Erdgasspeicher UGS Rehden: Wieso hält sich die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Gesetze?

Erdgasspeicher UGS Rehden: Wieso hält sich die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Gesetze?

Erdgasspeicher UGS Rehden: Wieso hält sich die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Gesetze?

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Der größte Erdgasspeicher Deutschlands, UGS Rehden, befindet sich im Besitz des Bundes. Laut dem „Gasspeichergesetz“ müssen Poren-Speicher wie in Rehden einen für den Stichtag 1. November vorgeschriebenen Füllstand von mindestens 45 Prozent aufweisen. Stattdessen beträgt der aktuelle Füllstand trotz nahendem Winter lediglich rund 25 Prozent. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wieso sich die Bundesregierung nicht an ihre eigenen Gesetze hält. Zum wiederholten Male stellte sich die BPK-Moderation in diesem Zusammenhang schützend vor die Bundesregierung und verhinderte eine eigentlich zustehende und völlig legitime Nachfrage. Von Florian Warweg.

Hintergrund

Bereits Anfang Juli 2025 titelte die Wirtschaftswoche: „FÜLLSTAND IN GAS-SPEICHERN NIEDRIG – Warum ist Rehden schon wieder so leer?“

Rehden ist der mit Abstand größte Gasspeicher Deutschlands und trägt allein einen Anteil von 18 Prozent an der gesamtdeutschen Gasspeicherkapazität. Bis 2022 gehörte der Speicher der Gazprom-Tochter Gazprom Germania. Mit explizitem Verweis auf einen zu niedrigen Füllstand (0,5 Prozent) und der zentralen Bedeutung von Rehden für die Versorgungssicherheit im kommenden Winter stellte die Bundesregierung den Speicher zunächst im April 2022 unter Treuhandverwaltung und verstaatlichte diesen später. Mittlerweile gehört der Speicher Rehden dem bundeseigenen Gasimporteur Sefe (Securing Energy for Europe).

Den Rahmen für die Verstaatlichung lieferte das damals neue „Gasspeichergesetz“ von Robert Habeck. In diesem Zusammenhang wurden die Pflichtwerte für die Füllstände zum Stichtag 1. November für „normale“ Speicher von 90 auf 80 Prozent und für sogenannte „Porenspeicher“ wie Rehden sogar auf nur 45 Prozent gesenkt.

Allerdings betrug Anfang Juli 2025 der Füllstand im nun verstaatlichten Speicher erneut nur 2,33 Prozent und auch jetzt Mitte November nur rund 25 Prozent, reißt also selbst diese von der Bundesregierung massiv gesenkte Speichervorgabe von 45 Prozent Befüllung.

Die fragwürdige „Antwort“ des Ministeriumssprechers und die noch fragwürdigere Intervention der BPK-Moderatorin

Vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung von Rehden für die Versorgungssicherheit ganz Deutschlands und der umfangreichen Berichterstattung dazu ist die Darlegung des Sprechers des Wirtschaftsministeriums („Zu dem von Ihnen angesprochenen Speicher habe ich gerade nichts vorliegen …“) nur bedingt glaubwürdig. Dass sich die BPK-Moderatorin Corinna Buschow (Evangelischer Pressedienst) in diesem Zusammenhang schützend vor die Bundesregierung stellt und eine eigentlich zustehende und zudem auch inhaltlich völlig legitime Nachfrage verhindert, offenbart ein recht eigentümliches Verständnis von „Vierter Gewalt“. Die von ihr verhinderte Nachfrage war folgende und mitnichten, wie von ihr behauptet, „die gleiche Frage noch einmal in anderem Gewand…“:

„Der Gasspeicher Rehden gehörte bis 2022 Gasprom Germania und wurde dann mit explizitem Verweis auf den zu niedrigen Füllstand mittels des schon erwähnten Gasspeichergesetz „verstaatlicht“, da er so zentral für die Energiesicherheit Deutschlands sei.

Könnten Sie uns kurz erklären, wieso ein niedriger Füllstand des größten deutschen Gasspeichers im Vorfeld des Winters 2022 ein Grund zu massiver Sorge war – was Versorgungssicherheit angeht – und wieso aber ein niedriger Füllstand 2025 kein Problem mehr ist.“

Diese Art der de facto inhaltlichen Interventionen von Seiten der BPK-Moderation gegen Fragen der NachDenkSeiten häufen sich in letzter Zeit. Erst Ende Oktober hatte die BPK-Moderatorin Angela Wefers von der Börsen Zeitung in ähnlicher Weise interveniert, nach einer Frage zur Versorgungs- und Arbeitsplatzsicherheit der Raffinerie PCK Schwedt mit Verweis auf Fragen der PCK-Belegschaft:

Bevor Sie jetzt antworten, möchte ich von dieser Stelle aus nur sagen, dass dies keine Veranstaltung ist, auf der Sie irgendwelche Fragen von Bürgern weiterleiten, sondern dies ist eine Veranstaltung für Mitglieder, die aus ihrer beruflichen Konstellation heraus Fragen stellen. Sie sind hier Gast. Sie sind nicht Mitglied. Sie sind hier präsent. Ich würde Sie doch sehr bitten, dass Sie das nicht missbrauchen.“

Es ist zu vermuten, dass diese Art der zunehmenden Interventionen durch den BPK-Vorstand im Zusammenhang steht mit dem, nun auf den 15. April 2025 verlegten, Berufungsverfahren „Bundespressekonferenz ./. Warweg“ vor dem Berliner Kammergericht zwecks Verhinderung einer weiteren Teilnahme an der BPK.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. November 2025

Frage Warweg
Der größte Erdgasspeicher Deutschlands, UGS Rehden, befindet sich im Bundesbesitz, und laut Gasspeichergesetz müssen Porenspeicher wie in Rehden einen für den Stichtag 1. November vorgeschriebenen Füllstand von mindestens 45 Prozent aufweisen. Stattdessen beträgt der aktuelle Füllstand trotz des nahenden Winters 25,9 Prozent. Herr Wentzel, können Sie uns kurz erläutern, wieso sich die Bundesregierung in diesem Fall nicht an die eigenen Gesetze hält?

Wentzel (BMWE)
Ich kann dazu grundsätzlich sagen: Die Versorgungslage in Deutschland ist entspannt. Die deutschen Füllstandvorgaben für Gasspeicher in Höhe von 70 Prozent zum 1. November wurden dieses Jahr erneut übertroffen. Aktuell beträgt der Füllstand ca. 75 Prozent. Grund für die entspannte Versorgungslage ist auch der deutliche Zubau von LNG-Kapazitäten, durch den auf den sehr flüssigen internationalen Markt für LNG zugegriffen werden kann. Auch die Speicher unserer europäischen Nachbarn sind gut gefüllt.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Speicher habe ich gerade nichts vorliegen. Falls es dazu noch etwas nachzureichen gibt, mache ich das gerne.

Zusatzfrage Warweg
Trotzdem noch eine Verständnisfrage: Der Gasspeicher Rehden gehörte bis 2022 zu Gazprom Germania und wurde dann mit explizitem Verweis auf den zu niedrigen Füllstand qua des schon erwähnten Gasspeichergesetzes verstaatlicht, da er so zentral für die Energiesicherheit Deutschlands sei. Könnten Sie vielleicht trotzdem generell ausführen, wieso ein niedriger Füllstand dieses Gasspeichers im Vorfeld des Winters 2022 so existenziell für die Sicherheit Deutschlands war, und 2025 – – –

BPK-Vorsitzende Buschow
Herr Warweg, um es abzukürzen – und vielleicht auch einmal klarzustellen, dass in diesem Raum nicht Lautstärke gewinnt – Ich glaube, die Antwort war gerade, dass zu diesem Gasspeicher etwas nachgeliefert wird. Ich glaube, wenn Sie jetzt weiter auf Ihrer Prämisse beharren – – –

Zuruf Warweg
Entschuldigung, es ist doch nicht Ihre Aufgabe, mir zu sagen…

Vorsitzende Buschow

Nein, ich will nur sagen, ich will es nur abkürzen, weil ich viele auf der Frageliste habe, dass Ihnen eine Nachreichung versprochen wurde und ich glaube, wir beschleunigen das nicht, wenn Sie im gleichen Atemzug dazu…

Warweg
akustisch unverständlich

(Das ist doch eine Intervention, die Sie so nicht machen können. Das ist eine Frage. Das dauert doch jetzt länger, Ihre Intervention, als meine Frage und die Antwort des Ministeriumssprechers. Was soll denn das, allen Ernstes?)

Vorsitzende Buschow
Ich glaube, Sie müssen auf die Nachreichung warten und es nützt nichts, die gleiche Frage noch einmal in anderem Gewand so lang zu stellen. Das will ich damit sagen.

Warweg
akustisch unverständlich

(Ich bezweifle, dass das in Ihre Aufgabe als Moderatorin fällt.)

Vorsitzende Buschow
Jetzt gehen wir weiter in der Frageliste…

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.11.2025

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