Den untenstehenden Text hat der Verfasser Mohssen Massarrat bereits im Juni 2018 veröffentlicht. Aus aktuellem Anlass hat er den Text mit einem aktualisierten Nachtrag zur Wiederveröffentlichung freigegeben.
„Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“ – mit diesem Satz setzte Kanzleramtsminister Helge Braun in der ohnehin fehlgeleiteten Impfdebatte an diesem Wochenende einen neuen Tiefpunkt. Grundrechte sind keine Gratifikation, die von der Exekutive nach Belieben für regierungskonformes Handeln und Denken gewährt oder entzogen werden dürfen. Es ist bitter: Die Feinde der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dieses Staates sitzen heute in dessen höchsten Ämtern. Und auch ansonsten zeichnet sich die gesamte Debatte vor allem durch Denkfehler aus. Die eigentlichen Impfskeptiker und Verfassungsgegner sitzen offenbar im Kabinett. Ein Kommentar von Jens Berger.
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Wie spaltet man eine Gesellschaft? So, wie es derzeit zu beobachten ist. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans möchte den sozialen Druck auf Ungeimpfte erhöhen, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung in Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, fordert, Ungeimpften nicht mehr zu gestatten, in den Urlaub zu fahren. Im Dezember des vergangenen Jahres wünschte sich der Journalist Nikolaus Blome, dass „die gesamte Republik mit dem Finger“ auf die ‚Impfunwilligen‘ zeige. In einem NachDenkSeiten-Kommentar schlägt Marcus Klöckner einen anderen Ansatz vor: Wie wäre es, wenn in der Debatte um die „Impffrage“ alle autoritären Fantasien im stillen Kämmerlein bleiben? Dann können diejenigen, die das Grundgesetz verstanden haben, die „Impffrage“ in Ruhe diskutieren. Denn das ist dringend angebracht. Von Marcus Klöckner.
Die real-existierende Demokratie wird zugunsten der Exekutive verschoben. Ausnahmezustände greifen immer über die Anlässe hinaus und „überleben“ diese. Die Ausgangssperren, Verweilverbote oder Versammlungsverbote lassen sich nicht medizinisch begründen, sondern folgen politischen Maßgaben. Die historischen Erfahrungen zeigen: Die in Ausnahmezuständen erlassenen Grundrechtseinschränkungen instrumentalisieren einen Anlass – in den 1960er Jahren waren es die „Russen“, heute ist es ein tödliches “Killervirus“. Von Thomas Moser und Wolf Wetzel.
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Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit spielt in der Corona-Debatte eine wichtige Rolle. Zentrale Fragen, die sich dazu stellen, lauten: Ist das betreffende Grundrecht nur ein Recht gegen den Staat auf Unterlassen von Tötungen oder Körperverletzungen? Oder ist es darüber hinaus auch ein Leistungsrecht, konkret ein Recht auf staatlichen Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit? Anmerkungen zur Diskussion über die Corona-Schutzimpfungen. Von Hans-Christoph Loebel.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Bemerkenswert ist dabei vor allem die Begründung. Die Richter ziehen nämlich die Generationengerechtigkeit herbei und sehen die Grundrechte kommender Generationen in Gefahr, wenn die Bundesregierung den Klimaschutz nicht ernst genug nimmt. Peter Vonnahme kommentiert dieses Urteil für die NachDenkSeiten. Ob sein Optimismus gerechtfertigt ist, ist jedoch eine offene Frage. Zu bedenken ist auch, dass die Karlsruher Richter mit ihren Sorgen für kommende Generationen offenbar auf dem „sozioökonomischen Auge“ blind sind. In ihrem letzten großen Urteil zur Mietpreisbremse hat es sie schließlich nicht großartig interessiert, dass die horrenden Mieten in Berlin ebenfalls eine schwere Bürde für kommende Generationen darstellen.
Gestern haben nach einer hitzigen Debatte und einer namentlichen Abstimmung 342 der insgesamt 709 Bundestagsabgeordneten mit Ja zum „Bevölkerungsschutzgesetz“ genannten neuen Gesetzentwurf gestimmt. Da es allerdings nur 250 Gegenstimmen gab, hat das Gesetz den Bundestag passiert und wird nun dem Bundesrat vorgelegt. Es wird interessant, ob auch die Landesregierungen dem Gesetzentwurf zustimmen, den viele als Entmachtung der Länder und als einen weiteren Schlag gegen den Föderalismus in Deutschland sehen. Der Versuch einer Einordnung von Moritz Müller.
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Seit über einem Jahr ist die sogenannte Corona-Pandemie das zentrale Thema in allen Medien. In der Auseinandersetzung mit den staatlichen Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie berufen sich Kritiker immer wieder auf ihre Grundrechte. Zu hören und zu lesen ist, die Grundrechte seien infolge der staatlichen Schutzmaßnahmen außer Kraft gesetzt, aufgehoben, verletzt, eingeschränkt. Was daran richtig ist, was Grundrechte für Rechte sind und wie sie funktionieren, soll im Folgenden deutlich gemacht werden. Von Hans-Christoph Loebel.
Die verräterischen Widersprüche der Corona-Maßnahmen. Aufruf zum Widerstand gegen eine krankmachende Politik. Bei der gut besuchten, von der Polizei gegen eine „Antifa“-Demonstration freundlich und effektiv geschützten Veranstaltung der Bürgerinitiative „Aachener für eine menschliche Zukunft“ am 10. April 2021 auf dem Rathausplatz Aachen hielt der Kölner Publizist Werner Rügemer die folgende Rede.
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Zwar schließt die Bundesregierung „Privilegien für Geimpfte“ immer noch wortreich aus. Gleichzeitig beauftragte sie jedoch einen digitalen Impfnachweis, dessen einzig plausibler Zweck eben darin besteht, eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nicht-Geimpften zu etablieren. Den Ton gibt einmal mehr die EU an. Die EU-Freizügigkeit, also das Recht, sich als EU-Bürger frei in allen EU-Staaten zu bewegen, dürfte schon bald Geschichte sein. Wo früher Schlagbäume die Menschen trennten, könnte schon bald eine „Impf-Mauer“ errichtet werden, die Menschen, die nicht geimpft werden wollen, können oder dürfen, das elementare Grundrecht der Freizügigkeit entzieht. Walter Ulbricht hätte wohl von einem „epidemiologischen Schutzwall“ gesprochen. Von Jens Berger.
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Wegen einer falschen Corona-Politik leiden zahlreiche Kinder unter dem Entzug ihrer Grundrechte. Gleichzeitig zelebriert die Regierung aktuell die „Verankerung“ von Kinderrechten im Grundgesetz. Von Tobias Riegel.
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Brotlose Kunst. Dieser Begriff ist immer schon – auch vor Zeiten der Pandemie – als ironisch, sarkastisch gemeintes Mittel der Geringschätzung gegenüber Kultur- und Kunstschaffenden verwendet worden. In der Pandemie wird der Freud’sche Versprecher täglich schmerzhaft spürbar, denn als systemrelevant gelten Menschen der Muse eher nicht. Doch die Künstler sind wichtig, sagen sie, sie begehren auf und machen auf sich aufmerksam – wie zum Beispiel der Sänger Dirk Zöllner. Von Frank Blenz.
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Bündnis 90/Die Grünen haben am Wochenende ihre Bundesdelegiertenkonferenz abgehalten, in derem Mittelpunkt das Grundsatzprogramm stand. Der Entwurf[1] öffnet für die Grünen den Weg weiter in die Richtung einer schwarz-grünen Koalition in Berlin. Der Auftrag der Bundeswehr soll auf einen schwammigen „Sicherheitsbegriff“ ausgedehnt werden. Von Bernhard Trautvetter.
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„Wenn jemand mit dieser Verantwortung nicht fertig wird, soll er die Richterrobe ausziehen und an den Nagel hängen.“ Diese Worte stammen von Thorsten Schleif, der selbst Richter ist. Im NachDenkSeiten-Interview kritisiert Schleif scharf die Entscheidungen der Gerichte im Hinblick auf die Corona-Maßnahmen. Schleif, der auch als Sachbuchautor bekannt ist, stellt klar, wie die Rechtsprechung in Corona-Zeiten aussehen müsste und zeigt die Ursachen auf, warum Gerichte massenweise auch die schwersten Grundrechtseingriffe durchwinken. Von Marcus Klöckner.
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In seinem jetzt veröffentlichten Buch „EU-Imperium: ArbeitsUnrecht, Krise, neue Gegenwehr“ schildert Werner Rügemer die Organisation des ArbeitsUnrechts in der EU seit den Vorstufen in den 1950er Jahren (Montanunion, EG, EWG): Akteure wie Jean Monnet (US-Banker, bis heute gefeierter „Gründervater Europas“), Walter Hallstein (NS-Jurist, erster Präsident der Europäischen Kommission), Jean-Claude Juncker (Regierungschef der größten Finanzoase in der EU, Kommissionspräsident), Grundlagentexte, Richtlinien, Subventionspraktiken, Gerichtsurteile, Komplizenschaft und Vollzugsdefizite in Justiz und Kontrollbehörden. Im Vorwort geht Rügemer auf den Klassencharakter der vorherrschenden Ideologie ein. Im 2. Teil des Buches schildert Rügemer weithin unbekannte Formen sowohl des ArbeitsUnrechts wie auch neuer Gegenwehr in einem Dutzend EU-Mitglieds-, Anwärter- und assoziierter Staaten wie Spanien, Kroatien, Ungarn, Polen, Litauen, Österreich, Skandinavien, Schweiz und Nordmazedonien. Die NachDenkSeiten veröffentlichen das Kapitel über Deutschland als führenden ArbeitsUnrechts-Staat in der EU.