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in eigener Sache

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Noch einmal: Interessante Termine und Veranstaltungen der NachDenkSeiten-Gesprächskreise

Am letzten Samstag hatten wir Sie bereits auf unseren neuen Service aufmerksam gemacht. Künftig werden wir Sie jeden Samstag über die anstehenden Termine der NachDenkSeiten-Gesprächskreise informieren. Da einige interessante Veranstaltungen bereits in den nächsten Tagen stattfinden und Planungssicherheit immer von Vorteil ist, möchten wir Sie heute ausnahmsweise noch einmal speziell darüber informieren. So wird unter anderem unser Hamburger Gesprächskreis an diesem Donnerstag eine Veranstaltung mit Arno Luik durchführen. Am Donnerstag kommender Woche wird Michael Lüders beim Gesprächskreis in Bremerhaven und Patrik Baab in Hamburg zu Gast sein. Bitte notieren Sie sich diese Termine, wenn Sie aus der Region kommen und interessiert sind. Die übrigen Termine finden Sie in der entsprechenden Rubrik und jeden Samstag im Termin- und Veranstaltungshinweis auf den NachDenkSeiten.

Wichtige Information für NachDenkSeiten-Gesprächskreise und jene, die gerne mit dabei wären

Bisher werden die Informationen und Termine zu Veranstaltungen der Gesprächskreise unter dieser Rubrik gesammelt und veröffentlicht. Udo Fröhlich vom Hamburger Gesprächskreis regte nun an, zusätzlich einmal in der Woche auf der Frontseite auf die kommenden Veranstaltungen der Gesprächskreise aufmerksam zu machen. Dieser Anregung werden wir gerne folgen. Ab übernächsten Samstag, also ab 23. September, werden wir jeweils samstags um 16:00 Uhr eine Vorschau auf die anstehenden Termine veröffentlichen. Die Sprecher und Verantwortlichen für die Gesprächskreise sollten uns bitte ihre Informationen rechtzeitig schicken und dabei auch das folgende Schema benutzen. Anette Sorg und Albrecht Müller.

Wieso finanziert das Bundesfamilienministerium eine Plakatkampagne gegen die NachDenkSeiten?

Wieso finanziert das Bundesfamilienministerium eine Plakatkampagne gegen die NachDenkSeiten?

Unter der Überschrift „Putin-Propaganda in Deutschland“ läuft bis zum 17. September eine explizit gegen die NachDenkSeiten gerichtete Plakat- und Flyerkampagne in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Die NachDenkSeiten werden dort als „Querfrontmedium“ und „Neue Rechte“, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, „geframed“. Finanziert wird das Ganze aus Steuermitteln, genauer mit Geldern des Bundesfamilienministeriums im Rahmen des Programms „Demokratie leben“. Wir fragten auf der Bundespressekonferenz beim Ministerium und dem Regierungssprecher nach, mit welcher Begründung Steuergeld in solche Art von Diffamierungskampagnen gesteckt wird. Von Florian Warweg.

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Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Am 27. Juli erging das Urteil des Landgerichts Berlin, in welchem der private Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) dazu verurteilt wurde, dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg „zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Zudem führte das Gericht aus: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €“. Doch was recht einfach klingt, zog sich über Wochen hin, und die letztendliche Hinterlegung der genannten Summe (in bar!) beim Amtsgericht Berlin glich einer geradezu kafkaesken Erfahrung, die Erinnerungen an einen Asterix-und-Obelix-Klassiker wachrief („das Haus, das Verrückte macht“). Ein Erfahrungsbericht von Florian Warweg.

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BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.

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Termine und Veranstaltungen von Gesprächskreisen = Neue Rubrik zu Ihren Diensten

Ab sofort führen die NachDenkSeiten bei der Rubrik „Gesprächskreise“ eine neue Unterrubrik mit aktuellen Hinweisen auf Termine und Veranstaltungen ein. Hier unten folgt der erste Eintrag. Mit ihm weisen wir auf eine Veranstaltung in Hamburg hin. – Unsere Anregungen für die Gesprächskreise: Wenn Sie Veranstaltungen machen und wünschen, dass wir in unserer neuen Rubrik darauf hinweisen, dann schicken Sie bitte die kurz aufbereitete Information an [email protected]. Und bitte mit einem größeren Vorlauf als jetzt bei diesem Eintrag zur Veranstaltung in Hamburg.

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.

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Der neue Newsletter der NachDenkSeiten ist da

Der neue Newsletter der NachDenkSeiten ist da

Auf vielfachen Wunsch unserer Leser haben wir unser Serviceangebot ausgeweitet. Seit heute können Sie unseren neuen Newsletter abonnieren, der direkt von unserer Redaktion für Sie erstellt wird, und werden so nie wieder einen Artikel der NachDenkSeiten übersehen oder verpassen. Unseren Newsletter gibt es als tägliche und wöchentliche Ausgabe. Die tägliche Ausgabe erscheint werktäglich um 18.00 Uhr per E-Mail und weist unsere Leser auf alle redaktionellen Artikel des Tages hin, während wir Ihnen in der Samstagfrüh erscheinenden wöchentlichen Ausgabe die Highlights der vergangenen Woche vorstellen. So verpassen Sie nichts mehr und haben immer einen kompakten Überblick über unser redaktionelles Angebot.

Ein Foto von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NachDenkSeiten – aufgenommen beim Pleisweiler Gespräch

Ein Foto von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der NachDenkSeiten – aufgenommen beim Pleisweiler Gespräch

Am vergangenen Wochenende traf sich die Redaktion der NachDenkSeiten zu ihrer einmal im Jahr stattfindenden Klausur. Das konnte in diesem Jahr kombiniert werden mit dem Pleisweiler Gespräch – im konkreten Fall mit Jacques Baud. Das komplette Video mit Vortrag und Gespräch mit Jacques Baud bringen die NachDenkSeiten am Mittwoch oder Donnerstag. – Vortrag und Diskussion waren ausgesprochen interessant. Trotz Hitze ging die Veranstaltung von 15.00 Uhr bis 18.45 Uhr. – Das Treffen in Bad Bergzabern war dann auch eine gute Gelegenheit, das Team der NachDenkSeiten dem Publikum vorzustellen.

Anregungen für unsere Redaktionsklausur?

Am kommenden Freitag und Samstag treffen sich die Mitglieder der Redaktion der NachDenkSeiten zu ihrer jährlich stattfindenden Klausur. Dabei überlegen wir, was wir besser machen könnten, und wir besprechen, welche Themen künftig unsere besondere Aufmerksamkeit erfordern. Wenn Sie dazu Anregungen loswerden wollen, dann schreiben Sie bitte an [email protected]. Wenn es geht, dann bitte keine langen Ausführungen schicken.
Schöne Grüße
Albrecht Müller, Herausgeber der NachDenkSeiten

Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet

Landgericht Berlin argumentiert für Aufnahme der NachDenkSeiten in die BPK – Urteilsspruch in drei Wochen erwartet

Am 29. Juni um 11:30 Uhr begann im Sitzungssaal 111 des Berliner Landgerichts das Hauptverfahren zum verwehrten Zugang des Parlamentskorrespondenten der NachDenkSeiten, Florian Warweg, zu den Regierungspressekonferenzen, die in einer de facto Monopolstellung durch den privaten Verein BPK e.V. durchgeführt werden. Das Publikumsinteresse an der öffentlichen Verhandlung war sehr groß, ein Teil der Zuschauer musste auf dem Boden sitzen oder stehen. An Medienvertretern waren unter anderem die Berliner Zeitung anwesend. Auch medienpolitische Vertreter beobachteten das Verfahren. Das Gericht folgte mehrheitlich unseren Argumenten und nannte die Argumentation der Gegenseite u.a. „völlig vage” & „nicht schlüssig”. Der Urteilsspruch wird in drei Wochen erwartet. Von Redaktion.

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Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Öffentlicher Gerichtstermin am 29. Juni: NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz

Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt. Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von Florian Warweg.

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Shadow Banning – Facebook lässt die NachDenkSeiten verschwinden

Shadow Banning – Facebook lässt die NachDenkSeiten verschwinden

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Facebook-Nutzern, die sich darüber wundern, dass Artikel der NachDenkSeiten in ihrem Feed nur noch selten oder gar nicht angezeigt werden. Als Macher ist man da leider meist ratlos. Auch wir können derartige Vorkommnisse nicht erklären und kriegen von Facebook keine Informationen, die den subjektiven Eindruck unserer Leser bestätigen oder widerlegen könnten. Unsere internen Zahlen zeigen jedoch: Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle. Während unsere Internetseite in den letzten Jahren kontinuierlich Leser gewinnt, sinkt die erzielte Reichweite auf Facebook ebenso kontinuierlich. Dafür gibt es nur eine logische Erklärung: Facebooks Algorithmen diskriminieren Inhalte der NachDenkSeiten und wir dürften nicht die einzigen Opfer dieses „Shadow Bannings“ sein, das einen eklatanten Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit darstellt. Von Jens Berger.

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