München darf Meinungsfreiheit nicht länger verletzen
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Anspruch eines Klägers auf einen städtischen Saal.
Einer Kommune steht nicht das Recht zu, Räume für Veranstaltungen zu sperren, die sich mit dem Thema Israel-Boykott befassen. Damit würde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstrichterlich und wies eine von der Stadt München beantragte Revision zurück. Das Urteil und seine Entstehungsgeschichte beleuchtet Rolf-Henning Hintze.