Schlagwort:
Justiz

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Durch die Einführung von Gebühren sollen Klagen von Versicherten und Leistungsempfängern vor den Sozialgerichten eingedämmt werden.

In einem Gesetzentwurf vom 10.02.06 (BR-Drucks. 54/06) schlägt der Bundesrat – wie schon einmal vor zwei Jahren – vor, in Klageverfahren vor dem Sozialgericht für den Fall, dass der Prozess verloren geht, eine Gebühr von 70 Euro zu erheben. Für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht soll diese Gebühr 150 Euro betragen und sich in Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht auf 225 Euro belaufen. Durch die Gebühren sollen die durch die „Sozialreformen“ fortlaufend anwachsende Flut von Gerichtsverfahren eingedämmt werden.
So folgt eines aufs andere: Erst kürzt man die Sozialleistungen und baut mit schludrigen Gesetzen neue Barrieren für die Leistungsempfänger auf. Wenn sich die Betroffenen dann vor Gericht dagegen wehren wollen, erschwert man den Rechtsweg. Wie soll ein Hartz-IV- Empfänger diese Gerichtsgebühren aufbringen?

Der Sprecher der Deutschen Bank glaubt daran, mit der spekulativen Blase am Aktienmarkt seien Werte geschaffen worden

Der Prozess in Düsseldorf wegen der Zahlungen an den früheren Vorstandschef von Mannesmann Esser und andere Personen wird zu einem gesellschaftspolitischen Lehrstück. Da beklagt der Vorstandschef von Siemens “mit einiger Besorgnis” eine Entwicklung im deutschen Recht. Es könne nicht sein, dass Unternehmensentscheidungen immer dadurch beeinträchtigt würden, dass das Damoklesschwert des Untreue-Tatbestand darüber schwebe. Hier schwingt ein Hauch von Berlusconi mit.