Die Mehrheit der deutschen Medien berichtet und kommentiert erschreckend einseitig – ein Spiegelbild von Bundesregierung und Bundestag. Es bleibt uns angesichts dieser Situation gar nichts anderes übrig, als anderslautenden Stimmen ein Forum zu bieten. Heute weisen wir deshalb auf ein Interview mit Shir Hever und ein zweites mit Gideon Levy hin.
Der Angriff der Hamas auf die jungen Besucher eines Festivals und auf viele weitere Zivilisten in Israel ist eine verstörende Bluttat. Sie muss verurteilt werden, wie alle Angriffe auf Zivilisten: Die normalen Bürger sind nie legitimes Ziel für Rache oder um politische Zeichen zu setzen. Der Umgang mit der moralischen Empörung ist aber sehr selektiv. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Auch in der gegenwärtigen weltpolitischen Krisenbewältigung offenbart sich eine tief verinnerlichte Faszination für das Vollenden von selbst verursachten Katastrophen. Ja, manche Spielregeln der abendländischen Machtgebilde sind im Laufe der Jahrhunderte überschaubar geworden und in einem vorausschauenden Spruch, frei nach einer Fußballer-Weisheit, allgemein nachvollziehbar festzuhalten: Nach dem Krieg ist vor dem Krieg! Um dieser seit Jahrhunderten kultivierten Normalität gerecht zu werden, wussten die zivilisierten Machtsysteme mit Verbreiten von Schimpf und Schande über andere Völker und Kulturen die eigenen Bevölkerungen für die edlen Raub- und Welteroberungsorgien zu motivieren. Von Pentti Turpeinen.
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„Aus meiner Sicht kamen die exzessiven Praxen stundenlanger Maskenpflicht – verbunden mit anderen rigiden Maßnahmen – einer nachhaltigen Kindeswohlgefährdung gleich.“ Das sagt der Kindheitsforscher Professor Michael Klundt im Interview mit den NachDenkSeiten. Anlass des Interviews ist ein Urteil gegen einen Weimarer Richter. Das Landgericht Erfurt verurteilte im August den Familienrichter Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu 2 Jahren Haft auf Bewährung. Er wurde bekannt, als er in der Pandemie die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben hatte. Es ging um die Kindeswohlgefährdung. Zwei Jura-Professorinnen haben nach dem Urteil in der WELT gefordert, dass das Urteil gegen den Richter aufgehoben werden muss. Im Interview kritisiert Klundt das Urteil und macht darauf aufmerksam, dass gegen Richter Dettmar von Seiten des Staates konsequent vorgegangen worden sei, während die juristische Aufarbeitung im Hinblick auf die Verantwortlichen der Maßnahmenpolitik „niemanden vor Gericht“ stellt, „keiner versagt ihnen das Recht auf ihre Rente oder sonstiges.“ Von Marcus Klöckner.
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Wie ist es um die politische Kultur eines Landes bestellt, in dem ein Begriff wie „Russlandversteher“ zur Stigmatisierung und Ausgrenzung taugt? Muss man nicht erst einmal etwas verstehen, bevor man es beurteilen kann? Gabriele Krone-Schmalz bietet in ihrem Buch „Russland verstehen?”, das in diesen Tagen in einer erweiterten Neuausgabe erscheint, eine Orientierungshilfe für all jene, denen das gegenwärtig in den Medien vorherrschende Russlandbild zu einseitig ist. Das Verhältnis zwischen Russland, dem Westen und der Ukraine ist wesentlich vielschichtiger, als es in der Regel dargestellt wird.
Am 17. Juli veröffentlichten die NachDenkSeiten einen Beitrag von mir zur Thematik „Streubomben und das Völkerrecht“. Mein Beitrag provozierte zahlreiche Reaktionen. Interessanterweise fokussierten sich die kritischen Leserbriefe nicht so sehr auf die Frage des ius in bello (Recht im Krieg), was ja mein eigentliches Thema war, sondern auf meine einleitenden Worte zum ius ad bellum (Recht zum Krieg). Was ich sehr begrüße, und was die Leserschaft der NachDenkSeiten ausmacht, ist das hohe inhaltliche Niveau sowie der praktizierte Respekt. So funktioniert gesunder gesellschaftlicher Diskurs – eine Diskursatmosphäre, die in Zeiten dominierender Political Correctness statt Argumente rar geworden ist. Unter anderem wurde ich von einigen Lesern gebeten, das Thema des Rechts zum Krieg anhand des russisch-ukrainischen Krieges zu thematisieren. Der Bitte komme ich sehr gerne nach. Von Alexander Neu.
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Es ist nicht das erste Mal in unserer Zivilisationsgeschichte, dass eine stabile Mehrheitsmeinung sich als unfähig und unwillig erweist, ihre Beschränktheit beim Gestalten des gesellschaftspolitischen Geschehens zu reflektieren. Als ein besonders beratungsresistenter Bewahrer von wahren Einsichten hebt sich gegenwärtig die westliche Wertegemeinschaft samt ihrer medialen Öffentlichkeit nach innen und außen hervor. Wurden bis vor Kurzem kritische Stimmen als eine kontrollierbare Bereicherung von der Gesellschaft akzeptiert, als diskussionswürdige Anregungen sogar verbreitet, werden sie nun mit einer tiefen Überzeugung von der Allgemeingültigkeit der eigenen Wahrheiten aus dem öffentlich-medialen Diskurs ausgeschlossen. Die gegenwärtige werteorientierte Politik begreift nicht, dass die kritischen Einwände und Ideen aus der Zivilgesellschaft eine Grundvoraussetzung für das sinnvolle Gestalten der Lebensbedingungen sind. Von Pentti Turpeinen.
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Die Haltung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zur geplanten Lieferung von Streumunition an die Ukraine durch die USA ist nur ein weiterer Gipfel der Heuchelei – ein weiterer insofern, als dass Steinmeier ohnehin bereits eine lange Geschichte an praktizierten Doppelstandards vorzuweisen hat: Seine Rollen (unter anderem) bei den Vorgängen Hartz IV, Murat Kurnaz, Jugoslawienkrieg und nicht zuletzt seine moralische Absicherung der inakzeptablen Corona-Politik machen unseren Bundespräsidenten zu einem höchst problematischen Politiker – er müsste zurücktreten. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Nach längerem Hin und Her sowie einem abgelehnten Verfügungsantrag ist es so weit: Am 29. Juni gibt es die erste öffentliche Verhandlung im Hauptverfahren am Berliner Landgericht zwischen dem NachDenkSeiten-Redakteur Florian Warweg und dem privaten Verein „Bundespressekonferenz e.V.“ (BPK), welcher in Deutschland über das Monopol zur Durchführung der sogenannten Regierungspressekonferenzen verfügt. Dessen Vorstand will den NachDenkSeiten mit allen Mitteln den Zugang zu den Regierungspressekonferenzen verweigern. Man fürchte, das wurde so offen kommuniziert, einen Präzedenzfall für alle „alternativen Medien“. Für unsere Leser zeichnen wir die Argumentation der NachDenkSeiten sowie die der beklagten Seite, dem BPK e.V., nach. Von Florian Warweg.
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In seiner Regierungserklärung am 27. Februar 2022 konstatierte der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz: „Der 24. Februar 2022 markiert eine Zeitenwende in der Geschichte unseres Kontinents. Mit dem Überfall auf die Ukraine hat der russische Präsident Putin kaltblütig einen Angriffskrieg vom Zaun gebrochen – aus einem einzigen Grund: Die Freiheit der Ukrainerinnen und Ukrainer stellt sein eigenes Unterdrückungsregime infrage. Das ist menschenverachtend. Das ist völkerrechtswidrig. Das ist durch nichts und niemanden zu rechtfertigen.“ Wow – solch‘ hehre Töne hätte Mensch auch gern vernommen, als sich US-amerikanische Truppen im Gleichschritt mit Vasallenverbänden anschickten, mit modernstem waffentechnischen Gerät über Länder wie Afghanistan, Irak, Libyen – um nur Beispiele aus der jüngsten Geschichte zu nennen – herzufallen. Ein Zwischenruf von Rainer Werning.
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Karlspreis für Selensky. Kulturveranstalter, die rassistische Kriterien von Ukrainern akzeptieren. Ein neues deutsches „Ukraine-Zentrum“, mutmaßlich für antirussische Meinungsmache. „Völkische“ Kriterien gegenüber Sportlern. Und noch mehr: Hier folgt eine unvollständige Übersicht über aktuelle Vorhaben in der Kulturpropaganda. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Im Nahen Osten schwelt ein Konflikt, dem unentwegt Menschen zum Opfer fallen: der Konflikt zwischen Israelis und Palästinensern. Dazu führte ich ein Gespräch mit dem sowohl in Palästina als auch in Deutschland heimischen George Rashmawi. Er ist eine interessante Person mit einer langen Geschichte des Engagements für die Sache der Palästinenser und für den Frieden in der Region. Albrecht Müller
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Die Berichterstattungen zu den Fällen Julian Assange einerseits und (aktuell) Alexej Nawalny andererseits sind weitere Beispiele für inakzeptable doppelte Standards vieler deutscher Medien. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Heute jährt sich die Verschleppung von Julian Assange aus seinem Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London zum vierten Mal. Seitdem verschleppen die Behörden der beteiligten Länder seinen Fall. „Aktuell“, das heißt seit Ende August letzten Jahres, wartet Julian Assange in seiner 6 m² kleinen Zelle darauf, dass ein namenloser britischer Richter entscheidet, ob seine zwei Berufungsanträge am Londoner High Court angenommen werden. Stella Assange hat erst letzte Woche wieder von der Dringlichkeit des Falls gesprochen, weil es mit der Gesundheit ihres Mannes tagtäglich bergab geht. Der ehemalige UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer bemerkte schon 2019 Anzeichen von Folter bei Julian Assange. Heute finden weltweit Mahnwachen für Julian Assange statt. Unter anderem in Berlin, Frankfurt, Ulm, Leipzig, Köln und London. Nachfolgend auch ein Grußwort von Sahra Wagenknecht zum heutigen traurigen Jubiläum und ein Offener Brief an die Regierende Bürgermeisterin Berlins. Zusammengestellt von Moritz Müller.
Das Internationale Olympische Komitee plant aktuell, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit praktizierte Diskriminierung russischer Sportler abzumildern. Dagegen wird nun unter anderem mit einem aktuellen und fragwürdigen Rechtsgutachten aus Deutschland Stimmung gemacht. Die abzulehnende Position des Innenministeriums zur Frage ist bereits bekannt. Diese Verteidigung der Diskriminierung und die Demontage der völkerverbindenden Rolle internationaler Sportveranstaltungen sind skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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