„Tankrabatt“ und „Steuergeschenk“ – die verbale Verhöhnung des Staatsbürgers

„Tankrabatt“ und „Steuergeschenk“ – die verbale Verhöhnung des Staatsbürgers

„Tankrabatt“ und „Steuergeschenk“ – die verbale Verhöhnung des Staatsbürgers

Alexander Neu
Ein Artikel von Alexander Neu

Der deutsche Michel kann sein Glück kaum fassen. Denn die Obrigkeit lässt sich dazu herab, ihm, dem Untertanen, Geschenke und Rabatte zu gewähren. Was haben wir doch für ein Glück. Und die medialen Hofschranzen in ihrer beachtlichen Staatsferne transportieren die Botschaften der politischen Gönner sogar im Wortlaut ohne jegliche kritische Anmerkung oder zumindest einer erkennbaren Distanzierung durch Interpunktionszeichen. Von Alexander Neu.

Es gibt Tage, die haben es in sich. So ein Tag war der 1. Oktober: Wer kennt es nicht, mit dem falschen Fuß aufgestanden zu sein und schlechtlaunig das Radio anzudrehen. Innerlich hoffend, dass der Tag irgendwie halbwegs gut überstanden wird. Und dann hört man einen Radiomoderator des Senders RBB 88.8, der vor lauter Freude über das wortwörtlich von ihm vorgebrachte „Steuergeschenk“ sein Wasser kaum halten kann. Die Laune, zumindest meine Laune, hellte sich darüber nicht auf, im Gegenteil. Warum? Mein Beitrag thematisiert nicht die Frage, ob der sogenannte „Tankrabatt“ sinnvoll ist oder nicht. Mir geht es in diesem Beitrag darum, darzulegen, wie Teile der deutschen Politik und Mainstreammedien den deutschen Michel immer wieder und immer dreister verhöhnen.

Verbale Verhöhnung

Es sind diese beiden Begriffe, „Tankrabatt“ und „Steuergeschenk“, die exakt wie der Begriff „Sondervermögen“ illustrieren, was Teile der politischen Klasse und die mit ihr eng kommunizierenden Mainstreammedien vom Staatsbürger, vom eigentlichen Souverän, so zumindest laut unserem guten Grundgesetz, so halten: Sie betrachten den Souverän offensichtlich als Untertan. Der Staat und einige Parteien stehen über dem Staatsbürger, dem eigentlichen Souverän. Sie müssen ihn führen und erziehen. Zum Herrschaftsinstrumentenkasten gehört auch die Verwendung euphemistischer Begriffe, damit er/sie sich abgeholt fühlt. Es erinnert irgendwie an den preußischen Obrigkeitsstaat – nur eben im modernen Gewande. Die drei bereits genannten Begriffe lassen kaum einen anderen Schluss zu.

  1. „Sondervermögen“

Der Terminus „Sondervermögen“ ist eine rhetorische Meisterleistung. Denn wie die Bundesregierung, damals noch unter dem unauffälligen Kanzler Scholz, für den deutschen Michel aus Schulden so ein tolles Guthaben zaubert, und der deutsche Michel das alles so schluckt, ist schon bemerkenswert. Aus einem kreditfinanzierten Finanzvolumen von 100 Mrd. Euro, also einer zurückzahlungspflichtigen Schuld plus Zinsen, zaubert sie kurzerhand ein Vermögen, ein „Sondervermögen“. Mal ehrlich: Haben Sie, geehrte Leser, auf Ihrem Kontoauszug ein Vermögen herausgelesen, wenn Sie tief im Minus stecken, also den Dispo ordentlich strapazieren? Vermutlich nicht. Auch die Bundesregierung sieht es nicht so, suggeriert es aber dem Staatsbürger, führt ihn ob seiner unterstellten geistigen Inkompetenz vor, verhöhnt ihn geradezu.

Das vermeintliche „Sondervermögen“, das tatsächlich eine Sonderverschuldung darstellt, erhielt an der Schuldenbremse vorbei sogar Verfassungsrang: Artikel 87a Absatz 1 des Grundgesetzes wurde um Absatz 1a wie folgt ergänzt werden:

„(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. (…)“.

Und das Ding mit der Einmaligkeit ist auch seit 2025 wieder hinfällig. Der haushaltspolitische „Putsch“ von Merz mit der Auflockerung der Schuldenbremse zur Finanzierung der Aufrüstung stellt alles Vorangegangene weit in den Schatten.

Und genau diese politischen Entscheidungen zeigen, wie verantwortungslos mit unseren wertvollen Steuergeldern umgegangen wird – ganz so, als ob sie die Steuergelder als ihr Eigentum betrachten.

  1. „Tankrabatt“

Der „Tankrabatt“ trat am 1. Oktober in Kraft und soll für drei Monate den gebeutelten Michel besänftigen.

Der Begriff „Tankrabatt“ wird ohne Anführungszeichen oder ohne den Zusatz „sogenannt“ von den Mainstreammedien unkritisch übernommen und somit akzeptiert. Journalistische Distanz? Fehlanzeige, wie so oft. Statt sprachliche Distanzierung als grundlegendes Instrument des journalistischen Handwerks stellen sich die Massenmedien erneut als Verlautbarungsorgan der Regierung zur Verfügung.

Warum aber handelt es sich bei dem „großzügigen Tankrabatt“ eben nicht um einen Rabatt?

Ein Rabatt ist ein Preisnachlass auf eine Ware zu Gunsten eines potenziellen Kunden, im Rahmen des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs.

Bei dem „Tankrabatt“ der Bundesregierung handelt sich dagegen tatsächlich um eine staatliche Maßnahme, bei der die Bundesregierung beschließt, die Steuerlast des Steuerzahlers, also des Souveräns, prinzipiell oder temporär zu mindern, ihm also etwas weniger tief in die Tasche zu greifen. Die Steuergelder gehören tatsächlich nicht dem Staat und schon gar nicht der Bundesregierung, sie gehören dem Steuerzahler, dem Souverän. Der Souverän gibt einen Teil seines Einkommens (Steuern genannt) im Sinne des philosophischen Gesellschaftsvertrages an den Staat ab, damit dieser – geführt von einer Regierung – die Steuergelder treuhänderisch und bestmöglich zum Wohle des Gemeinwesens (Gesellschaft, Wirtschaft und Staat) umverteilt. Das Gemeinwesen soll also mit Geld in die gute Richtung gesteuert werden. Das Nomen „Steuern“ leitet sich aus dem Verb „steuern“ ab.

Die sprachliche Irreführung „Tankrabatt“ soll wohl als Großzügigkeit, als Mildtätigkeit des Staates, besser gesagt der Bundesregierung, dem „Untertanen“ verkauft werden. Nur, was soll daran mildtätig sein, wenn die Steuern nicht der Regierung, sondern ohnehin dem Steuerzahler und Souverän gehören? Was soll mir geschenkt werden, was mir ohnehin gehört?

  1. „Steuergeschenk“

Noch erbärmlicher ist der Begriff des „Steuergeschenks“. Er ist an Absurdität, ja an Unverschämtheit kaum noch zu übertreffen. Zwar hat die Bundesregierung diesen Begriff nicht genutzt, jedoch der öffentlich-rechtliche Sender RBB 88.8. Demnach sei eine temporäre Steuerentlastung ein Geschenk für den Bürger. Entweder hat der Moderator keine Ahnung, worüber er spricht, was nicht unwahrscheinlich ist, oder er verwendet absichtlich den Begriff, um sich als künftiger Regierungssprecher zu empfehlen. Beide Varianten sind extrem bedenklich. Man sollte davon ausgehen, dass Journalisten, gleichsam Politikern, Juristen und Schriftstellern, deren tagtäglicher Job es ist, mit Sprache zu arbeiten, mit präziser Sprache zu arbeiten, sich der Bedeutung der Sprache, der Bedeutung von Begriffen im Klaren sind.

Bundeshaushalt und Steuern

Der Bundeshaushalt 2026 umfasst 524 Mrd. Euro. Davon entfallen 387 Mrd. auf Steuereinnahmen. Das heißt, dass fast 74 Prozent des Bundeshaushaltes auf Steuereinnahmen basieren. Die übrigen 26 Prozent ergeben sich aus sonstigen Einnahmen des Bundes sowie Krediten. Diese Kredite haben zwischenzeitlich ein Ausmaß angenommen, dass die Tilgung der Kredite und der damit einhergehenden Zinsen den viertgrößten Einzelplan mit 33,6 Mrd. Euro ausmacht – Tendenz steigend angesichts der massiven Neuverschuldungen der Merz-Klingbeil-Regierung, insbesondere mit Blick auf den Aufbau der „Bundeswehr zur stärksten konventionellen Armee Europas“. Der Bund alleine – also nicht eingerechnet die Schulden der Bundesländer und der Kommunen – hat derweil (Stand August 2026) einen Schuldenstand von 1,88 Billionen Euro erreicht.

Anteil der Energiesteuern am Bundeshaushalt

Alle Steuereinnahmen, die im weitesten Sinne mit Energie zu tun haben (Energiesteuer, Stromsteuer und die CO2-Bepreisung), umfassen im Bundeshaushalt etwa 60 Mrd. Euro, mithin 15,4 Prozent der Gesamtsteuereinnahmen. Nach energetischer Steuerart aufgeteilt, schaut es wie folgt aus:

  • Energiesteuer ca. 36,5 Mrd. € (9,4 Prozent)
  • Stromsteuer ca. 6,9 Mrd. € (1,7 Prozent)
  • CO₂-Bepreisung/Brennstoffemissionshandel ca. 16,7 Mrd. € (4,3 Prozent)

Hinzu kommt die Mehrwertsteuer auf die Energie. Der Berechnungsanteil an energetischen Mehrwertsteuern ist nicht so einfach feststellbar, da sie keine eigenständige Einnahmeposition darstellt, sondern in der allgemeinen Mehrwertsteuer enthalten ist.

Im Folgenden soll die energetische Steuerbelastung anhand eines Liters Super E10 illustriert werden. Dabei gehe ich von einem Literpreis von 2,40 Euro als Berechnungsgrundlage aus. Ich habe ChatGPT als Unterstützung der Berechnung herangezogen.

  • Energiesteuer: 65,45 Cent (27,3 Prozent Anteil am Verkaufspreis)
  • CO2-Bepreisung: 14 bis 16 Cent (5,8 bis 6,8 Prozent Anteil am Verkaufspreis)
  • Mehrwertsteuer mit 19 Prozent: 38,32 Cent (16 Prozent Anteil am Verkaufspreis)

Insgesamt macht der Steueranteil an einem Liter Super E10 zwischen 49,1 bis 50,1 Prozent aus. Mit anderen Worten, von den 2,40 Euro pro Liter Super E10 bezahlt der Kunde rund 1,20 Euro nur für Steuern. Und je höher die Spritkosten, desto höher die energetischen Steuereinnahmen des Staates, insbesondere auch der Mehrwertsteuer.

Angesichts dessen dürften Kanzler Merz und Finanzminister Klingbeil aus haushaltspolitischer Perspektive auch nur begrenzt „besorgt“ über die hohen Energiekosten sein. Die zusätzlichen energetischen Steuereinnahmen schaffen unerwartet haushaltspolitische Spielräume auch für Projekte wie der Aufrüstung oder der Finanzierung politischer Vorfeldorganisationen, den „N“GOs zwecks Erziehung des Souveräns.

Der ach so großzügige „Tankrabatt“ dürfte daher von ihnen auch nur widerwillig gewährt werden. Der rapide Vertrauensverlust in die Bundesregierung, wie es die drei Landtagswahlen im September offenbarten, scheint einen gewissen Handlungsdruck zur Besänftigung des deutschen Michels erzeugt zu haben.

Übergewinnsteuer – Blick nach Polen

In unserem Nachbarland Polen wird am 1. November die Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne in Kraft treten. Diese Steuerart dient dazu, die plötzlichen krisen- und kriegsbedingten Übergewinne mit 60 Prozent zu besteuern und, mit einem Preisdeckel kombiniert, den polnischen Souverän zu entlasten. Anders die deutsche Regierung unter Merz: Sie scheint ein großes Herz für das „Leiden“ der Mineralölkonzerne zu haben, die gerne Krisen und Kriege ausnutzen, um zusätzliche Profite einzustreichen. Krisen- und Kriegsgewinnler stehen, so der sich aufdrängende Eindruck, unter besonderem Schutz – anders als der Bürger.

Titelbild: Rabizo Anatolii / shutterstock.com

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