Leserbriefe zu „Urteil wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs“: Vorsicht – eine falsche Meinung kann jetzt kriminell sein“

Ein Artikel von:

In diesem Beitrag kommentiert Tobias Riegel das Urteil des Kölner Amtsgerichts gegen eine 48 Jahre alte Ukrainerin wegen „Billigung des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“. Er finde, dass die durch das Urteil zum Ausdruck gebrachte Tendenz brandgefährlich sei. Auch auf dem Gebiet des Meinungskampfes finde eine abzulehnende „Zeitenwende“ statt. Im Zusammenhang mit der radikalen Verengung des „erlaubten“ Meinungsspektrums sei man bereits viel gewohnt, aber die Dramatik nehme „jetzt nochmals massiv zu“. Bald könnten auch jene ihr Opfer werden, die diese Entwicklung jetzt noch begrüßen. Abschließend wird gefordert: Der „Tendenz, unbequeme Meinungen zu kriminalisieren, muss entschieden entgegengetreten werden“. Wir danken für die interessanten E-Mails. Christian Reimann hat für Sie eine Auswahl der Leserbriefe zusammengestellt.


1. Leserbrief

Sehr geehrter Tobias Riegel,

vielen lieben Dank auch für diesen sehr wichtigen Artikel bzw. Kommentar!

Die schweigende Bevölkerungsmehrheit in Deutschland ebnet dieser für mich klar erkennbaren, kaum in Worte zu fassenden politischen Entwicklung in Deutschland (m.E. erneut) den Weg!

Herzliche und besorgte Grüße
Andreas Rommel


2. Leserbrief

Ich fürchte, es ist bereits spät, eventuell zu spät. Abweichende Meinungen wurden spätestens seit der Corona-Krise tendenziell kriminalisiert – und wurde von weiten Kreisen akzeptiert. Der nächste Schritt kam mit dem Ukraine-Krieg. Nachdem das ganze Land über das Konglomerat von Presse und Fernsehen auf einheitliche pro-Selensky/Ukraine-Linie eingeschworen wurde, werden auch solche skandalösen Urteile klaglos hingenommen.

Ich würde mich nicht wundern, wenn dieses Vorgehen von den Protagonisten auch noch vehement verteidigt und ausdrücklich gefordert werden würde. Den Anfängen zu wehren, ist möglicherweise schon zu spät.
 
W. Müller


3. Leserbrief

Sehr geehrte NDS-Redaktion,

Zum Artikel von Tobias Riegel vom 07. Juni 2023 möchte ich Folgendes beitragen:

Nicht die Meinung dieser einen Person stört den öffentlichen Frieden, sondern die politisch motivierte Agitation in den Medien, die wiederholt und gezielt Stimmung machen, indem non-konforme Meinungen öffentlich angeprangert werden, mit dem Ziel, ausreichend Empörung beim linientreuen Konsumenten zu erzeugen.

Bezüglich Störung des öffentlichen Friedens wäre die Justiz demnach vielmehr verpflichtet, sich mit den Brandstiftern bei der Journaille zu befassen.

MfG, R.H.


4. Leserbrief

Guten Tag,

das „Urteil” der Richterin gegen eine Kritikerin des Mainstreams im Krieg in der Ukraine wird dieser Richterin selbst auf die Füße fallen.

Die nächste Instanz wird die Meinungsfreiheit wieder bestätigen. Solche Richter und Richterinnen sind überflüssig. Rechtsbeuger haben wir genug.

Wilfried Rehfeld


5. Leserbrief

Hallo Herr Riegel und Kollegen,
 
immer wenn man denkt. schlimmer geht’s nicht mehr in dieser verrotteten, verkommenden BRD, – von wegen „demokratischer und und sozialer Bundesstaat“ (hahaha, ist doch bereits schon eine ganze Weile Geschichte) – wo aktuell die Regierungsbank zum Teil dazu dient die eigenen Mischpoke zu bedienen und versorgen, wird immer noch einer oben drauf gesetzt.
 
Das oben benannte Urteil ist eine weitere Ungeheuerlichkeit von vielen, und ein Bürger stellt sich u. a.  die Frage, wieso er und Millionen andere von einer Sarah Bosetti im Staatsfunk ungestraft als ein „Blinddarm des Volkskörpers“ der entfernt werden könne bezeichnet werden darf, oder als Beteiligter eines Manifests für Frieden sich von einem Minister namens Danyal Bayaz wie folgt anpöbeln lassen muß: “Was sich da Friedensdemo nennt, ist die hässlichste Fratze Deutschlands und eine Schande für unser Land.”Dies sei einmal als Beispiele für vieles gleichartige genannt. Wer hier die wirklich häßlichen Fratzen und Schande für das Land sind, bedarf unter zivilisierten Menschen eigentlich keiner weiteren Diskussion!
 
Und der aktuelle Zustand der Dritten Gewalt im Lande läßt sich daran ablesen, daß sich bei solch öffentlich vorgetragener Hetze kein Staatsanwalt oder Richter findet, der sich mal damit beschäftigen würde, ob da nicht Maßnahmen in Zusammenhang mit § 130 StGB, Absatz 1 und 2, Volksverhetzung, einzuleiten sind.
 
Den NDS wird der Vorschlag gemacht ein Spendenkonto zu organisieren, damit die hier unter Mißachtung und Verhöhnung des Artikels 5 GG Abgeurteilte in die Lage versetzt werden kann, sich effektiv dagegen zur Wehr zu setzen. Man selbst würde 50,- € geben.
 
Beste Grüße
Hartmut Wohler


6. Leserbrief

Sehr geehrte Redaktion der Nachdenkseiten,

Ihren Artikel habe ich gelesen und war erstaunt über mich selbst.
Und zwar wegen der fehlenden Überaschung über das Berichtete.

In den letzten 3 Jahren fand keine Erosion der Meinungsfreiheit statt, sondern ein Erdrutsch. Eher sogar ein Kollaps.
Begann alles mit Kampagnen und sog. “Shitstorms”, hat man zwischenzeitlich gesetzlich aufgerüstet und kann nun ganz korrekt und gesetzeskonform Menschen, welche anderer Meinung sind, anklagen und eben auch verurteilen.
Passend dazu der Vorwurf der “kriminellen Vereinigung” gegen “die letzte Generation”.
Derlei wird auch im Tatbereich “Delegitimierung des Staates” absehbar bald so kommen.

Es zeigt sich, dass auch eine Demokratie autokratisch im Sinne der Vorgabe und Erzwingung der “gültigen Meinung” auftreten kann.

Was doppelt schlimm ist, da doch “die Demokratie” gerade der Garant für die Meinungsfreiheit sein soll.

Egal ob Gesetze gegen Hass, gegen Verherrlichung eines Angriffskrieges oder eben der Delegitimierung des Staates. Allen ist gemein, dass sie selektiv und verzerrend angewendet werden können.
Und was man kann, wird dann eben auch getan.

Das diese Demokratieform, genauer, die Parteien, welche in den Parlamenten diese Gesetze beschlossen haben, damit sich selbst ad absurdum führen, ist klar erkennbar.

Wo ist im Ergebnis der Unterschied für den verurteilten Bürger, welcher nach solchen Gesetzen in Deutschland bestraft wurde, zu einem Bürger in der Türkei, welcher ein Plakat anmalte oder in Moskau ein weißes Blatt hoch hielt?

Ich kann keinen erkennen.
Ausser vielleicht den, dass bei uns die große Mehrheit der Medien im Gleichklang mit den meisten Politikern gerne noch neben der juristischen Verurteilung zur öffentlichen Steinigung des Delinquenten aufrufen.

Alles gedeckt, natürlich, von der Freiheit der Meinung und der Rede.

So nebenbei, es passt sehr gut, dass im konkreten Fall kein Prominenter angeklagt und verurteilt wurde. Der so genannte “einfache Bürger” soll wissen, was im blüht, wenn er sich falsch äussert.
Das sorgte früher schon für (eine Zeit lang) Ruhe an der “Heimatfront” und das wird auch jetzt unsere “Demokratie vor Schaden bewahren”.

Ich darf Ihnen viel Glück und gute Anwälte wünschen,
beides werden wir alle in Zukunft noch öfter brauchen.

mit freundlichen Grüßen
Georg Meier


7. Leserbrief

Hallo liebes Team der nachdenkseiten, liebe Leserinnen und Leser,

ich sehe eine ganz klare Tendenz, dass man versucht die Realitäten in ihr Gegenteil zu verkehren: jene, die der Gewalt entgegen treten (dazu gehört auch auf die Gewalt hinzuweisen, die bereits vor dem Einmarsch Russlands in die Ukraine geherrscht hat), zu Gewalttätern abzustempeln, während die wahren Gewalttäter zu Wohltätern erklärt werden.

Die Gewalt richtet sich aktuell gegen das ukrainische Volk und das von zwei Seiten. Seit 2014 zwingt der Westen dem Land einen Krieg auf (siehe Angela Merkel: “Minsk II war nur dazu da den Krieg vorzubereiten”). Der Krieg hätte kurz nach dem Einmarsch 2022 schnell wieder vorbei sein können. Soviel auch zum Überfall auf ein angeblich souveränes Land: es war Boris Johnson, der die bereits weit fortgeschrittenen Friedensgespräche in der Türkei defacto für beendet erklärt hat.

Um es deutlich zu sagen: wie grausam ist es bitte von einer fremden, demokratisch nicht legitimierten Macht in einen Krieg gezwungen zu werden? Und der Westen erklärt ja auch offen, dass der Krieg in der Ukraine geführt wird (also das ukrainische Volk zu verheizen), um Russland zu schwächen.

Ich halte die These vom angeblichen russischen Angriffskrieg für ein unlauteres Konstrukt, um die eigene Gewalt in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, unabhängig wie man es einschätzt. Der Westen missbraucht diese These, weil er glaubt, dass seine eigene Gewalt dadurch weniger schlimm erscheint. Es soll wahrheitswidrig suggerieren, dass Russland der (alleinige) Aggressor ist, der Westen und die Ukraine komplett unschuldig, was eine Lüge ist. Das Urteil der Justiz ist hier eindeutig politisch motiviert und hat nichts mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun.

Warum ist wichtig, dass man an der Stelle eine andere Meinung vertreten darf? Wer verhindert bzw verbietet, dass der Konflikt in seinem ganzen Umfang verstanden wird, der verbaut auch eine Debatte, die überhaupt erst Grundlage einer Friedensfindung sein kann.

Konkret: es geht darum, dass jede Seite die EIGENEN Fehler reflektiert. Wer aber (wahrheitswidrig!) erklärt “nur der Andere ist der Aggressor”, der verbaut ja genau diesen elementar wichtigen Aspekt.

Nebenbei hat sich die Justiz in Köln mit ihrem Plädoyer für das Gewaltverbot sowie dem Vorwurf des öffentlichen Aufrührens durch die Friedensaktivistin einen heftigen Schlag ins eigene Kontor verpasst, indem sie die Antifa vor Ort bei ihren Gewaltforderungen (siehe ua Bild; mit “Nazi” ist in dem Fall die Friedensaktivistin gemeint wie wohl auch jeder andere, dem man das Attribut “Putintroll” oder “Putins Sprachrohr” etc verpasst, kurz jeder, der eine dem westlichen Narrativ ggü störende Meinung vertritt) gewähren ließ. Ganz allgemein kann und muss hier von doppelten Standards gesprochen werden, darf ein Gauck bspw öffentlich zu Gewalt (Griff zur Waffe) aufrufen, ebenso die Medien und Politik, die permanent mehr Waffen und Gewalt fordern.

Und mit Verlaub. Mir macht die sich radikalisierende Meute (zB auch eine Antifa, die öfftl Mordaufrufe tätigen darf, oder eben ein Gauck etc) mit ihrem Hang zur Gewalt weit mehr Angst als irgendein Putin oder Russland. Ich hab es satt, dass man uns seit Jahrzehnten zu Hass anzustacheln versucht, weil die Kriegswirtschaft und Andere Kriege als ihr Lieblingsspielzeug betrachten. Dass sich die deutsche Justiz nun auch von diesem Machtapparat einspannen lässt, überschreitet die nächste rote Linie, von der ich nicht gedacht hätte, dass es soweit kommt.

Passend noch ein Statement von dem Präsidentschaftsanwärter Kennedy Jr. zu dem Thema:

Viele Grüße,
R.A.


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