Die Klage der Partei beim Bundesverfassungsgericht ist überfällig und gut begründet. Das Verhalten von Teilen des Parlaments und des Wahlprüfungsausschusses bei der Frage der Neuauszählung ist skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.
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Bereits vor einigen Wochen war das Abendessen vom Bundeskabinett mit den 16 Verfassungsrichtern hinter verschlossenen Türen im Kanzleramt Thema auf der Bundespressekonferenz. Jetzt ist kürzlich durch eine Presseanfrage herausgekommen, dass Innenminister Alexander Dobrindt seine Aufzeichnungen von diesem Abend zum Thema „Wie zukunftsfähig ist das Grundgesetz?“ vernichtet hat. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, aus welchen Motiven er sich dieser Aufzeichnungen entledigt hat. Von Florian Warweg.
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Am 9. Oktober trafen sich Kanzler Merz und sein gesamtes Kabinett zu einem Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts. Politische Beobachter sehen in dieser Zusammenkunft hinter verschlossenen Türen eine Vermischung der Gewaltenteilung. Die NachDenkSeiten baten vor diesem Hintergrund die Vertreter der Bundesregierung, hinsichtlich der bei der Zusammenkunft besprochenen Themen für Transparenz zu sorgen. Insbesondere galt die Frage zu klären, ob das Thema einer möglichen Neuauszählung der Bundestagswahl und die massiven Auswirkungen auf Kanzler und Kabinett bei Einzug des BSW in den Bundestag besprochen wurden. Von Florian Warweg.
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Gerade in einem Moment, in dem es angesichts der anstehenden BSW-Klage in Karlsruhe wegen der Neuauszählung der Bundestagswahl sowie dem im Raum stehenden AfD-Verbotsverfahren eigentlich geboten wäre, dass die höchsten Vertreter von Exekutive und Judikative im Sinne der Gewaltenteilung mehr Abstand wahren als sonst – geschieht genau das Gegenteil: Bundeskanzler Friedrich Merz und das Bundeskabinett trafen sich letzte Woche im Bundeskanzleramt zu einem Abendessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts als „Zeichen der gegenseitigen Wertschätzung“. Politische Instinktlosigkeit oder bewusste Provokation? Von Florian Warweg.
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… gewesen. So kurz und prägnant lassen sich die Vorhaben der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung zusammenfassen. Dieses erschütternde Resümee mag zwar jene „Christdemokraten“ und „Sozialdemokraten“, die diese Entwicklung maßgeblich vorantreiben, nur wenig beeindrucken. Das Dumme ist nur: Der Satz in der Überschrift stammt aus Artikel 20 des Grundgesetzes, der mit der sogenannten „Ewigkeitsklausel“ vor Änderungen geschützt ist. Doch er wird von den Politikern, die in Regierungsverantwortung stehen, seit Jahrzehnten beharrlich ignoriert. Ein Kommentar von Lutz Hausstein.
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Zwei renommierte Politikwissenschaftler fordern in einem Gastbeitrag in der FAZ, das höchst knappe Ergebnis der Bundestagswahl durch Neuauszählung zu überprüfen, da die aktuelle Bundesregierung bei korrekter Stimmenzählung möglicherweise gar keine Parlamentsmehrheit hätte. Dieser Schritt ist absolut überfällig – solange er nicht vollzogen ist, steht das aktuelle Parlament meiner Meinung nach unter schwerem Vorbehalt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Frauke Brosius-Gersdorf, ein Name, der zurzeit für viel Wirbel im politischen Berlin sorgt. Nun hat die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht das Handtuch geworfen: Sie stehe für die Wahl als Richterin nicht mehr zur Verfügung. Von Alexander Neu.
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Die designierte Verfassungsrichterin hat den Rückzug von ihrer Kandidatur erklärt. Menschlich war der Vorgang um ihre Person nicht schön, der Ton war teils schrill und unseriös. Politisch liegt die Sache aber keineswegs so einfach, wie es nun SPD und Grüne darstellen: Es spricht inhaltlich viel gegen Brosius-Gersdorf – unter anderem ihre angepassten und gleichzeitig radikalen Positionen zu Impfpflicht oder AfD-Verbot. Jede Kritik an ihr nun als Kampagne eines „rechten Mobs“ darzustellen, ist falsch. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Wenn wir nicht eingreifen, könnte durch Werkzeuge wie die Software Palantir in nicht allzu ferner Zukunft eine automatisierte Sicherheitsarchitektur jeden Menschen unbemerkt erfassen – lückenlos, dauerhaft, ohne Widerspruchsmöglichkeit. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist oder statistisch „abweicht“, wird zum Verdachtsfall. Jeder Verdacht wird zur Vorverurteilung und Unauffälligkeit wird zur Überlebensstrategie. Der Einsatz von Palantir muss darum strikt begrenzt, gesetzlich reguliert und unter echte, unabhängige Kontrolle gestellt werden. Von Detlef Koch.
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Die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht, die Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf, hat sich in einem Interview mit der Tagesschau verteidigt. Siehe hier.
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Am Freitag sollen neue Verfassungsrichter gewählt werden. Mit ihren Standpunkten zu AfD-Verbot, Impfpflicht oder Abtreibung polarisiert unter den Kandidaten etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Manchen der „rechten“ Argumente gegen die designierte Verfassungsrichterin kann ich nicht folgen. Trotzdem erscheint sie auf einigen Gebieten wie eine besonders eifrige Vertreterin einer „radikalisierten Mitte“ – sie ist darum nicht geeignet für das Amt als Hüterin über die Verfassung. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Abgeordnete konkurrierender Parteien können die durch starke Indizien gestützten Forderungen des BSW zu einer seriösen Klärung des Wahlvorgangs nach den gegenwärtigen Regelungen ganz einfach aussitzen. Und anscheinend haben sie genau das vor. Dieser Zustand ist demokratiefeindlich und unfair – er sollte unabhängig von der aktuellen und fragwürdigen Entscheidung des Verfassungsgerichts dringend überprüft werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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„Das Bundesverfassungsgericht muss aufgrund seiner Praxis als Kontrahent der Volkssouveränität bezeichnet werden.“ Ingeborg Maus’ scharfe Analyse klingt zunächst radikal, trifft jedoch einen wunden Punkt der heutigen demokratischen Realität. Sie wirft ein Schlaglicht auf eine Entwicklung, die sich schleichend vollzieht, aber tiefgreifende Folgen für die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger hat. [1] Von Detlef Koch.
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Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, nun die Gerichte beschäftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. Den Wortführern und den meisten Kommentatoren unterläuft dabei jedoch ein grandioser Denkfehler: Selbst wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes sich als gerichtsfest erweisen sollte, heißt dies noch lange nicht, dass dies für ein angestrebtes Verbotsverfahren von Bedeutung wäre. Hier hat die Rechtsprechung nämlich wohlweislich sehr hohe Hürden in den Weg gestellt, und die in Teilen von Medien veröffentlichten Auszüge des Verfassungsschutzgutachtens lassen nicht den Schluss zu, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Warum wird diese Debatte dennoch geführt? Es ist gut möglich, dass sie nicht aus inhaltlichen, sondern aus strategischen Erwägungen geführt wird, um die Brandmauer zu sichern und der CDU eine Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Grünen zu verbauen. Von Jens Berger.
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