SPD im Südwesten muss Mitgliederliste herausgeben – Urteil gibt Parteimitgliedern von der Initiative „Mehr Diplomatie wagen“ recht

SPD im Südwesten muss Mitgliederliste herausgeben – Urteil gibt Parteimitgliedern von der Initiative „Mehr Diplomatie wagen“ recht

SPD im Südwesten muss Mitgliederliste herausgeben – Urteil gibt Parteimitgliedern von der Initiative „Mehr Diplomatie wagen“ recht

Volker Rekittke
Ein Artikel von Volker Rekittke

Das Landgericht Stuttgart hat nach längerem Rechtsstreit ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: Der SPD-Landesverband muss die Mail-Adressen seiner rund 30.000 Mitglieder im Südwesten herausgeben, damit die Initiatoren von „Mehr Diplomatie wagen“[1] ihre friedenspolitischen Positionen in der Partei bekannt machen und für ihre Veranstaltungen werben können. Geklagt hatten im April 2024 zwölf baden-württembergische SPD-Mitglieder. Ihnen geht es längst um Grundsätzliches: um die Beteiligung von Mitgliedern an der demokratischen Willensbildung in ihrer Partei. Von Volker Rekittke.

Für den SPD-Landesverband Baden-Württemberg endete das Jahr 2025 mit einer empfindlichen juristischen Niederlage – und zwar ausgerechnet gegen eine Gruppe eigener Parteigenossinnen und -genossen. Die wollten ursprünglich nur Informationen ihrer Initiative „Mehr Diplomatie wagen“ über die Kanäle der Landespartei verschicken lassen und per E-Mail zu ihren Veranstaltungen einladen, etwa mit Brigadegeneral a. D. Erich Vad, mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Ralf Stegner, mit Verdi-Landeschef Martin Gross oder dem Historiker Prof. Peter Brandt, Sohn von SPD-Legende Willy Brandt, der in seiner ersten Regierungserklärung als Bundeskanzler im Herbst 1969 den berühmten Satz gesagt hatte: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“

Um innerparteiliche Demokratie, um Mitsprache der Basis bei der so wichtigen Debatte um Krieg und Frieden ging es letztlich auch der Gruppe aus dem Südwesten. Doch weil die Parteiführung sich partout weigerte, zogen zwölf linke Sozialdemokraten schließlich vors Landgericht in Stuttgart – und gewannen nun auf ganzer Linie.

Nachdem sich das Verfahren seit Klageerhebung im April 2024 sehr in die Länge gezogen hatte, kam kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember 2025, das Urteil aus Stuttgart. Das dürfte – so es denn Bestand vor der nächsthöheren Instanz hat – von grundlegender Bedeutung nicht nur für die SPD, sondern für alle Parteien in Deutschland sein, von der CDU bis zum BSW. „Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerinnen und Kläger eine Liste mit den Namen und den vorhandenen E-Mail-Anschriften der ihm angehörenden Mitglieder in elektronischer Form zu übermitteln“, heißt es im Urteil (Aktenzeichen 15 O 131/24).
Der Aufruf „Mehr Diplomatie wagen“ zur Beilegung des Ukraine-Krieges wurde mittlerweile von rund 1.200 Sozialdemokraten und Gewerkschaftern aus ganz Deutschland unterzeichnet. Veröffentlicht hatte ihn eine Gruppe namhafter Sozialdemokraten aus dem Südwesten – darunter der Ehrenpräsident des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker – bereits 2023. Darin heißt es:

Alle Möglichkeiten, die Kriegsparteien an den Verhandlungstisch zu bringen, humanitäre Erleichterungen zu ermöglichen, Vertrauen zu stiften und nach einer Friedenslösung zu suchen, sollen genutzt werden.

Die Erinnerung an die Erfolge sozialdemokratischer Entspannungspolitik und diplomatischer Initiativen in den 1960er- und 1970er-Jahren kam zur rechten Zeit. Anfang 2024 berichtete die New York Times unter der Überschrift „Biden’s Armageddon Moment“[2], dass die russischen Streitkräfte den Einsatz taktischer Atomwaffen im Oktober 2022 angesichts vorrückender ukrainischer Truppen in Erwägung gezogen hatten[3]. SPD-Kanzler Olaf Scholz wusste offensichtlich von der Bedrohung – und sprach darüber mit der chinesischen Staatsführung bei seinem Peking-Besuch Anfang November 2022.[4] Ebenjene Gefahr einer „nuklearen Eskalation“ wird auch in dem Aufruf „Mehr Diplomatie wagen“ benannt.[5]

Um ihre Positionen den rund 30.000 SPD-Parteimitgliedern im Südwesten bekannt zu machen und eine möglichst breite innerparteiliche Debatte über nukleare Rüstungskontrolle oder über die geplante Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auf deutschem Boden zu starten, baten die Initiatoren ihren Landesvorstand in Stuttgart, den Aufruf per E-Mail allen Genossinnen und Genossen im Südwesten zukommen zu lassen – oder der Gruppe die Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen.

Im Namen des Präsidiums lehnte Generalsekretär Sascha Binder das ab: „Jede Gliederung der Partei kann die Mitglieder in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über die aktuelle Beschlusslage informieren. So werden Beschlüsse des Landesvorstandes oder eines Landesparteitags an alle Mitglieder des Landesverbandes versendet. Ein Beschluss eines Ortsvereinsvorstandes beispielsweise durch unsere Regionalzentren an die Mitglieder des Ortsvereins“, so Binder, der auch „datenschutzrechtliche Probleme“ anführt, und schließlich:

Es steht jedem Mitglied frei, sich im Rahmen einer Mitgliederversammlung einzubringen und dort Anträge und auch Aufrufe vorzustellen und durchzusetzen.“

Gleiche Chancen

„Von der SPD in Land und Bund bekomme ich jede Woche ein bis zwei Mails mit Positionen von Abgeordneten, Ministern oder der Partei, auch mal Einladungen zu Veranstaltungen. Aber wenn wir unsere Initiative in der Landespartei bekannt machen wollen, geht das nicht“, sagt Wolfgang Däubler, einer der zwölf Kläger. Der Landesvorstand verweise die Gruppe um „Mehr Diplomatie wagen“ an die Ortsvereine, so der unter Betriebsräten und Gewerkschaftern bekannte Arbeitsrechtler, der seit 55 Jahren Mitglied der SPD ist:

Da könnten wir unsere Auffassungen vorbringen. Wenn man Glück hat, sind dann ein paar Leute da und beschließen auch was Vernünftiges. Das ist dann eine ganz kleine Initiative, die im Meer der Informationen untergeht. Gleiche Chancen hätte man nur, wenn man die Mitglieder per Mail erreichen könnte.“

Nachdem einige Mails hin und her gegangen waren, verklagten am 10. April 2024 zwölf langjährige SPD-Mitglieder und Erstunterzeichner von „Mehr Diplomatie wagen“ den SPD-Landesverband Baden-Württemberg auf „Überlassung einer Mitgliederliste“, wie es in der Klageschrift heißt. Zu den Klägern gehören neben Däubler etwa der Tübinger Rechtsanwalt und Aachener Friedenspreisträger Holger Rothbauer, die ehemaligen Abgeordneten Rita Haller-Haid und Hilde Mattheis sowie der langjährige Betriebsratsvorsitzende von Siemens in Tübingen, Ismayil Arslan, und der Ex-VHS-Leiter in Reutlingen, Ulrich Bausch.

In ihrer Klage argumentieren die Sozialdemokraten mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der jeder Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft oder auch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Recht habe, „Namen und Anschrift seiner Mitgesellschafter zu erfahren“ – im konkreten Fall ging es darum, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen. „Davon könne – so der Bundesgerichtshof – nur Gebrauch gemacht werden, wenn man Namen und Anschriften der übrigen Gesellschafter kenne“, heißt es in der Klageschrift. Zudem wird auf ein weiteres BGH-Urteil von 2010 zum Vereinsrecht verwiesen:

Dem Mitglied eines Vereins steht ein Anspruch auf Offenbarung der Namen und Anschriften der Mitglieder des Vereins zu, wenn es ein berechtigtes Interesse darlegen kann, dem kein überwiegendes Interesse des Vereins oder berechtigte Belange der Vereinsmitglieder entgegenstehen.“ (Aktenzeichen: II ZR 219/09)

Neuere Urteile, etwa des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von 2023 (8 U 94/22 – juris), würden diese Rechtsprechung bestätigen: Das OLG Hamm habe sogar betont, ein „berechtigtes Interesse“ des Klägers liege darin, dass er „eine Opposition gegen die Politik des Vorstands organisieren“ möchte.

„Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Kommanditgesellschaften und zu eingetragenen Vereinen betreffen ähnlich große oder sogar noch größere Gruppen von Gesellschaftern oder Mitgliedern“, so Wolfgang Däubler:

Im Gesellschaftsrecht würde so mehr Demokratie und Mitbestimmung praktiziert als bei politischen Parteien – das kann doch wohl nicht wahr sein.“

Landesverband legt Berufung ein

Das sah nun das Landgericht in Stuttgart in seinem Urteil ebenso. Das Interesse der Kläger sei „augenscheinlich darauf gerichtet, innerhalb der Partei eine Meinungs- und ggf. Mehrheitsbildung im politischen Diskurs – der einer politischen Partei gerade naturgemäß innewohnt – zu einem bestimmten politischen Thema, hier der ‚Friedenspolitik‘, zu fördern“.

Doch weil man bei der SPD offensichtlich die Brisanz des Urteils erkannt hat, wird sich in der nächsten Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit dem Fall beschäftigen müssen. SPD-Landesgeschäftsführer Rainer Hinderer bestätigte auf Nachfrage, dass der Landesverband beim OLG Berufung eingelegt hat. „Als SPD stehen wir für einen offenen und lebendigen innerparteilichen Diskurs“, so Hinderer. Doch zugleich „haben wir eine grundsätzliche Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedern und schützen ihre Daten. Es ist jetzt zu klären, ob jedes einzelne Parteimitglied Anspruch darauf haben kann, die personenbezogenen Daten sämtlicher SPD-Mitglieder zu erhalten.“ Zum laufenden Verfahren nehme man „keine weitere Stellung“.

Die ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid indes glaubt nicht, dass es der Partei wirklich um einen „offenen und lebendigen innerparteilichen Diskurs“ geht, ebenso wenig um Datenschutz oder die Frage, ob jedem Parteimitglied auf Verlangen alle Mitglieder-Mailadressen ausgehändigt werden müssen. Zudem ihre Gruppe angeboten habe, dass die Adressdaten auch bei einem Provider deponiert werden könnten, über den eine Versendung von entsprechenden Aufrufen oder Veranstaltungsterminen in Zukunft möglich sei.

Im Grunde solle eine von der Parteibasis ausgehende Diskussion über Krieg und Frieden verhindert werden, glaubt Rita Haller-Haid: „Letztlich geht es um die Frage von Basisdemokratie in Parteien.“ Denn solch ein Präzedenzfall könne durchaus Auswirkungen auch auf andere Themenfelder haben, etwa beim SPD-Mitgliederbegehren gegen die Abschaffung des Bürgergelds, ergänzt Jurist Wolfgang Däubler.

Haller-Haid ist überzeugt, dass eine ehrliche, gern auch kontroverse Auseinandersetzung über eine Beendigung des Ukraine-Kriegs der SPD im derzeitigen baden-württembergischen Landtagswahlkampf eher helfen würde:

Es gibt viele Leute, die uns nicht mehr wählen, weil sie die SPD nicht mehr als Friedenspartei sehen – die Menschen erkennen doch den Zusammenhang zwischen Hochrüstung und leeren Kommunalkassen.

Die Umfragewerte im Land seien „katastrophal“, so die langjährige Landtagsabgeordnete – zuletzt kam die SPD nur noch auf unter zehn Prozent. Bliebe es dabei, würde die Sozialdemokratie im Südwesten am 8. März erstmals seit 1952 ein einstelliges Ergebnis einfahren – das wäre noch einmal unter dem bereits verheerenden Resultat von 2016 mit 12,7 Prozent, seinerzeit beinahe eine Halbierung gegenüber der Wahl von 2011 mit da immerhin noch 23,1 Prozent.[6]

Für Wolfgang Däubler jedenfalls ist dieser Fall „von grundsätzlicher Bedeutung“:

Wenn wir letztinstanzlich gewinnen, heißt das, dass die Willensbildung in den Parteien künftig nicht nur in erster Linie von oben nach unten, sondern deutlich stärker auch von unten nach oben stattfinden kann.

Titelbild: Skrypnykov Dmytro / Shutterstock


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