Schlagwort:
Bundesverfassungsgericht

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Wahlrecht absurd: Der Umgang mit dem BSW bleibt demokratiefeindlich und unfair

Wahlrecht absurd: Der Umgang mit dem BSW bleibt demokratiefeindlich und unfair

Abgeordnete konkurrierender Parteien können die durch starke Indizien gestützten Forderungen des BSW zu einer seriösen Klärung des Wahlvorgangs nach den gegenwärtigen Regelungen ganz einfach aussitzen. Und anscheinend haben sie genau das vor. Dieser Zustand ist demokratiefeindlich und unfair – er sollte unabhängig von der aktuellen und fragwürdigen Entscheidung des Verfassungsgerichts dringend überprüft werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die Demokratie vor Gericht – Wie Juristen und Eliten die Volkssouveränität verdrängen

Die Demokratie vor Gericht – Wie Juristen und Eliten die Volkssouveränität verdrängen

„Das Bundesverfassungsgericht muss aufgrund seiner Praxis als Kontrahent der Volkssouveränität bezeichnet werden.“ Ingeborg Maus’ scharfe Analyse klingt zunächst radikal, trifft jedoch einen wunden Punkt der heutigen demokratischen Realität. Sie wirft ein Schlaglicht auf eine Entwicklung, die sich schleichend vollzieht, aber tiefgreifende Folgen für die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger hat. [1] Von Detlef Koch.

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AfD-Verbotsdebatte – ein geschicktes Manöver von SPD und Grünen?

AfD-Verbotsdebatte – ein geschicktes Manöver von SPD und Grünen?

Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, nun die Gerichte beschäftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. Den Wortführern und den meisten Kommentatoren unterläuft dabei jedoch ein grandioser Denkfehler: Selbst wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes sich als gerichtsfest erweisen sollte, heißt dies noch lange nicht, dass dies für ein angestrebtes Verbotsverfahren von Bedeutung wäre. Hier hat die Rechtsprechung nämlich wohlweislich sehr hohe Hürden in den Weg gestellt, und die in Teilen von Medien veröffentlichten Auszüge des Verfassungsschutzgutachtens lassen nicht den Schluss zu, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Warum wird diese Debatte dennoch geführt? Es ist gut möglich, dass sie nicht aus inhaltlichen, sondern aus strategischen Erwägungen geführt wird, um die Brandmauer zu sichern und der CDU eine Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Grünen zu verbauen. Von Jens Berger.

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„Aus Angst vor Demokratie wird hier vorgegangen“ – O-Töne zur bundesweiten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem

„Aus Angst vor Demokratie wird hier vorgegangen“ – O-Töne zur bundesweiten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem

Ein Paukenschlag zum Schluss: Wenige Tage vor seinem endgültigen Abdanken hat das Ampel-Kabinett die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem verkündet. Kaum jemand bestreitet, dass dieser Beschluss vom AfD-Erfolg bei der jüngsten Bundestagswahl und von den hohen Umfragewerten der Partei beeinflusst war. Dieser Beschluss basiert zwar auf einem 1.100-seitigen Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, es soll aber laut Experten keineswegs einen Automatismus für die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeuten, die Partei auch zu verbieten. Die AfD selbst behauptet jedenfalls, dass die Beweislage für ein Verbot äußerst armselig sei. Eine neue Ausgabe der O-Töne.

CDU, Merz, Spahn, die Brandmauer zur AfD und die USA

CDU, Merz, Spahn, die Brandmauer zur AfD und die USA

Das deutsche Parteienspektrum ist in Bewegung. Nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es so viele Parteien wie in der letzten und der neuen Wahlperiode. Die politischen Ränder sind in Bewegung. Das schreckt die „traditionellen” Parteien auf. Das Auftauchen neuer Parteien (BSW und AfD) sowie das unerwartete Erstarken der Partei Die LINKE ist das Ergebnis einer immer offensichtlich werdenden Repräsentationslücke. Die „traditionellen” Parteien adressieren offensichtlich einen beachtlichen Teil der Gesellschaft nicht mehr. Die Parteien der Mitte sind ein Resultat der programmatischen und tagespolitische Annäherung – eben die Mitte. Ihre Reaktion gegenüber den neuen Parteien ist keine politisch-inhaltliche Auseinandersetzung, sondern ist die Ausgrenzung. Mit Blick auf die AfD wurde sogar eine sogenannte „Brandmauer“ gezogen. Wird sie Bestand haben? Von Alexander Neu.

Bananenrepublik Deutschland?

Bananenrepublik Deutschland?

Man bezeichnet einen Staat, in dem einiges schiefläuft, oft als Bananenrepublik. Eine parlamentarische Demokratie, die keine faire Durchführung einer Wahl hat, kann man auch so bezeichnen. Die Bundestagswahl am 23. Februar hat gezeigt, dass Deutschland unter diesem Gesichtspunkt eine Bananenrepublik ist. Es muss ein gesichertes Verfahren geben, um festzustellen, ob eine Partei im Bundestag vertreten ist oder nicht. Das heißt, ob sie fünf Prozent der Stimmen erreicht hat oder nicht. Ein solches Verfahren hat Deutschland nicht. Beim jetzigen Auszählsystem kann niemand sagen, ob das BSW 4,981 oder 5,001 Prozent der Stimmen hat. Nachdem der Bundeswahlausschuss im amtlichen Endergebnis nach Teilüberprüfungen die Zahl der Zweitstimmen bereits um 4.277 zugunsten des BSW korrigiert hat, müsste jedem Unvoreingenommenen klar sein, dass es sehr wahrscheinlich ist, wohlgemerkt nicht sicher (!), dass fünf Prozent der Wähler das BSW gewählt haben. Eine komplette Neuauszählung liegt auf der Hand. Von Oskar Lafontaine.

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Beschlüsse mit dem alten Bundestag: Die geballte Dreistigkeit

Sowohl das Verfassungsgericht als auch die LINKE hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Neuauszählung der Bundestagswahl: BSW geht in die Offensive

Neuauszählung der Bundestagswahl: BSW geht in die Offensive

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fordert wegen zahlreicher Indizien für Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen und hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Eine Überprüfung müsse laut BSW noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Wahl erfolgen. Der Schritt ist richtig und die Forderungen sind begründet. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

„Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben“

Mit „politischer Handschrift“ hat der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Abschiebung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers gefasst, der weitreichender kaum sein könnte (die NachDenkSeiten berichteten). Diese Auffassung vertritt der Jurist René Boyke, der sieben Jahre für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gearbeitet und sich mit Asylfällen und Abschiebungen auseinandergesetzt hat. Laut Boyke hat der BGH mit dem Beschluss die Menschenwürde verletzt und gleich mehrere Fehler begangen. Unterm Strich ist der Beschluss auch weitreichend für deutsche Kriegsdienstverweigerer. Im Falle eines Krieges wäre des Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht mehr gegeben, sagt Boyke. Von Marcus Klöckner.

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Das Verfassungsgericht und der Krieg

Das Verfassungsgericht und der Krieg

Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker bereits im Sommer gestellt. Unter anderem soll festgestellt werden, „dass die Einrichtung des Hauptquartiers der NSATU auf deutschem Hoheitsgebiet verfassungswidrig“ und darum zu untersagen sei. Wie ist der Stand bei diesem Vorgang? Von Alexander Unzicker.

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler zu Corona und Justiz: „Wir haben es ja damals nicht besser gewusst, ist eine faule Ausrede“

Verfassungsrechtler Boehme-Neßler zu Corona und Justiz: „Wir haben es ja damals nicht besser gewusst, ist eine faule Ausrede“

„Die Justiz hat ihre rechtsstaatliche Rolle als unabhängige Kontrollinstanz gegenüber den Behörden, der Regierung und dem Parlament nicht erfüllt. Das Bundesverfassungsgericht hat unzählige Grundrechtsverletzungen einfach hingenommen“ – das sagt der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Scharf kritisiert der Professor für Verfassungsrecht die Richter in Karlsruhe, aber auch die untergeordneten Gerichte. Laut Boehme-Neßler haben Richter „das gemacht, was viele in Politik und Gesellschaft gemacht haben. Sie haben die Kritiker stigmatisiert, in eine Ecke gestellt, nicht ernstgenommen und ihre Argumente ignoriert. Das war ein schwerer Fehler.“ Ein Interview über Justizabgründe in Sachen Corona, die RKI-Protokolle und die Corona-Impfpflicht der Bundeswehr, die „nie hätte eingeführt werden dürfen“. Und: Boehme-Neßler fordert eine Amnestie für Verstöße im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen. Von Marcus Klöckner.

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Der Atomkrieg aus Versehen und die Demokratie

Der Atomkrieg aus Versehen und die Demokratie

Die Stationierung von Hochgeschwindigkeits-, Lenk- und Marschflugkörpern in Deutschland, die für Enthauptungsschläge geeignet sind, wird der Bevölkerung und dem Parlament ohne vorherigen Diskurs in der Öffentlichkeit vorgesetzt. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern zugleich auch eine Gefährdung der Sicherheit. Das Demokratieverständnis der Bundesregierung verhält sich umgekehrt proportional zu ihrer Rücksichtslosigkeit. Von Bernhard Trautvetter.

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Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz

Chronischer Rechtsbruch: Das BAföG geht nach ewiger Magerkur an die Existenz

Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Leistungen der Bundesausbildungsförderung für „evident zu niedrig“ und rügt einen doppelten Verfassungsverstoß. Sowohl dem Regelsatz als auch dem Unterkunftsbedarf fehle der Realitätsbezug. Für Abhilfe sollte laut Beschluss die Gleichstellung des BAföG mit dem Bürgergeld sorgen – ein Paukenschlag. Final entscheiden müssen darüber die „Hüter des Grundgesetzes“ in Karlsruhe. Die lassen sich allerhand Zeit. Von Ralf Wurzbacher.

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„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Verfassungsrechtler: „Was wir während der Coronakrise erlebt haben, war eines Rechtsstaats nicht würdig“

Verfassungsrechtler: „Was wir während der Coronakrise erlebt haben, war eines Rechtsstaats nicht würdig“

„Während Corona haben wir die extremsten Grundrechtseinschränkungen gesehen, die es in der Bundesrepublik bisher gegeben hat. Die Richter hätten sehr kritisch und sehr genau hinschauen müssen, was die staatlichen Institutionen machen. Sie hätten Rote Linien der Freiheit ziehen müssen. Das hätte eine Signalwirkung für die anderen Gerichte gehabt. Stattdessen haben sie unkritisch fast alle staatlichen Maßnahmen mit dem Stempel der Verfassungsmäßigkeit versehen.“ – mit diesen Worten äußert sich der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Scharf kritisiert er das Bundesverfassungsgericht, aber auch generell die Justiz im Hinblick auf die „Corona-Rechtsprechung“. Boehme-Neßler spricht von einem „Verrat am Gedanken des Rechtsstaats“. Der Rechtswissenschaftler hält außerdem die Impfpflicht bei der Bundeswehr für „verfassungswidrig“ und fordert eine Aufarbeitung die Justiz betreffend. Von Marcus Klöckner.

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