Schlagwort:
Bundesverfassungsgericht

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Bundesregierung verweigert Transparenz über Abendessen mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Bundesregierung verweigert Transparenz über Abendessen mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Am 9. Oktober trafen sich Kanzler Merz und sein gesamtes Kabinett zu einem Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Politische Beobachter sehen in dieser Zusammenkunft hinter verschlossenen Türen eine Vermischung der Gewaltenteilung. Die NachDenkSeiten baten vor diesem Hintergrund die Vertreter der Bundesregierung, hinsichtlich der bei der Zusammenkunft besprochenen Themen für Transparenz zu sorgen. Insbesondere galt die Frage zu klären, ob das Thema einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl und die massiven Auswirkungen auf Kanzler und Kabinett bei Einzug des BSW in den Bundestag besprochen wurden. Von Florian Warweg.

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Was besprachen Kanzler Merz und sein Kabinett beim Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts?

Was besprachen Kanzler Merz und sein Kabinett beim Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts?

Gerade in einem Moment, in dem es angesichts der anstehenden BSW-Klage in Karlsruhe wegen der Neuauszählung der Bundestagswahl sowie dem im Raum stehenden AfD-Verbotsverfahren eigentlich geboten wäre, dass die höchsten Vertreter von Exekutive und Judikative im Sinne der Gewaltenteilung mehr Abstand wahren als sonst – geschieht genau das Gegenteil: Bundeskanzler Friedrich Merz und das Bundeskabinett trafen sich letzte Woche im Bundeskanzleramt zu einem Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts als „Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung“. Politische Instinktlosigkeit oder bewusste Provokation? Von Florian Warweg.

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Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat …

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat …

… gewesen. So kurz und prägnant lassen sich die Vorhaben der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung zusammenfassen. Dieses erschütternde Resümee mag zwar jene „Christdemokraten“ und „Sozialdemokraten“, die diese Entwicklung maßgeblich vorantreiben, nur wenig beeindrucken. Das Dumme ist nur: Der Satz in der Überschrift stammt aus Artikel 20 des Grundgesetzes, der mit der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ vor Änderungen geschützt ist. Doch er wird von den Politikern, die in Regierungsverantwortung stehen, seit Jahrzehnten beharrlich ignoriert. Ein Kommentar von Lutz Hausstein.

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Professoren fordern Neu-Auszählung der Bundestagswahl: „Es geht um das Vertrauen in den demokratischen Verfassungsstaat“

Professoren fordern Neu-Auszählung der Bundestagswahl: „Es geht um das Vertrauen in den demokratischen Verfassungsstaat“

Zwei renommierte Politikwissenschaftler fordern in einem Gastbeitrag in der FAZ, das höchst knappe Ergebnis der Bundestagswahl durch Neuauszählung zu überprüfen, da die aktuelle Bundesregierung bei korrekter Stimmenzählung möglicherweise gar keine Parlamentsmehrheit hätte. Dieser Schritt ist absolut überfällig – solange er nicht vollzogen ist, steht das aktuelle Parlament meiner Meinung nach unter schwerem Vorbehalt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Das Bundesverfassungsgericht im Zentrum politischer Auseinandersetzungen

Das Bundesverfassungsgericht im Zentrum politischer Auseinandersetzungen

Frauke Brosius-Gersdorf, ein Name, der zurzeit für viel Wirbel im politischen Berlin sorgt. Nun hat die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht das Handtuch geworfen: Sie stehe für die Wahl als Richterin nicht mehr zur Verfügung. Von Alexander Neu.

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Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf: Kritik ist keine Kampagne

Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf: Kritik ist keine Kampagne

Die designierte Verfassungsrichterin hat den Rückzug von ihrer Kandidatur erklärt. Menschlich war der Vorgang um ihre Person nicht schön, der Ton war teils schrill und unseriös. Politisch liegt die Sache aber keineswegs so einfach, wie es nun SPD und Grüne darstellen: Es spricht inhaltlich viel gegen Brosius-Gersdorf – unter anderem ihre angepassten und gleichzeitig radikalen Positionen zu Impfpflicht oder AfD-Verbot. Jede Kritik an ihr nun als Kampagne eines „rechten Mobs“ darzustellen, ist falsch. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die Software „Palantir“: Der „sehende Stein“ des Überwachungszeitalters

Die Software „Palantir“: Der „sehende Stein“ des Überwachungszeitalters

Wenn wir nicht eingreifen, könnte durch Werkzeuge wie die Software Palantir in nicht allzu ferner Zukunft eine automatisierte Sicherheitsarchitektur jeden Menschen unbemerkt erfassen – lückenlos, dauerhaft, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist oder statistisch „abweicht“, wird zum Verdachtsfall. Jeder Verdacht wird zur Vorverurteilung und Unauffälligkeit wird zur Überlebensstrategie. Der Einsatz von Palantir muss darum strikt begrenzt, gesetzlich reguliert und unter echte, unabhängige Kontrolle gestellt werden. Von Detlef Koch.

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Kulturkampf um die designierte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf

Kulturkampf um die designierte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf

Am Freitag sollen neue Verfassungsrichter gewählt werden. Mit ihren Standpunkten zu AfD-Verbot, Impfpflicht oder Abtreibung polarisiert unter den Kandidaten etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Manchen der „rechten“ Argumente gegen die designierte Verfassungsrichterin kann ich nicht folgen. Trotzdem erscheint sie auf einigen Gebieten wie eine besonders eifrige Vertreterin einer „radikalisierten Mitte“ – sie ist darum nicht geeignet für das Amt als Hüterin über die Verfassung. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Wahlrecht absurd: Der Umgang mit dem BSW bleibt demokratiefeindlich und unfair

Wahlrecht absurd: Der Umgang mit dem BSW bleibt demokratiefeindlich und unfair

Abgeordnete konkurrierender Parteien können die durch starke Indizien gestützten Forderungen des BSW zu einer seriösen Klärung des Wahlvorgangs nach den gegenwärtigen Regelungen ganz einfach aussitzen. Und anscheinend haben sie genau das vor. Dieser Zustand ist demokratiefeindlich und unfair – er sollte unabhängig von der aktuellen und fragwürdigen Entscheidung des Verfassungsgerichts dringend überprüft werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die Demokratie vor Gericht – Wie Juristen und Eliten die Volkssouveränität verdrängen

Die Demokratie vor Gericht – Wie Juristen und Eliten die Volkssouveränität verdrängen

„Das Bundesverfassungsgericht muss aufgrund seiner Praxis als Kontrahent der Volkssouveränität bezeichnet werden.“ Ingeborg Maus’ scharfe Analyse klingt zunächst radikal, trifft jedoch einen wunden Punkt der heutigen demokratischen Realität. Sie wirft ein Schlaglicht auf eine Entwicklung, die sich schleichend vollzieht, aber tiefgreifende Folgen für die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger hat. [1] Von Detlef Koch.

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AfD-Verbotsdebatte – ein geschicktes Manöver von SPD und Grünen?

AfD-Verbotsdebatte – ein geschicktes Manöver von SPD und Grünen?

Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, nun die Gerichte beschäftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. Den Wortführern und den meisten Kommentatoren unterläuft dabei jedoch ein grandioser Denkfehler: Selbst wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes sich als gerichtsfest erweisen sollte, heißt dies noch lange nicht, dass dies für ein angestrebtes Verbotsverfahren von Bedeutung wäre. Hier hat die Rechtsprechung nämlich wohlweislich sehr hohe Hürden in den Weg gestellt, und die in Teilen von Medien veröffentlichten Auszüge des Verfassungsschutzgutachtens lassen nicht den Schluss zu, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Warum wird diese Debatte dennoch geführt? Es ist gut möglich, dass sie nicht aus inhaltlichen, sondern aus strategischen Erwägungen geführt wird, um die Brandmauer zu sichern und der CDU eine Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Grünen zu verbauen. Von Jens Berger.

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„Aus Angst vor Demokratie wird hier vorgegangen“ – O-Töne zur bundesweiten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem

„Aus Angst vor Demokratie wird hier vorgegangen“ – O-Töne zur bundesweiten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem

Ein Paukenschlag zum Schluss: Wenige Tage vor seinem endgültigen Abdanken hat das Ampel-Kabinett die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem verkündet. Kaum jemand bestreitet, dass dieser Beschluss vom AfD-Erfolg bei der jüngsten Bundestagswahl und von den hohen Umfragewerten der Partei beeinflusst war. Dieser Beschluss basiert zwar auf einem 1.100-seitigen Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz, es soll aber laut Experten keineswegs einen Automatismus für die Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeuten, die Partei auch zu verbieten. Die AfD selbst behauptet jedenfalls, dass die Beweislage für ein Verbot äußerst armselig sei. Eine neue Ausgabe der O-Töne.

CDU, Merz, Spahn, die Brandmauer zur AfD und die USA

CDU, Merz, Spahn, die Brandmauer zur AfD und die USA

Das deutsche Parteienspektrum ist in Bewegung. Nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es so viele Parteien wie in der letzten und der neuen Wahlperiode. Die politischen Ränder sind in Bewegung. Das schreckt die „traditionellen” Parteien auf. Das Auftauchen neuer Parteien (BSW und AfD) sowie das unerwartete Erstarken der Partei Die LINKE ist das Ergebnis einer immer offensichtlich werdenden Repräsentationslücke. Die „traditionellen” Parteien adressieren offensichtlich einen beachtlichen Teil der Gesellschaft nicht mehr. Die Parteien der Mitte sind ein Resultat der programmatischen und tagespolitische Annäherung – eben die Mitte. Ihre Reaktion gegenüber den neuen Parteien ist keine politisch-inhaltliche Auseinandersetzung, sondern ist die Ausgrenzung. Mit Blick auf die AfD wurde sogar eine sogenannte „Brandmauer“ gezogen. Wird sie Bestand haben? Von Alexander Neu.

Bananenrepublik Deutschland?

Bananenrepublik Deutschland?

Man bezeichnet einen Staat, in dem einiges schiefläuft, oft als Bananenrepublik. Eine parlamentarische Demokratie, die keine faire Durchführung einer Wahl hat, kann man auch so bezeichnen. Die Bundestagswahl am 23. Februar hat gezeigt, dass Deutschland unter diesem Gesichtspunkt eine Bananenrepublik ist. Es muss ein gesichertes Verfahren geben, um festzustellen, ob eine Partei im Bundestag vertreten ist oder nicht. Das heißt, ob sie fünf Prozent der Stimmen erreicht hat oder nicht. Ein solches Verfahren hat Deutschland nicht. Beim jetzigen Auszählsystem kann niemand sagen, ob das BSW 4,981 oder 5,001 Prozent der Stimmen hat. Nachdem der Bundeswahlausschuss im amtlichen Endergebnis nach Teilüberprüfungen die Zahl der Zweitstimmen bereits um 4.277 zugunsten des BSW korrigiert hat, müsste jedem Unvoreingenommenen klar sein, dass es sehr wahrscheinlich ist, wohlgemerkt nicht sicher (!), dass fünf Prozent der Wähler das BSW gewählt haben. Eine komplette Neuauszählung liegt auf der Hand. Von Oskar Lafontaine.