Vergangenen Freitag wurde berichtet, deutsche Offiziere einschließlich des Inspekteurs der Luftwaffe hätten einen möglichen deutschen Angriff auf die Brücke von Kertsch, die das russische Festland mit der Krim verbindet, einschließlich die Verschleierung dieses Vorgangs besprochen. Dieses Gespräch sei von russischer Seite abgehört und veröffentlicht worden. Die Planung einer solchen militärischen Intervention ist nach Art. 26 des GG verfassungswidrig. (Siehe Anhang.) Eine Anklage gegen die Offiziere wäre fällig. Die politisch Verantwortlichen wie auch die Medien verfahren aber nach der Methode „Haltet den Dieb“: Die Russen, die das Gespräch abgehört haben, sind die bösen Buben. Albrecht Müller.
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Im Folgenden finden Sie eine Auswahl von Aussagen deutscher Medien. Da ist vor allem vom „Abhörfall“ und „Abhörskandal“ die Rede und der Vorgang wird benutzt, um Werbung für die weitere Aufrüstung der Bundeswehr zu machen:
- Tagesschau: Pistorius zu Bundeswehr-Abhörfall “Wir dürfen Putin nicht auf den Leim gehen”
- Tagesschau: Russische Spionage bei Bundeswehr Warum der Abhörfall brisant ist
Sie wollten intern ein Briefing für den Verteidigungsminister vorbereiten – doch Russland hörte mit. Worum ging es konkret? Wie konnte das passieren? Was hat der Lauschangriff für Folgen? Alles Wichtige im Überblick. - ZDF Frontal: Zeitenwende bei der Bundeswehr: (k)eine Frage des Geldes I frontal
- Tagesspiegel: Taurus-Abhörskandal: Pistorius spricht von „Informationskrieg“ Russlands gegen Deutschland
- Welt: Verteidigungsminister will Abhörskandal aufklären
- NZZ: In der Abhöraffäre steigt der Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz
Anhang:
Artikel 26
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
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