CETA auf dem Parteikonvent: Hält sich die SPD an die eigenen roten Linien?

Jens Berger
Ein Artikel von:

Am 19. September findet in Wolfsburg ein nicht-öffentlicher Parteikonvent der SPD statt. Wichtigstes Thema: das geplante Freihandelsabkommen „CETA“ der Europäischen Union mit Kanada. Parteichef und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel befürwortet das ausgehandelte Abkommen. Er steht gleichwohl massiv unter Druck, da ihm Teile der Partei nicht folgen wollen: Zu offensichtlich ist, dass CETA gegen SPD-Beschlüsse verstößt. Von Thorsten Wolff.

Das CETA-Abkommen ist schon seit einiger Zeit ausverhandelt – scharfer Kritik aus Verbänden, Wissenschaft und Öffentlichkeit zum Trotz. In Nachverhandlungen hat die Europäische Union leichte Verbesserungen bei den besonders umstrittenen Schiedsgerichten durchgesetzt. Nach wie vor aber ist die Kritik nicht verstummt: Am kommenden Samstag finden in sieben Städten Großdemonstrationen gegen Freihandelsabkommen wie TTIP (EU-USA) und CETA statt. Zahlreiche Verbände, darunter mit Ausnahme der IG BCE alle Gewerkschaften, laufen Sturm. Mehrere Gutachten und Stellungnahmen verweisen auf die negativen Folgen, wenn CETA unterschrieben würde. Und selbst weite Teile der SPD sprechen sich gegen das Abkommen aus, darunter vier Landesverbände. Keine komfortable Situation für die Parteiführung und insbesondere den Vorsitzenden Gabriel, in die sie sich durch ihre grundsätzliche Zustimmung zu den Freihandelsverträgen allerdings selbst manövriert haben. Ob letzterer im Amt bleiben könnte, wenn der Parteikonvent CETA ablehnt, darf bezweifelt werden.

Entsprechend trickreich agieren sie. Der Parteivorstand bringt eine Beschlussvorlage in den Parteikonvent („kleiner Parteitag“) ein, die zuvor vom Präsidium einstimmig beschlossen worden war. Einstimmig bedeutet, dass auch die Vertreter der SPD-Linken den Text mittrugen – möglicherweise ein erstes Zeichen dafür, dass man Gabriel nicht hängen lassen will. Auch die darauf folgende Abstimmung im Parteivorstand kann in dieser Weise interpretiert werden: Es gab dort nur eine Gegenstimme und drei Enthaltungen.

Die Beschlussvorlage soll es ermöglichen, dass Bundesregierung und SPD-Abgeordnete dem Freihandelsvertrag zustimmen können, ohne dass der eigentliche Vertragstext geändert werden muss. Und das, obwohl CETA die Anforderungen nicht erfüllt, die die SPD-Beschlusslage an das Freihandelsabkommen stellt. Mit anderen Worten: Obwohl CETA die roten Linien überschreitet, die die SPD selbst beschlossen hat, soll die Partei das Abkommen nun mittragen. Man hofft lediglich, durch Protokollerklärungen und Zusatzvereinbarungen in den kommenden Monaten noch Verbesserungen zu erreichen. Die soll das Europäische Parlament aushandeln – was laut Beschlussvorlage voraussetzt, dass die Bundesregierung CETA im Europäischen Rat zunächst zustimmt.

Würde der Konvent das Papier beschließen, hätten Gabriel und die SPD-Fraktionen im Bundestag und im Europaparlament faktisch freie Hand. Die früher beschlossenen Forderungen der Partei wären dann keine notwendigen Bedingungen für ein Ja zu CETA mehr, sondern nur noch unverbindliche Orientierungspunkte.

Dass CETA der SPD-Beschlusslage widerspricht, hat im Detail etwa die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Nordrhein-Westfalen dargelegt. In einem Kurzgutachten kritisiert sie unter anderem das Ausmaß, in dem die in CETA vorgesehenen Schiedsgerichte nach wie vor in die einzelstaatlichen Rechtsordnungen eingreifen. Sie macht ferner deutlich, dass Arbeits- und Sozialstandards – anders als in SPD-Beschlüssen gefordert – weniger gut abgesichert sind als andere Regeln des Abkommens (konkret die Regelungen zu den Rechten von Investoren):

Der Parteikonventsbeschluss fordert, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein muss wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens. Das ist aber bei CETA keineswegs der Fall, denn Eigentumsverletzungen können von privaten Unternehmen bzw. Investoren vor dem Tribunal eingeklagt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Gewerkschaften hingegen wird bei Verletzung ihrer Rechte diese Möglichkeit nicht eingeräumt.

Auch das in Europa geltende Vorsorgeprinzip, demzufolge möglicherweise schädliche Produkte schon frühzeitig verboten werden dürfen, wird in CETA nicht abgesichert, so die ASJ-NRW. Vielmehr sei hier das Nachsorgeprinzip vorgesehen. Und auch der Schutz öffentlicher Dienstleistungen ist nach Angaben der sozialdemokratischen Juristen unzureichend. Öffentliche Ausschreibungen sollen künftig häufiger international erfolgen – Verpflichtungen zur Wahrung von Umweltstandards oder zur Bindung an Tarifverträge aber kennt CETA nicht. Hingegen kennt es eine weitreichende Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten zur Garantie der Kapitalverkehrsfreiheit; sie wird nur durch wenige, eng definierte Ausnahmen begrenzt. Und schließlich erfüllt CETA auch nicht die SPD-Forderung nach einer Kündigungsklausel, die eine Korrektur unerwünschter Fehlentwicklungen ermöglicht. Zwar sei eine Kündigungsklausel vorgesehen, die lasse aber Korrekturen von Fehlentwicklungen kaum zu:

Die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche aufgrund des Investitionskapitels gegen eine vertragsschließende Partei einzufordern, wirkt noch nach der Kündigung für zwanzig Jahre fort. Eine andere Politik im Sinne eines ökologisch-sozialen Umbaus der Gesellschaft, die im Zweifel Regulierungen verlangt und das Eigentumsrecht tangiert, wird so auch im Falle einer Kündigung für weitere zwanzig Jahre ausgeschlossen. Dies gleicht einer konstitutionellen Festschreibung neoliberaler Politik und ihrer Absicherung gegen sich verändernde Mehrheiten im demokratischen System.

CETA erfüllt also zahlreiche Forderungen der SPD nicht. Zu dieser Schlussfolgerung gelangen auch Rechtswissenschaftler des Zentrums für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Nach einer Gegenüberstellung der SPD-Beschlusslage, eines Positionspapiers des SPD-Europaabgeordneten Bernd Lange (Vorsitzender im zuständigen Handelsausschuss) und eigener Analysen des CETA kommen sie zu folgendem Fazit:

Es ist bei CETA im Verhandlungsprozess zwar gelungen, in einigen Bereichen fortschrittliche Klarstellungen einzufügen. Diese reichen aber nicht hinreichend in den operativen Bereich des Abkommens hinein, beheben nicht die institutionellen Probleme des Vertrages und haben insgesamt nicht zu substantiellen Verbesserungen hinsichtlich einer sozialen und demokratischen Rechtspolitik geführt. Die 2014 beschlossenen und 2015 bekräftigten SPD-Kriterien erfüllt das CETA in der derzeitigen Fassung nicht. Die Mängel sind so gravierend, dass sie nicht im weiteren parlamentarischen Ratifizierungsprozess beseitigt werden können. Sie betreffen teilweise die Struktur des Abkommens selbst. Einseitige Erklärungen einer Vertragspartei können diese Mängel nicht beseitigen. Nur in Nachverhandlungen mit Kanada werden die Mängel effektiv behoben werden können.

Um die Mängel in CETA zu beheben, genügt es also nicht, einfach nur nachträglich Protokollerklärungen und Zusatzvereinbarungen auszuhandeln, wie es sich die SPD-Parteiführung vorstellt.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Wenn der Partei Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit wichtig sind, dann führt kein Weg daran vorbei, anzuerkennen, dass CETA die von der SPD selbst gezogenen roten Linien überschreitet. Was zur Konsequenz hat, dass die Partei das Abkommen ablehnen muss. Die Beschlussvorlage des SPD-Parteivorstands aber mogelt sich um dieses Eingeständnis herum. Zwar benennt das Papier auch Kritikpunkte am vorliegenden CETA-Abkommen (etwa an den Schiedsgerichten und am unzureichenden Schutz öffentlicher Dienstleistungen). Zugleich beschreibt es aber vermeintliche Fortschritte, die es gerechtfertigt erscheinen lassen sollen, CETA grundsätzlich zuzustimmen. „Vor dem Hintergrund“ bereits erreichter „fortschrittlicher Regeln“ sei es „gerechtfertigt, dass der EU-Ministerrat mit Zustimmung Deutschlands den Weg für die weitere parlamentarische Beratung des Ceta-Vertrages freimacht“. Es ist eine bekannte Argumentation, die die Parteispitze hier vorbringt: Anstatt zu überlegen, ob ein Gesetz oder Abkommen in der zu beschließenden Fassung mehr schadet als nutzt, soll es zustimmungsfähig sein alleine aufgrund des Umstands, dass man den zu erwartenden Schaden reduziert hat.

Dass es auch anders geht, zeigt derzeit die österreichische Sozialdemokratie. Als der damalige Bahnmanager Christian Kern im Mai 2016 Bundeskanzler wurde, war dies eine Überraschung, die oberflächlich betrachtet nichts Gutes verhieß. Und doch scheint der Quereinsteiger seinen Vorsatz ernst zu nehmen, einen demokratischeren Stil zu pflegen und die Inhalte sozialdemokratischer Politik kritisch zu überprüfen. So stellte er nicht nur die österreichische Zustimmung zu CETA infrage, sondern kündigte dazu auch eine SPÖ-Mitgliederbefragung an. Brüssel zeigte sich entsprechend verärgert, österreichische Unternehmensverbände ebenso. Ihre Argumentation offenbart, wie wenig sie von Demokratie halten: Eine einzelne Partei in einem Mitgliedstaat dürfe nicht über das Schicksal des ganzen Kontinents entscheiden. Diesen Gedanken machen sich wohl auch jene Teile der SPD zu eigen, die Gabriels Beschlussvorlage auf dem Konvent mittragen werden. Es ist der Kotau vor einer neoliberal verfassten europäischen und globalen Wirtschaftsordnung.

Es bleibt zu hoffen, dass jene Teile der Partei, die Gabriels Freihandelspolitik folgen, auf dem Parteikonvent eine Minderheit sein werden. Dass eine andere Sozialdemokratie möglich ist, zeigen derzeit Großbritannien und (bei aller Vorläufigkeit!) Österreich. Nun hat auch die SPD die Chance, zumindest den ersten Schritt in Richtung eines notwendigen Richtungswechsels zu gehen. Eine radikal andere Handelspolitik gehört zwingend dazu.

Kritischen Geistern wiederum bieten die Demonstrationen gegen TTIP und CETA in sieben deutschen Städten am 17. September die Chance, ein Zeichen für fairen Welthandel und gegen Freihandels-Ideologien zu setzen.

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