Das Verfassungsgericht und der Krieg

Das Verfassungsgericht und der Krieg

Das Verfassungsgericht und der Krieg

Ein Artikel von Alexander Unzicker

Einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Verfassungsbeschwerde hat der Jurist und Physiker Alexander Unzicker bereits im Sommer gestellt. Unter anderem soll festgestellt werden, „dass die Einrichtung des Hauptquartiers der NSATU auf deutschem Hoheitsgebiet verfassungswidrig“ und darum zu untersagen sei. Wie ist der Stand bei diesem Vorgang? Von Alexander Unzicker.

Zum Stand meiner Verfassungsbeschwerde gegen die Einrichtung der Ukraine-NATO-Mission NSATU vom 12. Juli 2024 erreichen mich einige Anfragen. Tatsächlich ist das Verfahren nun länger anhängig als die vorige Beschwerde, was auch immer das bedeuten mag. Zunächst wurde, soweit gängige Praxis des Gerichts, die Beschwerde mit Schreiben vom 16. Juli 2024 in das allgemeine Register eingeordnet. In diesem Fall muss separat eine richterliche Entscheidung beantragt werden, was ich am 26. September 2024 formell tat. Zuvor hatte ich am 20. August 2024 die Sachbearbeiterin um Erläuterung einer für mich erstaunlichen Rechtsansicht gebeten, die jedoch von dieser nicht beantwortet wurde.

Den Antrag nahm ich zum Anlass, auf die erneut gefährlichere Lage im September hinzuweisen; dies geschah auch in einer Ergänzung vom 24. Oktober 2024 nach der Forderung des ukrainischen Präsidenten nach Atomwaffen. Der Skandal um die Anwesenheit deutscher Soldaten in Kiew, publik gemacht durch eine Anfrage von BSW-Abgeordneten, beleuchtete so deutlich die Verfassungswidrigkeit, dass dies in einem ergänzenden Schreiben vom 3. November 2024 dargelegt wurde. Schließlich führte die bizarre Situation, dass ein wohl kaum mehr geschäftsfähiger US-Präsident Entscheidungen trifft, die Russland als Kriegseintritt wertet, zu einem weiteren Schreiben vom 24. November 2024 an das Gericht, das mit meiner Bitte endete, es möge diesen Albtraum beenden.

Viele Leser werden diese Versuche als naiv betrachten. Mir ist indes vollkommen klar, dass meine Beschwerde nur äußerst geringe Erfolgsaussichten hat – nicht, weil sie nicht tatsächlich aus dem Grundgesetz zu rechtfertigen wäre, sondern weil ich die Realitäten anerkenne, dass weite Teile der Bevölkerung, Entscheidungsträger und Medien einem Kriegswahn verfallen sind, den westliche Propaganda über Jahre hinweg vorbereitet hat.

Dennoch meine ich, dass jeder Einzelne in der Verantwortung steht, die ihm zur Verfügung stehenden legalen Mittel auszuschöpfen, um einen Krieg zu verhindern. Niemand soll sagen können, man hätte nicht alles getan. Unabhängig davon halte ich es auch für unabdingbar, zu dokumentieren, dass das höchste deutsche Gericht noch Ende 2024 eine Entscheidung hätte treffen können, die sich gegen die weitere Eskalation wendet. Niemand soll sagen können, man hätte nichts gewusst.

Aktualisierung 29. November 2024, 20:48 Uhr:
Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Beschwerde nicht
zur Entscheidung anzunehmen. Eine Begründung erfolgt in diesen Fällen nicht.

Titelbild: Phanphen Kaewwannarat / Shutterstock