Schlagwort:
Menschenrechte

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Ohne Angst verschieden sein können

Zum 70. Jahrestag an dem Auschwitz von Soldaten der Roten Armee befreit wurde.

Solange die wöchentlichen Pegida-Aufmärsche stattfinden, müssen wir uns damit auseinandersetzen. Das Verheerendste an der gegenwärtigen Entwicklung ist aber, dass sich im Schlagschatten von Pegida und weit über diese hinaus eine Diskussion entwickelt, die eine Definition sozialer Zugehörigkeit vornimmt, die festlegt, wer „zu uns gehört“ und wer nicht. Die Lage derer, die aus dem eigenen sozialen und moralischen Bezugssystems ausgeschlossen werden, ist prekär. Von Götz Eisenberg.

Heute erscheint der CIA-Folterreport auf Deutsch. Die NachDenkSeiten präsentieren das Vorwort von Wolfgang Neskovic.

CIA-Folterreport

Der Westend-Verlag hat in nur kurzer Zeit eine Übersetzung des Reports organisiert. Die NachDenkSeiten unterstützen das Projekt – wegen der für uns relevanten Informationen und nebenbei auch noch, um „medico international“ zu fördern. An diese Hilfsorganisation geht ein Teil des Verkaufserlöses. – In seinem Vorwort geht der frühere Bundestagsabgeordnete Neskovic auf den Inhalt des Folterreports ein, wie auch auf die Hintergründe in der amerikanischen Gesellschaft:

„Eine deutliche Mehrheit der US-Amerikaner billigt die Foltermaßnahmen und diskutiert nicht über deren Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit, sondern allenfalls über deren Nützlichkeit.“

Nescovic betont mit Recht, dass bei uns nicht die Justiz, sondern die Politik verantwortlich dafür ist, die Konsequenzen aus dem Bruch des Rechtes zu ziehen. Er fragt, was hier bei uns geschehen müsse, um eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste sicherzustellen. Hier das Vorwort [PDF]. Albrecht Müller

Wie antisemitisch ist die Linke?

Eine bisher nicht in Gänze veröffentlichte, in einigen Monaten jedoch wohl unter dem Titel „Israelkritik zwischen Antisemitismus und Menschenrechtsidee. Eine Spurensuche“ als Buch erscheinende Serie von Studien [PDF – 795 KB] des inzwischen emeritierten Professors für Psychologische Methodenlehre und Friedensforschung an der Universität Konstanz Wilhelm Kempf ging unter anderem der Frage des „linken Antisemitismus“ nach und förderte hierbei Erstaunliches zutage. Jens Wernicke sprach hierzu mit Rolf Verleger, der Kempfs von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstütztes Projekt als Berater wissenschaftlich begleitet hat.

Die gestrige Manifestation von Paris wird, so eindrucksvoll sie auch war, die Möglichkeit zur Sozial- und Medienkritik um Jahre zurückwerfen

Die gestrige Manifestation von Paris wird, so eindrucksvoll sie auch war, die Möglichkeit zur Sozial- und Medienkritik um Jahre zurückwerfen

Es ist großartig, dass sich so viele Menschen gegen die Ermordung von 17 Menschen wenden und für Pluralität, für Pressefreiheit und Verständigung zwischen den Religionen eintreten. Ich habe das Geschehen und die mediale Behandlung gestern und heute nicht mit Genugtuung und Bewunderung verfolgt, sondern mit Sorgen. Die Überschrift eines ersten Textentwurfs von gestern lautete: „Vom schamlosen Missbrauch der Morde von Paris durch Politik und Medien.“ Jetzt will ich den unterlassenen Einwurf mit einigen kritischen Fragen und Feststellungen nachholen. Albrecht Müller.

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Wer auf andere Länder Steine wirft, sitzt im Glashaus. Beispiel: Umgang mit Schwulen

„In unserem Lande war noch bis vor wenigen Jahrzehnten selbst nationalsozialistisches Unrecht recht bei Bekämpfung der Schwulen. …
Etwas mehr Zurückhaltung und Bescheidenheit wäre für uns angebracht, wenn wir Länder kritisieren, die aus welchen Gründen auch immer die von uns eingeschlagene Richtung langsamer oder gar nicht mittragen können oder wollen“, schreibt Hans Weiß, Rechtsanwalt, Freund der NachDenkSeiten, Autor von Büchern über die Kampagnen gegen Kuba („Kuba – Nachrichten von der Schurkeninsel“). Danke vielmals für den Artikel. Albrecht Müller.

Regimewechsel – Wo wäre er fällig? In Russland? In den USA? In vielen anderen Ländern auch.

Der russische Außenminister Lawrow hat am vergangenen Samstag ausgesprochen (siehe hier), was wir in einem Beitrag am vergangenen Freitag angedeutet hatten: Der Westen setze auf einen Regimewechsel in Russland. – Es ist ja schon etwas komisch, dass sich eine Regierung (oder einige Regierungen wie die Nato-Staaten zusammen), den Regimewechsel in einem anderen Land ausdenkt und ihn anpeilt. Da kommen gleich eine Fülle von Fragen auf: Warum nur in Syrien, wie in Libyen, im Irak, in Afghanistan und im Iran? Warum in der Ukraine, wie im Frühjahr vollzogen, und warum jetzt in Moskau? Warum eigentlich nicht in Peking? Erscheint der Regimewechsel im Land des Massakers auf dem Platz des himmlischen Friedens weniger dringlich als im Kreml? Oder in Saudi-Arabien? Oder in Israel? Und warum nicht in Washington? Albrecht Müller.

“Schiedsstellen in CETA im Widerspruch zu europäischem Recht”

Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht vereinbar. Johan Horst, der das von ihm gemeinsam mit Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano (Universität Bremen) verfaßte Gutachten am Donnerstag erstmals auf einer von Attac einberufenen Pressekonferenz in München vorstellte, bezweifelte stark, daß das Abkommen in seiner jetzigen Form sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Bundesverfassungsricht Bestand haben dürfte. Das von Attac München in Auftrag gegebene Gutachten begründet die Rechtswidrigkeit hauptsächlich mit den vorgesehenen privaten Schiedsstellen, vor denen Konzerne gegen Staaten klagen könnten. Zugleich hält es aber auch die mangelnde Verankerung der Menschen- und Umweltrechte sowie die erhebliche Macht, die einem “Gemeinsamen Ausschuss” (Joint Committee), den die EU und Kanada neben anderen Ausschüssen bilden sollen, für hochproblematisch. Als gefährdet werden auch die nach europäischen Recht geschützten kommunalen Selbstverwaltungsrechte angesehen. Von Rolf-Henning Hintze

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Wenn das Bundesverfassungsgericht Regierungsversagen sekundiert

In einem gerade veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 bescheinigt das BVerfG dem Gesetzgeber, sowohl bei der Neufestsetzung des HartzIV-Regelbedarfs als auch bei der jährlichen Fortschreibung des Betrages, verfassungsgemäß gehandelt zu haben. Die Begründung der Karlsruher Richter lässt jedoch an vielen Stellen eine brüchige Argumentation zutage treten. Und wieder einmal wird dadurch Regierungshandeln legitimiert, das zulasten der Ärmsten unserer Gesellschaft geht. Denn damit werden grundlegende Rechte, die im deutschen Grundgesetz zum Schutz der Bürger festgelegt sind, ausgehebelt. Von Lutz Hausstein [*]

Krieg 2.0

Sie helfen bereits bei der Postzustellung und in der Landwirtschaft. Besonders aber helfen sie beim Töten. Sie machen Krieg – zumindest auf der Seite der Drohneneinsetzenden – „sauberer“ und „effizienter“ und vermeiden so unnötige Probleme an der „Heimatfront“. Die Nachfrage ist riesig. Längst haben die USA ihr Monopol auf bewaffnete Drohnen verloren: Die OSZE will sie in der Ukraine einsetzen. Und auch die Bundesregierung will sie. Jens Wernicke sprach hierzu mit Emran Feroz. Der Blogger und freie Journalist rief unlängst im Internet eine Drohnengedenkstätte ins Leben und beschäftigt sich seit Langem mit den völkerrechtlichen und ethischen Fragen, auf welche der potentielle Einsatz von Kampfdrohnen auch hierzulande Antworten dringend erforderlich macht.

Andere Länder, andere Maßstäbe – Ägypten und die Lynchjustiz

Stellen Sie sich doch bitte einmal vor, wie groß hierzulande die Aufregung wäre, wenn in Russland ein Regierungskritiker – in der hiesigen Sprachregelung „Regimekritiker“ – zum Tode verurteilt worden wäre. Andere Länder, andere Maßstäbe – in Ägypten wurden zum Wochenbeginn ganze 683 Regierungskritiker – in der hiesigen Sprachregelung „Terroristen“ – zum Tode verurteilt. Von Aufregung ist hierzulande jedoch nichts zu spüren. In den Medien wird dieser brutale Akt von Staatsterrorismus allenfalls beiläufig vermeldet und die Politik verfällt einmal mehr, wenn es um Ägypten geht in ein bleiernes Schweigen. Stattdessen drischt man lieber mit gesammelter Kraft auf Altkanzler Schröder ein, der die Unverfrorenheit besitzt, mit dem russischen Präsidenten zu sprechen. Von Jens Berger.

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Vom Abbau der Konfrontation in Europa zum Wiederaufbau der Konfrontation. Die Toten von Kiew sind die Opfer dieses Wahnsinns.

Auf der Basis einer dpa-Meldung hat meine Regionalzeitung, „Die Rheinpfalz“ am 18. Februar über das Treffen der ukrainischen Oppositionsführer Klitschko und Jazenjuk mit der Bundeskanzlerin berichtet. Da ist davon die Rede, die Ukraine brauche „eine europäische“ Perspektive, es wird von „proeuropäischer“ Opposition geschrieben. In anderen Texten wird wie selbstverständlich davon erzählt, der Konflikt in der Ukraine rühre daher, dass die Russen den Ukrainern nicht erlauben wollten, sich für Europa zu entscheiden. Und selbstverständlich schwingt immer mit: Wir hier im Westen sind die Guten, dort im Osten sind die Bösen. Der Konflikt hat das Zeug zu einem Bürgerkrieg und birgt zusammen mit anderen ähnlich arrangierten Konflikten nach meiner Einschätzung auch das Risiko eines Übergreifens auf andere Staaten wie Weißrussland oder Russland selbst und damit das Risiko eines dritten Weltkrieges, jedenfalls eines maßlosen Blutvergießens. Albrecht Müller.

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Menschenrechte versus Völkerrecht?

Mit der Charta der Vereinten Nationen [PDF – 405 KB] versuchten die Staaten am Ende des Zweiten Weltkriegs eine internationale Ordnung zu schaffen, die für immer “die Welt vor der Geißel des Krieges bewahren“ sollte (Präambel). Als wichtigste Grundsätze hierfür gelten zwei Artikel. Nach Artikel 2 Ziff. 4 und Artikel 2 Ziff. 7 der Charta ist Gewalt gegen Staaten also grundsätzlich tabu. Ebenso auch jede Androhung von Gewalt gegen einen Staat. Einzig Art. 51 belässt den Staaten im Falle eines bewaffneten Angriffs „das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung.“ Medien und Politik starren nun allerdings immer öfter auf Kapitel VII der Charta, das in der Tat – auch – militärische Zwangsmaßnahmen des Sicherheitsrats (und also explizit nicht etwa einer „Koalition der Willigen“, es sei denn, diese ist vom Sicherheitsrat autorisiert) bei „Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ zulässt, wenn Maßnahmen zur „Friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ (Kap. VI der Charta) ausgeschöpft sind.
Seit der ersten vom Sicherheitsrat legitimierten „humanitären Intervention“ im Irak im Jahre 1991 wurde das „Interventions-Notwendigkeits-Verständnis“ weiterentwickelt und als Konzept einer „Schutzverantwortung“ in die völkerrechtliche Debatte eingeführt, ohne allerdings bisher von der Vollversammlung der VN beschlossen worden zu sein.
Gerade wenn es um „humanitäre Interventionen“ geht, sind die beiden wichtigsten Frage daher immer: Wie verlässlich sind die Informationen, von wem kommen sie? Und: wer verfolgt welche Interessen? Darüber wird jedoch in aller Regel nicht gesprochen. Von Werner Ruf[*] und Jens Wernicke[**].

„Macht braucht Kontrolle!“ – Gustl Mollath in Gießen

Auf Initiative der Gießener Akademischen Gesellschaft, die sich der Aufgabe verschrieben hat, die Wissenschaft in den Dienst der Menschen zu stellen, fand am Samstag, dem 24. August 2013 in Gießen ein Symposion unter dem Titel Die Richter und ihre Denker – Strukturen in der Justiz und im Gutachterwesen statt. An der Veranstaltung nahm auch Gustl Mollath teil.
Ruhig und sachlich und ohne jeden Belastungseifer trug Gustl Mollath seine Kritik vor und appellierte an ein dem Anspruch nach demokratisches Gemeinwesen, längst fällige Reformen einzuleiten. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass Menschen systematisch ihrer Würde beraubt und auf Gedeih und Verderb einer willkürlich verfahrenden Herrschaft ausgeliefert werden. Von Götz Eisenberg

Rezension: Stefan Selke, Schamland – Sozialpolitik nach Gutsherrenart

Das Attribut „nach Gutsherrenart“ wird häufig gebraucht, um auszudrücken, dass es sich um gehobene, deftige ländliche Küche handelt, die eben den Gaumen eines „Gutsherren“ besonders erfreuen könnte. Gutsherren werden gern romantisch verklärt, vergessen wird dabei, dass sie in selbstherrlicher Manier über ihre Untergebenen entscheiden konnten. Die im Dienste eines Gutsherren stehenden Mägde und Knechte hatten kaum eigene Rechte, wurden meist nur gering entlohnt und oft nur mit Naturalien abgespeist. Mit der Agenda 2010 hat sich Deutschland vom Anspruch eines Wohlfahrtstaates mit einem eigenständigen Recht auf (monetärem) Schutz gegen soziale Risiken weitgehend verabschiedet und eine Bedürftigenhilfe nach Gutsherrenart eingeführt. Parallel zu diesem Rückbau des Sozialstaates hat sich eine regelrechte Armutsökonomie entwickelt.

Der Soziologiprofessor an der Hochschule Furtwangen mit dem Lehrgebiet “Gesellschaftlicher Wandel” Stefan Selke, hat ein äußerst informatives Buch mit dem Titel „Schamland – Die Armut mitten unter uns“ über die „Vertafelung“ der Gesellschaft geschrieben. Von Christine Wicht.

Der Abhörskandal, ein gewohnheitsmäßiger Verfassungsbruch?

Es ist schon jetzt ein Verdienst der Snowden-Enthüllungen, dass sie Fragen nach der Geltungskraft des Grundgesetzes und damit auch der Souveränität Deutschlands aufwerfen.
Konnten frühere Grundrechtsverletzungen und Einschränkungen der Souveränität als Einzelfälle verharmlost und mit unterschiedlichen Begründungen beiseite gewischt werden, so sind wir bei dem konkreten Verdacht massenhafter Überwachung und Ausspähungen als Bürger und Grundrechtsträger alle unmittelbar betroffen. Die neue mögliche Quantität der Überwachung schafft eine neue Qualität gegenüber früheren Rechtsverletzungen in Einzelfällen.
Lässt das Grundgesetz einen gewohnheitsmäßigen Verfassungsbruch zu? Ist der Amtseid auf das Grundgesetz nur Heuchelei?
Was eine dem Grundgesetz verpflichtete Regierung tun müsste. Von Wolfgang Lieb

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