Schlagwort:
Grundgesetz

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Nachtwächter über den Nachtwächterstaat

Mit einem „Zwar-Aber“-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon passieren lassen, die Selbstentmachtung von Bundestag und Bundesrat durch das Begleitgesetz zur Zustimmung jedoch kassiert. Das Gericht entzog sich weitgehend einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Reformvertrag und stellte vor allem darauf ab, ob dieser die staatliche Souveränität tangiere. Das Gericht ließ den Lissabon-Vertrag passieren und schränkte nur die Reichweite dieses Vertrages etwa im Justizwesen und beim Militär ein. Nur für zukünftige Entscheidungen einer fortschreitenden europäischen Integration verlangte es „Einzelermächtigungen“ die dem „Demokratieprinzip“ (also vor allem der Zustimmung der Gesetzgebungsorgane) entsprechen. Der Sozialstaat sei durch die Vertragswerke der europäischen Union nicht tangiert. Das Bundesverfassungsgericht reduzierte seine Existenzberechtigung auf eine „Reservekomptenz“ über die „unverfügbare Verfassungsidentität“, also letztlich auf den Kernbestand der Staatlichkeit. Dem Gericht bleibt künftig die Rolle des Nachtwächters über den Nachtwächterstaat. Wolfgang Lieb

Schuldenbremse – eine Absage an eine aktive, zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik

Der 29. Mai wird als ein schwarzer Tag für die aktive und die zukünftigen Generationen in die Geschichte unseres Landes eingehen. Kurz nach den Lobgesängen auf das wirtschaftspolitisch bisher neutrale Grundgesetz anlässlich des 60. Jahrestages seiner Verkündung wird einer aktiven makroökonomischer Wirtschaftspolitik und einer nachhaltigen Finanzpolitik eine verfassungsrechtliche Barriere vorgeschoben. Die Chance, von diesem unverantwortbaren Irrweg wieder mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundes abzukehren, dürfte sich politisch so bald nicht mehr ergeben – das wäre nur noch durch eine dramatische Notsituation denkbar, die hoffentlich nie eintreten möge. Die Hoffnung, dass der Bundesrat oder die Gerichte diese Verfassungsänderung wegen ihres Eingriffs in die Finanzautonomie und damit in die Eigenstaatlichkeit der Länder [PDF – 270 KB] stoppen, ist nur gering.
Als Bürgerinnen und Bürger bleibt uns nur noch die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten für den künftigen Bundestag zur Rede zu stellen. Deswegen können wir Sie nur noch ermuntern, sich mit Argumenten gegen die Schuldenbremse zu wappnen, und – auf welchem Wege auch immer – Ihre Vertreterinnen und Vertreter für das Bundes- und für die Länderparlamente damit zu konfrontieren. Wolfgang Lieb

Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“

Auch der Inhalt der Verfassung unterliegt ständig der Gefahr, mit dem Status quo der politischen und gesellschaftlichen Machtverhältnisse identifiziert zu werden. Im Widerstand gegen solche Vereinnahmungen muss sich wahrer Verfassungspatriotismus bewähren.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha beschreibt in seinem Aufsatz Einschnitte in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes am Beispiel der Beschwörung von Terrorismusgefahren und an der „marktgerechten“ Umgestaltung der Wissenschaftsfreiheit.

Hessen streicht „sozial“ aus dem Sozialministerium

„Als bisher einziges Bundesland hat Hessen das Wort Soziales aus dem bisher kurz „Sozialministerium“ genannten Ressort getilgt. Auf ausdrücklichen Wunsch des neuen Ressortchefs Jürgen Banzer heißt es nun offiziell: „Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit“… „Sozialministerium klingt abstrakt, theoretisch und nach Metaebene“
Der CDU-Politiker, der das Ressort von der acht Jahre lang nur „Sozialministerin“ genannten Parteifreundin Silke Lautenschläger übernahm, hat inoffiziell sogar einen noch neueren Namen kreiert. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Banzer: „Es ist für mich das ,Gesellschaftsministerium`, es ist das Haus, in dem Gesellschaftspolitik gemacht wird“, berichtet die FAZ. Dem Wirtschaftsministerium steht somit in Hessen kein Sozialministerium mehr gegenüber. Die hessische CDU streicht also das „Soziale“ aus der „sozialen Marktwirtschaft“. Wolfgang Lieb

Schuldenbremse = ÖPP-Beschleunigung + Rot-Rot-Grün-Behinderung

Bitte wenden Sie sich an Mitglieder, Sympathisanten und Abgeordnete von SPD und Grünen. Das ist dringlich. Denn wenn die so genannte Schuldenbremse kommt, dann wird der politische Spielraum für jede soziale und ökologische Politik massiv eingeengt. Dass sich Sozialdemokraten und Grüne in Berlin für die so genannte Schuldenbremse und obendrein die Verankerung im Grundgesetz einsetzen, ist mit Vernunft nicht mehr zu begreifen. – Im Sommer soll alles entschieden sein. Deshalb werden Sie bitte jetzt aktiv und fordern Sie ihre Abgeordneten auf, Ihre Zustimmung zu diesem Akt der politischen Kastration zu verweigern. Schicken Sie bitte diesen Beitrag über Ihren Mailverteiler auch weiter.

Im folgenden finden Sie einen aufklärenden und aufrüttelnden Text des NachDenkSeiten-Lesers Dr. Rainer Kowallik und dann eine zusätzliche Anmerkung. Albrecht Müller.

Das neue BKA-Gesetz und die Gefahren für die Demokratie

Auch mit diesem neuen Gesetz zur inneren Sicherheit werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Staatsgewalt und „Geist der Verfassung“ unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung aufgeweicht. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wird seit Jahren zugunsten der Sicherheit gefährdet. Das Grundgesetz wird mit immer neuen Sicherheitsgesetzen bis an die Grenzen strapaziert und zu oft sind die Grenzen schon überschritten worden, wie etwa beim großen Lauschangriff, beim Luftsicherheitsgesetz oder beim nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz. Die dort beschlossenen freiheitsbeschränkenenden Regelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht kassiert.

Wenn man eine Lehre aus der Geschichte ziehen kann, dann die, dass Macht und Gesetze missbraucht werden können. Es lohnt sich deshalb, immer wieder an die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes zu erinnern und vor allem daran, dass unsere Verfassung unser Land aus den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes freiheitlich gestalten wollte. Von Christine Wicht

Die Sarazzins der Wissenschaft: Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro ausreichend

Zwei Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler halten einen Hartz-IV-Regelsatz von 132 Euro für ausreichend, d.h. nur rund ein Drittel der bisherigen Höhe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die am Mittwoch auf der Internetseite der Technischen Universität Chemnitz veröffentlicht wurde.Maßstab für die Berechung dieser „Wirtschaftswissenschaftler“ sind die einkommensmäßig unteren 20% der deutschen Haushalte, diese geben angeblich für Essen, Kleidung, Kommunikation, Reisen etc. knapp 500 Euro pro Monat und Person (Single-Haushalt) aus. Die Logik dieser „Studie“: Ist erst einmal das untere Fünftel der Gesellschaft arm genug, dann kann man auch Ärmsten der Armen noch ärmer machen oder anders gesagt: In den Elendsvierteln der Welt ist schon derjenige nicht arm, der eine handvoll Reis und einen Schluck Wasser hat. Wolfgang Lieb

Buchbesprechung: „DIE DAX-RITTER – Wie Manager unser Land ruinieren“ von Thomas Wieczorek

Im Jahr 5 nach der Verkündung der Agenda 2010: Es wird immer dringlicher an einige Eckpunkte unseres Grundgesetzes zu erinnern: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. … Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.“ Daran misst Thomas Wieczorek den Zustand der deutschen Republik. Er kommt nach umfassender Ausleuchtung aller Ecken zu dem Schluss: „Demnach sind die gegenwärtigen Zustände verfassungswidrig und müssten unverzüglich abgestellt werden.“ Was hat der Autor gefunden, um in so einer deutlichen Formulierung die Summe seiner Erfahrungen zu bündeln? Eine Rezension von Hermann Zoller

Mehrheitswahlrecht oder die „künstliche Verringerung der Parteienzahl durch Veränderungen im Wahlsystem“

Die Entwicklung zu einem Fünf-Parteiensystem in den Parlamenten einhergehend mit einem „Vertrauensschwund“ der Wähler gegenüber den Volksparteien CDU/CSU und SPD habe zu Spekulationen „über die Ablösung der bisherigen Zweiparteien-Koalitionen durch Dreiparteien-Koalitionen geführt“. Durch das Aufkommen eines Fünfparteiensystems mit der Linken „haben (wir) also mit einer fundamentalen Veränderung unseres Regierungssystems zu rechnen“, so die Prognose des Altbundespräsidenten und jetzigen Aushängeschilds des konservativen „Konvents für Deutschland“ Roman Herzog. „Die beiden großen Lager, die sich im Laufe der Zeit herausbildeten, konnten damit rechnen, dass sie in der Wahl die absolute Mehrheit der Wähler hinter sich vereinigen konnten.“ Die Ausfächerung des Parteiensystems werde diesen Effekt so gut wie sicher beseitigen. Es werde immer schwerer werden stabile absolute Mehrheiten zu bilden und zusammenzuhalten: „Im Klartext: Die Gefahr von Minderheitsregierungen wird wachsen.“ Herzog plädiert deshalb für einen Übergang zu einem Mehrheitswahlrecht und für eine Änderung des Abstimmungsverfahrens im Bundesrat.
In der Sache geht es um die rechtliche Absicherung des herrschenden politischen Kurses gegen den Mehrheitswillen der Wählerinnen und Wähler. Wolfgang Lieb

ADAC-Rechtsgutachten: Nummernschild-Scannung ist verfassungswidrig

In immer mehr Bundesländern erfasst die Polizei inzwischen Kfz-Nummernschilder im Straßenverkehr mit Hilfe von Videokameras. Die aufgenommenen Fahrzeuge werden gefilmt, die Kennzeichen elektronisch ausgelesen, gespeichert und mit Fahndungsdateien abgeglichen. Dieses Vorgehen verstößt laut einem Gutachten, das der ADAC in Auftrag gegeben hat, gegen das Grundgesetz. Lediglich die Regelungen in Brandenburg seien weitgehend verfassungskonform. Zudem sei das Videoscanning ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Ergebnis des Gutachtens ist nicht unerheblich, da vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung zum Autonummern-Scanning für März erwartet wird. Von Christine Wicht.

„Die Vision des Neoliberalismus widerspricht entscheidenden Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes“

Das ist einer der Kernsätze eines Essays von Wieland Hempel, den wir Ihnen zur Lektüre und zur Diskussion empfehlen. Unser Autor, Ministerialbeamter und ausgewiesen im Verfassungsrecht, unternimmt es, die herrschende neoliberale Politik am unveränderbaren Kern des Grundgesetzes zu messen. Sein Befund bestätigt die häufig diffuse Vermutung, dass die neoliberalen “Reformen” auf eine andere Republik zielen. Albrecht Müller.

Sozialabbau und die Einschränkung von Freiheitsrechten sind die zwei Seiten einer politischen Münze

Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert schärfere Sicherheitsgesetze und strebt an, die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inneren einzusetzen. Damit folgt sie einer alten Forderung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Sollte dieser Vorschlag der Bundeskanzlerin eine Mehrheit finden, gehört die gewollte Trennung der Staatlichen Gewalt für die Innere und Äußere Sicherheit der Vergangenheit an. Der Schutz vor der Gefahr des Terrorismus muss dafür herhalten, dass Grundgesetz Stück für Stück zu demontieren. Der Terroranschlag vom 11. September 2001, dient nach wie vor als Begründung sicherheitspolitische Maßnahmen auszuweiten. 80 Millionen Bundesbürger verlieren scheibchenweise ihren freiheitlichen Schutz, den ihnen das Grundgesetz gewährleistet hat. Unser Grundgesetz schützt uns aufgrund vergangener Erfahrungen in der Weimarer Zeit, vor den Gefahren einer Verschmelzung der Aufgaben von Militär und Politik. Politische Entscheidungsträger sollten die Deutschen Militär-Geschichte repetieren, bevor sie über eine Änderung des Grundgesetzes zur Militarisierung der Innenpolitik urteilen. Ein Beitrag von Christine Wicht.

Glos will Arbeitspflicht für alle Hilfeempfänger

„Jeder Erwerbslose müsste einer regulären Beschäftigung oder einer öffentlich bereit gestellten Arbeit – in Art der Ein-Euro-Jobs – nachgehen, sonst würde er keine staatliche Unterstützung mehr bekommen. Wer einen normalen Job hat, dadurch aber zu wenig zum Leben verdient, bekäme einen öffentlichen Zuschuss: Der Staat würde sein Einkommen aufstocken, sodass er genauso viel erhält wie eine Bezieher des Arbeitslosengelds II.“
Die Ökonomen des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) glauben, dass die Pläne von Glos ein wahres Job-Wunder auslösen könnten. 1,4 Millionen Stellen für Geringverdiener könnten entstehen, wenn Glos sich mit seinen Reformvorschlägen in der Großen Kolaition durchsetzt. Zugleich könnten die öffentlichen Haushalte bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr sparen.

Jutta Roitsch: Föderaler Schlussakt. Von der kreativen Kooperation zum ruinösen Wettbewerb

Die erste große Koalition in der Bundesrepublik unter Kurt Georg Kiesinger und Willy Brandt führte ihn ein, die zweite große Koalition unter Angela Merkel und Franz Müntefering schafft ihn ab: Nach über 35 Jahren hat der kooperative Föderalismus ausgedient. Nach einer parlamentarischen Beratungszeit von nur fünf Monaten wurde in Bundestag und Bundesrat ein Eingriff in das Grundgesetz vorgenommen, der die bisherige Machtbalance zwischen Bund und Ländern grundlegend verändert.
Jutta Roitsch hat uns ihren Beitrag zur Entwicklung und den Zielen der Föderalismusreform zur Verfügung gestellt. Er ist in den Blättern für deutsche und internationale Politik 8/2006 abgedruckt. Siehe auch NachDenkSeiten vom 20. Dezember 2005.