Agrardiesel: Bauernverband sorgt für 500-Millionen-Geschenk für Großbauern

Albrecht Müller
Ein Artikel von:

Lutz Ribbe, Direktor der Naturschutzpolitischen Abteilung von EURONATUR schickt mir einen Vermerk zur am 25.5. beschlossenen Aufstockung der Agrardiesel-Subvention. Hier wird gezeigt, wie der Bauernverband – mit Hilfe von Union und SPD – im Dunste der Debatte um die Milch Steuergeld an die großen Ackerbauern im Osten umlenkt. Eine Sauerei. Albrecht Müller.

Thema: Agrardiesel

Kurzinformationen von Lutz Ribbe, EuroNatur
Stand: 3.6.2009

Der Beschluss vom 25.5.09 zum „Agrardiesel“ hat bei vielen Umweltschützern, aber auch Bauern, einige Fragen aufgeworfen. Im Folgenden soll versucht werden, zumindest einige Antworten zu geben.

  1. Die Situation bis zum Beschluss vom 25.5.:
    • Ein Bauer kauft an einer Tankstelle ganz normalen Dieselkraftstoff1, der ganz normal mit 470,40 €/ 1000 Liter versteuert wurde. Steuersatz also: 47,04 ct/ l. Er reicht dann später die Belege ein, und bekommt pro 1000 Liter eine Rückerstattung von 214,80 €., spr.: 21,48 ct/ l.
    • D.h. dadurch wird der Steuersatz für Diesel, der im Agrarbereich eingesetzt wird, auf 255,60 €/ 1000 Liter, sprich auf 25,56 ct/ l reduziert (siehe Anlage 1). Hieran hat sich auch mit dem Beschluss vom 25.5.09 nichts geändert!
    • Wichtig:
      1. Regel: bislang: es gab den sog. “Selbstbehalt” (blödes Wort, bei einer Autoversicherung würde man von „Selbstbeteiligung“ sprechen). Das bedeutet: die rechnerisch ersten 350.- € werden nicht erstattet, sondern einbehalten. Oder anders gerechnet: für die ersten 1.635 Liter Diesel, die ein Bauer verbraucht, bekommt er bislang keine Rückerstattung.

      2. Regel: eine Erstattung von über 10.000 Litern gibt es auch nicht (Obergrenze).

    • Wenn der Bauernverband derzeit auf seiner Internetseite behauptet, der Steuersatz bei Agrardiesel liege bei 40 ct/ l2, so ist das sachlich falsch. Der reduzierte Steuersatz liegt, siehe oben, bei 25,56 ct/ l. Aus der Tatsache, dass pro Betrieb die ersten ca. 1.600 l sowie die Menge oberhalb von 10.000 l nicht steuerreduziert wird, entwickelt der DBV eine Art Mischkalkulation und kommt so auf den Betrag von rund 40 ct. D.h. aber: der z.T. extrem hohe Verbrauch der flächenstarken Ackerbaubetriebe (von mehr als 10.000 l, für die der volle Steuersatz von 47,04 ct/l gezahlt werden muss) wird so vom DBV rechnerisch auch auf die kleineren Betriebe „umgelegt“; so türkt der DBV die Zahlen und versucht, unter den Bauern eine Solidarisierung zu erreichen, die letztlich den Großbauern mehr nützt als den kleinen. Schon geschickt!

      Die folgende Tabelle zeigt, wie die heutige Situation in den unterschiedlichen Betriebsgrößenstrukturen aussieht. Dabei wird ein durchschnittlicher Dieselaufwand von 110 l/ ha unterstellt; diese Zahl wird vom Bauernverband verwendet, es ist klar, dass von diesem Durchschnitt teilweise stark abgewichen wird: so haben Grünlandbetriebe einen geringeren, reine Ackerbaubetriebe einen höheren Aufwand; Ökobetriebe insgesamt haben einen geringeren Dieseleinsatz als konventionelle Betriebe:

    Tabelle 1: derzeitige Situation

    Agradiesel Infos Tabelle 1

    Agradiesel Infos – Tabellen 1 – 3 [PDF – 60 KB]

  2. Was wurde nun beschlossen?
    An der Höhe des eigentlichen steuerlichen Erstattungsbeitrags wurde nicht gedreht, lediglich der sog. “Selbstbehalt” als auch die Obergrenze (10.000 Liter) werden für 2 Jahre abgeschafft bzw. ausgesetzt. D.h. konkret: alle Betriebe bekommen für 2009 und 2010 die 350.- € Selbstbehalt, jene Betriebe, die mehr als 10.000 l Diesel verbrauchen, sind die eigentlichen Gewinner.

    Tabelle 2: Auswirkungen der Aufhebung des Selbstbehalts und der Obergrenze von 10.000 l auf unterschiedliche Betriebsstrukturen

    Agradiesel Infos Tabelle 2

    Agradiesel Infos – Tabellen 1 – 3 [PDF – 60 KB]

    Laut BMELV werden mit dem Beschluss rund 280 Mio € pro Jahr der Landwirtschaft zusätzlich zur Verfügung gestellt. Damit soll „Liquidität“ auf die Betriebe kommen. Da laut Agrarbericht 2007 des BMELV in Deutschland nur rund 6% der Landwirtschaftlichen Betriebe eine Betriebsfläche von über 100 ha verfügen, somit mehr als 10.000 l Diesel verbraucht, ist davon auszugehen, dass eben nur ein sehr kleiner Teil der der Betriebe (rund 6%) mit mehr als 350.- € (= Selbstbehalt) profitiert.

    Die Gewinner des Beschlusses:

    Betriebe ….

    … bis zu 100 ha profitieren vom Beschluss mit: 350.- €
    … von 150 ha profitieren mit: 1.746.- €
    … von 200 ha mit: 2.927.- €
    … von 500 ha mit: 10.016.- €
    … von 1.000 ha mit: 21.830.- €
    … von 2.000 ha mit: 45.458.- €

  3. Was hat das mit der Milch zu tun?

    Nichts! Dies alles ist zwar schön in der Auseinandersetzung um sinkende Milchpreise und die Probleme der Milchbauern verpackt worden, hat aber mit der eigentlichen Milchkrise nicht im Geringsten zu tun; es ist vielmehr so, dass– mal wieder – die Ackerbauern mehr gefördert werden als Milch- bzw. Grünlandbauern.

    Bauern, die viel Energie verbrauchen (z.B. die großen Ackerbauern) bekommen “viel” zurück, die kleinen Bauern, die wenig verbrauchen (u.a. weil sie auf Grünland wirtschaften) weniger.

    Das ist Gerechtigkeit à la BMELV/ CDU und SPD in Zeiten, in denen man eigentlich den Faktor Arbeit und nicht den Faktor Energie verbilligen sollte!1

    AbL und BDM haben in meinen Augen sehr zu recht argumentiert, dass damit sich nichts am Milchpreis ändert. Die „Politik“ geht damit allerdings auf eine alte Forderung des DBV ein, stellt diesen damit etwas ruhiger und versucht zu dokumentieren, das man den Bauern helfen will.

    • Bedenkt man, dass der Milchpreis derzeit um rund 20 ct/ kg niedrigen liegt als die angestrebten 40 ct/ kg, heißt das für Milchbauern, dass durch den Wegfall des Selbstbehalts nun rechnerisch für rund 1600 kg Milch der dramatische Preisrutsch ausgeglichen wird; das entspricht ungefähr einem Viertel der durchschnittlichen Jahresleistung einer einzigen Milchkuh!2
    • Selbst wenn man die 280 Mio € einmal voll auf die Milchproduktion umlegen würde, ergäbe dies, bei rund 27 Mrd kg produzierter Milch in Deutschland, eine Summe von ca. 1 ct/ kg Milch; aber wie gesagt: die Milchviehbetriebe sind nicht die Hauptverbraucher des Diesels (siehe unten)

    Ministerin Aigner sagte in ihrer Rede vor den Bauern am 25.5.2009 u.a.: „… Statt Preisdruck fordere ich „faire“ Preise …“ Mit keiner Silbe hat sie dargestellt, was „faire“ Preise sind – und wie die Politik dazu beitragen will, dass es dazu kommt.

    Der stv. Fraktionsvorsitzende der SPD Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, wird in der Berliner Zeitung vom 23.5. mit folgenden Worten zitiert: „Niedrigere Steuern auf Agrardiesel entlasteten vor allem Großbetriebe, nicht aber Kleinbauern wie etwa die Milchviehhalter. “Statt das Geld sinnlos zu verschwenden, sollte die Kanzlerin die Agrarförderung zu Gunsten bäuerlicher Kleinbetriebe umschichten”, forderte Kelber…“. Er hat damit sehr recht gehabt. Dennoch hat die SPD bekanntlich dem Konzept zugestimmt.

    In einem Gespräch mit Bundestagsabgeordneten der SPD Agrarier haben Vertreter der sog. Agrarplattform am 27.5. Kritik an diesem Vorgehen geübt. Der Kommentar der SPD Abgeordneten: ihr habt völlig recht, das ist nicht gut gelaufen, aber wir wussten von nichts davon, das war eine Entscheidung des Fraktionsvorsitzenden Struck, der ohne Absprache entschieden hat.

    Bismarck soll mal gesagt haben: Die Menschen dürfen nicht wissen, was in die Wurst kommt und wie Politik gemacht wird. Wie recht er hat (…)

    Dass im Dunste der Debatte um die Milch nun Steuergeld in Millionenhöhe an die großen Ackerbauern, speziell im Osten, umgelenkt werden hat erfreulicherweise auch die Presse aufgegriffen. Anbei die jeweiligen links zu zwei sehr kritischen Kommentaren, die in der FR bzw. im Spiegel erschienen sind..

    Anlage 1: Die rechtliche Situation der Rückerstattung derzeit

    Jahresvergütung 2008

    • Der Entlastungsabschnitt ist grundsätzlich das Kalenderjahr (Entlastungsjahr).
    • Die Steuerentlastung ist mit einer Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für die innerhalb eines Kalenderjahres zu begünstigten Zwecken verwendeten Gasöl-, Biodiesel- und Pflanzenölmengen zu beantragen und selbst zu berechnen.
    • Der Antragsteller hat in der Anmeldung alle für die Bemessung der Entlastung erforderlichen Angaben zu machen.
    • Die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft endet am 30. September eines Kalenderjahres.
    • Für den Jahresantrag 2008 endet die Abgabefrist somit am 30. September 2009. Bei Anträgen, die nach dem 30. September 2009 eingehen, kann keine Steuerentlastung mehr gewährt werden.
    • Die Steuerentlastung wird für Dieselkraftstoff (Gasöl), für reinen Biodiesel und für Pflanzenöl gezahlt.
    • Der Begünstigte hat seine Bezugsquittungen vom Händler oder von der Tankstelle aufzubewahren.
    • Der Entlastungssatz für Gasöl beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe für das Entlastungsjahr 2008 214,80 Euro/1.000 Liter.
    • Der Entlastungsbetrag für reinen Biodiesel beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe für das Entlastungsjahr 2008 150,00 Euro/1.000 Liter.
    • Der Entlastungsbetrag für Pflanzenöl beträgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe für das Entlastungsjahr 2008 100,00 Euro/1.000 Liter.
    • Dem Entlastungsbetrag für Gasöl wird ein Selbstbehalt von 350 Euro abgezogen.
    • Gasölverbräuche zu begünstigten Zwecken werden nur bis zu einer Höchstmenge von 10.000 Litern Gasöl je Kalenderjahr und entlastungsberechtigtem Betrieb begünstigt.
    • Dem Entlastungsbetrag für Biodiesel und Pflanzenöl wird kein Selbstbehalt abgezogen.
    • Biodiesel- und Pflanzenölverbräuche zu begünstigten Zwecken werden ohne Mengenbeschränkung von der Steuer entlastet.
    • Gesamtentlastungsbeträge (Entlastungsbetrag Gasöl zzgl. des Entlastungsbetrags Biodiesel zzgl. des Entlastungsbetrages Pflanzenöl) unter 50 Euro je Kalenderjahr werden nicht ausbezahlt.

    Quelle: zoll.de

    Anlage 2: Diesel-Verbrauch in der Landwirtschaft:

    Verbrauch von Dieselkraftstoff (DIN 51601 in der Landwirtschaft (lt. KTBL)

    Nach der Statistik des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV) wurden 1992 (Achtung, alte Zahl. Der DBV geht heute von 110 l im Durchschnitt aus. Genaue Daten konnten aufgrund des Zeitdrucks nicht weiter recherchiert werden; Anm. LR) in der deutschen Landwirtschaft 2,13 Mio Tonnen (ca. 2,5 Mio m³) Dieselkraftstoff verbraucht. Das sind etwa 9 % des Gesamtverbrauches von 23,738 Mio Tonnen (ca. 28 Mio m³ oder 28 Mrd Liter).

    Damit liegt die Landwirtschaft nach dem Straßenverkehr im sektoralen Verbrauch an zweiter Stelle.

    Der Gesamtverbrauch erhöhte in den letzten drei Jahren durchschnittlich um 5 % jährlich, während der Verbrauch der Landwirtschaft über die Jahre hinweg relativ konstant blieb.

    Wird der Dieselkraftstoffverbrauch jedoch auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (17 Mio ha LF in der BR) bezogen, so ist eine leichte Steigerung des spezifischen Verbrauches festzu-
    stellen. 1992 betrug dieser 147 Liter/ha. (Anm. LR: leider gibt es hier keine Differenzierung zwischen Acker und Grünland)

    Dieselkraftstoff-Durchschnittsverbräuche zur Erledigung verschiedener Arbeiten (Beispiele)
    Lohnunternehmen 12/2001-22; W. Holz

    Agradiesel Infos Tabelle 3

    Agradiesel Infos – Tabellen 1 – 3 [PDF – 60 KB]

    Quelle: LLH-Hessen

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