Schlagwort:
Bundespressekonferenz

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„Gefährdung des Schulfriedens“ – CDU-Bildungssenatorin verbietet das Tragen von Palästinenser-Tüchern an allen Berliner Schulen

„Gefährdung des Schulfriedens“ – CDU-Bildungssenatorin verbietet das Tragen von Palästinenser-Tüchern an allen Berliner Schulen

Am 13. Oktober erhielten alle Berliner Schulleiter, Schulämter und Schulaufsichtsbehörden ein vierseitiges Schreiben, gezeichnet von der Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, mit dem Titel: „Umgang mit Störungen des Schulfriedens im Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel“. Der Inhalt hat es in sich. Denn neben „strafrechtlich relevanten“ Aspekten wie offene Aufrufe zur Gewalt, die sowieso bereits verboten sind, wird in dem Schreiben verkündet, dass auch „Symbole, Gesten und Meinungsäußerungen“, die „die „Grenze zur Strafbarkeit noch nicht erreichen“, untersagt sind. Darunter fallen unter anderem das „sichtbare Tragen von einschlägigen Kleidungsstücken“ wie der Kufiya, der traditionellen arabischen Kopfbedeckung, oder auch Aufkleber mit „Free Palestine“. Lehrer werden zudem aufgerufen, „im Verdachtsfall“ ihre Schüler „unmittelbar“ bei der Polizei zu denunzieren. Von Florian Warweg.

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Cum-Ex-Skandal und mögliches Erpressungspotenzial gegen Kanzler Olaf Scholz

Cum-Ex-Skandal und mögliches Erpressungspotenzial gegen Kanzler Olaf Scholz

Nachdem Olaf Scholz zunächst jegliche Treffen mit dem Cum-Ex-Drahtzieher Christian Olearius abgestritten hatte, sah er sich später aufgrund von Ermittlungsergebnissen und medialem Druck gezwungen, erst eins und dann schlussendlich drei Treffen mit dem mutmaßlichen Finanzkriminellen einzuräumen. Das Bekanntwerden auch nur eines weiteren Treffens würde der amtierende Kanzler wohl politisch nicht überleben. Damit einher geht ein enormes Erpressungspotenzial gegenüber dem deutschen Regierungschef. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, ob es ausgeschlossen werden kann, dass Scholz sich mehr als dreimal mit dem Warburg-Chef getroffen hat. Die Bundesregierung gab sich auffallend schmallippig. Von Florian Warweg.

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Bundesregierung rechtfertigt Komplettblockade des Gazastreifens und sieht darin keine Verletzung des Völkerrechts

Bundesregierung rechtfertigt Komplettblockade des Gazastreifens und sieht darin keine Verletzung des Völkerrechts

Der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant hat am 9. Oktober eine „vollständige Belagerung des Gazastreifens“ angeordnet, welche auch bereits umgesetzt wurde. Seit Montag dieser Woche kommen kein Trinkwasser, keine Lebensmittel und kein Strom mehr in den Gazastreifen, der völkerrechtlich immer noch als „von Israel besetztes Territorium“ gilt und in dem über zwei Millionen Menschen leben, darunter eine Million Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz, ob der Bundeskanzler dieses Vorgehen unterstützt und ob er diese Maßnahme als vom Völkerrecht gedeckt ansieht. Die Antwort überrascht wohl noch den abgebrühtesten Zyniker. Von Florian Warweg.

Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen

In der Bundesregierung greift ein haarsträubender Geschichtsrevisionismus um sich. Diesen Eindruck erweckt jedenfalls die aktuelle Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion zum Thema „Rechtsextreme Ausprägungen der ukrainischen Geschichtspolitik“. Das Auswärtige Amt erklärt dort, man mache sich die Bewertung „bestimmter historischer Gruppierungen“ als rechtsextrem oder antisemitisch „ausdrücklich nicht zu eigen.“ Dies erfolgt in Reaktion auf Zitate aus dem Jahrbuch für Antisemitismusforschung sowie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur geschichtswissenschaftlichen Bewertung der mit dem NS-Regime kollaborierenden und für die Ermordung abertausender Juden, Polen und Roma verantwortlichen ukrainischen Gruppierungen wie OUN-B und UPA. Die NDS wollten auf der Bundespressekonferenz wissen, auf welchen neuen Erkenntnissen diese regierungsamtlichen Aussagen beruhen. Von Florian Warweg.

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Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler

Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates und ist im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. Doch ein jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands, lässt daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gilt. Unter der Akten-Nummer 213 AR 14/22 ist unter anderem von „Ungereimtheiten in den Aussagen von Olaf Scholz“ die Rede. Darüber hinaus wird dort dargelegt, dass Ermittlungen gegen ihn nicht weitergeführt worden sind unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Die NachDenkSeiten fragten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach. Von Florian Warweg.

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BPK: Laut CIA-Quellen war Kanzler Scholz über Pläne zur Zerstörung von Nord Stream eingeweiht

BPK: Laut CIA-Quellen war Kanzler Scholz über Pläne zur Zerstörung von Nord Stream eingeweiht

Am 26. September 2023 jährte sich der mutmaßlich staatsterroristische Anschlag auf eine der zentralsten und teuersten Energie-Infrastrukturprojekte Deutschlands, das Gas-Pipelinesystem Nord Stream 1 und 2. Doch auf der dieswöchigen Kabinettssitzung war dies kein Thema. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz (BPK) nach, worauf dieses Desinteresse der Bundesregierung beruht und wollten zudem wissen, ob die Bundesregierung die Angaben des Investigativ-Journalisten Seymour Hersh bestätigen könne, der in einen neuen Artikel, mit Verweis auf CIA-Quellen, erklärt, dass Kanzler Olaf Scholz „voll im Bilde“ gewesen sei „über die geheimen Pläne zur Zerstörung der Pipeline“. Von Florian Warweg.

Auswärtiges Amt bestätigt: Auch deutsche Botschafterin beklatschte ukrainischen SS-Veteran in Ottawa

Auswärtiges Amt bestätigt: Auch deutsche Botschafterin beklatschte ukrainischen SS-Veteran in Ottawa

Auf Nachfrage der NachDenkSeiten bei der aktuellen Bundespressekonferenz hat das Auswärtige Amt (AA) bestätigt, dass die deutsche Botschafterin in Kanada, Sabine Sparwasser, „als Vertreterin des Diplomatischen Corps gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus der G7“ auf der Tribüne des kanadischen Parlaments an der Veranstaltung teilgenommen und entsprechend auch „Herrn Hunka, (…) als Freiwilliger Mitglied der Waffen-SS“ mit Standing Ovations gehuldigt hat. Auf die Nachfrage, wieso die ausgebildete Diplomatin nicht ins Grübeln gekommen ist, bei dem Verweis des Parlamentspräsidenten, „ein Veteran aus dem Zweiten Weltkrieg (…) der gegen die Russen gekämpft hat“ gab der Sprecher des AA eine sehr bezeichnende Erklärung ab. Von Florian Warweg.

Wieso verschwieg Olaf Scholz gegenüber dem Bundestag zwei Treffen mit Cum-Ex-Drahtzieher Olearius?

Wieso verschwieg Olaf Scholz gegenüber dem Bundestag zwei Treffen mit Cum-Ex-Drahtzieher Olearius?

Diese Woche begann der Prozess vor dem Amtsgericht Bonn gegen den ehemaligen Chef der Warburg-Bank Christian Olearius, einen der Hauptdrahtzieher im Cum-Ex-Skandal, verantwortlich für Steuerraub in dreistelliger Millionenhöhe. In der Anklageschrift wird der Name Olaf Scholz 27-mal erwähnt. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz wissen, ob der Bundeskanzler diesen Prozess verfolgt und aus welchen Beweggründen er bei den bisherigen Anhörungen zum Thema im Bundestag zwei der mittlerweile drei bestätigten Treffen mit dem mutmaßlichen Finanzkriminellen den Abgeordneten verschwiegen hat. Die Antwort geriet zu einem Manifest der Arroganz der Macht. Von Florian Warweg.

Wieso ruft Bundesregierung bei Bergkarabach zu Friedensverhandlungen auf – nicht aber im Ukraine-Krieg?

Wieso ruft Bundesregierung bei Bergkarabach zu Friedensverhandlungen auf – nicht aber im Ukraine-Krieg?

Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz als auch das Auswärtige Amt unter Annalena Baerbock haben die Konfliktparteien im Kampf um Bergkarabach „zur Rückkehr an den Verhandlungstisch“ aufgerufen. Die NachDenkSeiten fragten auf der Bundespressekonferenz nach, wieso die deutsche Außenministerin im Falle des einen Konflikts alle Parteien zu Friedensverhandlungen aufruft, und im Falle des anderen das Mantra verbreitet, dass man mit Aggressoren nicht verhandeln könne. Von Florian Warweg.

„Brutaler Angriff Russlands“ – Baerbocks Aussagen zu Kostjantyniwka bringen Auswärtiges Amt in Erklärungsnot

„Brutaler Angriff Russlands“ – Baerbocks Aussagen zu Kostjantyniwka bringen Auswärtiges Amt in Erklärungsnot

Am 6. September 2023 schlug eine Rakete auf dem Markt in Kostjantyniwka in der Oblast Donezk ein und tötete mindestens 16 Zivilisten. Die deutsche Außenministerin Baerbock sprach umgehend von einem „brutalen Angriff Russlands auf unschuldige Menschen, die friedlich auf einem Markt einkaufen“. Doch eine detailliert belegte Recherche der New York Times widerspricht dieser Aussage und kommt zum Schluss, dass es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine von ukrainischen Militärs abgeschossene Rakete handelte. Die NachDenkSeiten wollten auf der Bundespressekonferenz vom Auswärtigen Amt wissen, auf welcher Informationsgrundlage Baerbock ihre damalige Vorverurteilung Russlands traf. Von Florian Warweg.

Wieso finanziert das Bundesfamilienministerium eine Plakatkampagne gegen die NachDenkSeiten?

Wieso finanziert das Bundesfamilienministerium eine Plakatkampagne gegen die NachDenkSeiten?

Unter der Überschrift „Putin-Propaganda in Deutschland“ läuft bis zum 17. September eine explizit gegen die NachDenkSeiten gerichtete Plakat- und Flyerkampagne in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Die NachDenkSeiten werden dort als „Querfrontmedium“ und „Neue Rechte“, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, „geframed“. Finanziert wird das Ganze aus Steuermitteln, genauer mit Geldern des Bundesfamilienministeriums im Rahmen des Programms „Demokratie leben“. Wir fragten auf der Bundespressekonferenz beim Ministerium und dem Regierungssprecher nach, mit welcher Begründung Steuergeld in solche Art von Diffamierungskampagnen gesteckt wird. Von Florian Warweg.

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NachDenkSeiten auf der BPK: Hat Kanzler Scholz unter Eid zum Warburg-Skandal gelogen, ja oder nein?

NachDenkSeiten auf der BPK: Hat Kanzler Scholz unter Eid zum Warburg-Skandal gelogen, ja oder nein?

Premiere! Nach der Zwangsvollstreckung des Urteils des Berliner Landgerichts gegen die Bundespressekonferenz (BPK) war es am 13. September 2023 so weit. Die NachDenkSeiten konnten erstmals an der BPK teilnehmen und dort Fragen stellen. Unter anderem befragten wir Regierungssprecher Steffen Hebestreit zu der Strafanzeige gegen Kanzler Scholz wegen „uneidlicher Falschaussage zur Warburg-Affäre“. Bezeichnend waren sowohl die Antwort wie auch die Reaktion der anwesenden Journalisten-Kollegen – statt weiteren Nachfragen zur äußerst fragwürdigen Rolle des Kanzlers bei diesem Skandal, der einen Steuerschaden in dreistelliger Millionenhöhe verursachte, gab es nur betretenes Schweigen. Von Florian Warweg.

Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Der kafkaeske Weg zur „Durchführung der Zwangsvollstreckung“ des Urteils des Landgerichts Berlin gegen Bundespressekonferenz e.V.

Am 27. Juli erging das Urteil des Landgerichts Berlin, in welchem der private Verein Bundespressekonferenz e.V. (BPK) dazu verurteilt wurde, dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg „zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Zudem führte das Gericht aus: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 €“. Doch was recht einfach klingt, zog sich über Wochen hin, und die letztendliche Hinterlegung der genannten Summe (in bar!) beim Amtsgericht Berlin glich einer geradezu kafkaesken Erfahrung, die Erinnerungen an einen Asterix-und-Obelix-Klassiker wachrief („das Haus, das Verrückte macht“). Ein Erfahrungsbericht von Florian Warweg.

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BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

BPK e.V. legt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Berlin ein, NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg Zutritt zu Regierungspressekonferenzen zu gewähren

Den NachDenkSeiten ging am 31. August ein Schreiben des Kammergerichts Berlin (entspricht dem Oberlandesgericht in anderen Bundesländern) zu, in welchem uns mitgeteilt wurde, dass der private Verein „Bundespressekonferenz e.V., vertreten durch d. Vorstand“ Berufung eingelegt hat gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin, welches Ende Juli die BPK e.V. dazu verurteilt hatte, „den Kläger (NDS-Redakteur Florian Warweg) zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren“. Das Berliner Landgericht verwies in der Urteilsbegründung insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist“. Damit sich unsere Leser ein umfassendes Bild machen können, veröffentlichen wir den 13 Seiten umfassenden Urteilsspruch im vollumfänglichen Wortlaut. Von Redaktion.

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Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

Sieg für NachDenkSeiten: BPK muss Florian Warweg Zugang zu den Regierungspressekonferenzen gewähren

„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, den Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautet der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts, welcher den NachDenkSeiten am 28. Juli, passender Weise der Geburtstag unseres Redakteurs, zuging. Das Berliner Landgericht verwies im Urteil insbesondere auf Artikel 3 und 5 des Grundgesetzes sowie darauf, „dass der Beklagte vorliegend an die Beachtung der Grundrechte des Klägers gebunden ist. Insgesamt lässt das Urteil kaum ein gutes Haar an den von der BPK und der sie vertretenden Anwaltskanzlei vorgebrachten “Argumenten”. Im Urteil heißt es dazu unter anderem “völlig pauschal vorgetragen“, „nicht prüfbar“, „nicht geeignet“ sowie “keinerlei substantiierten Vortrag…”. Von Redaktion.

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