Auswärtiges Amt verurteilt Angriff Israels: „Konsulate grundsätzlich kein militärisches Ziel“

Auswärtiges Amt verurteilt Angriff Israels: „Konsulate grundsätzlich kein militärisches Ziel“

Auswärtiges Amt verurteilt Angriff Israels: „Konsulate grundsätzlich kein militärisches Ziel“

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Fast unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit hatte das Auswärtige Amt auf eine Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) zum israelischen Angriff auf das Botschaftsgelände des Iran in Damaskus diesen mit den Worten verurteilt: „Diplomatische und konsularische Einrichtungen stehen unter dem Schutz des Humanitären Völkerrechts, sie sind damit aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich keine militärischen Ziele“. Die NachDenkSeiten fragten diesbezüglich auf der Bundespressekonferenz nochmals nach und wollten zudem wissen, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus der Tatsache zieht, dass bei dem israelischen Angriff auch die Botschaft des NATO-Partners Kanada beschädigt wurde. Von Florian Warweg.

Während das Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten auf der Bundespressekonferenz am 3. April sogar noch abgestritten hatte, dass der Angriff auf das iranische Botschaftsgelände überhaupt von Israel durchgeführt worden sei, lesen sich die Ausführungen des Auswärtigen Amtes rund eine Woche danach gegenüber dem Bundestag schon weit kritischer. Der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko hatte die Bundesregierung unter anderem gefragt, ob diese wie der außenpolitische Sprecher EU-Kommission, Peter Stano, den israelischen Angriff gegen die diplomatischen Einrichtungen des Iran in Damaskus verurteilt und als Verstoß gegen das Völkerrecht bewertet.

Stano hatte bereits am 3. April im Namen der EU-Kommission den Angriff unmissverständlich verurteilt:

„Die Europäische Union verurteilt den Angriff auf eine iranische diplomatische Einrichtung in Damaskus am 1. April sowie die gemeldeten Opfer. Der Grundsatz der Unverletzlichkeit der diplomatischen und konsularischen Einrichtungen und des Personals muss in jedem Fall und unter allen Umständen im Einklang mit dem Völkerrecht respektiert werden.“

Das Auswärtige Amt orientierte sich bei seiner Antwort an die BSW-Gruppe im Bundestag sichtlich an dem Wortlaut der Verurteilung der EU-Kommission und erklärte:

„Mit Blick auf die Anwendung militärischer Gewalt gilt das grundsätzliche Gewaltverbot der VN-Charta. Diplomatische und konsularische Einrichtungen stehen daneben unter dem Schutz des Humanitären Völkerrechts, sie sind damit aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich keine militärischen Ziele.“

Der Fragesteller Andrej Hunko erklärte auf Nachfrage der NachDenkSeiten, wie er die Antwort der Bundesregierung einordnet und bewertet:

„Es ist gut, dass die Bundesregierung den Angriff auf die diplomatische Vertretung des Iran in Damaskus unmissverständlich als Bruch des humanitären Völkerrechts verurteilt. Jetzt muss sie aus dieser Erkenntnis auch Konsequenzen ziehen und die Waffenlieferungen an Israel stoppen.“

Die „Antwort“ auf die zweite Frage der NachDenkSeiten wirft allerdings Fragen nach der Aufrichtigkeit des AA-Sprechers Christian Wagner auf. Seine Behauptung, dass ihm und dem deutschen Außenministerium angeblich keinerlei Berichte darüber vorliegen würden, dass bei dem israelischen Angriff auf das Botschaftsgelände Irans in Damaskus auch die direkt angrenzende kanadische Botschaft beschädigt wurde, ist nicht glaubhaft.

Denn angesichts der umfassenden Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien Kanadas zu dem Thema kann es als ausgeschlossen gelten, dass diese Information nicht vom Auswärtigen Amt registriert worden ist. So titelte beispielsweise das kanadische ARD-Pendant CBC mit Verweis auf kanadische Diplomaten: „Kanadische Botschaft in Syrien durch israelischen Angriff auf iranische Botschaft beschädigt“.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 17. April 2024

Frage Warweg
Im Kontext Israel/Iran: Das Auswärtige Amt hatte kürzlich gegenüber dem Bundestag erklärt, diplomatische und konsularische Einrichtungen stünden unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts und seien damit aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich keine militärischen Ziele. Verstehe ich das richtig, dass diese Äußerungen eine erstmalige offizielle Verurteilung der israelischen Angriffe gegen das iranische Konsulat in Damaskus darstellen?

Wagner (AA)
Zu dem Vorfall in Damaskus haben wir uns hier schon eingelassen, und darauf würde ich Sie verweisen. Die Aussage, die Sie da zitieren, ist richtig: Grundsätzlich stehen diplomatische und konsularische Vertretungen unter einem besonderen Schutz. Sie kennen aber auch die Bedeutung des Wortes „grundsätzlich“.

Zusatzfrage Warweg
Kanadische Diplomaten haben jetzt eingeräumt, dass im Zuge des israelischen Angriffs auch die kanadische Botschaft in Damaskus beschädigt wurde. Da würde mich nur interessieren: Was für Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Beschädigung der Botschaft eines NATO-Landes durch israelischen Raketenbeschuss?

Wagner (AA)
Herr Warweg, was wir zu dem Vorfall in Damaskus sagen können, das haben wir gesagt, und dabei würde ich es belassen. Ich verweise Sie da auf die Protokolle der Regierungspressekonferenzen.

Zusatz Warweg
Zur kanadischen Botschaft haben Sie sich noch nicht geäußert.

Wagner (AA)
Diese Berichte liegen mir nicht vor, deshalb kann ich sie hier jetzt auch nicht kommentieren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 17.04.2024