Corona-Enquetekommissionsmitglied will lieber in die Zukunft schauen als echte Konsequenzen – das ist Alibi-Handeln

Corona-Enquetekommissionsmitglied will lieber in die Zukunft schauen als echte Konsequenzen – das ist Alibi-Handeln

Corona-Enquetekommissionsmitglied will lieber in die Zukunft schauen als echte Konsequenzen – das ist Alibi-Handeln

Ein Artikel von Frank Blenz

In der Sendung „Informationen am Mittag“ des öffentlich-rechtlichen Deutschlandfunks (DLF) kam die Juristin Andrea Kießling (Uni Frankfurt) zu Wort, Mitglied der Corona-Enquetekommission, welche inzwischen ihre Arbeit aufgenommen hat. Bei mir als Zuhörer weckte das die Erwartung, vielleicht Konkretes, Hoffnungsvolles zu erfahren, was mit der Aufarbeitung einer schlimmen und gemachten Katastrophe zu tun haben könnte. Doch meine Enttäuschung wuchs mit jedem Satz. Mein Fazit formulierte ich phrasenhaft wie die Worte der Enquete-Mitstreiterin: Schön, dass wir mal darüber geredet haben. Vor allem dieses „Wir sind gut durch die Corona-Zeit gekommen“ stieß mir auf und Fragen blieben: Warum gibt es keinen nachhakenden Untersuchungsausschuss? Wieso erfahre ich von etablierten Politikern nicht die Wahrheit, von „umstrittenen“ Medien schon? Ein Zwischenruf von Frank Blenz.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Nettes Wort „Enquete“ – doch derlei Untersuchung wird eine, die nicht wehtun soll

Versöhnlich betrachtet ist die neue Corona-Enquetekommission auch ein Untersuchungsausschuss, denn das französische Wort „enquête“ heißt ja Untersuchung – dachte ich mir, als ich zu dem Thema ein Interview im Deutschlandfunk anhören wollte. Der Titel der Kommission lautet „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“. Doch unversöhnlich gesehen ist diese für mich lediglich eine softe Variante nach dem Motto „Wir schauen mal, was geschah, und dann ist auch wieder gut“ und das Ergebnis der Abwehr durch die etablierten Parteien im Bundestag – so wie die CDU im Bund mit der SPD, die verhinderte, dass ihr Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn vor einem Untersuchungsausschuss Rede und Antwort steht. Hilfreich war bei dem Machtspiel die Uneinigkeit der Opposition. Grüne, Linke und AfD hätten zusammen genügend Stimmen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zusammengebracht. Doch Grüne und Linke lehnten die Zusammenarbeit mit der AfD ab. Dass das mit der Alibi-Corona-Enquetekommission ein Projekt ohne Konsequenzen werden wird, war auch in dem DLF-Interview deutlich zu vernehmen.

Dass es keine Konsequenzen geben wird, offenbart Kommissionsmitglied Kießling

Deutschlandfunk-Moderatorin Sandra Schulz fragte im Interview bei „Informationen am Mittag“ sanft. Die Tonlage des Interviews, vor allem der dem Lächeln nahe Tonfall der Interviewten Andrea Kießling wirkte so, wie die politisch gewollte Aufführung, eine lasche Kommission mit klangvollen Namen zu gründen und dem Publikum als Aufarbeitung zu verkaufen, das vorsieht. In trauriger Wirklichkeit offenbarten die Sätze von Kießling, dass es sich um eine Alibi-Aufarbeitung handeln muss. Moderatorin Schulz eröffnete den faden Dialog mit Begriffen wie Bundesnotbremse, Inzidenz, mRNA, G2, G3. Dieser G-Mist, was war das für eine perfide Idee, dachte ich.

Rechtswissenschaftlerin Kießling hatte sogleich ihre lobhudelnde Bewertung parat: dass wir, Deutschland gut durch die Pandemie gekommen seien. Sie schwärmte vom Mehrwert der Enquetekommission gegenüber einem Untersuchungsausschuss. Der Vorteil dieser Form von Kommission sei, dass man viel breiter und offener diskutieren könne als in einem Untersuchungsausschuss. In diesem würde halt durch die Brille des Fehlverhaltens geschaut. Doch wenn man umfassender ermitteln und nach vorne schauen will, dann bräuchte es eine Enquetekommission. Punkt.

Die Moderatorin wagte einen Widerspruch: Ein Untersuchungsausschuss wäre doch ein schärferes Schwert, durch diese Form einer Kommission würde man mehr über die Vergangenheit erfahren. Kießling mochte sich nicht darauf einlassen, sie favorisiere lieber das Anliegen, nach vorne zu blicken. Als Juristin gehe es ihr darum, das Infektionsschutzgesetz anzuschauen, denn die nächste Pandemie werde wahrscheinlich kommen. Und da, ja da müsse man schauen, in welche Richtung das gehen solle. Ein Riesenproblem läge bisher vor uns, denn das Parlament sei in der vergangenen Pandemie zu langsam gewesen, was die Exekutive in eine starke Rolle habe kommen lassen. Oho, etwas Kritik war da zu hören. Kießling sprach kurz über Lockdowns, über eine offene Vorschrift (Infektionsschutzgesetz), in welcher nichts Konkretes stünde. Die Moderatorin legte eine kleine Schippe drauf: „Würden Sie sagen, scharf formuliert, dass das keine gute Zeit für die Grundrechte war?“ Kießling eierte herum. Man müsse die einzelnen Maßnahmen anschauen. Man könne nicht pauschal sagen, das war verhältnismäßig, das nicht. Die Erwartungen an die Enquetekommission sei auch zu dämpfen. „Okay Frau Kießling, war ein kleiner Versuch“, sagte die Moderatorin und gab auf. Die Juristin schloss mit: „Mir wäre es vor allem wichtig, dass man sich nicht in den kleinen Fragen der Vergangenheit total verliert.“

Was für ein Theater – Worthülsen satt und Weichspülerei, bis die Waschmaschinentrommel aufgibt, und der Unterschied zwischen Enquete und echtem Untersuchungsausschuss

In der Ankündigung zum Interview schreibt der DLF:

Was kann man aus der Corona-Pandemie lernen? Die Corona-Enquete-Kommission soll den Verlauf beschreiben und die staatlichen Maßnahmen bewerten. Die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling sagt: Das Infektionsschutzgesetz müsse weiter entwickelt werden.

Soso. Die nette Kommission soll beschreiben und bewerten. Und vor allem solle man, wie es das Kommissionsmitglied Kießling unbeirrt fordert, in die Zukunft statt zurückschauen. Deckel drauf. 14 Abgeordnete und 14 Sachverständige werden also binnen zwei Jahren (meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit) mächtig was aufarbeiten, was in der Corona-Pandemie schiefgelaufen ist – und vor allem, was gut war. Ich fragte mich nur: Was soll gut gelaufen sein? Die weichen Worte der auf die Zukunft fixierten Juristin noch im Ohr, will ich doch wissen, was die mächtige Politik in Berlin antrieb, einen Untersuchungsausschuss zu verhindern. Ich las im Netz nach, dass ein solcher Ausschuss bestimmte Sonderbefugnisse hat, die eine Enquetekommission eben nicht hat – unter anderem Auskunftsrechte.

Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet“, heißt es im Grundgesetz. Der Ausschuss kann also Auskünfte von den Behörden verlangen und auch Zeugen vorladen, die sich den Fragen des Ausschusses stellen müssen. Er kann jedoch niemanden rechtlich verurteilen, Gerichte bleiben in ihrer Beurteilung der Sachverhalte, sollten sie dazu angerufen werden, frei.

Ein Untersuchungsausschuss soll vor allem das Verhalten und die Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern untersuchen – so wie ihn Grüne und Linke etwa auch zur Maskenbeschaffung von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahns gefordert haben. Dabei geht es um die Klärung politischer Verantwortung in der Vergangenheit, weniger um künftige Handlungsempfehlungen.

Und wie verhält es sich dagegen mit einer Enquetekommission?

Eine Enquetekommission dagegen kann zwar Expertise anfragen und ist zum Teil auch von Expertinnen und Experten besetzt. Sie hat aber keine besonderen Befugnisse und ist auf Zusammenarbeit angewiesen.
(Quelle: Zeit)

Bekannte Politiker wähnen sich in Sicherheit

Die CDU und ihre verbündeten politischen Kräfte machen Nägel mit Köpfen, selbst im sanften Enquetegremium übernahm sie die Führung und darf Schwammiges zum Besten geben – man wolle verstehen, nicht verurteilen.

Die designierte Vorsitzende der Kommission, die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann, sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Wir wollen Entscheidungen und Prozesse kritisch hinterfragen, die im Lichte der Zeit womöglich Sinn ergaben, sowie Fehler identifizieren. Wir wollen aber auch schauen, was gut war.“ Dabei gelte: „Wir wollen verstehen, nicht verurteilen.“

Fehlte nur noch der Bundespräsident. Wie in der „Tagesschau“ zu erfahren war, habe sich Frank-Walter Steinmeier geradezu verhoben, damit die Corona-Katastrophe nicht zu den Akten gelegt werde.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte sich massiv für eine Aufarbeitung eingesetzt und bereits zuvor formuliert: „Aufarbeitung schafft die Chance, Menschen zurückzugewinnen, die Vertrauen in die Demokratie verloren haben.“
(Quelle: Tagesschau)

Beispiel echter Aufarbeitung – unbequem, schmerzhaft und Augen öffnend

Was weder die Kommissionschefin noch Steinmeier mit ihrer Art Aufarbeitung aufgearbeitet haben wollen, fand und findet der mündige Bürger ersatzweise in alternativen Medien. In einem Beitrag des Magazins Multipolar wird zum Thema „Corona-Haftungsfreistellung“ berichtet. Zu erfahren war, dass die Bundesregierung in den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate eine Haftungsfreistellung für die Hersteller vereinbart habe. Klagten Geschädigte vor Gericht, übernehme die Bundesrepublik die Kosten der Pharma-Anwälte. Ich lese, dass in über 1.000 Gerichtsverfahren bis jetzt ein zweistelliger Millionenbetrag an BioNTech & Co. geflossen sei. Konkreter heißt es im Vertrag mit BioNTech/Pfizer unter Punkt I.12:

Die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung der (…) Impfstoffe unter epidemischen Bedingungen erfolgt (…) und (…) daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Daher entschädigt jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten und Vertreter jedes dieser Unternehmen (…) und hält sie schadlos gegen alle entstandenen Verbindlichkeiten, Abfindungen (…) und angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltshonorare und sonstiger Auslagen) im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten (…) entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe im Hoheitsgebiet des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaates ergeben oder damit zusammenhängen.“

Das Thema ist brandaktuell, wichtig und sehr unbequem. Was Wunder, dass Anfragen des Magazins Multipolar im Bundestag, ob die Haftungsfreistellung für richtig befunden, wie der Interessenkonflikt der Bundesregierung bewertet werde und was konkret unternommen werden solle, um Impfgeschädigte zu unterstützen, mit lediglich einer Ausnahme nicht beantwortet wurden – von der AfD.

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD, Martin Sichert, hat Stellung genommen. Sichert vertritt den Standpunkt, dass die Haftungsfreistellung vertraglich nie hätte vereinbart werden dürfen. Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil so staatliche Stellen ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“. Da der Staat die Zulassung prüfe und zugleich für Schäden aufkommen müsse, hätte dies eigentlich dazu führen müssen, dass keine staatliche Stelle in Verfahren über Impfschäden mehr angehört werden dürfe, da diese „betroffen vom Ausgang und damit befangen“ seien. Dass Zulassung und Vertrieb aus einer Hand kommen, bedeute, „dass es keinen Schutz der Patienten mehr gibt“. Das müsse dringend geändert werden, indem die „Prüfinstanzen unabhängig von der Regierung“ werden.

Auch das wäre ein Thema für einen Untersuchungsausschuss – Gier besiegt Gewissen

Was ich von einer Juristin auch nicht hörte oder vom Bundespräsidenten, las ich in folgenden Zeilen:

Die Zahlungen an die Anwälte seien hoch, doch das passe zur Coronazeit. Impf-Ärzte hätten sich genauso „eine goldene Nase“ verdienen können wie Betreiber von Testzentren. BioNTech habe 2021 und 2022 jeweils über zehn Milliarden Euro Gewinn gemacht – auf Kosten der Steuerzahler. Die Botschaft der Regierung dahinter sei laut Sichert eindeutig: Wer willfährig mitmache und die Regierung unterstütze, würde dafür „mit Steuerzahlergeld reich“. Des Weiteren sieht der AfD-Politiker das Hauptproblem bei den Gerichten, die zwar wüssten, dass RKI und PEI weisungsgebunden dem Gesundheitsminister unterstehen, aber so täten, als wären sie unabhängige Behörden. Es sei „der wohl größte Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik, dass hunderte Gerichte ihre Urteile auf Basis politisch motivierter Einschätzungen von PEI und RKI oder von Sachverständigen der Regierung gefällt hätten, ohne diese als einseitig parteiisch anzusehen.

Sichert forderte angesichts der „hunderttausenden Geschädigten durch die Corona-Impfungen“ eine Beweislastumkehr, so dass im Zweifelsfall nachgewiesen werden müsse, dass kein Impfschaden vorliegt. Nur so bekämen die Impfgeschädigten schnell Anspruch auf Entschädigungen. Zudem müssten die Kosten der Behandlungen der Impfgeschädigten vom Staat übernommen werden. Denn der Staat habe die Menschen mit Berufsverboten oder Regelungen wie 2G und 3G massiv zur Injektion mit den Präparaten genötigt, so der Politiker.

CDU, SPD und Grüne äußerten sich auf Nachfrage gegenüber Multipolar nicht.

(Quelle: Multipolar-Magazin)

Ich fasste zusammen: Was der AfD-Politiker in dem Beitrag von Multipolar sagte, wissen alle anderen auch, einschließlich die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Die bevorzugte aber lieber schmeichelnde Formulierungen:

Für die Chance auf Versöhnung, aber auch eine bestmögliche Vorbereitung für kommende Krisen, ist eine umfassende und transparente Aufarbeitung unerlässlich“, sagte Bundestagspräsidentin Klöckner bei ihrer Rede in der konstituierenden Sitzung.
(Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung)

Beim Lesen des Wortes Versöhnung kam mir ein Foto auf meinen Bildschirm aus meinem Archiv. Es ist eines aus meiner Heimatstadt. Der Altmarkt, ein großer, zentraler Platz für zahlreiche, vielfältige Veranstaltungen, war in schlimmsten Pandemie-Zeiten Ort eines überaus skurrilen Ereignisses: ein Streetfood-Fest mit Kinderbespaßung. Das Besondere: Der gesamte Markt wurde von einem großen Gitterzaun umgeben. Eintritt bekam nur, wer 2G nachweisen konnte – mit Maske an der frischen Luft, versteht sich. Nur zum Essen und Schlemmen durfte sie abgenommen werden. Ja, liebe DLF-Moderatorin, dieser ganze G-Mist und alles andere – bis heute hörte ich keine Entschuldigung.

Noch ein Buch-Tipp, vielleicht für Kommissionsmitglieder: „Schwarzbuch Corona“.

In der Medizin sagt man, die Therapie darf nicht schädlicher sein als die Krankheit. Überträgt man dies auf die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, müsste man wohl von einem der größten Kunstfehler der Geschichte sprechen. Die indirekten Kollateralschäden der Therapie stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden durch das Virus selbst.“
(Quelle: NachDenkSeiten)

Titelbild: Plauen, Altmarkt während hysterischer G-2-3-Zeiten (Frank Blenz)

Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, das sagen uns sehr, sehr viele - aber sie kosten auch Geld und deshalb bitten wir Sie, liebe Leser, um Ihre Unterstützung.
Herzlichen Dank!