell und so klammheimlich wurde das Grundgesetz wohl noch nie ausgehebelt. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zum neu gefassten Verbot des Angriffskrieges im Völkerstrafgesetzbuch – ein informativer, kritischer Beitrag von Dieter Deiseroth

In Debatten um die Beteiligung Deutschlands an internationalen Interventionen zu Beginn der Neunzigerjahre tauchte immer wieder das Argument auf, Deutschland müsse ein „normales“ Land werden, wie Großbritannien oder Frankreich auch. So argumentierten Fraktionskollegen und Parteifreunde, wenn sie von Treffen mit befreundeten Abgeordneten aus anderen Ländern zurückkamen. „Mehr Verantwortung“ und ein „Normales Land“ – das hieß erkennbar: bereit sein zur Intervention, auch zur militärischen Intervention in anderen Ländern. – Mit der am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Veränderung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs sollte wohl erreicht werden, dass wir ein solches „normales“ Land werden. Der Experte für Verfassungs-, Verwaltungs- und Völkerrecht sowie zur Rechtsgeschichte, Dieter Deiseroth, hat die Änderungen von 2016 untersucht. Albrecht Müller.

Die Bundesregierung gibt Gas bei der Autobahnprivatisierung und niemand schreibt darüber

Deutschlands Edelfedern sind in heller Aufregung. Man sorgt sich darum, dass die Checks & Balances der Verfassung nicht mehr funktionieren könnten und die Demokratie im Lande in akuter Gefahr sei. Das stimmt, aber wo bitteschön steht das, werden Sie nun denken. Stimmt, die Rede ist natürlich nicht von Deutschland, sondern von den USA, denen die ungeteilte Aufmerksamkeit der deutschen Leitmedien gilt. Dass die Demokratie in Deutschland momentan unterminiert wird und die Bundesregierung munter dabei ist, die Checks & Balances des Grundgesetzes auszuhebeln, findet indes gar keine Beachtung. Dabei zieht die Große Koalition in Berlin just in diesem Moment ein Schurkenstück ersten Grades durch: Man schafft die Grundlagen für eine Autobahnprivatisierung über den Umweg der Novellierung des Länderfinanzausgleichs. So kann man das Grundgesetz ohne große öffentliche Debatte ändern und Fakten schaffen, ehe die Wähler überhaupt ahnen, was da passiert ist. Und unsere Qualitätszeitungen debattieren indes weiterhin, ob dieser oder jener Trump-Vertraute Verbindungen nach Russland hat. Was braucht es noch, um von einem kollektiven Versagen der Vierten Gewalt zu sprechen? Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Rechtes Gedankengut kann man nicht verbieten … man kann es aber durch gute Politik vertreiben

Jens Berger

Sonderlich überraschend ist es nicht, dass das zweite NPD-Verbotsverfahren heute vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Im Kern hielten die Richter die NPD zwar schon für verfassungsfeindlich. Man erkannte jedoch selbst mit viel Phantasie keine Chance, dass die NPD irgendwann ihre verfassungsfeindlichen Ziele wird durchsetzen können und lehnte daher ein Parteiverbot ab. Die Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt. Auch wenn dieser Entscheid ärgerlich ist und auf den ersten Blick unverständlich erscheint … im Kern haben die Richter schon Recht. Eine wirklich wehrhafte und sattelfeste Demokratie müsste keine Angst vor ein paar ewig gestrigen Witzfiguren haben. Doch so sattelfest ist unsere freiheitlich demokratische Grundordnung leider auch wieder nicht, wie die jüngsten Ergebnisse und Umfragewerte einer anderen rechten Partei zeigen – der AfD. Mit Verboten kommt man hier jedoch nicht weiter. Wer rechtes Gedankengut bekämpfen will, der sollte lieber alles daransetzen, eine Politik zu verfolgen, mit der man die Herzen und Köpfe gewinnen kann und die Menschen damit gegen rechte Verlockungen immunisiert. Von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Reiche werden immer reicher – Arme immer ärmer

Darüber habe ich am 25. November bei der Volkshochschule Heilbronn gesprochen. Als Anstoß für eine Diskussion. Diese Rede finden Sie hier auf YouTube und Vimeo. Und als Audio. Vielleicht finden Sie die Zeit, sich das anzuschauen oder anzuhören. Zum Inhalt ein paar kurze Hinweise. Albrecht Müller.


(Alternativ ist das Video auch via YouTube erreichbar.)