„Die Opposition verbietet den Wahlsieger?“

Nach dem AfD-Triumph im Osten fiel so manchen Vertretern der Verliererparteien ein, sie könnten doch versuchen, die Siegerpartei als „verfassungswidrig“ verbieten zu lassen, die Konkurrentin aus künftigen Wahlrennen auszuschließen und im Endeffekt überhaupt aus der politischen Arena der Bundesrepublik zu vertreiben. Das Verfassungsgericht soll die AfD endlich ins Visier nehmen, hieß es. Den Wahlsieger also einfach verbieten, wenn man ihn nicht schlagen kann – geht das? Eine neue Ausgabe der O-Töne. Zusammenfassung von Valeri Schiller.













