Ein Paukenschlag zum Schluss: Wenige Tage vor seinem endgültigen Abdanken hat das Ampel-Kabinett die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem verkündet. Kaum jemand bestreitet, dass dieser Beschluss vom AfD-Erfolg bei der jüngsten Bundestagswahl und von den hohen Umfragewerten der Partei beeinflusst war. Dieser Beschluss basiert zwar auf einem 1.100-seitigen Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, es soll aber laut Experten keineswegs einen Automatismus für die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeuten, die Partei auch zu verbieten. Die AfD selbst behauptet jedenfalls, dass die Beweislage für ein Verbot äußerst armselig sei.
Susanne Hennig-Wellsow (Abgeordnete Die Linke im Thüringer Parlament) am 12. Februar 2020
„Es ist einfach Fakt, dass die AfD tatsächlich faschistische Methoden anwendet. Zwei Beispiele. Das eine: Wir haben eine junge Abgeordnete. Die war neulich im Fahrstuhl. Da kam eine Reihe von AfD-Abgeordneten in den Fahrstuhl hinein, und die stellten sich tatsächlich so [dicht. Anm. der Red.] mit ihren Gesichtern vor sie und grinsten sie an und hörten nicht auf. Eine Situation, aus der sie nicht herauskommt. Das andere Beispiel ist das extreme Gegenbeispiel, aber auch das Methode der Nazis: übertriebene Freundlichkeit. „Gehen Sie doch mit uns Kaffee trinken. Sollen wir Sie da und dorthin mitnehmen und fahren?“ Und so weiter. (….) Ich will damit nur sagen, dass ist eine AfD, das ist keine bürgerliche Partei. Und das kann man wissen in diesem Parlament, vor allem, wenn man Björn Höcke zuhört.“
(Quelle: Markus Lanz, ab Minute 0:39)
Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 2. Mai 2025
„Die AfD ist als gesichert rechtsextremistische Partei einzustufen, denn die AfD verfolgt erwiesenermaßen Bestrebungen gegen freiheitlich-demokratische Grundordnung. Die AfD vertritt einen ethnischen Volksbegriff, mit dem ganze Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden. Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte werden als Deutsche zweiter Klasse behandelt. Das widerspricht klar der Menschenwürde-Garantie des Artikels 1 des Grundgesetzes. Ihre völkische Haltung zeigt sich in rassistischen Äußerungen vor allem gegen Zugewanderte und Muslime. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen. Und dabei arbeitet es eigenständig. Die neue Einstufung ist das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten ist.“
(Quelle: phoenix, ab Minute 0:22)
Beatrix von Storch (AfD), stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion, am 2. Mai 2025
„Das, was im Moment auf dem Tisch liegt, ist nichts. Wir haben auf jeden Fall nichts. Das Gutachten wird uns nicht vorgelegt. Es wird an die Presse durchgestochen, aber es wird uns nicht vorgelegt. Deswegen können wir nicht sagen, worum es gerade geht. Das ist sicherlich rechtsstaatsunwürdig, aber wir müssen uns natürlich auf dem Rechtswege dagegen wehren. Das tun wir. Und im Übrigen das tun wir noch ganz aktuell, weil ja bereits die Einstufung als Verdachtsfall gar nicht rechtskräftig ist. Auch das wird noch verhandelt (…) Ja, wir haben geklagt gegen die Einstufung als Verdachtsfall, und wir wollten Beweise erheben über das, was uns vorgeworfen wird. Und das Gericht hat das abgelehnt, und zwar in Hunderten von Fällen, ich weiß nicht mehr genau die Zahl – Hunderte von Fälle. Das ist einfach unangemessen. Das kann nicht sein. Das Gericht muss sagen, worauf es seine Entscheidung stützt, und muss uns die Gelegenheit geben, zu den einzelnen Dingen vorzutragen und über einzelne Dinge Beweis zu erheben, und das wurde in allen Fällen abgelehnt (…) Das, was jetzt vorgetragen wird, sieht danach aus, dass es hier nicht um den Schutz der Demokratie geht aus Angst um die Demokratie. Aus Angst vor Demokratie wird hier vorgegangen, denn es ist ja ganz offenkundig, dass jetzt, wo die Umfragewerte der AfD uns zum Teil schon an der Nummer eins sehen oder deutlich an Stelle Nummer zwei, diese Maßnahmen kommen.“
(Quelle: tagesschau, ab Minute 0:20 und ab Minute 2:17 und ab Minute 3:16)
Britta Haßelmann, Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, am 2. Mai 2025
„Nach heute darf niemand mehr über die Normalisierung der AfD, weder im Parlament noch in der Gesellschaft, nachdenken. Und jetzt braucht es umgehend eine Prüfung und zeitnah eine Einleitung eines Verbotsverfahrens. Wir wissen und kennen aus unserer täglichen Arbeit die Verbindungen, die Angriffe auf die Menschenwürde, die Infragestellung der Verfassungsorgane, die Verächtlichmachung der Verfassungsorgane – all das gehört zum täglichen Erleben in unserem Parlament. Und ich fordere die CDU/CSU insbesondere auf, sich jetzt deutlich zu positionieren.“
(Quelle: ARD)
Uli Grötsch (SPD), Polizeibeauftragter des Bundes, am 2. Mai 2025
„Wenn klar ist, dass es jemand ist, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, der eine extremistische Partei unterstützt, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, und daraus ja gar kein Geheimnis mehr macht, und das schon seit längerer Zeit, dann sage ich in aller Klarheit, dass solche Personen nichts im Staatsdienst zu suchen haben.“
(Quelle: ARD, ab Minute 3:31)
Professor Oliver W. Lembcke, Politikwissenschaftler, am 2. Mai 2025
„Die Partei wächst und gedeiht, sie wächst in der Breite, sie wächst in der Tiefe. Die CDU wollte sie halbieren, jetzt hat sie sich verdoppelt, und das alles ja sozusagen im Schatten des Rechtsextremismus, der sich verbreitet hat als ein ideologischer Teil dieser Partei (…) Natürlich ist es so, dass der Verfassungsschutz Teil einer politischen Organisation ist und ja auch nicht fern von dem Innenministerium agiert. Also insofern gibt es da Verbindungen. Man könnte es anders lösen, aber es ist in Deutschland nun mal so. (…) Und wir werden halt in dieser Diskussion jetzt auch alle lernen müssen, dass die Materialsammlung und die Einordnung als gesichert rechtsextrem keineswegs einen Automatismus für die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutet, die Partei dann auch zu verbieten. Also das wird uns noch einiges als Bürger und in der Öffentlichkeit einiges abverlangen.“
(Quelle: WELT, ab Minute 2:44 und ab Minute 3:33 und ab Minute 4:02)
Professor Volker Boehme-Neßler, Verfassungsrechtler, am 2. Mai 2025
„Ich bin erstaunt und ich bin auch befremdet. Ich bin erstaunt über den Zeitpunkt. Frau Faeser ist noch ungefähr drei Tage als geschäftsführende Innenministerin im Amt und lässt die ihr unterstellte Behörde – Bundesverfassungsschutz – so eine weitreichende, tiefgreifende Entscheidung verkünden. Das ist schon mal ein sehr seltener politischer Stil (…) Die Begründung ist auch schwierig. Besonders problematisch finde ich – das ist schon fast ein Skandal –, dass die Begründung sich auf ein 1.000-seitiges Gutachten stützt , und dieses Gutachten aber nicht veröffentlicht werden soll. Das heißt, man hält die Begründung letztlich für dieses Verdikt, die AfD sei gesichert rechtsextrem, geheim. Das geht in einem Rechtsstaat nicht. Man kann nicht weitreichende Urteile treffen im Rechtsstaat und die Begründung geheim halten.“
(Quelle: Apollo News, ab Minute 0:32 und ab Minute 1:07)
Titelbild: Screenshot phoenix