Leserbriefe zu „Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an“

Ein Artikel von:

In diesem Artikel kommentiert Tobias Riegel, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Juristen und Physikers Alexander Unzicker gegen die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland nicht zur Entscheidung angenommen hat. Unzicker hatte das Gericht u.a. dazu aufgefordert, diese Ausbildung zu untersagen. Weiter hatte er ausgeführt, dass diese Ausbildung als Kriegseintritt Deutschlands aufgefasst werden könne: „Dies gefährdet Leben und Gesundheit aller Einwohner Deutschlands gegenwärtig und unmittelbar.“ Danke für die interessanten E-Mails. Es folgt nun eine Auswahl der Leserbriefe. Christian Reimann hat sie für Sie zusammengestellt.


1. Leserbrief

Dass das BVG  Unzickers Beschwerde nicht  annehmen würde, war vorauszusehen, ist doch dieses Gericht längst schon zum Erfüllungsgehilfen von Staat und Kapital geworden, wenn es das nicht gar schon immer gewesen ist. Schließlich geht’s um „höhere“ Interessen, und die sind nun mal Macht- und Profitinteressen, und nicht die „egoistischen“ Interessen irgend-welcher „Lumpenpazifisten“, die sich von der Verantwortung drücken wollen, wenn es um die “Verteidigung der Freiheit und die höchsten Werte der der westlichen Welt” geht.

Herzliche Grüße H.Roehe


2. Leserbrief

Sehr geehrte Nachdenkseiten, 

mich wundert in dieser unseren Bananenrepublik Deutschland nichts mehr. Die Sendung von Waffen in Kriegsgebiete und Ausbildung ukrainischen Militärs verstößt offensichtlich gegen das Grundgesetz. Dass diese Verfassungsbeschwerde rundweg, ohne Begründung (?) abgelehnt wurde, zeigt eigentlich eineindeutig, dass die Gewaltenteilung nicht (mehr) funktioniert. Ggfs. müsste man die involvierten Richter mal auf ihre “Transatlantikverbindungen” überprüfen. Nicht umsonst dürfen internationale Haftbefehle aus Deutschland nicht vollstreckt werden, da die Politik der Justiz Anweisungen geben darf. Sprich der Justizminister darf den Staatsanwalt anweisen, eine Untersuchung abzubrechen, selbst wenn eben dieser Justizminister angezeigt wurde. Lächerlich. 

Ich denke gegen diese korrupten Machenschaften ist die deutsche Gesellschaft leider weitgehend wehrlos, das zeigt schon die ganze bekloppte Coronapolitik (die ich anfangs sogar noch weitgehend mitgetragen habe, Schande über mein Haupt). Insofern kann ich nur noch hoffen, dass meine Familie die “Zeitenwende” einigermaßen unbeschadet übersteht. Ärmer werden wir mit Sicherheit, soviel ist schon mal klar. Ich hoffe nur, dass finanziell weniger gut gestellte Mitbürger dies hinterher auch behaupten können. 

MfG
H. Dietrich


3. Leserbrief

Sehr geehrte NDS Redaktion,

Der Artikel und verlinkte Dokumente zeigt sehr klar die Selektivität mit der dieses Thema verbunden ist.

Da es also vom Bundesverfassungsgericht unwiderbringlich festgestellt wurde, dass die Ausbildung der ukrainischen Militärs ok und rechtens ist, müsste dies universelle Geltung haben.

Bedeutet, wenn Deutschland statt ukrainischer, russische Soldaten ausbilden würde wäre eine Klage dagegen abzuweisen weil auch dieses rechtens wäre.

Nur entspricht dies nicht der tatsächlichen Realität.

Würde Deutschland Russen ausbilden und ihnen Waffen zur Verfügung stellen, hätte dies extrem unangenehme Folgen für Deutschland.

Die Abweisung der Klage bedeutet im Licht des obigen:

Das Gericht bestätigt unanfechtbar die Tatsache, dass Deutschland sich im Lager der ewig guten befindet, jedenfalls in der alternativen Realität.

Die beiden Dokumente verdienen eigentlich einen prominenten Platz in einem Museum des Ukraine Kriegs, falls es das einmal geben sollte.

Eigentlich bestätigt das Urteil die psychologische Dysfunktionalität von Politik, Medien und Justiz.

Mit freundlichem Gruß
Patrick Janssens


4. Leserbrief

Vielen Dank,
lieber Tobias Riegel, sehr geehrter Alexander Unzicker.
 
Die einerseits umfangreiche Begründung des Antragstellers,
andererseits die sehr oberflächliche Begründung des BVerfG lässt mich vermuten:

  • Das BVerfG, hier der 2.Senat – eigentlich als „Staatsrechtssenat“ zuständig für Organstreitverfahren, Bund- und Länderstreitigkeiten, Parteiverbotsverfahren und Wahlbeschwerdeverfahren – scheint überfordert. Wäre hier nicht der 1.Senat als „Grundrechtssenat“ zuständig – so zumindest hatte es der Gesetzgeber nach meinem Kenntnisstand ursprünglich einmal vorgesehen.

Hat der 2. Senat mit seinem Beschluss den 1. Senat vor dieser herausfordernden Fragestellung bewahren wollen?

  • Ist die derzeitige Besetzung unseres BVerfG zu feige oder zu arrogant sich dieser Frage zu stellen, die mit Sicherheit von über 90% der deutschen Bevölkerung,  also der Allgemeinheit, die, wenn ihr das Völkerrecht vertraut, einen hierdurch offensichtlich bedingten Kriegseintritt der Bundesrepublik zwischen Russland und der Ukraine massivst ablehnen würde – insbesondere wenn sie weiß, dass es hierbei um eine äußerst existenzielle Frage Russlands geht und dass selbst Verantwortliche des Militärs, insbesondere in den USA nun gegenüber der Politik auf diplomatische Lösungen drängen, da die Gefahr eines Nuklearkrieges schlimmer als in der damaligen Kubakrise sei??

Was kann die deutsche Gesellschaft künftig von einem solchen BVerfG erwarten, wenn es wie unser Verfassungsschutz nicht mehr die eigene Verfassung zu schützen scheint – darauf wurden die verantwortlichen Mitarbeiter beider Institutionen vereidigt.
Bahnt sich für eine künftige Generation wieder einmal sehr viel Aufräumarbeit an – doch dann weit mehr als in den 50er Jahren?
 
Rupert Krömer


5. Leserbrief

Liebe Redaktion,

diese wegwerfende und kommentarlose Deponierung einer Verfassungsbeschwerde zur überlebenswichtigen Thematik der mutwilligen Beteiligung an einem Krieg in der Ablage Papierkorb zeigt einmal mehr, dass spätestens seit der Inthronisierung des Merkelgünstlings und Paragraphenritters der Multinationalen Konzerne Harberth auf dem Posten des Verfassungsgerichtspräsidenten jede Hoffnung vergeblich sein wird, dass aus Karlsruhe den Menschen Unterstützung im Kampf für ihre Grundrechte geleistet werden könnte.

Dieses Gericht ist inzwischen auf Dorfrichter-Adam-Niveau angekommen und spektakulär an seiner Aufgabe gescheitert, Rechtsfrieden auf der Grundlage der Verfassung herzustellen. Es hat sich den in den letzten Jahren zunehmenden Vertrauensverlust in der Bevölkerung redlich erarbeitet. 

Viele Grüße
Manfred Grzybek


6. Leserbrief

Guten Morgen,

entgegen der Einschätzung von Herrn Riegel, dass die Antwort des BVerfG “vielsagend” sei, empfinde ich diese als kurz und knapp:

”Wir haben darauf keine Lust und der Vorgang geht uns nichts an. PUNKT”

So meine bescheidene Auffassung als einfacher Bürger.

Was mir noch fehlt, ist ein eindeutiger Hinweis des Gerichtes, von weiteren Belästigungen in dieser Sache abzusehen.

Die Kriegsmaschine muß weiter laufen bis zum bitteren Ende.
Die Hoffnung darauf, dass irgend ein verfassungsgebendes Organ dieser Republik sich dem entgegenstellt, habe ich verloren.

Präsident, Regierung, Bundestag, Bundestag und nun das BVerfG wollen wohl keine anderen Weg gehen.
Somit steht der Bürger mit dem Löffel alleine in der Hand und darf es auslöffeln.

— 
mit freundlichen Grüßen
Georg Meier


7. Leserbrief

Sehr geehrter Herr Riegel,

”Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland: Verfassungsgericht nimmt Beschwerde nicht an  .  .  .”
 
lassen Sie es mich auf den Punkt bringen  .  .  .
 
Welcher Kriminelle würde sich als solchen bezeichnen ?
Wohl niemand, der noch bei Trost ist.
 
Ergo werden unsere Justiz und ihre Angestellten Geld- und Karrierekandidaten/Innen das unternehmen – bis auf wenige Ausnahmen – was sie „Beruflich- und Pekuniär“ weiterbringt.
 
In diesem Sinne Herzliche Grüße
B. Schroeder


8. Leserbrief

Gerichte kann man sich in Deutschland neuerdings schenken

Als wir in 2021 mit 46 anderen Elternpaaren aus Karlsruhe mit einen Anwalt für Menschenrechte eine Klage gegen die Corona-Schulmaßnahmen in BaWü eingereicht hatten, wurde die Klage vom höchsten deutschen Spaßgericht als ‘vermutlich unzulässig’ zurückgewiesen. Das muß man mal einem erklären, was daran ‘vermutlich’ und/oder ‘unzulässig’ ist.

Der Bürger wird also einfach abgewatscht und als lästig erklärt von irgendwelchen Nasen in roten Roben, die von den Parteien ausgeklüngelt sind und per Dekret auf ihren warmen Sessel geschoben werden. Jaja, Demokratie, vor allem. Und Frau Faeser sorgt für die Sprachregelung, klar.

Für uns war das damals das letzte i-Tüpfelchen, das uns bewogen hat, das Land zu verlassen. Als mündiger Bürger lasse ich mich gewiß nicht wie ein geistig Minderbemittelter behandeln.

Von unserem Leser T.B.


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